
Darlehen vom Jobcenter 2026: Wann, wofür und wie zurückzahlen?
Das Jobcenter kann in bestimmten Situationen ein zinsloses Darlehen gewähren - zum Beispiel für die Mietkaution oder unabweisbaren Bedarf. Dieser Ratgeber erklärt, wann Sie Anspruch auf ein Darlehen haben, wie Sie es beantragen und wie die Rückzahlung funktioniert.
Das Wichtigste in Kürze
Darlehen vom Jobcenter:
- Zinslos: Keine Zinsen, aber Rückzahlung erforderlich
- Rückzahlung: 10% vom Regelsatz = ca. 56 €/Monat
- Anlässe: Kaution, unabweisbarer Bedarf, Notlagen
- Antrag: Schriftlich mit Begründung
- Bei Ablehnung: Widerspruchsrecht
Wann gibt es ein Darlehen?
Überblick: Darlehensarten
| Art | Gesetzliche Grundlage | Typische Höhe |
|---|---|---|
| Mietkaution | § 22 Abs. 6 SGB II | Bis 3 Kaltmieten |
| Unabweisbarer Bedarf | § 24 Abs. 1 SGB II | Nach Bedarf |
| Einmalige Bedarfe | § 24 Abs. 3 SGB II | Nach Einzelfall |
| Darlehen bei Einkommen | § 24 Abs. 4 SGB II | Zur Überbrückung |
1. Mietkaution (häufigster Fall)
Wann? Bei genehmigtem Umzug in neue Wohnung
Voraussetzungen:
- Umzug vom Jobcenter genehmigt
- Neue Wohnung angemessen (Größe + Miete)
- Kaution vertraglich erforderlich
Höhe:
- Maximal 3 Monats-Kaltmieten
- In der Regel direkt an Vermieter
2. Unabweisbarer Bedarf
Wann? Bei Bedarf, der nicht aus dem Regelsatz gedeckt werden kann
Beispiele:
- Defekte Waschmaschine (Familie mit Kindern)
- Defekter Kühlschrank
- Notwendige Reparaturen
- Brille (wenn Krankenkasse nicht zahlt)
- Fahrrad für Arbeitsweg
Voraussetzungen:
- Bedarf ist unaufschiebbar
- Bedarf kann nicht anders gedeckt werden
- Keine Rücklagen vorhanden
3. Überbrückungsdarlehen
Wann? Wenn Grundsicherung noch nicht bewilligt ist, aber Bedarf besteht
Beispiele:
- Antrag noch in Bearbeitung
- Widerspruch gegen Ablehnung läuft
- Einmaliges höheres Einkommen (Steuererstattung)
4. Darlehen bei einmaligem Einkommen
Wann? Wenn einmaliges Einkommen über 6 Monate verteilt wird
Beispiel:
- Steuererstattung: 1.200 €
- Monatliche Anrechnung: 200 €
- Darlehen überbrückt die ersten Monate
Wie beantrage ich ein Darlehen?
Muster: Antrag auf Darlehen
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Datum]
Jobcenter [Ort]
[Adresse]
Betreff: Antrag auf Darlehen nach § [22 Abs. 6 / 24 Abs. 1] SGB II
BG-Nummer: [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich ein Darlehen für [Grund]:
[Bei Kaution:]
Ich ziehe am [Datum] in die Wohnung [Adresse] um. Die Umzugsgenehmigung
liegt vor (Bescheid vom [Datum]). Der Vermieter fordert eine Kaution in
Höhe von [Betrag] € (3 Monats-Kaltmieten).
[Bei unabweisbarem Bedarf:]
Meine Waschmaschine ist defekt (siehe Anlage: Kostenvoranschlag Reparatur /
Angebot Neugerät). Als Familie mit [X] Kindern ist eine Waschmaschine
unabweisbar notwendig. Ich verfüge nicht über Rücklagen, um diese
Anschaffung aus dem Regelsatz zu finanzieren.
Bitte bewilligen Sie mir ein entsprechendes Darlehen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Anlagen:
- [Mietvertrag / Kostenvoranschlag / etc.]
Erforderliche Unterlagen
| Darlehensart | Unterlagen |
|---|---|
| Kaution | Mietvertrag, Umzugsgenehmigung |
| Reparatur/Neuanschaffung | Kostenvoranschlag, ggf. Fotos |
| Überbrückung | Nachweis über ausstehende Leistung |
Wie funktioniert die Rückzahlung?
Rückzahlungsrate
Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten:
| Berechnung | Betrag 2026 |
|---|---|
| 10% vom Regelsatz (Stufe 1) | 56,30 €/Monat |
| Bei Stufe 2 | 50,60 €/Monat |
Beispielrechnung
Darlehen für Kaution: 1.500 €
- Monatliche Rate: 56,30 €
- Laufzeit: ca. 27 Monate
- Gesamtkosten: 1.500 € (zinslos!)
Einbehalt vom Regelsatz
Die Rate wird automatisch einbehalten:
- Vom monatlichen Regelsatz abgezogen
- Beginn: Meist im Folgemonat nach Auszahlung
- Ende: Wenn Darlehen getilgt ist
Sonderfall: Kautionsrückzahlung
Bei Kautions-Darlehen:
- Kautionsrückzahlung vom Vermieter geht ans Jobcenter
- Tilgt das Darlehen (teilweise/vollständig)
- Restschuld wird weiter in Raten getilgt
Was passiert bei Problemen?
Rückzahlung zu hoch?
Wenn 10% zu viel sind:
- Härtefallantrag stellen
- Begründung: Besondere Umstände
- Mögliche Reduzierung auf 5%
Darlehen während Arbeit?
Bei Aufnahme einer Arbeit:
- Darlehen bleibt bestehen
- Rückzahlung aus Einkommen
- Ggf. höhere Raten vereinbaren
Nach Leistungsende?
Wenn Sie keine Grundsicherung mehr beziehen:
- Darlehen bleibt bestehen
- Rückzahlung wird fortgesetzt
- Bei Zahlungsproblemen: Kontakt zum Jobcenter
Unterschied: Darlehen vs. Zuschuss
| Aspekt | Darlehen | Zuschuss |
|---|---|---|
| Rückzahlung | Ja | Nein |
| Beispiele | Kaution, unabweisbarer Bedarf | Erstausstattung, BuT |
| Zinsen | Keine | - |
| Rate | 10% vom Regelsatz | - |
Wann Zuschuss, wann Darlehen?
| Leistung | Darlehen oder Zuschuss? |
|---|---|
| Mietkaution | Darlehen |
| Erstausstattung Wohnung | Zuschuss |
| Erstausstattung Baby | Zuschuss |
| Defekte Waschmaschine | Oft Darlehen |
| Bildung und Teilhabe | Zuschuss |
Tipps zum Darlehen
1. Prüfen Sie Alternativen
Vor dem Darlehensantrag prüfen:
- Ist es wirklich unabweisbar?
- Gibt es günstigere Alternativen? (Gebraucht, Reparatur)
- Ist es ein Zuschuss? (Erstausstattung!)
2. Dokumentieren Sie den Bedarf
Bei unabweisbarem Bedarf:
- Fotos vom Defekt
- Kostenvoranschläge (min. 2)
- Schriftliche Begründung
3. Rückzahlung einplanen
Bedenken Sie:
- 56 € weniger im Monat
- Über mehrere Monate/Jahre
- Bei Kaution: Rückzahlung durch Vermieter
4. Widerspruch bei Ablehnung
Häufige Ablehnungsgründe:
- "Aus Regelsatz ansparbar" → Bei unaufschiebbar widersprechen
- "Nicht notwendig" → Bedarf nachweisen
- "Rücklagen vorhanden" → Vermögen prüfen (Schonvermögen!)
Häufige Fragen
Ist das Darlehen vom Jobcenter zinslos?
Ja, Darlehen vom Jobcenter sind immer zinslos. Sie zahlen nur den geliehenen Betrag zurück, keine Zinsen. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von 10% des Regelsatzes (ca. 56 €).
Wofür kann ich ein Darlehen bekommen?
Die häufigsten Gründe sind: Mietkaution bei genehmigtem Umzug, defekte notwendige Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Kühlschrank), Überbrückung bis zur Bewilligung, sonstige unabweisbare Bedarfe, die nicht aus dem Regelsatz gedeckt werden können.
Wie hoch ist die monatliche Rückzahlungsrate?
Die Rate beträgt 10% des maßgeblichen Regelsatzes. Bei Stufe 1 (563 €) sind das 56,30 € pro Monat. Die Rate wird automatisch vom Regelsatz abgezogen. Bei besonderer Härte kann eine Reduzierung auf 5% beantragt werden.
Kann ich ein Darlehen ablehnen?
Grundsätzlich ja. Allerdings haben Sie dann keinen Anspruch auf die Leistung. Bei der Mietkaution z.B. könnten Sie die Wohnung nicht anmieten. Bei unabweisbarem Bedarf müssen Sie den Bedarf anderweitig decken.
Was passiert mit dem Darlehen, wenn ich arbeite?
Das Darlehen bleibt bestehen und muss zurückgezahlt werden. Bei Arbeitsaufnahme wird die Rückzahlung fortgesetzt - entweder weiter vom (aufstockenden) Regelsatz oder aus dem Einkommen. Sie können auch eine schnellere Tilgung vereinbaren.
Wird die Kaution ans Jobcenter zurückgezahlt?
Ja, wenn Sie ein Kautions-Darlehen erhalten haben, muss die Kautionsrückzahlung vom Vermieter an das Jobcenter gehen. Diese Zahlung tilgt Ihr Darlehen ganz oder teilweise. Eine eventuelle Restschuld wird weiter in Raten gezahlt.
Fazit
Das Darlehen vom Jobcenter ist eine wichtige Hilfe bei unabweisbarem Bedarf - besonders für die Mietkaution. Es ist zinslos, muss aber in Raten (10% vom Regelsatz = ca. 56 €/Monat) zurückgezahlt werden. Prüfen Sie vor dem Antrag, ob nicht ein Zuschuss (z.B. Erstausstattung) in Frage kommt.
Unsere Tipps:
- Erst prüfen: Zuschuss oder Darlehen?
- Bedarf gut dokumentieren
- Rückzahlung einplanen
- Bei Ablehnung: Widerspruch prüfen
Weiterführende Informationen
Quellen
- SGB II § 22 Abs. 6: Wohnungsbeschaffungskosten, Kaution
- SGB II § 24: Abweichende Erbringung von Leistungen
- SGB II § 42a: Darlehen
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Darlehen empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.