
Umzug mit Grundsicherung 2026: Genehmigung, Kosten und Ablauf
Ein Umzug bei Grundsicherung erfordert sorgfältige Planung: Ohne Genehmigung des Jobcenters können Kosten nicht übernommen werden. Dieser Ratgeber erklärt, wann ein Umzug genehmigt wird, welche Kosten das Jobcenter trägt und wie Sie vorgehen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
Umzug bei Grundsicherung:
- Genehmigung erforderlich: VOR dem Umzug beim Jobcenter beantragen
- Erforderlich: Angemessene Miete der neuen Wohnung
- Kostenübernahme: Kaution, Umzugskosten, ggf. Doppelmiete
- Ohne Genehmigung: Keine Kostenübernahme, ggf. gekürzte KdU
- Ausnahme: Notwendiger Umzug (z.B. Gewalt, Kündigung)
Wann wird ein Umzug genehmigt?
Gründe für eine Genehmigung
| Grund | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitsaufnahme | Ja | Pendelzeit muss sich verbessern |
| Familienzuwachs | Ja | Wohnung zu klein |
| Trennung/Scheidung | Ja | Einer muss ausziehen |
| Gesundheitliche Gründe | Ja | Ärztliches Attest erforderlich |
| Kündigung durch Vermieter | Ja | Nachweis erforderlich |
| Wohnung zu teuer | Ja | Kostensenkung gewünscht |
| Wohnung unbewohnbar | Ja | Schimmel, Mängel |
| Gewalt/Bedrohung | Ja | Dokumentation empfohlen |
| Wunsch nach anderer Stadt | Selten | Jobsuche-Gründe angeben |
| Größere Wohnung ohne Grund | Nein | Nicht genehmigungsfähig |
Voraussetzungen für die neue Wohnung
Die neue Wohnung muss:
- Angemessene Größe haben (m² je nach Kommune)
- Angemessene Miete kosten (KdU-Grenze einhalten)
- Angemessene Heizkosten haben
| Haushaltsgröße | Angemessene Größe (ca.) |
|---|---|
| 1 Person | 45-50 m² |
| 2 Personen | 60-65 m² |
| 3 Personen | 75-80 m² |
| 4 Personen | 85-95 m² |
| Je weitere Person | +10-15 m² |
Wichtig: Die genauen Grenzen variieren je nach Kommune!
Welche Kosten werden übernommen?
Übernahme bei genehmigtem Umzug
| Kostenart | Übernahme | Bedingung |
|---|---|---|
| Mietkaution | Ja (als Darlehen) | Max. 3 Kaltmieten |
| Umzugskosten | Ja | Günstigste Variante |
| Doppelmiete | Teilweise | Max. 1 Monat |
| Renovierung alte Wohnung | Teilweise | Wenn mietvertraglich geschuldet |
| Maklergebühren | Nein | Seit 2015 nicht mehr |
Mietkaution als Darlehen
Die Kaution wird als zinsloses Darlehen gewährt:
- Rückzahlung in Raten (10% des Regelsatzes = ca. 56 €/Monat)
- Oder Rückzahlung bei Auszug (aus Kautions-Rückzahlung)
- Direkte Überweisung an Vermieter möglich
Umzugskosten
Das Jobcenter übernimmt die günstigste zumutbare Variante:
| Variante | Übernahme |
|---|---|
| Selbstumzug mit Helfern | Ja (Transportermiete, Helfer) |
| Umzugsunternehmen | Nur bei Nachweis der Notwendigkeit |
| Studentische Helfer | Ja |
Typische Kostenübernahme:
- Transporter: 80-150 €/Tag
- Umzugshelfer: 10-15 €/Std. pro Person
- Umzugsmaterial: 30-50 €
Doppelmiete
Doppelmiete wird übernommen, wenn:
- Kündigungsfristen nicht übereinstimmen
- Umzug aus wichtigem Grund erfolgt
- Maximal 1 Monat (Ausnahmen möglich)
Ablauf: So beantragen Sie den Umzug
Schritt 1: Antrag auf Genehmigung
VOR der Wohnungssuche beim Jobcenter:
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Datum]
Jobcenter [Ort]
[Adresse]
Betreff: Antrag auf Genehmigung eines Umzugs
BG-Nummer: [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Genehmigung für einen Umzug aus folgendem Grund:
[Grund detailliert erläutern, z.B.:]
- Arbeitsaufnahme in [Stadt] zum [Datum]
- Trennung von meinem Partner
- Kündigung durch den Vermieter zum [Datum]
- Familienzuwachs (Geburt erwartet am [Datum])
Bitte teilen Sie mir mit:
1. Welche Mietobergrenze für mich gilt
2. Welche Wohnungsgröße angemessen ist
3. Welche Kosten übernommen werden können
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Anlagen:
- [Kündigungsschreiben / Arbeitsvertrag / etc.]
Schritt 2: Wohnungssuche
Nach Genehmigung:
- Wohnungen innerhalb der KdU-Grenze suchen
- Mietangebote sammeln
- Besichtigungen durchführen
Schritt 3: Wohnungsbestätigung (B-Schein)
Bei passender Wohnung:
- "Bestätigung zur Übernahme der Mietkosten" beim Jobcenter beantragen
- Vermieter erhält Sicherheit über Mietzahlung
- Wichtig für Wohnungszusage!
Schritt 4: Kostenübernahme beantragen
Nach Mietvertrag:
- Kaution-Darlehen beantragen
- Umzugskosten beantragen
- Ggf. Doppelmiete beantragen
- Ggf. Renovierungskosten beantragen
Schritt 5: Umzug durchführen
- Transporter mieten / Helfer organisieren
- Belege sammeln
- Umzug beim Jobcenter melden (neue Adresse)
Sonderfälle
Umzug ohne vorherige Genehmigung
Folgen:
- Keine Kostenübernahme (Kaution, Umzug)
- Neue KdU nur bis zur Angemessenheitsgrenze
- Bei zu teurer Wohnung: Differenz selbst zahlen
Ausnahmen (nachträgliche Anerkennung möglich):
- Gewalt in der Beziehung
- Kündigung ohne Vorwarnung
- Andere Notlagen
Umzug in eine teurere Wohnung
Wenn die neue Wohnung teurer ist als erlaubt:
- Differenz selbst zahlen (aus Regelsatz)
- Widerspruch, wenn Grund vorliegt
- Karenzzeit prüfen (1 Jahr erhöhte KdU möglich)
Umzug in eine andere Stadt
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Zuständigkeit | Altes Jobcenter bis zum Umzug |
| Genehmigung | Durch altes Jobcenter |
| KdU-Grenze | Der neuen Stadt |
| Beratung | Neues Jobcenter kontaktieren |
Umzug bei unter 25-Jährigen
Besondere Regeln für unter 25-Jährige:
- Umzug aus Elternhaus nur mit schwerwiegendem Grund
- Beispiele: Arbeitsaufnahme, Gewalt, Schwangerschaft
- Ohne Genehmigung: Keine KdU-Übernahme!
Checkliste: Umzug mit Grundsicherung
Vor dem Umzug
- Umzugsgenehmigung beim Jobcenter beantragen
- KdU-Grenze und Wohnungsgröße erfragen
- Genehmigung abwarten
- Wohnungssuche im Rahmen der Grenzen
- B-Schein für Vermieter beantragen
- Mietvertrag unterschreiben
- Kaution-Darlehen beantragen
- Umzugskosten beantragen
Beim Umzug
- Günstigsten Transporter mieten
- Helfer organisieren (Freunde, Familie, studentische Helfer)
- Alle Belege sammeln
- Umzugsmaterial-Quittungen aufbewahren
Nach dem Umzug
- Neue Adresse beim Jobcenter melden
- Rechnungen/Belege einreichen
- Alte Wohnung übergeben (Protokoll!)
- Kautionsrückzahlung ans Jobcenter weiterleiten (bei Darlehen)
Tipps für den Umzug
1. Frühzeitig planen
- Mindestens 2-3 Monate vorher anfangen
- Genehmigung kann dauern
- Wohnungsmarkt oft schwierig
2. Dokumentation
- Alle Anträge schriftlich
- Kopien behalten
- Fristen notieren
3. Vergleichsangebote
- Mehrere Transporter-Angebote einholen
- Bei Umzugsunternehmen: 3 Kostenvoranschläge
4. Selbstumzug bevorzugen
Das Jobcenter bevorzugt den günstigsten Weg:
- Transporter mieten
- Freunde/Familie als Helfer
- Evtl. Aufwandsentschädigung für Helfer
5. B-Schein nutzen
Der "Wohnungsberechtigungsschein" des Jobcenters:
- Gibt Vermietern Sicherheit
- Beschleunigt Wohnungssuche
- Unbedingt beantragen!
Häufige Fragen
Muss ich den Umzug vorher genehmigen lassen?
Ja, unbedingt! Ohne vorherige Genehmigung werden in der Regel keine Umzugskosten übernommen. Zudem kann es sein, dass die neue Miete nicht voll übernommen wird, wenn die Wohnung nicht angemessen ist. Ausnahmen gelten nur bei Notlagen (Gewalt, Kündigung).
Welche Umzugskosten werden übernommen?
Bei genehmigtem Umzug: Transportermiete, Umzugshelfer (günstigste Variante), Umzugsmaterial. Die Kaution wird als zinsloses Darlehen gewährt. Doppelmiete wird maximal für einen Monat übernommen. Maklergebühren werden nicht übernommen.
Wie bekomme ich die Mietkaution?
Die Kaution wird als zinsloses Darlehen gewährt (maximal 3 Monats-Kaltmieten). Die Rückzahlung erfolgt entweder in Raten (ca. 10% vom Regelsatz = 56 €/Monat) oder bei Auszug aus der Kautionsrückzahlung des Vermieters.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung umziehe?
Ohne Genehmigung werden keine Umzugskosten und keine Kaution übernommen. Die neue Miete wird nur bis zur Angemessenheitsgrenze gezahlt - ist die Wohnung teurer, müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Ausnahmen gibt es nur bei nachweisbaren Notlagen.
Darf ich in eine andere Stadt umziehen?
Grundsätzlich ja, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. Arbeitsaufnahme, Familie). Die Genehmigung erteilt das bisherige Jobcenter, aber die KdU-Grenzen der neuen Stadt gelten. Informieren Sie sich vorher über die Mietobergrenzen am neuen Ort.
Was ist ein B-Schein vom Jobcenter?
Der B-Schein ist eine Bestätigung des Jobcenters, dass die Mietkosten für eine bestimmte Wohnung übernommen werden. Er gibt dem Vermieter Sicherheit und erhöht Ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt erheblich.
Fazit
Ein Umzug bei Grundsicherung erfordert sorgfältige Planung und rechtzeitige Genehmigung. Das Jobcenter übernimmt bei berechtigtem Umzugsgrund die Kaution (als Darlehen), Umzugskosten (günstigste Variante) und ggf. Doppelmiete. Ohne vorherige Genehmigung riskieren Sie, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Unsere Tipps:
- Immer VOR dem Umzug Genehmigung beantragen
- KdU-Grenzen einhalten
- B-Schein für Vermieter nutzen
- Alle Belege sammeln
Weiterführende Informationen
- Kosten der Unterkunft (KdU)
- Mietobergrenzen in Großstädten
- Erstausstattung beantragen
- Beratungsstellen finden
Quellen
- SGB II § 22 Abs. 6: Umzugskosten
- Bundesagentur für Arbeit: Umzug und Wohnen
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrem Umzug empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.