Grundsicherungsrechner 2026: So berechnet sich Ihr Grundsicherungsgeld

2026-01-08 von Neue Grundsicherung-Hilfe Redaktion
Grundsicherungsrechner 2026: So berechnet sich Ihr Grundsicherungsgeld

Wie viel Grundsicherung steht Ihnen monatlich zu? Die Antwort ergibt sich aus einer klaren Formel, die das Jobcenter für jeden Antrag durchrechnet. Wer die einzelnen Bausteine kennt, kann seinen Anspruch realistisch einschätzen, Fehler in Bescheiden erkennen und gezielt zusätzliche Leistungen einfordern. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Bedarf nach der Reform vom 1. Juli 2026 selbst berechnen — mit Tabellen, Beispielen und Hinweisen auf typische Stolperfallen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Grundformel der Grundsicherung 2026:

  1. Bedarf = Regelsatz + Mehrbedarfe + Kosten der Unterkunft + Heizung

  2. Anspruch = Bedarf − bereinigtes Einkommen − anrechenbares Vermögen

  • Regelsatz Alleinstehende: 563 € (Nullrunde 2026)
  • Mehrbedarfe als Prozentaufschlag möglich
  • Kosten der Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe übernommen (Angemessenheit vorausgesetzt)
  • Einkommen wird vor Anrechnung um Freibeträge bereinigt

Die Formel im Überblick

Die Berechnung Ihres Anspruchs auf Grundsicherung erfolgt in zwei klar getrennten Schritten. Im ersten Schritt wird der individuelle Bedarf der Bedarfsgemeinschaft ermittelt. Im zweiten Schritt werden Einkommen und Vermögen gegengerechnet.

Schritt 1: Bedarf ermitteln

Der monatliche Bedarf setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:

Bedarf = Regelsatz + Mehrbedarfe + Kosten der Unterkunft + Heizung
  • Regelsatz: Pauschale für laufenden Lebensunterhalt nach Bedarfsstufe
  • Mehrbedarfe: Zuschläge für besondere Lebenssituationen (Alleinerziehung, Schwangerschaft, kostenaufwändige Ernährung)
  • Kosten der Unterkunft (KdU): Bruttokaltmiete in angemessener Höhe
  • Heizung: Tatsächliche Heizkosten in angemessenem Umfang

Schritt 2: Anspruch berechnen

Anspruch = Bedarf − bereinigtes Einkommen − anrechenbares Vermögen
  • Bereinigtes Einkommen: Brutto minus Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten und gesetzliche Freibeträge
  • Anrechenbares Vermögen: Vermögen oberhalb des Schonvermögens nach der neuen Altersstaffel

Liegt das bereinigte Einkommen oberhalb des Bedarfs, besteht kein Anspruch. Liegt es darunter, zahlt das Jobcenter die Differenz.

Regelsätze 2026 nach Bedarfsstufen

Die Regelsätze sind zum Jahreswechsel 2025/2026 nicht erhöht worden — die sogenannte Nullrunde greift. Durch den Besitzschutz nach § 28a SGB XII bleiben die Beträge auf dem Niveau von 2024 stehen, statt rechnerisch auf 557 € zu sinken.

RegelbedarfsstufePersonenkreisBetrag pro Monat
Stufe 1Alleinstehende, Alleinerziehende563 €
Stufe 2Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft506 € pro Person
Stufe 3Erwachsene (18-24) ohne eigenen Haushalt451 €
Stufe 4Jugendliche (14-17 Jahre)471 €
Stufe 5Kinder (6-13 Jahre)390 €
Stufe 6Kinder (0-5 Jahre)357 €

Detaillierte Hintergründe zur Berechnung finden Sie im Ratgeber Regelsätze 2025/2026: Die Nullrunde erklärt.

Mehrbedarfe richtig ansetzen

Mehrbedarfe sind prozentuale Aufschläge auf den Regelsatz und werden zusätzlich zu den 563 € (bzw. 506 € bei Partnern) gewährt. Sie sind ein häufig übersehener Hebel — gerade Alleinerziehende lassen hier oft Geld liegen.

Mehrbedarf Alleinerziehende

Maßgeblich sind Zahl und Alter der Kinder:

KonstellationAufschlagBetrag (Basis 563 €)
1 Kind unter 7 Jahren ODER 2-3 Kinder unter 1636 %202,68 €
1 Kind ab 7 Jahren12 %67,56 €
4 Kinder48 %270,24 €
5 oder mehr Kinder60 %337,80 €

Mehrbedarf Schwangerschaft

Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es 17 % Aufschlag — 95,71 € bei Regelsatz-Stufe 1.

Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung

Bei bestimmten chronischen Erkrankungen (z. B. Zöliakie, Niereninsuffizienz, Mukoviszidose) kann ein individueller Aufschlag bewilligt werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest. Die Höhe orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.

Mehrbedarf dezentrale Warmwassererzeugung

Wer Warmwasser über einen elektrischen Boiler oder Durchlauferhitzer bezieht (also nicht über die Heizungsanlage), erhält 2,3 % Aufschlag — 12,95 € bei Stufe 1.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Die Kosten der Unterkunft (KdU) werden in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind. Maßgeblich sind die örtlichen Mietobergrenzen, die jedes Jobcenter eigenständig festlegt.

PositionAnerkennung
GrundmieteIn tatsächlicher Höhe bis Mietobergrenze
BetriebskostenIn tatsächlicher Höhe (kalte Nebenkosten)
HeizkostenIn tatsächlicher Höhe bei angemessenem Verbrauch
Warmwasser zentralBereits in den Heizkosten enthalten
Warmwasser dezentralÜber Mehrbedarf abgedeckt (2,3 %)

Mehr zur regional sehr unterschiedlichen Angemessenheitsprüfung lesen Sie im Ratgeber Kosten der Unterkunft 2026 sowie zu Großstadt-Werten unter Mietobergrenzen Großstädte.

Einkommen bereinigen — die wichtigsten Freibeträge

Bevor Ihr Einkommen den Bedarf mindert, werden gesetzliche Freibeträge abgezogen. Das ist der Kern der Aussage „Arbeit muss sich lohnen”.

Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen

Bruttoeinkommen pro MonatAnrechnungsfreier Anteil
Bis 100 €100 % (Grundfreibetrag)
100 € bis 520 €80 % anrechenbar, 20 % frei
520 € bis 1.000 €70 % anrechenbar, 30 % frei
1.000 € bis 1.200 € (mit Kind 1.500 €)90 % anrechenbar, 10 % frei
Über dieser GrenzeVoll anrechenbar

Eine ausführliche Darstellung mit konkreten Beispielen finden Sie unter Zuverdienst und Freibeträge 2026 sowie Arbeiten lohnt sich 2026.

Weitere Abzüge vom Brutto

  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
  • Werbungskostenpauschale (15,33 € pauschal oder höhere nachgewiesene Kosten)
  • Versicherungspauschale (30 € für angemessene private Versicherungen)
  • Fahrtkosten zur Arbeit (0,20 € pro Entfernungskilometer)

Vermögen anrechnen — neue Altersstaffel ab 1. Juli 2026

Mit der Reform zur Neuen Grundsicherung läuft die bisherige 12-monatige Karenzzeit auf 6 Monate herunter. Danach gilt eine altersgestaffelte Schonvermögensgrenze. Details finden Sie im Ratgeber Vermögen und Schonvermögen 2026 sowie in der Altersstaffel-Tabelle.

Vermögen oberhalb der Freibeträge muss vor dem Leistungsbezug aufgebraucht werden. Geschützt bleiben weiterhin selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe, ein angemessenes Auto pro erwerbsfähiger Person sowie geförderte Altersvorsorge wie Riester und Rürup.

Drei Rechen-Beispiele

Beispiel 1: Alleinstehender ohne Einkommen

Situation:

  • Frau Berger, 47 Jahre, alleinstehend
  • Keine Erwerbstätigkeit, kein anrechenbares Vermögen
  • Bruttokaltmiete 410 €, Heizung 75 €

Berechnung:

PositionBetrag
Regelsatz Stufe 1563,00 €
Mehrbedarfe0,00 €
Bruttokaltmiete410,00 €
Heizkosten75,00 €
Bedarf gesamt1.048,00 €
Einkommen (bereinigt)− 0,00 €
Anspruch monatlich1.048,00 €

Frau Berger erhält 1.048 € im Monat. Die Grundsicherung deckt vollständig ihren Bedarf.

Beispiel 2: Familie mit zwei Kindern und Teilzeit-Einkommen

Situation:

  • Ehepaar Demir, beide 38 Jahre, zwei Kinder (4 und 9 Jahre)
  • Mutter arbeitet Teilzeit, Bruttoeinkommen 1.200 €, Netto 950 €
  • Vater aktuell ohne Erwerbstätigkeit
  • Bruttokaltmiete 780 €, Heizung 140 €

Bedarf berechnen:

PositionBetrag
Regelsatz Vater (Stufe 2)506,00 €
Regelsatz Mutter (Stufe 2)506,00 €
Regelsatz Kind 9 J. (Stufe 5)390,00 €
Regelsatz Kind 4 J. (Stufe 6)357,00 €
Bruttokaltmiete780,00 €
Heizkosten140,00 €
Bedarf gesamt2.679,00 €

Einkommen bereinigen (Mutter):

PositionBetrag
Bruttoeinkommen1.200,00 €
− Lohnsteuer, Sozialabgaben (geschätzt)− 250,00 €
− Grundfreibetrag− 100,00 €
− Freibetrag 100-520 € (20 % von 420 €)− 84,00 €
− Freibetrag 520-1.000 € (30 % von 480 €)− 144,00 €
− Freibetrag 1.000-1.500 € (10 % von 200 €, mit Kind)− 20,00 €
− Werbungskostenpauschale− 15,33 €
− Versicherungspauschale− 30,00 €
Bereinigtes Einkommenca. 556,67 €

Anspruch:

PositionBetrag
Bedarf2.679,00 €
− bereinigtes Einkommen− 556,67 €
− Kindergeld 2 Kinder− 510,00 €
Anspruch monatlich1.612,33 €

Hinzu kommen Leistungen für Bildung und Teilhabe für beide Kinder.

Beispiel 3: Alleinerziehender mit Minijob

Situation:

  • Herr Lorenz, 41 Jahre, alleinerziehend
  • Ein Kind (8 Jahre)
  • Minijob 538 € brutto = netto
  • Bruttokaltmiete 530 €, Heizung 95 €

Bedarf berechnen:

PositionBetrag
Regelsatz Vater (Stufe 1)563,00 €
Mehrbedarf Alleinerziehender (12 %, Kind ab 7)67,56 €
Regelsatz Kind 8 J. (Stufe 5)390,00 €
Bruttokaltmiete530,00 €
Heizkosten95,00 €
Bedarf gesamt1.645,56 €

Einkommen bereinigen:

PositionBetrag
Bruttoeinkommen Minijob538,00 €
− Grundfreibetrag− 100,00 €
− Freibetrag 100-520 € (20 % von 420 €)− 84,00 €
− Freibetrag 520-538 € (30 % von 18 €)− 5,40 €
− Versicherungspauschale− 30,00 €
− Werbungskostenpauschale− 15,33 €
Bereinigtes Einkommenca. 303,27 €

Anspruch:

PositionBetrag
Bedarf1.645,56 €
− bereinigtes Einkommen− 303,27 €
− Kindergeld− 255,00 €
Anspruch monatlich1.087,29 €

Herr Lorenz behält durch die Freibeträge rund 235 € seines Minijob-Einkommens zusätzlich zur Grundsicherung — Erwerbsarbeit lohnt sich auch im unteren Einkommensbereich.

Typische Fehler in Bescheiden

  1. Falsche Bedarfsstufe: Kinder werden in der falschen Altersstufe geführt
  2. Mehrbedarfe vergessen: Alleinerziehende, Schwangere, chronisch Kranke
  3. Versicherungspauschale nicht abgezogen: Volljährige mit eigenem Einkommen
  4. KdU gekürzt ohne Angemessenheitsprüfung: Mietobergrenze nicht offen gelegt
  5. Werbungskosten pauschal angesetzt: Höhere tatsächliche Kosten nicht berücksichtigt

Bei Unstimmigkeiten haben Sie nach Zugang des Bescheids einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Wie Sie vorgehen, lesen Sie im Ratgeber Widerspruch einlegen.

Was die Reform zur Neuen Grundsicherung ab 1. Juli 2026 ändert

Zum 1. Juli 2026 tritt die Reform in Kraft, die das Bürgergeld zur „Neuen Grundsicherung” umstrukturiert. Für die Berechnung relevant:

  • Karenzzeit verkürzt: Statt 12 Monaten gelten nur noch 6 Monate erhöhte Schonvermögensgrenzen
  • Altersgestaffeltes Schonvermögen: Zwischen 5.000 € (bis 21 J.) und 20.000 € (ab 61 J.)
  • Verschärfte Mitwirkungspflichten: Bei Verstößen drohen Leistungsminderungen
  • Regelsatz unverändert: Die Nullrunde bleibt 2026 bestehen

Eine vollständige Übersicht aller Änderungen finden Sie unter Neue Grundsicherung 2026 - Alle Änderungen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Selbstberechnung

  1. Bedarfsgemeinschaft definieren: Wer lebt im Haushalt? Welche Regelsätze gelten?
  2. Regelsätze addieren: Summe der Bedarfsstufen aller Personen
  3. Mehrbedarfe prüfen: Alleinerziehende, Schwangere, kostenaufwändige Ernährung, dezentrale Warmwasserbereitung
  4. Unterkunftskosten ansetzen: Bruttokaltmiete + Heizung (in angemessener Höhe)
  5. Bedarf gesamt: Summe der Punkte 2 bis 4
  6. Einkommen bereinigen: Brutto minus Steuern, Sozialabgaben, Freibeträge
  7. Kindergeld berücksichtigen: Wird als Einkommen des Kindes angerechnet
  8. Vermögen prüfen: Über Schonvermögen? Dann aufbrauchen
  9. Anspruch: Bedarf minus bereinigtes Einkommen minus angerechnetes Vermögen

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Grundsicherungsanspruch selbst?

Addieren Sie zunächst Ihren monatlichen Bedarf: Regelsatz nach Bedarfsstufe plus Mehrbedarfe plus Bruttokaltmiete plus Heizkosten. Ziehen Sie davon Ihr bereinigtes Einkommen ab (Brutto minus Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten und gesetzliche Freibeträge). Das Ergebnis ist Ihr monatlicher Anspruch. Über die Webseite des jeweiligen Jobcenters gibt es zusätzlich kostenlose Online-Rechner.

Was zählt als bereinigtes Einkommen?

Bereinigtes Einkommen ist Ihr Bruttoeinkommen abzüglich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen, einer Werbungskostenpauschale von 15,33 €, einer Versicherungspauschale von 30 €, gegebenenfalls Fahrtkosten und vor allem der Erwerbstätigenfreibeträge nach § 11b SGB II. Die ersten 100 € sind komplett anrechnungsfrei.

Werden Kindergeld und Unterhalt angerechnet?

Ja. Kindergeld zählt als Einkommen des jeweiligen Kindes und mindert dessen Anteil am Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft. Unterhaltsleistungen werden ebenfalls als Einkommen angerechnet. Reicht das Einkommen des Kindes über seinen eigenen Bedarf hinaus, wird der Überschuss auf die Eltern übertragen.

Wie wirkt sich ein Minijob aus?

Ein Minijob bis 538 € im Monat wird durch die Freibeträge stark privilegiert. Bei vollem Ausschöpfen behalten Sie 100 € (Grundfreibetrag) plus 20 % der nächsten 420 € (= 84 €) plus 30 % der verbleibenden 18 € (= 5,40 €). In Summe bleiben rund 189 € anrechnungsfrei.

Was passiert, wenn meine Miete zu hoch ist?

Übersteigt Ihre Bruttokaltmiete die örtliche Mietobergrenze, wird zunächst für sechs Monate die tatsächliche Miete übernommen (Karenzzeit). Danach kann das Jobcenter Sie zur Kostensenkung auffordern — durch Untervermietung, Umzug oder Nachverhandlung mit dem Vermieter. Heizkosten werden separat geprüft.

Kann ich Darlehen nutzen, wenn der Regelsatz nicht reicht?

Ja, in besonderen Notlagen kann das Jobcenter ein Darlehen gewähren — etwa bei kaputtem Kühlschrank oder Mietkaution. Es wird in monatlichen Raten von 10 % des Regelsatzes von den laufenden Leistungen einbehalten. Details finden Sie unter Darlehen vom Jobcenter.

Fazit

Die Grundsicherung folgt einer klaren mathematischen Logik: Bedarf minus bereinigtes Einkommen minus Vermögen. Wer die Bausteine kennt — Regelsatz, Mehrbedarfe, KdU, Heizung — kann seinen Anspruch realistisch einschätzen. Besonders die Mehrbedarfe und Erwerbstätigenfreibeträge werden in der Praxis häufig nicht voll ausgeschöpft. Prüfen Sie jeden Bescheid sorgfältig und scheuen Sie sich nicht, im Zweifel Widerspruch einzulegen oder eine Sozialberatungsstelle einzuschalten.

Weiterführende Informationen

Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:

Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung Ihres Anspruchs.

Quellen

Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:


Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2026


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.