7 Min. Lesezeit
Umzug mit Grundsicherung 2026: Genehmigung, Kosten und Ablauf - Umzug bei Grundsicherung 2026: Wann wird der Umzug genehmigt

Umzug mit Grundsicherung 2026: Genehmigung, Kosten und Ablauf

Ein Umzug bei Grundsicherung erfordert sorgfältige Planung: Ohne Genehmigung des Jobcenters können Kosten nicht übernommen werden. Dieser Ratgeber erklärt, wann ein Umzug genehmigt wird, welche Kosten das Jobcenter trägt und wie Sie vorgehen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Umzug bei Grundsicherung:

  • Genehmigung erforderlich: VOR dem Umzug beim Jobcenter beantragen
  • Erforderlich: Angemessene Miete der neuen Wohnung
  • Kostenübernahme: Kaution, Umzugskosten, ggf. Doppelmiete
  • Ohne Genehmigung: Keine Kostenübernahme, ggf. gekürzte KdU
  • Ausnahme: Notwendiger Umzug (z.B. Gewalt, Kündigung)

Wann wird ein Umzug genehmigt?

Gründe für eine Genehmigung

GrundGenehmigungHinweis
ArbeitsaufnahmeJaPendelzeit muss sich verbessern
FamilienzuwachsJaWohnung zu klein
Trennung/ScheidungJaEiner muss ausziehen
Gesundheitliche GründeJaÄrztliches Attest erforderlich
Kündigung durch VermieterJaNachweis erforderlich
Wohnung zu teuerJaKostensenkung gewünscht
Wohnung unbewohnbarJaSchimmel, Mängel
Gewalt/BedrohungJaDokumentation empfohlen
Wunsch nach anderer StadtSeltenJobsuche-Gründe angeben
Größere Wohnung ohne GrundNeinNicht genehmigungsfähig

Voraussetzungen für die neue Wohnung

Die neue Wohnung muss:

  • Angemessene Größe haben (m² je nach Kommune)
  • Angemessene Miete kosten (KdU-Grenze einhalten)
  • Angemessene Heizkosten haben
HaushaltsgrößeAngemessene Größe (ca.)
1 Person45-50 m²
2 Personen60-65 m²
3 Personen75-80 m²
4 Personen85-95 m²
Je weitere Person+10-15 m²

Wichtig: Die genauen Grenzen variieren je nach Kommune!

Welche Kosten werden übernommen?

Übernahme bei genehmigtem Umzug

KostenartÜbernahmeBedingung
MietkautionJa (als Darlehen)Max. 3 Kaltmieten
UmzugskostenJaGünstigste Variante
DoppelmieteTeilweiseMax. 1 Monat
Renovierung alte WohnungTeilweiseWenn mietvertraglich geschuldet
MaklergebührenNeinSeit 2015 nicht mehr

Mietkaution als Darlehen

Die Kaution wird als zinsloses Darlehen gewährt:

  • Rückzahlung in Raten (10% des Regelsatzes = ca. 56 €/Monat)
  • Oder Rückzahlung bei Auszug (aus Kautions-Rückzahlung)
  • Direkte Überweisung an Vermieter möglich

Umzugskosten

Das Jobcenter übernimmt die günstigste zumutbare Variante:

VarianteÜbernahme
Selbstumzug mit HelfernJa (Transportermiete, Helfer)
UmzugsunternehmenNur bei Nachweis der Notwendigkeit
Studentische HelferJa

Typische Kostenübernahme:

  • Transporter: 80-150 €/Tag
  • Umzugshelfer: 10-15 €/Std. pro Person
  • Umzugsmaterial: 30-50 €

Doppelmiete

Doppelmiete wird übernommen, wenn:

  • Kündigungsfristen nicht übereinstimmen
  • Umzug aus wichtigem Grund erfolgt
  • Maximal 1 Monat (Ausnahmen möglich)

Ablauf: So beantragen Sie den Umzug

Schritt 1: Antrag auf Genehmigung

VOR der Wohnungssuche beim Jobcenter:

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Datum]

Jobcenter [Ort]
[Adresse]

Betreff: Antrag auf Genehmigung eines Umzugs
BG-Nummer: [Ihre Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Genehmigung für einen Umzug aus folgendem Grund:

[Grund detailliert erläutern, z.B.:]
- Arbeitsaufnahme in [Stadt] zum [Datum]
- Trennung von meinem Partner
- Kündigung durch den Vermieter zum [Datum]
- Familienzuwachs (Geburt erwartet am [Datum])

Bitte teilen Sie mir mit:
1. Welche Mietobergrenze für mich gilt
2. Welche Wohnungsgröße angemessen ist
3. Welche Kosten übernommen werden können

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Anlagen:
- [Kündigungsschreiben / Arbeitsvertrag / etc.]

Schritt 2: Wohnungssuche

Nach Genehmigung:

  • Wohnungen innerhalb der KdU-Grenze suchen
  • Mietangebote sammeln
  • Besichtigungen durchführen

Schritt 3: Wohnungsbestätigung (B-Schein)

Bei passender Wohnung:

  • "Bestätigung zur Übernahme der Mietkosten" beim Jobcenter beantragen
  • Vermieter erhält Sicherheit über Mietzahlung
  • Wichtig für Wohnungszusage!

Schritt 4: Kostenübernahme beantragen

Nach Mietvertrag:

  • Kaution-Darlehen beantragen
  • Umzugskosten beantragen
  • Ggf. Doppelmiete beantragen
  • Ggf. Renovierungskosten beantragen

Schritt 5: Umzug durchführen

  • Transporter mieten / Helfer organisieren
  • Belege sammeln
  • Umzug beim Jobcenter melden (neue Adresse)

Sonderfälle

Umzug ohne vorherige Genehmigung

Folgen:

  • Keine Kostenübernahme (Kaution, Umzug)
  • Neue KdU nur bis zur Angemessenheitsgrenze
  • Bei zu teurer Wohnung: Differenz selbst zahlen

Ausnahmen (nachträgliche Anerkennung möglich):

  • Gewalt in der Beziehung
  • Kündigung ohne Vorwarnung
  • Andere Notlagen

Umzug in eine teurere Wohnung

Wenn die neue Wohnung teurer ist als erlaubt:

  • Differenz selbst zahlen (aus Regelsatz)
  • Widerspruch, wenn Grund vorliegt
  • Karenzzeit prüfen (1 Jahr erhöhte KdU möglich)

Umzug in eine andere Stadt

AspektRegelung
ZuständigkeitAltes Jobcenter bis zum Umzug
GenehmigungDurch altes Jobcenter
KdU-GrenzeDer neuen Stadt
BeratungNeues Jobcenter kontaktieren

Umzug bei unter 25-Jährigen

Besondere Regeln für unter 25-Jährige:

  • Umzug aus Elternhaus nur mit schwerwiegendem Grund
  • Beispiele: Arbeitsaufnahme, Gewalt, Schwangerschaft
  • Ohne Genehmigung: Keine KdU-Übernahme!

Checkliste: Umzug mit Grundsicherung

Vor dem Umzug

  • Umzugsgenehmigung beim Jobcenter beantragen
  • KdU-Grenze und Wohnungsgröße erfragen
  • Genehmigung abwarten
  • Wohnungssuche im Rahmen der Grenzen
  • B-Schein für Vermieter beantragen
  • Mietvertrag unterschreiben
  • Kaution-Darlehen beantragen
  • Umzugskosten beantragen

Beim Umzug

  • Günstigsten Transporter mieten
  • Helfer organisieren (Freunde, Familie, studentische Helfer)
  • Alle Belege sammeln
  • Umzugsmaterial-Quittungen aufbewahren

Nach dem Umzug

  • Neue Adresse beim Jobcenter melden
  • Rechnungen/Belege einreichen
  • Alte Wohnung übergeben (Protokoll!)
  • Kautionsrückzahlung ans Jobcenter weiterleiten (bei Darlehen)

Tipps für den Umzug

1. Frühzeitig planen

  • Mindestens 2-3 Monate vorher anfangen
  • Genehmigung kann dauern
  • Wohnungsmarkt oft schwierig

2. Dokumentation

  • Alle Anträge schriftlich
  • Kopien behalten
  • Fristen notieren

3. Vergleichsangebote

  • Mehrere Transporter-Angebote einholen
  • Bei Umzugsunternehmen: 3 Kostenvoranschläge

4. Selbstumzug bevorzugen

Das Jobcenter bevorzugt den günstigsten Weg:

  • Transporter mieten
  • Freunde/Familie als Helfer
  • Evtl. Aufwandsentschädigung für Helfer

5. B-Schein nutzen

Der "Wohnungsberechtigungsschein" des Jobcenters:

  • Gibt Vermietern Sicherheit
  • Beschleunigt Wohnungssuche
  • Unbedingt beantragen!

Häufige Fragen

Muss ich den Umzug vorher genehmigen lassen?

Ja, unbedingt! Ohne vorherige Genehmigung werden in der Regel keine Umzugskosten übernommen. Zudem kann es sein, dass die neue Miete nicht voll übernommen wird, wenn die Wohnung nicht angemessen ist. Ausnahmen gelten nur bei Notlagen (Gewalt, Kündigung).

Welche Umzugskosten werden übernommen?

Bei genehmigtem Umzug: Transportermiete, Umzugshelfer (günstigste Variante), Umzugsmaterial. Die Kaution wird als zinsloses Darlehen gewährt. Doppelmiete wird maximal für einen Monat übernommen. Maklergebühren werden nicht übernommen.

Wie bekomme ich die Mietkaution?

Die Kaution wird als zinsloses Darlehen gewährt (maximal 3 Monats-Kaltmieten). Die Rückzahlung erfolgt entweder in Raten (ca. 10% vom Regelsatz = 56 €/Monat) oder bei Auszug aus der Kautionsrückzahlung des Vermieters.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung umziehe?

Ohne Genehmigung werden keine Umzugskosten und keine Kaution übernommen. Die neue Miete wird nur bis zur Angemessenheitsgrenze gezahlt - ist die Wohnung teurer, müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Ausnahmen gibt es nur bei nachweisbaren Notlagen.

Darf ich in eine andere Stadt umziehen?

Grundsätzlich ja, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. Arbeitsaufnahme, Familie). Die Genehmigung erteilt das bisherige Jobcenter, aber die KdU-Grenzen der neuen Stadt gelten. Informieren Sie sich vorher über die Mietobergrenzen am neuen Ort.

Was ist ein B-Schein vom Jobcenter?

Der B-Schein ist eine Bestätigung des Jobcenters, dass die Mietkosten für eine bestimmte Wohnung übernommen werden. Er gibt dem Vermieter Sicherheit und erhöht Ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt erheblich.

Fazit

Ein Umzug bei Grundsicherung erfordert sorgfältige Planung und rechtzeitige Genehmigung. Das Jobcenter übernimmt bei berechtigtem Umzugsgrund die Kaution (als Darlehen), Umzugskosten (günstigste Variante) und ggf. Doppelmiete. Ohne vorherige Genehmigung riskieren Sie, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Unsere Tipps:

  • Immer VOR dem Umzug Genehmigung beantragen
  • KdU-Grenzen einhalten
  • B-Schein für Vermieter nutzen
  • Alle Belege sammeln

Weiterführende Informationen

Quellen

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrem Umzug empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.