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Kosten der Unterkunft (KdU) 2026: Kommunale Richtlinien verstehen - Grundsicherung Miete 2026: Angemessene Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft (KdU) 2026: Kommunale Richtlinien verstehen

Die Kosten der Unterkunft (KdU) sind neben dem Regelsatz der wichtigste Bestandteil der Grundsicherung. Ab 2026 gelten neue Regeln: Die Karenzzeit wird eingeschränkt und Mietpreisbremse-Prüfungen können relevant werden. Dieser Ratgeber erklärt, wie die KdU funktionieren, was "angemessen" bedeutet und was sich 2026 ändert.

Das Wichtigste in Kürze

⚠️ Wichtig: Es gibt keine bundesweite Mietobergrenze!

  • Jede Kommune/Kreis legt eigene Werte fest
  • Diese basieren auf einem "schlüssigen Konzept" oder Tabellenwerten
  • Die Unterschiede sind erheblich (z.B. München vs. Gelsenkirchen)
  • Ab 2026: Neue Deckelungsregeln in der Karenzzeit

Was sind Kosten der Unterkunft?

Definition

Die Kosten der Unterkunft (KdU) umfassen alle Aufwendungen für das Wohnen:

BestandteilBeispiele
KaltmieteGrundmiete laut Mietvertrag
Kalte NebenkostenWasser, Müll, Hausmeister, Treppenhausreinigung
HeizkostenGas, Öl, Fernwärme, Holz
WarmwasserkostenFalls zentral bereitet

Was ist NICHT enthalten?

Nicht in KdUStattdessen
StromIm Regelsatz enthalten
Internet/TelefonIm Regelsatz enthalten
GEZ/RundfunkbeitragIm Regelsatz (Befreiung möglich!)
HausratversicherungIm Regelsatz enthalten

Angemessenheit der Unterkunftskosten

Das Prinzip der Angemessenheit

Die Grundsicherung übernimmt nur angemessene Wohnkosten. Was angemessen ist, bestimmt jede Kommune selbst anhand von:

  1. Schlüssigem Konzept: Eigene Datenerhebung zum lokalen Mietmarkt
  2. Tabellenwerte: Wohngeldtabelle + 10% Aufschlag (wenn kein Konzept)
  3. Einzelfallprüfung: Bei besonderen Umständen

Angemessene Wohnungsgröße (Richtwerte)

Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte. Die konkreten Grenzen variieren je nach Kommune!

Personen im HaushaltRichtwert Wohnfläche
1 Person45-50 m²
2 Personen60-65 m²
3 Personen75-80 m²
4 Personen90-95 m²
5 Personen105-110 m²
Jede weitere Person+15 m²

Angemessene Miethöhe (Beispiele)

Stadt1 Person2 Personen3 Personen
Münchenca. 780 €ca. 940 €ca. 1.120 €
Berlinca. 470 €ca. 550 €ca. 660 €
Frankfurtca. 570 €ca. 680 €ca. 810 €
Kölnca. 510 €ca. 620 €ca. 740 €
Leipzigca. 350 €ca. 420 €ca. 500 €
Gelsenkirchenca. 310 €ca. 380 €ca. 450 €

⚠️ Diese Werte sind Näherungen! Die genauen Mietobergrenzen für Ihre Region finden Sie unter Mietobergrenzen nach Region.

Änderungen ab 2026

Neue Karenzzeit-Regelung

Bisher (Bürgergeld bis 2025):

  • In den ersten 12 Monaten werden die tatsächlichen Kosten übernommen
  • Keine Obergrenze, keine Angemessenheitsprüfung
  • Erst nach 12 Monaten: Kostensenkungsaufforderung möglich

Die vollständigen KdU-Regelungen beim Bürgergeld mit Beispielen, Mietobergrenzen-Tabellen und Tipps zur Wohnungssuche finden Sie auf Bürgergeld-Hilfe: Kosten der Unterkunft.

Ab 2026 (Neue Grundsicherung):

  • Auch in der Karenzzeit gilt eine Obergrenze
  • Maximum: 1,5-faches der lokalen Angemessenheitsgrenze
  • Bei höherer Miete: Differenz muss selbst gezahlt werden

Beispiel: Karenzzeit-Änderung

Alleinstehende Person in Berlin (Angemessenheitsgrenze: 470 €)

SituationBürgergeld (bis 2025)Neue Grundsicherung (ab 2026)
Miete: 400 €400 € übernommen400 € übernommen
Miete: 600 €600 € übernommen600 € übernommen
Miete: 800 €800 € übernommen705 € übernommen (1,5 × 470 €)

Mietpreisbremse-Prüfung

Neue Regel ab 2026: Bei Neuanmietungen kann das Jobcenter prüfen, ob die Miete der Mietpreisbremse entspricht:

  • Miete darf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
  • Bei überhöhter Miete: Nur der zulässige Betrag wird übernommen
  • Betrifft vor allem Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt

Das schlüssige Konzept erklärt

Was ist ein schlüssiges Konzept?

Ein schlüssiges Konzept ist eine methodisch korrekte Datenerhebung zur Ermittlung angemessener Mieten:

Anforderungen (nach BSG-Rechtsprechung):

  • Realistische Abbildung des lokalen Wohnungsmarkts
  • Aktuelle Daten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Einbeziehung aller Wohnungsgrößen
  • Nachvollziehbare Berechnungsmethode

Wenn kein schlüssiges Konzept vorliegt

Viele Kommunen haben kein schlüssiges Konzept. Dann gilt:

ErsatzlösungBerechnung
Wohngeldtabelle + 10%Tabellenwert der Wohngeldverordnung + 10% Aufschlag
EinzelfallprüfungPrüfung anhand tatsächlicher Angebote

Tipp: Wenn Ihre Kommune kein schlüssiges Konzept hat, können Kostensenkungsaufforderungen oft erfolgreich angefochten werden!

Heizkosten

Angemessene Heizkosten

Heizkosten werden zusätzlich zur Kaltmiete übernommen:

HeizungsartRichtwert pro m²/Jahr
Gas10-15 €
Öl12-17 €
Fernwärme11-16 €
Strom (Nachtspeicher)15-20 €

Berechnung Heizkosten-Richtwert

Beispiel: 50 m² Wohnung mit Gasheizung

  • Richtwert: 12,50 € pro m²/Jahr
  • Jährlich: 50 × 12,50 € = 625 €
  • Monatlich: ca. 52 €

Nachzahlungen bei Heizkosten

Bei Nachzahlungen gilt:

  • Angemessene Nachzahlung: Wird übernommen
  • Überhöhte Nachzahlung: Kann anteilig übernommen werden
  • Tipp: Nachzahlung sofort beim Jobcenter anzeigen!

Was tun bei zu hoher Miete?

Ablauf bei unangemessener Miete

1. Bewilligungsbescheid prüfen
         ↓
2. Hinweis auf unangemessene Miete (informell)
         ↓
3. Kostensenkungsaufforderung (formell)
         ↓
4. 6-monatige Frist zur Kostensenkung
         ↓
5. Nach Fristablauf: Nur noch angemessene Kosten

Möglichkeiten zur Kostensenkung

OptionVoraussetzung
UmzugIn günstigere Wohnung
UntervermietungVermieter muss zustimmen
MietminderungBei Mängeln möglich
VerhandlungMit Vermieter über Mietreduzierung

Wann muss NICHT umgezogen werden?

Ein Umzug ist unzumutbar bei:

  • Schwerer Krankheit oder Behinderung
  • Schulpflichtigen Kindern (Schulwechsel unzumutbar)
  • Pflegebedürftigen Angehörigen im Haushalt
  • Hochschwangerschaft
  • Fehlen von verfügbarem Wohnraum
  • Wenn Umzugskosten den Nutzen übersteigen

Umzug mit Grundsicherung

Voraussetzungen für genehmigten Umzug

Ein Umzug muss vor Mietvertragsabschluss vom Jobcenter genehmigt werden:

Gründe für Genehmigung:

  • Arbeitsaufnahme in anderer Stadt
  • Familienzusammenführung
  • Gesundheitliche Gründe
  • Zu kleine Wohnung (z.B. bei Familienzuwachs)
  • Aufforderung zur Kostensenkung

Was wird übernommen?

KostenartÜbernahme
UmzugskostenBei genehmigtem Umzug
KautionAls Darlehen (muss zurückgezahlt werden)
MaklerkostenIn der Regel nicht
RenovierungNur bei Pflicht im alten Mietvertrag
DoppelmieteMaximal 1 Monat bei Überschneidung

Umzug ohne Genehmigung

⚠️ Warnung: Bei Umzug ohne Genehmigung werden nur die bisherigen (oder niedrigeren) Kosten übernommen!

Häufige Fragen

Wie hoch darf meine Miete bei Grundsicherung sein?

Das hängt von Ihrer Kommune ab - es gibt keine bundesweite Obergrenze! Jede Stadt/Kreis legt eigene Angemessenheitsgrenzen fest. In München kann für eine Einzelperson bis ca. 780 € angemessen sein, in Gelsenkirchen nur ca. 310 €. Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach den lokalen Grenzen oder schauen Sie auf unserer Seite zu Mietobergrenzen.

Was passiert, wenn meine Miete zu hoch ist?

In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) wird ab 2026 maximal das 1,5-fache der Angemessenheitsgrenze übernommen. Nach der Karenzzeit erhalten Sie eine Kostensenkungsaufforderung mit 6 Monaten Frist. Danach wird nur noch die angemessene Miete übernommen - die Differenz müssen Sie selbst zahlen.

Werden Heizkosten extra bezahlt?

Ja, Heizkosten werden zusätzlich zur Kaltmiete übernommen, wenn sie angemessen sind. Es gibt Richtwerte pro Quadratmeter. Bei Nachzahlungen sollten Sie diese sofort beim Jobcenter melden, damit sie übernommen werden können.

Wird Strom von der Grundsicherung bezahlt?

Nein, Strom ist im Regelsatz enthalten und muss davon bezahlt werden. Nur Heizstrom (Nachtspeicherheizung) wird als Heizkosten übernommen. Bei Stromsperren kann das Jobcenter in Einzelfällen ein Darlehen gewähren.

Darf ich einfach umziehen?

Ein Umzug muss vor Abschluss des neuen Mietvertrags beim Jobcenter beantragt und genehmigt werden. Bei ungenehmigtem Umzug werden nur die bisherigen Kosten (oder weniger) übernommen. Kaution wird als Darlehen gewährt.

Muss ich in eine kleinere Wohnung ziehen?

Nicht automatisch. Erst nach einer Kostensenkungsaufforderung und 6-monatiger Frist müssen Sie handeln. Ein Umzug ist auch nicht immer nötig - manchmal hilft Untervermietung oder Mietverhandlung. Bei Unzumutbarkeit (Krankheit, Kinder, etc.) können Ausnahmen gelten.

Fazit

Die Kosten der Unterkunft sind ein komplexes Thema mit großen regionalen Unterschieden. Ab 2026 gelten strengere Regeln: Auch in der Karenzzeit gibt es nun eine Obergrenze (1,5-faches der Angemessenheit).

Unsere Tipps:

  • Informieren Sie sich über die lokalen Mietobergrenzen
  • Melden Sie Probleme frühzeitig beim Jobcenter
  • Bei Kostensenkungsaufforderung: Prüfen Sie Ihre Optionen
  • Nutzen Sie bei Unklarheiten Ihr Widerspruchsrecht

Weiterführende Informationen

Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:

Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung Ihres Anspruchs.

Quellen

Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die konkreten Mietobergrenzen variieren je nach Kommune. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Die genannten Mietwerte sind Beispiele - die tatsächlichen Grenzen können abweichen. Bei Kostensenkungsaufforderungen empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.