Grundsicherungsrechner 2026: So berechnet sich Ihr Grundsicherungsgeld
Wie viel Grundsicherung steht Ihnen monatlich zu? Die Antwort ergibt sich aus einer klaren Formel, die das Jobcenter für jeden Antrag durchrechnet. Wer die einzelnen Bausteine kennt, kann seinen Anspruch realistisch einschätzen, Fehler in Bescheiden erkennen und gezielt zusätzliche Leistungen einfordern. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Bedarf nach der Reform vom 1. Juli 2026 selbst berechnen — mit Tabellen, Beispielen und Hinweisen auf typische Stolperfallen.
Das Wichtigste in Kürze
Die Grundformel der Grundsicherung 2026:
Bedarf = Regelsatz + Mehrbedarfe + Kosten der Unterkunft + Heizung
Anspruch = Bedarf − bereinigtes Einkommen − anrechenbares Vermögen
- Regelsatz Alleinstehende: 563 € (Nullrunde 2026)
- Mehrbedarfe als Prozentaufschlag möglich
- Kosten der Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe übernommen (Angemessenheit vorausgesetzt)
- Einkommen wird vor Anrechnung um Freibeträge bereinigt
Die Formel im Überblick
Die Berechnung Ihres Anspruchs auf Grundsicherung erfolgt in zwei klar getrennten Schritten. Im ersten Schritt wird der individuelle Bedarf der Bedarfsgemeinschaft ermittelt. Im zweiten Schritt werden Einkommen und Vermögen gegengerechnet.
Schritt 1: Bedarf ermitteln
Der monatliche Bedarf setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:
Bedarf = Regelsatz + Mehrbedarfe + Kosten der Unterkunft + Heizung
- Regelsatz: Pauschale für laufenden Lebensunterhalt nach Bedarfsstufe
- Mehrbedarfe: Zuschläge für besondere Lebenssituationen (Alleinerziehung, Schwangerschaft, kostenaufwändige Ernährung)
- Kosten der Unterkunft (KdU): Bruttokaltmiete in angemessener Höhe
- Heizung: Tatsächliche Heizkosten in angemessenem Umfang
Schritt 2: Anspruch berechnen
Anspruch = Bedarf − bereinigtes Einkommen − anrechenbares Vermögen
- Bereinigtes Einkommen: Brutto minus Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten und gesetzliche Freibeträge
- Anrechenbares Vermögen: Vermögen oberhalb des Schonvermögens nach der neuen Altersstaffel
Liegt das bereinigte Einkommen oberhalb des Bedarfs, besteht kein Anspruch. Liegt es darunter, zahlt das Jobcenter die Differenz.
Regelsätze 2026 nach Bedarfsstufen
Die Regelsätze sind zum Jahreswechsel 2025/2026 nicht erhöht worden — die sogenannte Nullrunde greift. Durch den Besitzschutz nach § 28a SGB XII bleiben die Beträge auf dem Niveau von 2024 stehen, statt rechnerisch auf 557 € zu sinken.
| Regelbedarfsstufe | Personenkreis | Betrag pro Monat |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2 | Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € pro Person |
| Stufe 3 | Erwachsene (18-24) ohne eigenen Haushalt | 451 € |
| Stufe 4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder (6-13 Jahre) | 390 € |
| Stufe 6 | Kinder (0-5 Jahre) | 357 € |
Detaillierte Hintergründe zur Berechnung finden Sie im Ratgeber Regelsätze 2025/2026: Die Nullrunde erklärt.
Mehrbedarfe richtig ansetzen
Mehrbedarfe sind prozentuale Aufschläge auf den Regelsatz und werden zusätzlich zu den 563 € (bzw. 506 € bei Partnern) gewährt. Sie sind ein häufig übersehener Hebel — gerade Alleinerziehende lassen hier oft Geld liegen.
Mehrbedarf Alleinerziehende
Maßgeblich sind Zahl und Alter der Kinder:
| Konstellation | Aufschlag | Betrag (Basis 563 €) |
|---|---|---|
| 1 Kind unter 7 Jahren ODER 2-3 Kinder unter 16 | 36 % | 202,68 € |
| 1 Kind ab 7 Jahren | 12 % | 67,56 € |
| 4 Kinder | 48 % | 270,24 € |
| 5 oder mehr Kinder | 60 % | 337,80 € |
Mehrbedarf Schwangerschaft
Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es 17 % Aufschlag — 95,71 € bei Regelsatz-Stufe 1.
Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung
Bei bestimmten chronischen Erkrankungen (z. B. Zöliakie, Niereninsuffizienz, Mukoviszidose) kann ein individueller Aufschlag bewilligt werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest. Die Höhe orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.
Mehrbedarf dezentrale Warmwassererzeugung
Wer Warmwasser über einen elektrischen Boiler oder Durchlauferhitzer bezieht (also nicht über die Heizungsanlage), erhält 2,3 % Aufschlag — 12,95 € bei Stufe 1.
Kosten der Unterkunft und Heizung
Die Kosten der Unterkunft (KdU) werden in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind. Maßgeblich sind die örtlichen Mietobergrenzen, die jedes Jobcenter eigenständig festlegt.
| Position | Anerkennung |
|---|---|
| Grundmiete | In tatsächlicher Höhe bis Mietobergrenze |
| Betriebskosten | In tatsächlicher Höhe (kalte Nebenkosten) |
| Heizkosten | In tatsächlicher Höhe bei angemessenem Verbrauch |
| Warmwasser zentral | Bereits in den Heizkosten enthalten |
| Warmwasser dezentral | Über Mehrbedarf abgedeckt (2,3 %) |
Mehr zur regional sehr unterschiedlichen Angemessenheitsprüfung lesen Sie im Ratgeber Kosten der Unterkunft 2026 sowie zu Großstadt-Werten unter Mietobergrenzen Großstädte.
Einkommen bereinigen — die wichtigsten Freibeträge
Bevor Ihr Einkommen den Bedarf mindert, werden gesetzliche Freibeträge abgezogen. Das ist der Kern der Aussage „Arbeit muss sich lohnen”.
Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen
| Bruttoeinkommen pro Monat | Anrechnungsfreier Anteil |
|---|---|
| Bis 100 € | 100 % (Grundfreibetrag) |
| 100 € bis 520 € | 80 % anrechenbar, 20 % frei |
| 520 € bis 1.000 € | 70 % anrechenbar, 30 % frei |
| 1.000 € bis 1.200 € (mit Kind 1.500 €) | 90 % anrechenbar, 10 % frei |
| Über dieser Grenze | Voll anrechenbar |
Eine ausführliche Darstellung mit konkreten Beispielen finden Sie unter Zuverdienst und Freibeträge 2026 sowie Arbeiten lohnt sich 2026.
Weitere Abzüge vom Brutto
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
- Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
- Werbungskostenpauschale (15,33 € pauschal oder höhere nachgewiesene Kosten)
- Versicherungspauschale (30 € für angemessene private Versicherungen)
- Fahrtkosten zur Arbeit (0,20 € pro Entfernungskilometer)
Vermögen anrechnen — neue Altersstaffel ab 1. Juli 2026
Mit der Reform zur Neuen Grundsicherung läuft die bisherige 12-monatige Karenzzeit auf 6 Monate herunter. Danach gilt eine altersgestaffelte Schonvermögensgrenze. Details finden Sie im Ratgeber Vermögen und Schonvermögen 2026 sowie in der Altersstaffel-Tabelle.
Vermögen oberhalb der Freibeträge muss vor dem Leistungsbezug aufgebraucht werden. Geschützt bleiben weiterhin selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe, ein angemessenes Auto pro erwerbsfähiger Person sowie geförderte Altersvorsorge wie Riester und Rürup.
Drei Rechen-Beispiele
Beispiel 1: Alleinstehender ohne Einkommen
Situation:
- Frau Berger, 47 Jahre, alleinstehend
- Keine Erwerbstätigkeit, kein anrechenbares Vermögen
- Bruttokaltmiete 410 €, Heizung 75 €
Berechnung:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Regelsatz Stufe 1 | 563,00 € |
| Mehrbedarfe | 0,00 € |
| Bruttokaltmiete | 410,00 € |
| Heizkosten | 75,00 € |
| Bedarf gesamt | 1.048,00 € |
| Einkommen (bereinigt) | − 0,00 € |
| Anspruch monatlich | 1.048,00 € |
Frau Berger erhält 1.048 € im Monat. Die Grundsicherung deckt vollständig ihren Bedarf.
Beispiel 2: Familie mit zwei Kindern und Teilzeit-Einkommen
Situation:
- Ehepaar Demir, beide 38 Jahre, zwei Kinder (4 und 9 Jahre)
- Mutter arbeitet Teilzeit, Bruttoeinkommen 1.200 €, Netto 950 €
- Vater aktuell ohne Erwerbstätigkeit
- Bruttokaltmiete 780 €, Heizung 140 €
Bedarf berechnen:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Regelsatz Vater (Stufe 2) | 506,00 € |
| Regelsatz Mutter (Stufe 2) | 506,00 € |
| Regelsatz Kind 9 J. (Stufe 5) | 390,00 € |
| Regelsatz Kind 4 J. (Stufe 6) | 357,00 € |
| Bruttokaltmiete | 780,00 € |
| Heizkosten | 140,00 € |
| Bedarf gesamt | 2.679,00 € |
Einkommen bereinigen (Mutter):
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttoeinkommen | 1.200,00 € |
| − Lohnsteuer, Sozialabgaben (geschätzt) | − 250,00 € |
| − Grundfreibetrag | − 100,00 € |
| − Freibetrag 100-520 € (20 % von 420 €) | − 84,00 € |
| − Freibetrag 520-1.000 € (30 % von 480 €) | − 144,00 € |
| − Freibetrag 1.000-1.500 € (10 % von 200 €, mit Kind) | − 20,00 € |
| − Werbungskostenpauschale | − 15,33 € |
| − Versicherungspauschale | − 30,00 € |
| Bereinigtes Einkommen | ca. 556,67 € |
Anspruch:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bedarf | 2.679,00 € |
| − bereinigtes Einkommen | − 556,67 € |
| − Kindergeld 2 Kinder | − 510,00 € |
| Anspruch monatlich | 1.612,33 € |
Hinzu kommen Leistungen für Bildung und Teilhabe für beide Kinder.
Beispiel 3: Alleinerziehender mit Minijob
Situation:
- Herr Lorenz, 41 Jahre, alleinerziehend
- Ein Kind (8 Jahre)
- Minijob 538 € brutto = netto
- Bruttokaltmiete 530 €, Heizung 95 €
Bedarf berechnen:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Regelsatz Vater (Stufe 1) | 563,00 € |
| Mehrbedarf Alleinerziehender (12 %, Kind ab 7) | 67,56 € |
| Regelsatz Kind 8 J. (Stufe 5) | 390,00 € |
| Bruttokaltmiete | 530,00 € |
| Heizkosten | 95,00 € |
| Bedarf gesamt | 1.645,56 € |
Einkommen bereinigen:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttoeinkommen Minijob | 538,00 € |
| − Grundfreibetrag | − 100,00 € |
| − Freibetrag 100-520 € (20 % von 420 €) | − 84,00 € |
| − Freibetrag 520-538 € (30 % von 18 €) | − 5,40 € |
| − Versicherungspauschale | − 30,00 € |
| − Werbungskostenpauschale | − 15,33 € |
| Bereinigtes Einkommen | ca. 303,27 € |
Anspruch:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bedarf | 1.645,56 € |
| − bereinigtes Einkommen | − 303,27 € |
| − Kindergeld | − 255,00 € |
| Anspruch monatlich | 1.087,29 € |
Herr Lorenz behält durch die Freibeträge rund 235 € seines Minijob-Einkommens zusätzlich zur Grundsicherung — Erwerbsarbeit lohnt sich auch im unteren Einkommensbereich.
Typische Fehler in Bescheiden
- Falsche Bedarfsstufe: Kinder werden in der falschen Altersstufe geführt
- Mehrbedarfe vergessen: Alleinerziehende, Schwangere, chronisch Kranke
- Versicherungspauschale nicht abgezogen: Volljährige mit eigenem Einkommen
- KdU gekürzt ohne Angemessenheitsprüfung: Mietobergrenze nicht offen gelegt
- Werbungskosten pauschal angesetzt: Höhere tatsächliche Kosten nicht berücksichtigt
Bei Unstimmigkeiten haben Sie nach Zugang des Bescheids einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Wie Sie vorgehen, lesen Sie im Ratgeber Widerspruch einlegen.
Was die Reform zur Neuen Grundsicherung ab 1. Juli 2026 ändert
Zum 1. Juli 2026 tritt die Reform in Kraft, die das Bürgergeld zur „Neuen Grundsicherung” umstrukturiert. Für die Berechnung relevant:
- Karenzzeit verkürzt: Statt 12 Monaten gelten nur noch 6 Monate erhöhte Schonvermögensgrenzen
- Altersgestaffeltes Schonvermögen: Zwischen 5.000 € (bis 21 J.) und 20.000 € (ab 61 J.)
- Verschärfte Mitwirkungspflichten: Bei Verstößen drohen Leistungsminderungen
- Regelsatz unverändert: Die Nullrunde bleibt 2026 bestehen
Eine vollständige Übersicht aller Änderungen finden Sie unter Neue Grundsicherung 2026 - Alle Änderungen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Selbstberechnung
- Bedarfsgemeinschaft definieren: Wer lebt im Haushalt? Welche Regelsätze gelten?
- Regelsätze addieren: Summe der Bedarfsstufen aller Personen
- Mehrbedarfe prüfen: Alleinerziehende, Schwangere, kostenaufwändige Ernährung, dezentrale Warmwasserbereitung
- Unterkunftskosten ansetzen: Bruttokaltmiete + Heizung (in angemessener Höhe)
- Bedarf gesamt: Summe der Punkte 2 bis 4
- Einkommen bereinigen: Brutto minus Steuern, Sozialabgaben, Freibeträge
- Kindergeld berücksichtigen: Wird als Einkommen des Kindes angerechnet
- Vermögen prüfen: Über Schonvermögen? Dann aufbrauchen
- Anspruch: Bedarf minus bereinigtes Einkommen minus angerechnetes Vermögen
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Grundsicherungsanspruch selbst?
Addieren Sie zunächst Ihren monatlichen Bedarf: Regelsatz nach Bedarfsstufe plus Mehrbedarfe plus Bruttokaltmiete plus Heizkosten. Ziehen Sie davon Ihr bereinigtes Einkommen ab (Brutto minus Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten und gesetzliche Freibeträge). Das Ergebnis ist Ihr monatlicher Anspruch. Über die Webseite des jeweiligen Jobcenters gibt es zusätzlich kostenlose Online-Rechner.
Was zählt als bereinigtes Einkommen?
Bereinigtes Einkommen ist Ihr Bruttoeinkommen abzüglich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen, einer Werbungskostenpauschale von 15,33 €, einer Versicherungspauschale von 30 €, gegebenenfalls Fahrtkosten und vor allem der Erwerbstätigenfreibeträge nach § 11b SGB II. Die ersten 100 € sind komplett anrechnungsfrei.
Werden Kindergeld und Unterhalt angerechnet?
Ja. Kindergeld zählt als Einkommen des jeweiligen Kindes und mindert dessen Anteil am Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft. Unterhaltsleistungen werden ebenfalls als Einkommen angerechnet. Reicht das Einkommen des Kindes über seinen eigenen Bedarf hinaus, wird der Überschuss auf die Eltern übertragen.
Wie wirkt sich ein Minijob aus?
Ein Minijob bis 538 € im Monat wird durch die Freibeträge stark privilegiert. Bei vollem Ausschöpfen behalten Sie 100 € (Grundfreibetrag) plus 20 % der nächsten 420 € (= 84 €) plus 30 % der verbleibenden 18 € (= 5,40 €). In Summe bleiben rund 189 € anrechnungsfrei.
Was passiert, wenn meine Miete zu hoch ist?
Übersteigt Ihre Bruttokaltmiete die örtliche Mietobergrenze, wird zunächst für sechs Monate die tatsächliche Miete übernommen (Karenzzeit). Danach kann das Jobcenter Sie zur Kostensenkung auffordern — durch Untervermietung, Umzug oder Nachverhandlung mit dem Vermieter. Heizkosten werden separat geprüft.
Kann ich Darlehen nutzen, wenn der Regelsatz nicht reicht?
Ja, in besonderen Notlagen kann das Jobcenter ein Darlehen gewähren — etwa bei kaputtem Kühlschrank oder Mietkaution. Es wird in monatlichen Raten von 10 % des Regelsatzes von den laufenden Leistungen einbehalten. Details finden Sie unter Darlehen vom Jobcenter.
Fazit
Die Grundsicherung folgt einer klaren mathematischen Logik: Bedarf minus bereinigtes Einkommen minus Vermögen. Wer die Bausteine kennt — Regelsatz, Mehrbedarfe, KdU, Heizung — kann seinen Anspruch realistisch einschätzen. Besonders die Mehrbedarfe und Erwerbstätigenfreibeträge werden in der Praxis häufig nicht voll ausgeschöpft. Prüfen Sie jeden Bescheid sorgfältig und scheuen Sie sich nicht, im Zweifel Widerspruch einzulegen oder eine Sozialberatungsstelle einzuschalten.
Weiterführende Informationen
Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:
- Regelsätze 2025/2026: Die Nullrunde erklärt
- Kosten der Unterkunft 2026
- Zuverdienst und Freibeträge 2026
- Neue Grundsicherung 2026: Alle Änderungen
Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung Ihres Anspruchs.
Quellen
Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld
- SGB II §§ 11, 11b: Sozialgesetzbuch Zweites Buch
- Bundesagentur für Arbeit: Informationen zum Bürgergeld
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2026
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.