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Darlehen vom Jobcenter 2026: Wann, wofür und wie zurückzahlen? - Darlehen bei Grundsicherung 2026: Wann gibt es ein Darlehen

Darlehen vom Jobcenter 2026: Wann, wofür und wie zurückzahlen?

Das Jobcenter kann in bestimmten Situationen ein zinsloses Darlehen gewähren - zum Beispiel für die Mietkaution oder unabweisbaren Bedarf. Dieser Ratgeber erklärt, wann Sie Anspruch auf ein Darlehen haben, wie Sie es beantragen und wie die Rückzahlung funktioniert.

Das Wichtigste in Kürze

Darlehen vom Jobcenter:

  • Zinslos: Keine Zinsen, aber Rückzahlung erforderlich
  • Rückzahlung: 10% vom Regelsatz = ca. 56 €/Monat
  • Anlässe: Kaution, unabweisbarer Bedarf, Notlagen
  • Antrag: Schriftlich mit Begründung
  • Bei Ablehnung: Widerspruchsrecht

Wann gibt es ein Darlehen?

Überblick: Darlehensarten

ArtGesetzliche GrundlageTypische Höhe
Mietkaution§ 22 Abs. 6 SGB IIBis 3 Kaltmieten
Unabweisbarer Bedarf§ 24 Abs. 1 SGB IINach Bedarf
Einmalige Bedarfe§ 24 Abs. 3 SGB IINach Einzelfall
Darlehen bei Einkommen§ 24 Abs. 4 SGB IIZur Überbrückung

1. Mietkaution (häufigster Fall)

Wann? Bei genehmigtem Umzug in neue Wohnung

Voraussetzungen:

  • Umzug vom Jobcenter genehmigt
  • Neue Wohnung angemessen (Größe + Miete)
  • Kaution vertraglich erforderlich

Höhe:

  • Maximal 3 Monats-Kaltmieten
  • In der Regel direkt an Vermieter

2. Unabweisbarer Bedarf

Wann? Bei Bedarf, der nicht aus dem Regelsatz gedeckt werden kann

Beispiele:

  • Defekte Waschmaschine (Familie mit Kindern)
  • Defekter Kühlschrank
  • Notwendige Reparaturen
  • Brille (wenn Krankenkasse nicht zahlt)
  • Fahrrad für Arbeitsweg

Voraussetzungen:

  • Bedarf ist unaufschiebbar
  • Bedarf kann nicht anders gedeckt werden
  • Keine Rücklagen vorhanden

3. Überbrückungsdarlehen

Wann? Wenn Grundsicherung noch nicht bewilligt ist, aber Bedarf besteht

Beispiele:

  • Antrag noch in Bearbeitung
  • Widerspruch gegen Ablehnung läuft
  • Einmaliges höheres Einkommen (Steuererstattung)

4. Darlehen bei einmaligem Einkommen

Wann? Wenn einmaliges Einkommen über 6 Monate verteilt wird

Beispiel:

  • Steuererstattung: 1.200 €
  • Monatliche Anrechnung: 200 €
  • Darlehen überbrückt die ersten Monate

Wie beantrage ich ein Darlehen?

Muster: Antrag auf Darlehen

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Datum]

Jobcenter [Ort]
[Adresse]

Betreff: Antrag auf Darlehen nach § [22 Abs. 6 / 24 Abs. 1] SGB II
BG-Nummer: [Ihre Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich ein Darlehen für [Grund]:

[Bei Kaution:]
Ich ziehe am [Datum] in die Wohnung [Adresse] um. Die Umzugsgenehmigung
liegt vor (Bescheid vom [Datum]). Der Vermieter fordert eine Kaution in
Höhe von [Betrag] € (3 Monats-Kaltmieten).

[Bei unabweisbarem Bedarf:]
Meine Waschmaschine ist defekt (siehe Anlage: Kostenvoranschlag Reparatur /
Angebot Neugerät). Als Familie mit [X] Kindern ist eine Waschmaschine
unabweisbar notwendig. Ich verfüge nicht über Rücklagen, um diese
Anschaffung aus dem Regelsatz zu finanzieren.

Bitte bewilligen Sie mir ein entsprechendes Darlehen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Anlagen:
- [Mietvertrag / Kostenvoranschlag / etc.]

Erforderliche Unterlagen

DarlehensartUnterlagen
KautionMietvertrag, Umzugsgenehmigung
Reparatur/NeuanschaffungKostenvoranschlag, ggf. Fotos
ÜberbrückungNachweis über ausstehende Leistung

Wie funktioniert die Rückzahlung?

Rückzahlungsrate

Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten:

BerechnungBetrag 2026
10% vom Regelsatz (Stufe 1)56,30 €/Monat
Bei Stufe 250,60 €/Monat

Beispielrechnung

Darlehen für Kaution: 1.500 €

  • Monatliche Rate: 56,30 €
  • Laufzeit: ca. 27 Monate
  • Gesamtkosten: 1.500 € (zinslos!)

Einbehalt vom Regelsatz

Die Rate wird automatisch einbehalten:

  • Vom monatlichen Regelsatz abgezogen
  • Beginn: Meist im Folgemonat nach Auszahlung
  • Ende: Wenn Darlehen getilgt ist

Sonderfall: Kautionsrückzahlung

Bei Kautions-Darlehen:

  • Kautionsrückzahlung vom Vermieter geht ans Jobcenter
  • Tilgt das Darlehen (teilweise/vollständig)
  • Restschuld wird weiter in Raten getilgt

Was passiert bei Problemen?

Rückzahlung zu hoch?

Wenn 10% zu viel sind:

  • Härtefallantrag stellen
  • Begründung: Besondere Umstände
  • Mögliche Reduzierung auf 5%

Darlehen während Arbeit?

Bei Aufnahme einer Arbeit:

  • Darlehen bleibt bestehen
  • Rückzahlung aus Einkommen
  • Ggf. höhere Raten vereinbaren

Nach Leistungsende?

Wenn Sie keine Grundsicherung mehr beziehen:

  • Darlehen bleibt bestehen
  • Rückzahlung wird fortgesetzt
  • Bei Zahlungsproblemen: Kontakt zum Jobcenter

Unterschied: Darlehen vs. Zuschuss

AspektDarlehenZuschuss
RückzahlungJaNein
BeispieleKaution, unabweisbarer BedarfErstausstattung, BuT
ZinsenKeine-
Rate10% vom Regelsatz-

Wann Zuschuss, wann Darlehen?

LeistungDarlehen oder Zuschuss?
MietkautionDarlehen
Erstausstattung WohnungZuschuss
Erstausstattung BabyZuschuss
Defekte WaschmaschineOft Darlehen
Bildung und TeilhabeZuschuss

Tipps zum Darlehen

1. Prüfen Sie Alternativen

Vor dem Darlehensantrag prüfen:

  • Ist es wirklich unabweisbar?
  • Gibt es günstigere Alternativen? (Gebraucht, Reparatur)
  • Ist es ein Zuschuss? (Erstausstattung!)

2. Dokumentieren Sie den Bedarf

Bei unabweisbarem Bedarf:

  • Fotos vom Defekt
  • Kostenvoranschläge (min. 2)
  • Schriftliche Begründung

3. Rückzahlung einplanen

Bedenken Sie:

  • 56 € weniger im Monat
  • Über mehrere Monate/Jahre
  • Bei Kaution: Rückzahlung durch Vermieter

4. Widerspruch bei Ablehnung

Häufige Ablehnungsgründe:

  • "Aus Regelsatz ansparbar" → Bei unaufschiebbar widersprechen
  • "Nicht notwendig" → Bedarf nachweisen
  • "Rücklagen vorhanden" → Vermögen prüfen (Schonvermögen!)

Häufige Fragen

Ist das Darlehen vom Jobcenter zinslos?

Ja, Darlehen vom Jobcenter sind immer zinslos. Sie zahlen nur den geliehenen Betrag zurück, keine Zinsen. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von 10% des Regelsatzes (ca. 56 €).

Wofür kann ich ein Darlehen bekommen?

Die häufigsten Gründe sind: Mietkaution bei genehmigtem Umzug, defekte notwendige Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Kühlschrank), Überbrückung bis zur Bewilligung, sonstige unabweisbare Bedarfe, die nicht aus dem Regelsatz gedeckt werden können.

Wie hoch ist die monatliche Rückzahlungsrate?

Die Rate beträgt 10% des maßgeblichen Regelsatzes. Bei Stufe 1 (563 €) sind das 56,30 € pro Monat. Die Rate wird automatisch vom Regelsatz abgezogen. Bei besonderer Härte kann eine Reduzierung auf 5% beantragt werden.

Kann ich ein Darlehen ablehnen?

Grundsätzlich ja. Allerdings haben Sie dann keinen Anspruch auf die Leistung. Bei der Mietkaution z.B. könnten Sie die Wohnung nicht anmieten. Bei unabweisbarem Bedarf müssen Sie den Bedarf anderweitig decken.

Was passiert mit dem Darlehen, wenn ich arbeite?

Das Darlehen bleibt bestehen und muss zurückgezahlt werden. Bei Arbeitsaufnahme wird die Rückzahlung fortgesetzt - entweder weiter vom (aufstockenden) Regelsatz oder aus dem Einkommen. Sie können auch eine schnellere Tilgung vereinbaren.

Wird die Kaution ans Jobcenter zurückgezahlt?

Ja, wenn Sie ein Kautions-Darlehen erhalten haben, muss die Kautionsrückzahlung vom Vermieter an das Jobcenter gehen. Diese Zahlung tilgt Ihr Darlehen ganz oder teilweise. Eine eventuelle Restschuld wird weiter in Raten gezahlt.

Fazit

Das Darlehen vom Jobcenter ist eine wichtige Hilfe bei unabweisbarem Bedarf - besonders für die Mietkaution. Es ist zinslos, muss aber in Raten (10% vom Regelsatz = ca. 56 €/Monat) zurückgezahlt werden. Prüfen Sie vor dem Antrag, ob nicht ein Zuschuss (z.B. Erstausstattung) in Frage kommt.

Unsere Tipps:

  • Erst prüfen: Zuschuss oder Darlehen?
  • Bedarf gut dokumentieren
  • Rückzahlung einplanen
  • Bei Ablehnung: Widerspruch prüfen

Weiterführende Informationen

Quellen

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Darlehen empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.