Krankenversicherung und Rundfunkbeitrag 2026: Kostenlose Befreiungen für Bezieher

2026-05-23 von Neue Grundsicherung-Hilfe Redaktion
Krankenversicherung und Rundfunkbeitrag 2026: Kostenlose Befreiungen für Bezieher

Wer Grundsicherung bezieht, ist von zwei wichtigen monatlichen Belastungen weitestgehend befreit: den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und dem Rundfunkbeitrag. Beides ist gesetzlich geregelt — doch in der Praxis tappen viele Bezieher in Bewilligungslücken oder verpassen es, rückwirkend Anträge zu stellen. Dieser Ratgeber zeigt, wie die Übernahme funktioniert, welche Fristen gelten und worauf Sie nach der Reform zur Neuen Grundsicherung ab 1. Juli 2026 achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

Befreiungen auf einen Blick:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Jobcenter zahlt Beitrag direkt an die Kasse (§ 5 SGB V)
  • Pflegeversicherung: ebenfalls vom Jobcenter übernommen
  • Private Krankenversicherung: hälftiger Basistarif-Beitrag wird übernommen
  • Rundfunkbeitrag: Befreiung auf Antrag beim ARD-ZDF-Beitragsservice
  • Rückwirkend: bis zu 3 Jahre Beitragserstattung möglich
  • Wichtig: Befreiungsbescheid gilt für den Bewilligungszeitraum — bei Folgeantrag erneut nachreichen

Krankenversicherung: Pflichtversicherung über das Jobcenter

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht und vorher gesetzlich krankenversichert war, ist nach § 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das Jobcenter zahlt die Beiträge direkt an die jeweilige Krankenkasse. Sie selbst müssen nichts überweisen.

Was wird vom Jobcenter übernommen?

VersicherungÜbernahmePflicht oder freiwillig
Gesetzliche KrankenversicherungVollständigPflichtversicherung
PflegeversicherungVollständigPflicht (an GKV gekoppelt)
Zusatzbeitrag GKVVollständigPflicht (kassenspezifisch)
Private KrankenversicherungHälftiger BasistarifOptional weiterführen
Private PflegeversicherungHälftiger BasistarifPflicht (an PKV gekoppelt)
Private ZusatzversicherungenNicht übernommenFreiwillig

Krankenkassenwahl

Sie können Ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Auch ein Kassenwechsel ist während des Leistungsbezugs möglich — die 12-monatige Bindungsfrist nach Wechsel gilt auch hier. Bei Antragstellung beim Jobcenter wird die aktuelle Kasse abgefragt; das Jobcenter meldet sich anschließend selbst dort an.

Anspruch auf Leistungen

Sie haben den vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalte
  • Arznei-, Verband- und Hilfsmittel
  • Häusliche Krankenpflege
  • Mutterschaftsleistungen
  • Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen

Zuzahlungen (Praxisgebühr ist abgeschafft, aber Medikamentenzuzahlungen 5-10 €) bleiben grundsätzlich bestehen. Eine Befreiung von Zuzahlungen ist möglich, sobald die jährliche Belastungsgrenze überschritten ist — bei Grundsicherungsbeziehern liegt diese bei 2 % des Regelsatzes (rund 135 €/Jahr), bei chronisch Kranken bei 1 %.

Privat Krankenversicherte in der Grundsicherung

Wer vor Antragstellung privat versichert war, bleibt das in der Regel weiter — der Wechsel in die GKV ist nur in eng begrenzten Fällen möglich.

Hälftiger Basistarif

Das Jobcenter übernimmt den halben Beitrag im Basistarif der privaten Krankenversicherung. Der Basistarif ist gesetzlich vorgeschrieben, hat einen Leistungsumfang vergleichbar mit der GKV und ist beitragsbegrenzt:

PositionBetrag (Richtwert 2026)
Basistarif PKV (voller Beitrag)ca. 850 €
Hälftiger Beitrag (Übernahme Jobcenter)ca. 425 €
Pflegeversicherung im Basistarif (hälftig)ca. 80 €
Verbleibender Eigenanteilca. 425 € + 80 €

Achtung: Die Differenz zum Vollbeitrag müssen Sie aus dem Regelsatz aufbringen. Das ist faktisch nicht möglich. In dieser Situation kann die PKV den Beitrag stunden oder Sie können in den Notlagentarif wechseln.

Notlagentarif

Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit greift der Notlagentarif mit einem stark reduzierten Beitrag von rund 100-130 €. Leistungen sind allerdings auf Notfälle, Schmerzen, Schwangerschaft und Kinder beschränkt. Wechsel beantragen Sie direkt beim PKV-Unternehmen.

Rundfunkbeitrag: Befreiung beantragen

Voraussetzungen

Bezieher folgender Leistungen können sich vom Rundfunkbeitrag (17,50 € pro Monat / 210 € pro Jahr) befreien lassen:

  • Bürgergeld / Neue Grundsicherung nach SGB II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Asylbewerberleistungen
  • Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz oder BAföG (in bestimmten Fällen)

So funktioniert der Antrag

SchrittAktion
1Bewilligungsbescheid des Jobcenters bereithalten
2Antrag online auf rundfunkbeitrag.de oder per Formular
3Bescheid als Kopie/PDF anhängen (Original nicht erforderlich)
4Bestätigung des Beitragsservice abwarten (ca. 2-4 Wochen)
5Bei laufendem Bezug: Befreiungszeitraum endet mit dem Bewilligungszeitraum

Rückwirkende Befreiung

Sie können die Befreiung bis zu 3 Jahre rückwirkend beantragen, sofern Sie im jeweiligen Zeitraum bereits berechtigt waren. Voraussetzung: Sie können den Leistungsbezug für den jeweiligen Monat lückenlos nachweisen.

Beispiel:

ZeitraumStatusErstattung möglich?
Januar 2023 - Juni 2024LeistungsbezugJa, rückwirkend
Juli 2024 - August 2024Lücke (Erwerbstätigkeit)Nein
September 2024 - heuteLeistungsbezugJa, ab Sept. 2024

Bei einer rückwirkenden Befreiung erstattet der Beitragsservice die bereits gezahlten Beiträge — entweder per Überweisung oder durch Verrechnung mit künftigen Zahlungen.

Befreiung vs. Ermäßigung

FallWirkung
Vollbefreiung bei Leistungsbezug0,00 € Beitrag
Ermäßigung bei Schwerbehinderung (RF-Merkzeichen)6,12 € statt 18,36 €
Besondere Härtefälle (Einkommen nur knapp über der Grenze)Befreiung auf Härtefallbasis

Wer nur knapp über der Bedürftigkeitsgrenze liegt (z. B. nach Ablehnung des Grundsicherungsantrags), kann eine besondere Härtefall-Befreiung beantragen. Geprüft wird das Einkommen abzüglich der Regelsatzkomponente.

Bewilligungslücken: Was passiert dann?

Eine häufige Stolperfalle ist die Bewilligungslücke — z. B. zwischen Ablauf des alten und Bewilligung des neuen Bescheids.

Krankenversicherung in der Lücke

Bei einer Lücke zwischen zwei Bewilligungszeiträumen läuft die Krankenversicherung nicht automatisch weiter:

  • Bei nahtloser Folgeantragstellung: Die Pflichtversicherung läuft weiter, das Jobcenter zahlt rückwirkend nach
  • Bei längerer Lücke (über 1 Monat): Die Krankenversicherung kann ruhen, Selbstzahler-Beiträge können entstehen
  • Empfehlung: Folgeantrag spätestens 2 Monate vor Ablauf des laufenden Bescheids stellen

Rundfunkbeitrag in der Lücke

Der Beitragsservice verlangt für Zeiten ohne gültigen Bescheid den Beitrag. Strategien:

  1. Rechtzeitig Folgebescheid einreichen: sobald er vorliegt
  2. Rückwirkende Befreiung beantragen: nach Bewilligung
  3. Härtefallantrag stellen: bei nachgewiesener Bedürftigkeit auch ohne aktuellen Bescheid

Praxisbeispiel: Befreiungsantrag nach Erstbewilligung

Situation Frau Drechsler:

  • Erstantrag Grundsicherung am 12. März 2026 gestellt
  • Bewilligungsbescheid vom 24. April 2026 für den Zeitraum 1. März 2026 bis 28. Februar 2027
  • Bisher voller Rundfunkbeitrag von 17,50 €/Monat bezahlt
  • Vorgehensweise: Antrag auf Befreiung beim ARD-ZDF-Beitragsservice mit Kopie des Bescheids

Ablauf:

DatumAktion
24.04.2026Bescheid erhalten
28.04.2026Online-Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice
15.05.2026Bestätigung Befreiungsbescheid: 01.03.2026 bis 28.02.2027
20.05.2026Rückerstattung März/April 2026 (35,00 €) auf das Konto
01.02.2027Rechtzeitig Folgeantrag beim Jobcenter stellen
nach Bewilligung FolgeantragNeuer Befreiungsantrag beim Beitragsservice nötig

Pflichtangaben im Befreiungsantrag

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Adresse
  • Beitragsnummer (auf Beitragsrechnung oben)
  • Befreiungsgrund (z. B. Bürgergeld nach SGB II)
  • Bewilligungszeitraum (von - bis)
  • Kopie/Scan des aktuellen Bewilligungsbescheids

Was ändert sich mit der Reform am 1. Juli 2026?

Die Reform zur Neuen Grundsicherung ändert an der Übernahme von KV- und Rundfunkbeiträgen inhaltlich nichts. Wer Leistungen nach dem SGB II bezieht, hat weiterhin Anspruch auf:

  • Vollständige Übernahme der GKV-Beiträge (§ 5 SGB V)
  • Vollständige Übernahme der Pflegeversicherung
  • Hälftige Übernahme des Basistarif-Beitrags bei PKV
  • Vollbefreiung vom Rundfunkbeitrag

Wichtig: Wer ab 1. Juli 2026 erstmals einen Antrag stellt, sollte unmittelbar nach Erhalt des Bescheids auch den Befreiungsantrag beim Beitragsservice einreichen. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erstantrag bietet Grundsicherung beantragen. Eine vollständige Übersicht aller Reformschritte liefert Neue Grundsicherung 2026 - Alle Änderungen.

Häufige Fragen

Übernimmt das Jobcenter automatisch meine Krankenversicherung?

Ja, sobald Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen, sind Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das Jobcenter meldet Sie bei Ihrer angegebenen Krankenkasse an und überweist die Beiträge direkt. Sie müssen nichts selbst tun.

Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung?

Privat Versicherte bleiben in der Regel privat. Das Jobcenter übernimmt den hälftigen Beitrag im Basistarif. Die Differenz zu Ihrem tatsächlichen PKV-Tarif müssen Sie aufbringen — alternativ können Sie in den Notlagentarif wechseln (ca. 100-130 €/Monat, beschränkte Leistungen).

Wie befreie ich mich vom Rundfunkbeitrag?

Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung beim ARD-ZDF-Beitragsservice — online auf rundfunkbeitrag.de oder per Formular. Legen Sie eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids des Jobcenters bei. Die Befreiung gilt für den Bewilligungszeitraum und muss bei jedem Folgeantrag erneut beantragt werden.

Kann ich rückwirkend befreit werden?

Ja, bis zu drei Jahre rückwirkend, sofern Sie im jeweiligen Zeitraum bereits leistungsberechtigt waren. Voraussetzung ist der lückenlose Nachweis des Leistungsbezugs. Bereits gezahlte Beiträge werden erstattet — entweder per Überweisung oder durch Verrechnung mit künftigen Zahlungen.

Muss ich nach einem neuen Bescheid die Befreiung neu beantragen?

Ja. Die Befreiung endet automatisch mit dem Ende des Bewilligungszeitraums. Reichen Sie nach Erhalt des Folgebescheids unverzüglich einen neuen Befreiungsantrag ein, um Lücken zu vermeiden.

Was tun bei einer Bewilligungslücke?

Bei einer Lücke zwischen zwei Bewilligungszeiträumen verlangt der Beitragsservice den vollen Beitrag. Beantragen Sie nach Bewilligung des Folgeantrags eine rückwirkende Befreiung. Bei längeren Lücken kann ein Härtefallantrag mit Nachweis der Bedürftigkeit gestellt werden.

Werden Zuzahlungen bei Medikamenten erlassen?

Nicht automatisch. Sie zahlen die normalen Zuzahlungen (5-10 €), bis Sie 2 % des Regelsatzes (rund 135 €/Jahr) erreicht haben. Anschließend können Sie eine Befreiung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bei chronischen Erkrankungen liegt die Grenze bei 1 %.

Was ist, wenn das Jobcenter meinen Antrag ablehnt?

Bei einer Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Die Krankenversicherung ruht in dieser Zeit nicht automatisch — Sie können einen Härtefall-Antrag bei der Krankenkasse und beim Beitragsservice stellen.

Fazit

Mit dem Bezug von Grundsicherung sind zwei der größten monatlichen Fixkosten weitgehend abgedeckt: Die gesetzliche Krankenversicherung läuft automatisch über das Jobcenter, der Rundfunkbeitrag wird auf Antrag erlassen. Wichtig sind drei Punkte: rechtzeitiger Folgeantrag (um Lücken zu vermeiden), Befreiungsantrag direkt nach Bescheidzugang und Wissen um die Möglichkeit der 3-jährigen rückwirkenden Befreiung. Privat Krankenversicherte sollten frühzeitig den Wechsel in den Basis- oder Notlagentarif prüfen — der Eigenanteil im Basistarif übersteigt sonst die finanziellen Möglichkeiten.

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Quellen

Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:


Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Mai 2026


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.