
Regelsätze Grundsicherung 2025/2026: Die Nullrunde erklärt
Die Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind für 2025 und 2026 ein viel diskutiertes Thema. Viele Betroffene suchen nach Informationen zur "Erhöhung 2026" - doch die wichtige Nachricht vorweg: Es gibt keine Erhöhung. Der Regelsatz bleibt bei 563 Euro für Alleinstehende. Dieser Ratgeber erklärt, warum das so ist, was der Besitzschutz bedeutet und was der Regelsatz eigentlich abdecken soll.
Das Wichtigste in Kürze
⚠️ Wichtig: Es gibt keine Erhöhung der Regelsätze für 2025 und 2026!
- Der Regelsatz für Alleinstehende bleibt bei 563 €
- Die gesetzliche Fortschreibung hätte nur 557 € ergeben
- Durch den Besitzschutz bleibt der höhere Betrag erhalten
- Eine Neuberechnung ist erst für 2027 geplant
Aktuelle Regelsätze 2025/2026 nach Bedarfsstufen
Die Regelsätze für 2025 und 2026 sind identisch. Hier die vollständige Übersicht:
| Regelbedarfsstufe | Personenkreis | Betrag pro Monat |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende oder Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2 | Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft | 506 € pro Person |
| Stufe 3 | Volljährige (18-24 Jahre) ohne eigenen Haushalt | 451 € |
| Stufe 4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder (6-13 Jahre) | 390 € |
| Stufe 6 | Kinder (0-5 Jahre) | 357 € |
Warum gibt es keine Erhöhung 2025/2026?
Die gesetzliche Fortschreibungsformel
Die Regelsätze werden jährlich nach einer gesetzlich festgelegten Formel angepasst. Diese berücksichtigt:
- 70%: Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise
- 30%: Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter
Für 2025 ergab diese Berechnung einen Wert von 557 Euro - also 6 Euro weniger als der aktuelle Regelsatz von 563 Euro.
Was ist der Besitzschutz?
Der Besitzschutz verhindert, dass der Regelsatz sinkt, wenn die Fortschreibung einen niedrigeren Wert ergibt. Das bedeutet:
- Die Fortschreibung für 2025 ergab: 557 €
- Der bisherige Regelsatz lag bei: 563 €
- Durch den Besitzschutz bleibt: 563 €
Ergebnis: Keine Erhöhung, aber auch keine Kürzung. Der Regelsatz bleibt auf dem Niveau von 2024.
Entwicklung der Regelsätze seit 2023
| Jahr | Regelsatz Stufe 1 | Veränderung |
|---|---|---|
| 2023 | 502 € | Einführung Bürgergeld |
| 2024 | 563 € | +12,2% |
| 2025 | 563 € | ±0% (Besitzschutz) |
| 2026 | 563 € | ±0% (geplant) |
Die starke Erhöhung 2024 (+12,2%) war eine Reaktion auf die hohe Inflation der Vorjahre. Nach dem Rückgang der Inflation ergibt die Fortschreibung nun keinen Anpassungsbedarf mehr.
Was deckt der Regelsatz ab?
Der Regelsatz ist für den laufenden Lebensunterhalt vorgesehen. Er soll folgende Bereiche abdecken:
Im Regelsatz enthaltene Bedarfe
| Bereich | Enthält | Anteil ca. |
|---|---|---|
| Nahrungsmittel & Getränke | Lebensmittel, Getränke | 35% |
| Freizeit, Kultur, Unterhaltung | Medien, Hobbys, Bildung | 11% |
| Nachrichtenübermittlung | Telefon, Internet, Porto | 9% |
| Bekleidung & Schuhe | Kleidung, Schuhe, Reinigung | 8% |
| Wohnen, Energie, Instandhaltung | Strom (ohne Heizung), Haushaltsartikel | 8% |
| Innenausstattung & Haushaltsgeräte | Möbel, Hausrat, Textilien | 7% |
| Andere Waren & Dienstleistungen | Körperpflege, persönliche Ausgaben | 8% |
| Verkehr | ÖPNV, Fahrrad | 6% |
| Gesundheitspflege | Zuzahlungen, Medikamente | 4% |
| Beherbergungs- & Gaststättenleistungen | Außer-Haus-Essen (minimal) | 3% |
Nicht im Regelsatz enthalten
Folgende Kosten werden zusätzlich zum Regelsatz übernommen:
- Kosten der Unterkunft (KdU): Miete, Nebenkosten, Heizung
- Mehrbedarfe: Für Alleinerziehende, Schwangere, bei Erkrankungen
- Einmalleistungen: Erstausstattung, besondere Anschaffungen
- Bildung und Teilhabe: Für Kinder und Jugendliche
Rechenbeispiele für verschiedene Haushalte
Beispiel 1: Alleinstehende Person
Regelbedarf:
- Stufe 1: 563 €
Zusätzlich (je nach Situation):
- KdU: z.B. 450 € (ortsabhängig)
- Gesamt: ca. 1.013 €
Beispiel 2: Paar ohne Kinder
Regelbedarf:
- Partner 1 (Stufe 2): 506 €
- Partner 2 (Stufe 2): 506 €
- Summe Regelbedarf: 1.012 €
Zusätzlich (je nach Situation):
- KdU: z.B. 600 € (ortsabhängig)
- Gesamt: ca. 1.612 €
Beispiel 3: Alleinerziehende mit zwei Kindern
Regelbedarf:
- Mutter (Stufe 1): 563 €
- Kind 5 Jahre (Stufe 6): 357 €
- Kind 12 Jahre (Stufe 5): 390 €
- Summe Regelbedarf: 1.310 €
Zusätzlich:
- KdU: z.B. 700 € (ortsabhängig)
- Mehrbedarf Alleinerziehende (36%): 202,68 €
- Bildung und Teilhabe
- Gesamt: ca. 2.212 € + BuT-Leistungen
Beispiel 4: Familie mit drei Kindern
Regelbedarf:
- Vater (Stufe 2): 506 €
- Mutter (Stufe 2): 506 €
- Kind 3 Jahre (Stufe 6): 357 €
- Kind 10 Jahre (Stufe 5): 390 €
- Kind 16 Jahre (Stufe 4): 471 €
- Summe Regelbedarf: 2.230 €
Zusätzlich:
- KdU: z.B. 900 € (ortsabhängig)
- Bildung und Teilhabe für alle Kinder
- Gesamt: ca. 3.130 € + BuT-Leistungen
Zusätzliche Leistungen zum Regelsatz
Mehrbedarfe
Zusätzliche Beträge für besondere Situationen:
| Mehrbedarf | Prozent vom Regelsatz | Betrag (Stufe 1) |
|---|---|---|
| Alleinerziehende (1 Kind unter 7 oder 2-3 Kinder unter 16) | 36% | 202,68 € |
| Alleinerziehende (1 Kind ab 7) | 12% | 67,56 € |
| Alleinerziehende (4 Kinder) | 48% | 270,24 € |
| Alleinerziehende (5+ Kinder) | 60% | 337,80 € |
| Schwangere (ab 13. Woche) | 17% | 95,71 € |
| Kostenaufwendige Ernährung | individuell | variabel |
| Dezentrale Warmwassererzeugung | 2,3% | 12,95 € |
Einmalleistungen
Bei besonderen Anlässen können zusätzliche Leistungen beantragt werden:
- Erstausstattung Wohnung: Möbel, Hausrat bei Erstbezug/Trennung
- Erstausstattung Schwangerschaft/Geburt: Umstandskleidung, Babyzubehör
- Orthopädische Schuhe: Anschaffung und Reparatur
- Umzugskosten: Bei genehmigtem Umzug
Bildung und Teilhabe (BuT)
Für Kinder und Jugendliche gibt es zusätzliche Leistungen:
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Schulbedarf | 195 € pro Schuljahr (130 € + 65 €) |
| Mittagessen | Tatsächliche Kosten |
| Lernförderung | Nach Bedarf |
| Klassenfahrten | Tatsächliche Kosten |
| Schülerbeförderung | Tatsächliche Kosten |
| Teilhabe (Sport, Kultur) | 15 € pro Monat |
Ausblick: Was kommt 2027?
Neuberechnung der Regelsätze
Für 2027 ist eine grundlegende Neuberechnung der Regelsätze geplant. Diese basiert auf:
- Neuen Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
- Aktualisierter Regelbedarfsermittlung
- Politischen Entscheidungen zur Bedarfsdeckung
Mögliche Szenarien
| Szenario | Wahrscheinlichkeit | Auswirkung |
|---|---|---|
| Leichte Erhöhung | Mittel | +10-20 € möglich |
| Stagn ation | Mittel | Weiter 563 € |
| Strukturelle Reform | Gering | Grundlegende Änderung |
Hinweis: Die konkreten Werte für 2027 werden voraussichtlich im Herbst 2026 bekannt gegeben.
Tipps zum Umgang mit dem Regelsatz
1. Alle Leistungen beantragen
Viele Berechtigte verzichten auf Leistungen, die ihnen zustehen:
- Mehrbedarfe prüfen: Alleinerziehende, Schwangere, Erkrankte
- BuT nutzen: Für alle Kinder beantragen
- Einmalleistungen: Bei besonderen Anschaffungen
2. Bescheide prüfen
Kontrollieren Sie jeden Bescheid auf:
- Korrekte Bedarfsstufe
- Richtige Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft
- Berücksichtigung aller Mehrbedarfe
- Korrekte Anrechnung von Einkommen
3. Widerspruch einlegen
Bei Fehlern haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch:
- Schriftlich einlegen
- Fristgerecht absenden (Einwurf-Einschreiben)
- Begründung kann nachgereicht werden
4. Budgetplanung
Mit 563 € monatlich wirtschaften:
- Haushaltsbuch führen
- Prioritäten setzen (Nahrung zuerst)
- Günstige Alternativen nutzen (Tafel, Sozialkaufhäuser)
- Sonderangebote beachten
Häufige Fragen
Warum wurde die Grundsicherung 2026 nicht erhöht?
Die Regelsätze werden nach einer gesetzlichen Formel berechnet, die Preis- und Lohnentwicklung berücksichtigt. Für 2025 ergab diese Berechnung nur 557 Euro - also weniger als der aktuelle Wert. Durch den Besitzschutz bleibt der Regelsatz bei 563 Euro, wird aber nicht erhöht. Für 2026 ist ebenfalls keine Erhöhung geplant.
Wie funktioniert der Besitzschutz?
Der Besitzschutz verhindert, dass der Regelsatz sinkt, auch wenn die Fortschreibungsformel einen niedrigeren Wert ergibt. Das bedeutet: Wenn die Berechnung 557 Euro ergibt, aber der bisherige Regelsatz 563 Euro betrug, bleibt es bei 563 Euro. Eine Kürzung findet nicht statt.
Wann werden die Regelsätze für 2027 bekannt gegeben?
Die neuen Regelsätze werden üblicherweise im September/Oktober des Vorjahres vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben. Für 2027 ist eine grundlegende Neuberechnung auf Basis aktueller EVS-Daten geplant.
Ist das Kindergeld im Regelsatz enthalten?
Nein, das Kindergeld ist nicht im Regelsatz enthalten. Allerdings wird das Kindergeld als Einkommen des Kindes angerechnet und mindert dessen Grundsicherungs-Anspruch. Der Regelsatz selbst bleibt davon unberührt - das Kind erhält faktisch den Regelsatz, aber das Kindergeld wird davon abgezogen.
Was kann ich tun, wenn der Regelsatz nicht reicht?
Prüfen Sie zunächst, ob Ihnen zusätzliche Leistungen zustehen: Mehrbedarfe, Einmalleistungen, Bildung und Teilhabe. Bei akuten Notlagen können Darlehen beim Jobcenter beantragt werden. Auch Lebensmitteltafeln, Sozialkaufhäuser und Beratungsstellen können helfen.
Wird das Bürgergeld 2026 abgeschafft?
Das Bürgergeld wird zum 1. Januar 2026 durch die "Grundsicherung für Arbeitssuchende" ersetzt. Die grundlegenden Leistungen (Regelsatz, KdU, Mehrbedarfe) bleiben bestehen, aber es gibt Änderungen bei Vermögensgrenzen, Sanktionen und der Ausrichtung der Arbeitsförderung.
Fazit
Die Nullrunde bei den Regelsätzen 2025/2026 bedeutet: 563 Euro für Alleinstehende bleiben durch den Besitzschutz erhalten, auch wenn die Fortschreibung nur 557 Euro ergeben hätte. Für eine vollständige Unterstützung ist es wichtig, alle zusätzlichen Leistungen wie Mehrbedarfe, Einmalleistungen und Bildungs- und Teilhabeleistungen zu kennen und zu beantragen.
Prüfen Sie Ihre Bescheide sorgfältig und nutzen Sie bei Unklarheiten Ihre Widerspruchsrechte. Eine Neuberechnung der Regelsätze ist erst für 2027 geplant.
Weiterführende Informationen
Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:
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Quellen
Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fortschreibung der Regelbedarfe 2025
- Bundesagentur für Arbeit: Informationen zum Bürgergeld
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.