
Neue Grundsicherung 2026: Alle Änderungen im Überblick
Die Neue Grundsicherung 2026 markiert einen bedeutenden Wandel im deutschen Sozialleistungssystem. Ab dem 1. Januar 2026 wird das bisherige Bürgergeld durch die "Grundsicherung für Arbeitssuchende" ersetzt - mit weitreichenden Änderungen bei Vermögensgrenzen, Sanktionen und dem Verhältnis zwischen Förderung und Forderung. Dieser umfassende Ratgeber erklärt alle Neuerungen und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.
Was ist die Neue Grundsicherung?
Die "Neue Grundsicherung" bezeichnet die Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), die ab 2026 in Kraft tritt. Sie löst das 2023 eingeführte Bürgergeld ab und bringt grundlegende Änderungen bei:
- Vermögensregelungen: Wegfall oder Einschränkung der Karenzzeit
- Sanktionen: Verschärfung bei Pflichtverletzungen
- Vermittlung: Stärkerer Fokus auf schnelle Arbeitsaufnahme statt Qualifizierung
- Kosten der Unterkunft: Neue Deckelungsregeln
Wichtiger Hinweis (Stand: Dezember 2025): Die konkreten Regelungen befinden sich noch im Gesetzgebungsprozess. Dieser Artikel stellt den aktuellen Diskussionsstand dar und wird bei Verabschiedung der Gesetze aktualisiert. Einige Maßnahmen sind bereits durch die "Wachstumsinitiative" der Ampel-Koalition beschlossen, andere stammen aus politischen Konzepten, die noch umgesetzt werden müssen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Vergleich: Bürgergeld vs. Neue Grundsicherung
| Merkmal | Bürgergeld (bis 2025) | Neue Grundsicherung (ab 2026) |
|---|---|---|
| Name | Bürgergeld | Grundsicherung für Arbeitssuchende |
| Regelsatz (Stufe 1) | 563 € | 563 € (Nullrunde) |
| Karenzzeit Vermögen | 12 Monate: 40.000 € | Entfällt/stark eingeschränkt |
| Schonvermögen | 15.000 € pauschal | Voraussichtlich altersabhängig |
| Sanktion 1. Termin verpasst | 10% für 1 Monat | 30% für 1 Monat |
| Maximale Sanktion | 30% (BVerfG-Urteil) | Bis zu 100% möglich |
| KdU Karenzzeit | Tatsächliche Kosten 12 Monate | Deckelung 1,5-faches der Obergrenze |
| Vermittlungsvorrang | Nein, Qualifizierung gefördert | Ja, schnelle Arbeitsaufnahme |
| Kooperationsplan | Auf Augenhöhe | Verbindlicher, mit Sanktionsdrohung |
Änderungen beim Vermögen und Schonvermögen
Was gilt aktuell (Bürgergeld)?
Das Bürgergeld sieht großzügige Vermögensregelungen vor:
Karenzzeit (12 Monate):
- 40.000 € für die erste Person
- 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft
Nach der Karenzzeit:
- 15.000 € pauschal pro Person
Was ändert sich 2026?
Bereits beschlossen (Wachstumsinitiative):
- Die Karenzzeit für Vermögen entfällt oder wird stark eingeschränkt
- Ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs gelten die regulären Vermögensgrenzen
Geplantes Modell (politisch diskutiert - noch nicht beschlossen):
Ein altersabhängiges Schonvermögen ist in der Diskussion:
| Alter | Geplantes Schonvermögen |
|---|---|
| Bis 20 Jahre | 5.000 € |
| 21-39 Jahre | 10.000 € |
| 40-49 Jahre | 12.500 € |
| Ab 50 Jahren | 15.000-20.000 € |
⚠️ Wichtig: Diese Altersstaffelung ist eine politische Forderung und noch nicht geltendes Recht. Die konkreten Werte können sich im Gesetzgebungsprozess ändern.
Was bleibt geschützt?
Unabhängig von den Änderungen bleiben folgende Vermögenswerte voraussichtlich geschützt:
- Selbstgenutztes Wohneigentum (angemessene Größe)
- Angemessenes Kraftfahrzeug (Wert bis ca. 15.000 €)
- Riester-Rente und geförderte Altersvorsorge
- Hausrat und persönliche Gegenstände
Neue Sanktionsregelungen
Verschärfte Sanktionen ab 2026
Die Sanktionen werden deutlich verschärft. Hier die geplanten Änderungen:
| Verstoß | Sanktion | Dauer |
|---|---|---|
| 1. versäumter Termin | -30% Regelsatz | 1 Monat |
| 2. versäumter Termin | -30% Regelsatz | 3 Monate |
| 3. versäumter Termin | Vollständiger Leistungsentzug | Variabel |
| Ablehnung zumutbarer Arbeit | -30% Regelsatz | 3 Monate |
| Wiederholte Pflichtverletzung | Bis zu 100% Kürzung | Variabel |
Unterschiede zum bisherigen System
Bürgergeld (bis 2025):
- Erstes Versäumnis: 10% Kürzung für 1 Monat
- Maximale Sanktion: 30% (Verfassungsgerichtsurteil 2019)
- Kosten der Unterkunft bleiben unberührt
Neue Grundsicherung (ab 2026):
- Erstes Versäumnis: 30% Kürzung
- Vollständiger Leistungsentzug möglich
- Nur noch Sachleistungen/Gutscheine bei vollständiger Kürzung
Verfassungsrechtliche Grenzen
Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass Sanktionen über 30% nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind. Die neuen Regelungen sehen eine Härtefallprüfung vor, bei der im Einzelfall geprüft wird, ob die Sanktion zumutbar ist.
Hinweis: Bei einer vollständigen Leistungskürzung müssen weiterhin Sachleistungen oder Gutscheine für das Existenzminimum gewährt werden. Ein kompletter Entzug aller Hilfen bleibt verfassungswidrig.
Änderungen bei den Kosten der Unterkunft (KdU)
Neue Deckelungsregeln
Ab 2026 gelten strengere Regeln für die Übernahme von Mietkosten:
Karenzzeit (12 Monate):
- Miete wird nur noch bis zum 1,5-fachen der lokalen Angemessenheitsgrenze übernommen
- Bisher: Tatsächliche Kosten ohne Obergrenze
Nach der Karenzzeit:
- Es gelten die kommunalen Angemessenheitsgrenzen
- Aufforderung zur Kostensenkung bei zu hoher Miete
Mietpreisbremse-Prüfung
Eine wichtige Neuerung: Bei Neuanmietungen muss geprüft werden, ob die Miete der Mietpreisbremse entspricht. Ist die Miete überhöht, wird nur der zulässige Betrag übernommen.
⚠️ Wichtig: Es gibt keine bundesweite Mietobergrenze! Jede Kommune legt eigene Werte fest. Informieren Sie sich über die Mietobergrenzen in Ihrer Region.
Regelsätze 2026: Die Nullrunde
Keine Erhöhung in 2025 und 2026
Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert bei:
| Bedarfsstufe | Personenkreis | Regelsatz 2026 |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende | 563 € |
| Stufe 2 | Partner in BG | 506 € |
| Stufe 3 | 18-24 Jahre im Elternhaus | 451 € |
| Stufe 4 | Jugendliche 14-17 | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder 6-13 | 390 € |
| Stufe 6 | Kinder 0-5 | 357 € |
Warum gibt es keine Erhöhung?
Die gesetzliche Fortschreibungsformel hätte für 2025 eigentlich nur 557 € ergeben. Durch den Besitzschutz bleibt jedoch der höhere Betrag von 563 € erhalten. Für 2026 ist ebenfalls keine Erhöhung geplant.
Eine Neuberechnung der Regelsätze ist erst für 2027 vorgesehen.
Vermittlungsvorrang statt Qualifizierung
Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Ausrichtung der Arbeitsförderung:
Bürgergeld (bis 2025):
- Fördern vor Fordern
- Qualifizierung und Weiterbildung priorisiert
- Weiterbildungsgeld und -prämien
- Bürgergeldbonus für Qualifizierung
Neue Grundsicherung (ab 2026):
- Vermittlungsvorrang: Schnelle Arbeitsaufnahme hat Priorität
- Qualifizierung nur, wenn kurzfristig keine Beschäftigung möglich
- Reduzierung von Weiterbildungsmaßnahmen
- Stärkere Pflicht zur Annahme zumutbarer Arbeit
Auswirkungen für Betroffene
- Weniger Zeit für Umschulungen und Weiterbildungen
- Stärkerer Druck zur Annahme auch geringer qualifizierter Jobs
- Kürzere Qualifizierungsmaßnahmen
- Höherer Vermittlungsdruck durch das Jobcenter
Zeitplan der Reform
Bereits umgesetzte Maßnahmen
Die "Wachstumsinitiative" der Bundesregierung hat bereits folgende Änderungen beschlossen:
- Verschärfte Sanktionen bei Meldeversäumnissen
- Wegfall der Karenzzeit beim Vermögen
- Verkürzung der Weiterbildungsförderung
Technische Umsetzung: Das Allegro-System
Wichtiger Hinweis: Die vollständige technische Umsetzung aller Änderungen ist erst Ende 2026 zu erwarten. Das IT-System "Allegro" der Bundesagentur für Arbeit muss umfassend angepasst werden.
In der Übergangszeit können einzelne Regelungen noch mit den bisherigen Verfahren umgesetzt werden.
Handlungsempfehlungen für Betroffene
Vor dem 1. Januar 2026
-
Vermögen prüfen: Liegt Ihr Vermögen über den neuen Grenzen? Überlegen Sie rechtzeitig legale Möglichkeiten der Verwendung.
-
Karenzzeit nutzen: Wenn Sie erst kürzlich Leistungen beantragen, profitieren Sie noch von der aktuellen Karenzzeit.
-
Wohnsituation prüfen: Liegt Ihre Miete über der lokalen Angemessenheitsgrenze? Ein Umzug vor der Reform könnte sinnvoll sein.
-
Qualifizierung jetzt starten: Wenn Sie eine Weiterbildung planen, beginnen Sie diese noch 2025.
Nach dem 1. Januar 2026
-
Termine einhalten: Vermeiden Sie unbedingt versäumte Termine - die Sanktionen sind erheblich.
-
Bescheide prüfen: Kontrollieren Sie alle Bescheide sorgfältig auf korrekte Anwendung der neuen Regelungen.
-
Widerspruchsrechte nutzen: Bei fehlerhaften Bescheiden legen Sie fristgerecht Widerspruch ein.
-
Beratung suchen: Nutzen Sie Beratungsstellen für individuelle Fragen.
Häufige Fragen
Wann tritt die Neue Grundsicherung in Kraft?
Die Neue Grundsicherung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Allerdings wird die vollständige technische Umsetzung aller Änderungen im IT-System der Bundesagentur für Arbeit voraussichtlich erst Ende 2026 abgeschlossen sein. Einzelne Regelungen werden schrittweise umgesetzt.
Wird das Bürgergeld 2026 erhöht?
Nein, es gibt keine Erhöhung der Regelsätze für 2026. Der Regelsatz für Alleinstehende bleibt bei 563 Euro. Die gesetzliche Fortschreibungsformel hätte eigentlich nur 557 Euro ergeben - durch den Besitzschutz bleibt jedoch der höhere Betrag erhalten. Eine Neuberechnung ist erst für 2027 geplant.
Wie hoch ist das Schonvermögen ab 2026?
Die konkreten Schonvermögensgrenzen ab 2026 stehen noch nicht final fest. Beschlossen ist der Wegfall der großzügigen Karenzzeit (bisher 40.000 €). Es wird diskutiert, das Schonvermögen altersabhängig zu staffeln (zwischen 5.000 € und 20.000 €). Dies ist jedoch noch nicht geltendes Recht.
Was passiert, wenn ich einen Termin verpasse?
Ab 2026 führt bereits das erste versäumte Termin ohne wichtigen Grund zu einer Kürzung von 30% des Regelsatzes für einen Monat. Bei weiteren Versäumnissen steigen die Sanktionen bis hin zum vollständigen Leistungsentzug. Melden Sie sich daher immer rechtzeitig ab, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Muss ich jede Arbeit annehmen?
Die Zumutbarkeitsregeln werden verschärft. Grundsätzlich gilt: Jede legale Arbeit ist zumutbar, wenn sie nicht gegen Gesetz oder gute Sitten verstößt. Ausnahmen gelten bei gesundheitlichen Einschränkungen, Kinderbetreuungspflichten oder wenn die Arbeit deutlich unter Ihrer Qualifikation liegt (zeitlich begrenzt).
Wird meine Miete weiterhin übernommen?
Die Miete wird bis zur lokalen Angemessenheitsgrenze übernommen. In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) gilt künftig eine Obergrenze von maximal dem 1,5-fachen der lokalen Angemessenheitsgrenze. Liegt Ihre Miete darüber, müssen Sie die Differenz selbst zahlen oder umziehen.
Fazit
Die Neue Grundsicherung 2026 bringt grundlegende Änderungen, die vor allem auf eine schnellere Vermittlung in Arbeit und striktere Mitwirkungspflichten abzielen. Für Betroffene ist es wichtig, sich frühzeitig über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls noch 2025 von den großzügigeren Bürgergeld-Regelungen zu profitieren.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um:
- Ihre Vermögenssituation zu klären
- Laufende Qualifizierungen abzuschließen
- Ihre Wohnsituation zu prüfen
- Sich bei einer Beratungsstelle zu informieren
Weiterführende Informationen
Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:
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Quellen
Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zur Grundsicherung
- Bundesagentur für Arbeit: Bürgergeld und Grundsicherung
- Bundesregierung: Wachstumsinitiative
- Bundesverfassungsgericht: Urteil zu Sanktionen (1 BvL 7/16)
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025. Dieser Artikel wird bei Verabschiedung neuer Gesetze aktualisiert.
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Einige der beschriebenen Regelungen befinden sich noch im Gesetzgebungsprozess und können sich ändern. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.