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Erstausstattung beantragen 2026: Wohnung, Baby und Kleidung - Erstausstattung bei Grundsicherung 2026: Wohnung, Schwangers

Erstausstattung beantragen 2026: Wohnung, Baby und Kleidung

Die Erstausstattung ist eine Einmalleistung der Grundsicherung für besondere Situationen: erste eigene Wohnung, Schwangerschaft/Geburt oder Kleidungsbedarf nach besonderen Umständen. Dieser Ratgeber erklärt, wann Sie Anspruch haben und wie Sie die Erstausstattung beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

Erstausstattung bei Grundsicherung:

  • Wohnung: Bei Erstbezug, Trennung oder nach Obdachlosigkeit
  • Baby: Schwangerschaftskleidung + Babyausstattung
  • Kleidung: Bei außergewöhnlichem Bedarf (z.B. starke Gewichtsänderung)
  • Antrag: Formlos, aber schriftlich empfohlen
  • Höhe: Je nach Jobcenter verschieden (Pauschalen oder Einzelnachweise)

Arten der Erstausstattung

Übersicht

ArtAnlassTypische Höhe
WohnungserstausstattungErste Wohnung, Trennung, Haft, Obdachlosigkeit1.000-3.000 €
Erstausstattung SchwangerschaftAb 13. SSW200-400 €
Erstausstattung BabyGeburt500-1.000 €
BekleidungserstausstattungAußergewöhnlicher Bedarf150-400 €

Wohnungserstausstattung

Wann haben Sie Anspruch?

Sie haben Anspruch auf Wohnungserstausstattung bei:

  • Erste eigene Wohnung (z.B. Auszug aus Elternhaus, Jugendhilfe)
  • Trennung/Scheidung (Partner behält Hausrat)
  • Nach Obdachlosigkeit (Neustart)
  • Nach Haft (keine Möbel mehr vorhanden)
  • Nach Brand/Wasserschaden (Totalverlust)
  • Zuzug aus dem Ausland (Spätaussiedler, Flüchtlinge)

Was wird übernommen?

BereichTypische Gegenstände
SchlafzimmerBett, Matratze, Lattenrost, Bettwäsche, Schrank
WohnzimmerSofa/Sessel, Tisch, Regale, Lampen
KücheHerd, Kühlschrank, Geschirr, Töpfe, Besteck
BadHandtücher, Wäschekorb, Grundausstattung
AllgemeinGardinen, Staubsauger, Bügeleisen

Pauschalen oder Einzelnachweise?

Die Jobcenter handhaben dies unterschiedlich:

MethodeBeschreibungVorteil
PauschalenFestbeträge pro BereichEinfacher, keine Belege nötig
EinzelnachweiseKostenvoranschläge + RechnungenOft höhere Beträge möglich
KombinationPauschale + ZusätzeFlexibel

Beispiel-Pauschalen (variieren je nach Kommune)

GegenstandPauschale ca.
Bett komplett150-250 €
Schrank100-200 €
Kühlschrank150-250 €
Herd150-300 €
Waschmaschine200-350 €
Sofa100-200 €
Tisch + Stühle80-150 €
Geschirr/Besteck50-100 €
Gardinen30-80 €
Gesamt (1-Pers.-Haushalt)1.000-2.000 €

Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach der aktuellen Pauschalliste!

Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

Schwangerschaftskleidung

Anspruch: Ab der 13. Schwangerschaftswoche

Was wird übernommen:

  • Umstandskleidung (Hosen, Oberteile, Kleider)
  • Unterwäsche
  • BHs (Still-BHs)

Typische Pauschale: 200-400 €

Babyerstausstattung

Anspruch: Bei Geburt (Antrag am besten vor Geburt stellen)

BereichGegenstände
SchlafenBabybett, Matratze, Bettwäsche, Schlafsack
TransportKinderwagen, Babyschale (Auto)
PflegeWickeltisch/-auflage, Badewanne
KleidungBodys, Strampler, Jacken, Mützen
ErnährungFläschchen, Sterilisator (bei Flaschenkinder)
SonstigesBabyphone, Windeleimer

Typische Pauschale: 500-1.000 €

Zeitpunkt der Antragstellung

LeistungWann beantragen?
SchwangerschaftskleidungAb 13. SSW
BabyausstattungAb 7. Monat empfohlen
AuszahlungMeist 6-8 Wochen vor ET

Bekleidungserstausstattung

Wann besteht Anspruch?

Bekleidungserstausstattung gibt es bei außergewöhnlichem Bedarf:

  • Starke Gewichtsänderung (z.B. nach Krankheit, OP)
  • Berufsaufnahme (spezielle Arbeitskleidung)
  • Haftentlassung (keine passende Kleidung)
  • Verlust durch Brand/Diebstahl (nachweisbar)

Was wird NICHT übernommen?

Nicht als Erstausstattung:

  • Regelmäßige Kleidungsbeschaffung (vom Regelsatz)
  • Modische Wünsche
  • Normale Abnutzung
  • Saisonkleidung (Winterjacke, Sommerkleidung)

So beantragen Sie die Erstausstattung

Schritt 1: Antrag stellen

Formloser Antrag (schriftlich empfohlen):

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Datum]

Jobcenter [Ort]
[Adresse]

Betreff: Antrag auf Erstausstattung für [Wohnung/Schwangerschaft/etc.]

BG-Nummer: [Ihre Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Erstausstattung für [Grund nennen].

[Bei Wohnung]: Ich beziehe am [Datum] meine erste eigene Wohnung /
ziehe nach der Trennung von meinem Partner aus.

[Bei Schwangerschaft]: Ich bin schwanger (errechneter Geburtstermin: [Datum])
und benötige Schwangerschaftskleidung sowie Babyausstattung.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Unterlagen Sie benötigen und in welcher
Form die Erstausstattung bewilligt wird (Pauschale oder Kostenvoranschläge).

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Anlagen:
- [Mutterschutzpass / Mietvertrag / etc.]

Schritt 2: Unterlagen beifügen

ErstausstattungBenötigte Unterlagen
WohnungMietvertrag, ggf. Scheidungsurteil/Trennungsnachweis
SchwangerschaftMutterpass (Kopie)
BabyGeburtsurkunde (nachreichen) oder Mutterpass
KleidungÄrztliche Bescheinigung, Nachweis über Grund

Schritt 3: Bescheid prüfen

Nach Bewilligung erhalten Sie:

  • Pauschale: Überweisung aufs Konto
  • Gutschein: Für bestimmte Möbelhäuser
  • Sachleistung: Gebrauchte Möbel aus Lager

Schritt 4: Einkauf und Nachweise

Je nach Jobcenter:

  • Bei Pauschale: Keine Nachweise nötig
  • Bei Einzelbewilligung: Rechnungen aufbewahren

Tipps für die Erstausstattung

1. Rechtzeitig beantragen

  • Wohnung: Vor dem Umzug
  • Baby: Ab 7. Monat
  • Bearbeitungszeit: 2-6 Wochen

2. Liste erstellen

Erstellen Sie eine detaillierte Liste, was Sie benötigen:

  • Raum für Raum durchgehen
  • Preise recherchieren
  • Bei Einzelnachweisen: Kostenvoranschläge einholen

3. Gebrauchte Möbel nutzen

Viele Jobcenter akzeptieren/bevorzugen:

  • Sozialkaufhäuser
  • Möbellager des Jobcenters
  • eBay Kleinanzeigen (mit Beleg)

4. Auf Qualität achten

Auch gebrauchte Möbel müssen:

  • Funktionsfähig sein
  • Hygienisch einwandfrei (Matratzen!)
  • Sicherheitsstandards erfüllen (Kinderbett)

5. Widerspruch bei Ablehnung

Häufige Ablehnungsgründe (oft zu Unrecht):

  • "Kein Erstbezug" → Trennung zählt!
  • "Zu hohe Beträge" → Vergleichsangebote vorlegen
  • "Gebrauchte Möbel möglich" → Bei Matratzen widersprechen

Sonderfall: Waschmaschine

Wird die Waschmaschine übernommen?

Die Rechtsprechung ist uneinheitlich:

KonstellationÜbernahme
Alleinstehend ohne KindOft abgelehnt (Waschsalon zumutbar)
Familie mit KindernMeist bewilligt
Gehbehindert/chronisch krankMeist bewilligt
Kein Waschsalon erreichbarBewilligt

Tipp: Bei Ablehnung Widerspruch prüfen, besonders mit Kindern!

Häufige Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Wohnungserstausstattung?

Bei der ersten eigenen Wohnung, nach Trennung (wenn der Partner den Hausrat behält), nach Obdachlosigkeit, nach Haftentlassung, nach Totalverlust durch Brand/Wasserschaden oder bei Zuzug aus dem Ausland. Entscheidend ist, dass Sie keine Möbel haben und diese nicht aus dem Regelsatz ansparen konnten.

Wie viel bekomme ich für die Erstausstattung?

Das variiert stark je nach Jobcenter und Region. Für eine komplette Wohnungserstausstattung (1 Person): ca. 1.000-2.000 €. Für Babyausstattung: 500-1.000 €. Für Schwangerschaftskleidung: 200-400 €. Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach der aktuellen Pauschalliste.

Muss ich Rechnungen vorlegen?

Das hängt vom Jobcenter ab. Bei Pauschalzahlung: Nein. Bei Einzelbewilligung: Ja, Kostenvoranschläge vorher und Rechnungen nachher. Fragen Sie nach dem Verfahren, bevor Sie einkaufen.

Kann ich die Erstausstattung auch bei eBay kaufen?

Grundsätzlich ja, wenn das Jobcenter Pauschalen zahlt. Bei Einzelnachweisen brauchen Sie eine Rechnung oder Quittung. Viele Jobcenter akzeptieren auch Käufe bei eBay Kleinanzeigen, wenn Sie einen Kaufbeleg erhalten.

Was mache ich, wenn die Erstausstattung abgelehnt wird?

Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Begründen Sie, warum Sie die Erstausstattung benötigen. Häufige Fehler der Jobcenter: Trennung nicht als Erstausstattungsgrund anerkannt, Waschmaschine pauschal abgelehnt. Bei Bedarf Beratungsstelle einschalten.

Gibt es Erstausstattung auch für das zweite Kind?

Ja, für jedes Kind gibt es grundsätzlich Anspruch auf Babyerstausstattung. Allerdings können bereits vorhandene Gegenstände (Kinderwagen, Babybett) angerechnet werden, wenn sie noch brauchbar sind. Für Kleidung gibt es meist die volle Pauschale.

Fazit

Die Erstausstattung ist eine wichtige Einmalleistung bei Grundsicherung. Ob Wohnung, Baby oder Kleidung - beantragen Sie rechtzeitig und schriftlich. Die Höhe variiert je nach Jobcenter, fragen Sie nach den aktuellen Pauschalen. Bei Ablehnung lohnt sich oft ein Widerspruch.

Unsere Tipps:

  • Rechtzeitig beantragen (vor Umzug/Geburt)
  • Liste mit Bedarf erstellen
  • Nach Pauschalen fragen
  • Bei Ablehnung: Widerspruch prüfen

Weiterführende Informationen

Quellen

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Ablehnung empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.