Mietobergrenzen nach Bundesländern
Umfassende Übersicht über die Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in allen deutschen Bundesländern
Diese Seite bietet eine umfassende Übersicht über die Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Bürgergeld-Empfänger in allen deutschen Bundesländern. Wählen Sie ein Bundesland aus, um die Mietobergrenzen in den Städten dieses Bundeslandes zu finden.
Was sind Mietobergrenzen?
Mietobergrenzen (auch Angemessenheitsgrenzen genannt) sind die Höchstbeträge, die Jobcenter für Miete und Nebenkosten als angemessen anerkennen. Diese werden von den Kommunen festgelegt und orientieren sich an den örtlichen Mietspiegeln.
Die Mietobergrenzen variieren erheblich je nach Region und Stadt. Sie werden regelmäßig angepasst und können sich zwischen den Kommunen unterscheiden.
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
- Die Werte können je nach Haushaltsgröße variieren
- Die Angaben werden regelmäßig aktualisiert, bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen Werte
Bundesländer
Wählen Sie ein Bundesland aus, um die Mietobergrenzen in den Städten dieses Bundeslandes zu finden:
Mietobergrenzen im Saarland
Mietobergrenzen in Baden-Württemberg
Mietobergrenzen in Bayern
Mietobergrenzen in Berlin
Mietobergrenzen in Brandenburg
Mietobergrenzen in Bremen
Mietobergrenzen in Hamburg
Mietobergrenzen in Hessen
Mietobergrenzen in Mecklenburg-Vorpommern
Mietobergrenzen in Niedersachsen
Mietobergrenzen in Nordrhein-Westfalen
Mietobergrenzen in Rheinland-Pfalz
Mietobergrenzen in Sachsen
Mietobergrenzen in Sachsen-Anhalt
Mietobergrenzen in Schleswig-Holstein
Mietobergrenzen in Thüringen
Hinweis: Die Angaben werden regelmäßig aktualisiert. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen Werte.