
Kosten der Unterkunft (KdU) 2026: Kommunale Richtlinien verstehen
Die Kosten der Unterkunft (KdU) sind neben dem Regelsatz der wichtigste Bestandteil der Grundsicherung. Ab 2026 gelten neue Regeln: Die Karenzzeit wird eingeschränkt und Mietpreisbremse-Prüfungen können relevant werden. Dieser Ratgeber erklärt, wie die KdU funktionieren, was "angemessen" bedeutet und was sich 2026 ändert.
Das Wichtigste in Kürze
⚠️ Wichtig: Es gibt keine bundesweite Mietobergrenze!
- Jede Kommune/Kreis legt eigene Werte fest
- Diese basieren auf einem "schlüssigen Konzept" oder Tabellenwerten
- Die Unterschiede sind erheblich (z.B. München vs. Gelsenkirchen)
- Ab 2026: Neue Deckelungsregeln in der Karenzzeit
Was sind Kosten der Unterkunft?
Definition
Die Kosten der Unterkunft (KdU) umfassen alle Aufwendungen für das Wohnen:
| Bestandteil | Beispiele |
|---|---|
| Kaltmiete | Grundmiete laut Mietvertrag |
| Kalte Nebenkosten | Wasser, Müll, Hausmeister, Treppenhausreinigung |
| Heizkosten | Gas, Öl, Fernwärme, Holz |
| Warmwasserkosten | Falls zentral bereitet |
Was ist NICHT enthalten?
| Nicht in KdU | Stattdessen |
|---|---|
| Strom | Im Regelsatz enthalten |
| Internet/Telefon | Im Regelsatz enthalten |
| GEZ/Rundfunkbeitrag | Im Regelsatz (Befreiung möglich!) |
| Hausratversicherung | Im Regelsatz enthalten |
Angemessenheit der Unterkunftskosten
Das Prinzip der Angemessenheit
Die Grundsicherung übernimmt nur angemessene Wohnkosten. Was angemessen ist, bestimmt jede Kommune selbst anhand von:
- Schlüssigem Konzept: Eigene Datenerhebung zum lokalen Mietmarkt
- Tabellenwerte: Wohngeldtabelle + 10% Aufschlag (wenn kein Konzept)
- Einzelfallprüfung: Bei besonderen Umständen
Angemessene Wohnungsgröße (Richtwerte)
Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte. Die konkreten Grenzen variieren je nach Kommune!
| Personen im Haushalt | Richtwert Wohnfläche |
|---|---|
| 1 Person | 45-50 m² |
| 2 Personen | 60-65 m² |
| 3 Personen | 75-80 m² |
| 4 Personen | 90-95 m² |
| 5 Personen | 105-110 m² |
| Jede weitere Person | +15 m² |
Angemessene Miethöhe (Beispiele)
| Stadt | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen |
|---|---|---|---|
| München | ca. 780 € | ca. 940 € | ca. 1.120 € |
| Berlin | ca. 470 € | ca. 550 € | ca. 660 € |
| Frankfurt | ca. 570 € | ca. 680 € | ca. 810 € |
| Köln | ca. 510 € | ca. 620 € | ca. 740 € |
| Leipzig | ca. 350 € | ca. 420 € | ca. 500 € |
| Gelsenkirchen | ca. 310 € | ca. 380 € | ca. 450 € |
⚠️ Diese Werte sind Näherungen! Die genauen Mietobergrenzen für Ihre Region finden Sie unter Mietobergrenzen nach Region.
Änderungen ab 2026
Neue Karenzzeit-Regelung
Bisher (Bürgergeld bis 2025):
- In den ersten 12 Monaten werden die tatsächlichen Kosten übernommen
- Keine Obergrenze, keine Angemessenheitsprüfung
- Erst nach 12 Monaten: Kostensenkungsaufforderung möglich
Die vollständigen KdU-Regelungen beim Bürgergeld mit Beispielen, Mietobergrenzen-Tabellen und Tipps zur Wohnungssuche finden Sie auf Bürgergeld-Hilfe: Kosten der Unterkunft.
Ab 2026 (Neue Grundsicherung):
- Auch in der Karenzzeit gilt eine Obergrenze
- Maximum: 1,5-faches der lokalen Angemessenheitsgrenze
- Bei höherer Miete: Differenz muss selbst gezahlt werden
Beispiel: Karenzzeit-Änderung
Alleinstehende Person in Berlin (Angemessenheitsgrenze: 470 €)
| Situation | Bürgergeld (bis 2025) | Neue Grundsicherung (ab 2026) |
|---|---|---|
| Miete: 400 € | 400 € übernommen | 400 € übernommen |
| Miete: 600 € | 600 € übernommen | 600 € übernommen |
| Miete: 800 € | 800 € übernommen | 705 € übernommen (1,5 × 470 €) |
Mietpreisbremse-Prüfung
Neue Regel ab 2026: Bei Neuanmietungen kann das Jobcenter prüfen, ob die Miete der Mietpreisbremse entspricht:
- Miete darf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
- Bei überhöhter Miete: Nur der zulässige Betrag wird übernommen
- Betrifft vor allem Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt
Das schlüssige Konzept erklärt
Was ist ein schlüssiges Konzept?
Ein schlüssiges Konzept ist eine methodisch korrekte Datenerhebung zur Ermittlung angemessener Mieten:
Anforderungen (nach BSG-Rechtsprechung):
- Realistische Abbildung des lokalen Wohnungsmarkts
- Aktuelle Daten (nicht älter als 2 Jahre)
- Einbeziehung aller Wohnungsgrößen
- Nachvollziehbare Berechnungsmethode
Wenn kein schlüssiges Konzept vorliegt
Viele Kommunen haben kein schlüssiges Konzept. Dann gilt:
| Ersatzlösung | Berechnung |
|---|---|
| Wohngeldtabelle + 10% | Tabellenwert der Wohngeldverordnung + 10% Aufschlag |
| Einzelfallprüfung | Prüfung anhand tatsächlicher Angebote |
Tipp: Wenn Ihre Kommune kein schlüssiges Konzept hat, können Kostensenkungsaufforderungen oft erfolgreich angefochten werden!
Heizkosten
Angemessene Heizkosten
Heizkosten werden zusätzlich zur Kaltmiete übernommen:
| Heizungsart | Richtwert pro m²/Jahr |
|---|---|
| Gas | 10-15 € |
| Öl | 12-17 € |
| Fernwärme | 11-16 € |
| Strom (Nachtspeicher) | 15-20 € |
Berechnung Heizkosten-Richtwert
Beispiel: 50 m² Wohnung mit Gasheizung
- Richtwert: 12,50 € pro m²/Jahr
- Jährlich: 50 × 12,50 € = 625 €
- Monatlich: ca. 52 €
Nachzahlungen bei Heizkosten
Bei Nachzahlungen gilt:
- Angemessene Nachzahlung: Wird übernommen
- Überhöhte Nachzahlung: Kann anteilig übernommen werden
- Tipp: Nachzahlung sofort beim Jobcenter anzeigen!
Was tun bei zu hoher Miete?
Ablauf bei unangemessener Miete
1. Bewilligungsbescheid prüfen
↓
2. Hinweis auf unangemessene Miete (informell)
↓
3. Kostensenkungsaufforderung (formell)
↓
4. 6-monatige Frist zur Kostensenkung
↓
5. Nach Fristablauf: Nur noch angemessene Kosten
Möglichkeiten zur Kostensenkung
| Option | Voraussetzung |
|---|---|
| Umzug | In günstigere Wohnung |
| Untervermietung | Vermieter muss zustimmen |
| Mietminderung | Bei Mängeln möglich |
| Verhandlung | Mit Vermieter über Mietreduzierung |
Wann muss NICHT umgezogen werden?
Ein Umzug ist unzumutbar bei:
- Schwerer Krankheit oder Behinderung
- Schulpflichtigen Kindern (Schulwechsel unzumutbar)
- Pflegebedürftigen Angehörigen im Haushalt
- Hochschwangerschaft
- Fehlen von verfügbarem Wohnraum
- Wenn Umzugskosten den Nutzen übersteigen
Umzug mit Grundsicherung
Voraussetzungen für genehmigten Umzug
Ein Umzug muss vor Mietvertragsabschluss vom Jobcenter genehmigt werden:
Gründe für Genehmigung:
- Arbeitsaufnahme in anderer Stadt
- Familienzusammenführung
- Gesundheitliche Gründe
- Zu kleine Wohnung (z.B. bei Familienzuwachs)
- Aufforderung zur Kostensenkung
Was wird übernommen?
| Kostenart | Übernahme |
|---|---|
| Umzugskosten | Bei genehmigtem Umzug |
| Kaution | Als Darlehen (muss zurückgezahlt werden) |
| Maklerkosten | In der Regel nicht |
| Renovierung | Nur bei Pflicht im alten Mietvertrag |
| Doppelmiete | Maximal 1 Monat bei Überschneidung |
Umzug ohne Genehmigung
⚠️ Warnung: Bei Umzug ohne Genehmigung werden nur die bisherigen (oder niedrigeren) Kosten übernommen!
Häufige Fragen
Wie hoch darf meine Miete bei Grundsicherung sein?
Das hängt von Ihrer Kommune ab - es gibt keine bundesweite Obergrenze! Jede Stadt/Kreis legt eigene Angemessenheitsgrenzen fest. In München kann für eine Einzelperson bis ca. 780 € angemessen sein, in Gelsenkirchen nur ca. 310 €. Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach den lokalen Grenzen oder schauen Sie auf unserer Seite zu Mietobergrenzen.
Was passiert, wenn meine Miete zu hoch ist?
In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) wird ab 2026 maximal das 1,5-fache der Angemessenheitsgrenze übernommen. Nach der Karenzzeit erhalten Sie eine Kostensenkungsaufforderung mit 6 Monaten Frist. Danach wird nur noch die angemessene Miete übernommen - die Differenz müssen Sie selbst zahlen.
Werden Heizkosten extra bezahlt?
Ja, Heizkosten werden zusätzlich zur Kaltmiete übernommen, wenn sie angemessen sind. Es gibt Richtwerte pro Quadratmeter. Bei Nachzahlungen sollten Sie diese sofort beim Jobcenter melden, damit sie übernommen werden können.
Wird Strom von der Grundsicherung bezahlt?
Nein, Strom ist im Regelsatz enthalten und muss davon bezahlt werden. Nur Heizstrom (Nachtspeicherheizung) wird als Heizkosten übernommen. Bei Stromsperren kann das Jobcenter in Einzelfällen ein Darlehen gewähren.
Darf ich einfach umziehen?
Ein Umzug muss vor Abschluss des neuen Mietvertrags beim Jobcenter beantragt und genehmigt werden. Bei ungenehmigtem Umzug werden nur die bisherigen Kosten (oder weniger) übernommen. Kaution wird als Darlehen gewährt.
Muss ich in eine kleinere Wohnung ziehen?
Nicht automatisch. Erst nach einer Kostensenkungsaufforderung und 6-monatiger Frist müssen Sie handeln. Ein Umzug ist auch nicht immer nötig - manchmal hilft Untervermietung oder Mietverhandlung. Bei Unzumutbarkeit (Krankheit, Kinder, etc.) können Ausnahmen gelten.
Fazit
Die Kosten der Unterkunft sind ein komplexes Thema mit großen regionalen Unterschieden. Ab 2026 gelten strengere Regeln: Auch in der Karenzzeit gibt es nun eine Obergrenze (1,5-faches der Angemessenheit).
Unsere Tipps:
- Informieren Sie sich über die lokalen Mietobergrenzen
- Melden Sie Probleme frühzeitig beim Jobcenter
- Bei Kostensenkungsaufforderung: Prüfen Sie Ihre Optionen
- Nutzen Sie bei Unklarheiten Ihr Widerspruchsrecht
Weiterführende Informationen
Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:
- Mietobergrenzen in Ihrer Region
- Neue Grundsicherung 2026: Alle Änderungen
- Regelsätze 2025/2026: Die Nullrunde erklärt
- Beratungsstellen finden
Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung Ihres Anspruchs.
Quellen
Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Kosten der Unterkunft
- Bundessozialgericht: Rechtsprechung zu KdU
- Bundesagentur für Arbeit: Informationen zu Wohnkosten
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die konkreten Mietobergrenzen variieren je nach Kommune. Stand: Dezember 2025
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Die genannten Mietwerte sind Beispiele - die tatsächlichen Grenzen können abweichen. Bei Kostensenkungsaufforderungen empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.