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Mietobergrenzen 2026: Angemessene Miete in deutschen Großstädten - Mietobergrenzen Grundsicherung 2026 für Berlin, München, Ham

Mietobergrenzen 2026: Angemessene Miete in deutschen Großstädten

Die Mietobergrenzen variieren stark je nach Stadt und Region. Was in München als angemessen gilt, wäre in Leipzig deutlich zu hoch. Dieser Ratgeber zeigt die aktuellen Mietobergrenzen der wichtigsten deutschen Großstädte im Vergleich.

Das Wichtigste in Kürze

Mietobergrenzen auf einen Blick:

  • Keine bundesweite Grenze - jede Kommune legt eigene Werte fest
  • Große Unterschiede: München bis 780 €, Gelsenkirchen ca. 310 € (1 Person)
  • Basis: Kaltmiete + kalte Nebenkosten (ohne Heizung)
  • Ab 2026: Karenzzeit-Deckelung auf 1,5-faches der Obergrenze

Mietobergrenzen der größten deutschen Städte

Übersichtstabelle (Bruttokaltmiete)

Stadt1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
München780 €940 €1.120 €1.290 €1.460 €
Frankfurt570 €680 €810 €930 €1.050 €
Stuttgart540 €650 €780 €900 €1.020 €
Düsseldorf520 €630 €750 €870 €980 €
Köln510 €620 €740 €860 €970 €
Hamburg500 €600 €710 €820 €920 €
Berlin470 €550 €660 €770 €870 €
Hannover420 €500 €600 €690 €780 €
Bremen400 €480 €570 €660 €750 €
Dresden370 €440 €530 €610 €690 €
Leipzig350 €420 €500 €580 €660 €
Essen340 €410 €490 €570 €640 €
Dortmund330 €400 €480 €560 €630 €
Gelsenkirchen310 €380 €450 €520 €590 €

⚠️ Wichtig: Diese Werte sind Richtwerte und können sich ändern. Die exakten Werte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder finden Sie unter Mietobergrenzen nach Region.

Angemessene Wohnfläche (Richtwerte)

HaushaltsgrößeRichtwert Wohnfläche
1 Person45-50 m²
2 Personen60-65 m²
3 Personen75-80 m²
4 Personen90-95 m²
5 Personen105-110 m²
Jede weitere Person+15 m²

Detailansicht: Die teuersten Städte

München

Mietobergrenze 1 Person: ca. 780 € (Bruttokaltmiete)

HaushaltsgrößeWohnflächeMietobergrenze
1 Person50 m²780 €
2 Personen65 m²940 €
3 Personen80 m²1.120 €
4 Personen95 m²1.290 €

Besonderheiten München:

  • Höchste Mietobergrenzen in Deutschland
  • "Münchner Modell" mit regelmäßiger Anpassung
  • Schwieriger Wohnungsmarkt trotz hoher Grenzen

Frankfurt am Main

Mietobergrenze 1 Person: ca. 570 € (Bruttokaltmiete)

HaushaltsgrößeWohnflächeMietobergrenze
1 Person50 m²570 €
2 Personen65 m²680 €
3 Personen80 m²810 €
4 Personen95 m²930 €

Besonderheiten Frankfurt:

  • Zweithöchste Mieten nach München
  • Hohe Nachfrage durch Finanzsektor
  • Umland teilweise günstiger

Stuttgart

Mietobergrenze 1 Person: ca. 540 € (Bruttokaltmiete)

HaushaltsgrößeWohnflächeMietobergrenze
1 Person45 m²540 €
2 Personen60 m²650 €
3 Personen75 m²780 €
4 Personen90 m²900 €

Detailansicht: Mittleres Preisniveau

Berlin

Mietobergrenze 1 Person: ca. 470 € (Bruttokaltmiete)

HaushaltsgrößeWohnflächeMietobergrenze
1 Person50 m²470 €
2 Personen60 m²550 €
3 Personen80 m²660 €
4 Personen90 m²770 €

Besonderheiten Berlin:

  • Starke regionale Unterschiede (Mitte vs. Randgebiete)
  • Mietmarkt nach Mietendeckel-Ende angespannt
  • AV-Wohnen als Rechtsgrundlage

Hamburg

Mietobergrenze 1 Person: ca. 500 € (Bruttokaltmiete)

HaushaltsgrößeWohnflächeMietobergrenze
1 Person50 m²500 €
2 Personen60 m²600 €
3 Personen75 m²710 €
4 Personen90 m²820 €

Köln

Mietobergrenze 1 Person: ca. 510 € (Bruttokaltmiete)

HaushaltsgrößeWohnflächeMietobergrenze
1 Person45 m²510 €
2 Personen60 m²620 €
3 Personen75 m²740 €
4 Personen90 m²860 €

Detailansicht: Günstigere Städte

Leipzig

Mietobergrenze 1 Person: ca. 350 € (Bruttokaltmiete)

HaushaltsgrößeWohnflächeMietobergrenze
1 Person45 m²350 €
2 Personen60 m²420 €
3 Personen75 m²500 €
4 Personen90 m²580 €

Besonderheiten Leipzig:

  • Relativ günstiger Wohnungsmarkt
  • Steigende Mieten in beliebten Vierteln
  • Gute Verfügbarkeit im Rahmen der Grenzen

Gelsenkirchen

Mietobergrenze 1 Person: ca. 310 € (Bruttokaltmiete)

HaushaltsgrößeWohnflächeMietobergrenze
1 Person45 m²310 €
2 Personen60 m²380 €
3 Personen75 m²450 €
4 Personen90 m²520 €

Besonderheiten Gelsenkirchen:

  • Eine der günstigsten Großstädte
  • Gute Wohnungsverfügbarkeit
  • Strukturschwache Region

Wie werden Mietobergrenzen festgelegt?

Das schlüssige Konzept

Jede Kommune muss ein "schlüssiges Konzept" zur Ermittlung der angemessenen Mieten erstellen:

Anforderungen (BSG-Rechtsprechung):

  • Realistische Abbildung des lokalen Wohnungsmarkts
  • Aktuelle Daten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Methodisch nachvollziehbare Ermittlung
  • Berücksichtigung aller Wohnungsgrößen

Wenn kein schlüssiges Konzept vorliegt

Viele Kommunen haben kein aktuelles Konzept. Dann gilt:

ErsatzlösungBerechnung
Wohngeldtabelle + 10%Tabellenwert × 1,10
EinzelfallprüfungKonkrete Marktrecherche

Tipp: Ohne schlüssiges Konzept haben Sie oft bessere Chancen bei Widersprüchen gegen KdU-Kürzungen!

Änderungen ab 2026

Neue Karenzzeit-Deckelung

Aktuelle Regelung (bis 2025):

  • In den ersten 12 Monaten werden tatsächliche Kosten übernommen
  • Keine Obergrenze

Ab 2026 (Neue Grundsicherung):

  • Auch in der Karenzzeit gilt eine Obergrenze
  • Maximum: 1,5-faches der lokalen Angemessenheitsgrenze

Beispielrechnung: Karenzzeit ab 2026

Alleinstehend in Berlin (Obergrenze: 470 €)

Tatsächliche MieteÜbernahme bis 2025Übernahme ab 2026
400 €400 €400 €
600 €600 €600 €
800 €800 €705 € (1,5 × 470 €)

Mietpreisbremse-Prüfung

Neu ab 2026: Bei Neuanmietungen kann das Jobcenter prüfen:

  • Entspricht die Miete der Mietpreisbremse?
  • Liegt sie über 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete?
  • Bei Verstoß: Nur zulässiger Betrag wird übernommen

Was tun bei Überschreitung?

Ablauf bei unangemessener Miete

  1. Informelles Hinweisschreiben vom Jobcenter
  2. Kostensenkungsaufforderung (formell)
  3. 6 Monate Frist zur Kostensenkung
  4. Nach Fristablauf: Nur noch angemessene Kosten übernommen

Ihre Optionen

OptionVoraussetzung
Günstigere Wohnung suchenVerfügbarkeit prüfen
UntervermietungVermieter-Zustimmung
MietminderungBei Wohnungsmängeln
WiderspruchWenn Konzept angreifbar

Wann Umzug unzumutbar ist

Ein Umzug kann unzumutbar sein bei:

  • Schwerer Krankheit oder Behinderung
  • Schulpflichtigen Kindern
  • Pflegebedürftigen Angehörigen
  • Hochschwangerschaft
  • Fehlender Verfügbarkeit günstiger Wohnungen

Häufige Fragen

Gibt es eine bundesweite Mietobergrenze?

Nein, es gibt keine bundesweite Mietobergrenze. Jede Kommune/Kreis legt eigene Werte fest, die sich am lokalen Wohnungsmarkt orientieren. Die Unterschiede sind erheblich: München erlaubt fast das 2,5-fache von Gelsenkirchen.

Was passiert, wenn meine Miete über der Grenze liegt?

In der Karenzzeit (erste 12 Monate) wird die Miete bis zum 1,5-fachen der Obergrenze übernommen. Danach erhalten Sie eine Kostensenkungsaufforderung mit 6 Monaten Frist. Erst nach dieser Frist wird nur noch die angemessene Miete gezahlt.

Muss ich sofort umziehen, wenn meine Miete zu hoch ist?

Nein, Sie haben mindestens 6 Monate Zeit, die Kosten zu senken. Ein Umzug ist nur eine von mehreren Optionen. Bei besonderen Härten (Krankheit, Kinder, etc.) kann die Frist verlängert werden oder ein Umzug ganz unzumutbar sein.

Wie finde ich die genaue Mietobergrenze für meinen Wohnort?

Die exakten Werte erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder auf dessen Website. Auf unserem Portal finden Sie unter Mietobergrenzen nach Region die aktuellen Werte für viele Städte und Landkreise.

Werden die Heizkosten extra bezahlt?

Ja, Heizkosten werden zusätzlich zur Kaltmiete übernommen. Die Mietobergrenze bezieht sich auf die Bruttokaltmiete (Kaltmiete + kalte Nebenkosten ohne Heizung). Für Heizkosten gibt es separate Richtwerte.

Kann ich gegen eine KdU-Kürzung Widerspruch einlegen?

Ja, Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Besonders erfolgversprechend ist das, wenn die Kommune kein aktuelles schlüssiges Konzept hat oder Sie nachweisen können, dass günstigere Wohnungen nicht verfügbar sind.

Fazit

Die Mietobergrenzen variieren stark zwischen deutschen Städten. Während in München bis zu 780 € für eine Einzelperson angemessen sein können, sind es in Gelsenkirchen nur etwa 310 €. Ab 2026 gilt auch in der Karenzzeit eine Obergrenze (1,5-faches der Angemessenheit).

Unsere Tipps:

  • Informieren Sie sich über die lokalen Grenzen
  • Bei Überschreitung: Alle Optionen prüfen
  • Widerspruch kann sich lohnen, besonders ohne schlüssiges Konzept
  • Umzug ist nicht immer erforderlich oder zumutbar

Weiterführende Informationen

Quellen

Hinweis: Alle Angaben sind Richtwerte und können sich ändern. Die exakten Mietobergrenzen erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei KdU-Streitigkeiten empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.