Schonvermögen 2026: Altersstaffel-Tabelle mit Beispielen für Ersparnisse

2026-04-17 von Neue Grundsicherung-Hilfe Redaktion
Schonvermögen 2026: Altersstaffel-Tabelle mit Beispielen für Ersparnisse

Mit dem 1. Juli 2026 ändern sich die Vermögensregeln in der Grundsicherung grundlegend. Die bisherige 12-monatige Karenzzeit schrumpft auf 6 Monate. Anschließend gilt eine neue Altersstaffel — von 5.000 € für junge Erwachsene bis zu 20.000 € für Menschen kurz vor dem Renteneintritt. Dieser Ratgeber zeigt die vollständige Staffel mit vier ausführlichen Praxisbeispielen und erklärt, welches Vermögen weiterhin unangetastet bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

Die neuen Vermögensregeln ab 1. Juli 2026:

  • Karenzzeit: nur noch 6 Monate (vorher 12 Monate)
  • In der Karenzzeit: erhöhte Freibeträge wie bisher
  • Nach der Karenzzeit: altersgestaffeltes Schonvermögen
  • Spanne: 5.000 € bis 20.000 € je nach Lebensalter
  • Weiterhin geschützt: selbstgenutzte Immobilie, angemessenes Kfz, Riester, Rürup, Bestattungsvorsorge, Hausrat

Die neue Altersstaffel im Überblick

Die folgenden Werte gelten nach Ablauf der 6-monatigen Karenzzeit. Sie sind pro Person in der Bedarfsgemeinschaft anzusetzen.

AltersgruppeSchonvermögenBegründung
Bis 21 Jahre5.000 €Geringer Zeitraum für Vermögensaufbau
22 - 30 Jahre7.500 €Berufseinstieg, erste Rücklagen
31 - 40 Jahre10.000 €Familiengründung, mittlere Erwerbsbiographie
41 - 50 Jahre12.500 €Konsolidierungsphase
51 - 60 Jahre15.000 €Vorbereitung Altersvorsorge
Ab 61 Jahren20.000 €Lebensleistung, Übergang zur Rente

Maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt der jeweiligen Bedarfsperiode. Wer im Laufe des Leistungsbezugs eine Altersgrenze überschreitet, profitiert ab dem Folgemonat vom höheren Freibetrag.

Hintergründe und Vergleich zum alten Recht finden Sie im Ratgeber Altersstaffelung Vermögen - Tabelle und im Hintergrundartikel Schonvermögen Altersstaffelung.

Was sich am 1. Juli 2026 ändert

BereichBisher (Bürgergeld)Ab 1. Juli 2026 (Neue Grundsicherung)
Karenzzeit12 Monate6 Monate
In der Karenzzeit40.000 € + 15.000 € je weitere Personweiterhin erhöht (Details s.u.)
Nach Karenzzeit15.000 € pro Person pauschal5.000 € bis 20.000 € altersabhängig
Geschützte VermögenEigenheim, Kfz, Riester, Hausratunverändert geschützt

Eine ausführliche Einordnung aller Reformschritte findet sich unter Neue Grundsicherung 2026 - Alle Änderungen.

Vier Praxisbeispiele

Beispiel 1: Junger Erwachsener mit Notgroschen

Situation:

  • Frau Klein, 24 Jahre, alleinstehend
  • Erste Anstellung Ende 2025 verloren, seit Februar 2026 in Leistungsbezug
  • Vermögen: 6.200 € auf dem Tagesgeldkonto (selbst angespart)
  • Kein Auto, keine Immobilie

Berechnung nach 6-monatiger Karenzzeit (ab August 2026):

PositionBetrag
Vermögen gesamt6.200 €
Schonvermögen Altersgruppe 22-30 Jahre7.500 €
Zu verwertendes Vermögen0 €

Frau Klein liegt mit 6.200 € unterhalb der Freigrenze. Sie kann ihr Erspartes vollständig behalten. Wichtig: Würde sie in den nächsten Jahren weiter ansparen und die 7.500-€-Grenze überschreiten, müsste sie das überschüssige Vermögen vor Antragstellung legal verwenden — etwa für notwendige Anschaffungen.

Beispiel 2: Familie 35/38 mit 25.000 € Erspartem

Situation:

  • Ehepaar Akkaya, sie 35, er 38 Jahre
  • Zwei Kinder (3 und 7 Jahre)
  • Gemeinsames Sparguthaben: 25.000 €
  • Kein Eigenheim, Auto im Wert von 8.500 € (privilegiert)
  • Beide seit März 2026 ohne Erwerbstätigkeit, Antrag im April 2026

Berechnung nach 6-monatiger Karenzzeit (ab Oktober 2026):

PositionBetrag
Schonvermögen Mutter (Altersgruppe 31-40 J.)10.000 €
Schonvermögen Vater (Altersgruppe 31-40 J.)10.000 €
Schonvermögen Kind 7 J. (bis 21 J.)5.000 €
Schonvermögen Kind 3 J. (bis 21 J.)5.000 €
Schonvermögen Bedarfsgemeinschaft gesamt30.000 €
Tatsächliches Vermögen25.000 €
Zu verwertendes Vermögen0 €

In diesem Fall greift ein wichtiger Effekt: Die Freibeträge der Kinder werden auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet, soweit die Kinder selbst kein eigenes Vermögen haben. Familie Akkaya kommt mit 25.000 € unter die kombinierte Grenze von 30.000 € und muss nichts aufzehren.

Variante: Hätte das Paar 35.000 € angespart, müsste die Differenz von 5.000 € vor dem Leistungsbezug aufgebraucht werden — z. B. für Schuldentilgung, dringende Anschaffungen oder geförderte Altersvorsorge.

Beispiel 3: Langzeitarbeitsloser mit 50 und Bestattungsvorsorge

Situation:

  • Herr Petrov, 53 Jahre, alleinstehend
  • Seit acht Jahren im Leistungsbezug
  • Sparguthaben: 14.000 €
  • Bestattungsvorsorge: 7.500 € (Vertrag mit Bestatter, zweckgebunden)
  • Riester-Rente: 12.000 € Vertragswert

Berechnung (Karenzzeit längst beendet):

PositionBetrag
Schonvermögen Altersgruppe 51-60 J.15.000 €
Sparguthaben14.000 €
Anrechenbares Vermögen14.000 €
Davon im Schonvermögen geschützt14.000 €
Zu verwertendes Vermögen0 €
Bestattungsvorsorge (zweckgebunden)vollständig geschützt
Riester-Vertragswertvollständig geschützt

Eine zweckgebundene und vertraglich abgesicherte Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe zählt nicht zum verwertbaren Vermögen. Maßstab sind die regional ortsüblichen Beerdigungskosten; 7.500 € sind in den meisten Regionen angemessen. Riester-Rente ist nach § 12 Absatz 2 SGB II vollständig geschützt. Insgesamt verfügt Herr Petrov rechnerisch über 33.500 €, von denen jedoch keiner zu verwerten ist.

Beispiel 4: Antragsteller kurz vor Rente mit Altersvorsorge

Situation:

  • Frau Henning, 62 Jahre, alleinstehend
  • Erste Rentenzahlung in 16 Monaten
  • Vermögen: 24.500 € auf Tagesgeld + 4.000 € Bargeld
  • Rürup-Rente: 35.000 € Vertragswert
  • Eigene 2-Zimmer-Wohnung (selbstgenutzt, 65 m², schuldenfrei)

Berechnung (Karenzzeit beendet):

PositionBetrag
Schonvermögen Altersgruppe ab 61 J.20.000 €
Liquides Vermögen (Tagesgeld + Bargeld)28.500 €
Anrechenbares Vermögen28.500 €
Davon vom Schonvermögen gedeckt20.000 €
Zu verwertendes Vermögen8.500 €
Rürup-Rentevollständig geschützt
Selbstgenutzte 65-m²-Wohnungvollständig geschützt

Frau Henning müsste 8.500 € aufzehren, bevor sie laufende Leistungen erhält. Praktisch heißt das: Sie lebt rund 12-18 Monate von ihrem Ersparten und beantragt erst danach Grundsicherung. Da ihre Rente kurz bevorsteht, ist eine alternative Strategie denkbar: Antrag erst stellen, wenn die Rente läuft und das aufstockende Rentner-Aufstockung-Modell greift.

Sonderfälle: Was bleibt geschützt?

Selbstgenutztes Wohneigentum

Eine selbstgenutzte Immobilie bleibt geschützt, wenn sie angemessen groß ist:

HaushaltsgrößeHausEigentumswohnung
1 Personca. 90 m²ca. 80 m²
2 Personenca. 110 m²ca. 100 m²
3 Personenca. 130 m²ca. 110 m²
4+ Personen+ 20 m² je Person+ 20 m² je Person

Bei Überschreitung wird nicht automatisch verwertet — es erfolgt eine Härtefallprüfung mit Optionen wie Teilvermietung oder Härtefallregelung.

Angemessenes Auto

Pro erwerbsfähiger Person in der Bedarfsgemeinschaft ist ein Auto im Wert von bis zu rund 15.000 € geschützt. Höhere Werte können bei nachgewiesener beruflicher oder gesundheitlicher Notwendigkeit ebenfalls anerkannt werden.

Geförderte Altersvorsorge

FormSchutzstatus
Riester-RenteVollständig geschützt nach § 12 Abs. 2 SGB II
Rürup-Rente (Basisrente)Vollständig geschützt
Betriebliche Altersvorsorge (unwiderruflich)Vollständig geschützt
Private RentenversicherungNur Rückkaufswert geschützt bei „Verwertungsausschluss”

Hausrat und persönliche Gegenstände

Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung und persönliche Gegenstände in angemessenem Umfang zählen nicht zum verwertbaren Vermögen. Maßstab ist nicht der Anschaffungspreis, sondern die übliche Ausstattung eines Haushalts der entsprechenden Größe.

Bestattungsvorsorge

Geschützt, wenn:

  • Zweckgebunden (Treuhandvertrag, Bestattervorsorgevertrag, Sterbegeldversicherung)
  • In angemessener Höhe (regional 5.000 € bis 10.000 €)
  • Nicht beliebig auflösbar (Verfügungsbeschränkung erforderlich)

Übersicht: Geschützt vs. verwertbar

VermögensartAnrechnung
Bargeldanrechenbar
Girokonto-Guthabenanrechenbar
Sparbuch / Tagesgeldanrechenbar
Aktien, Fonds, ETFsanrechenbar (Kurswert)
Lebensversicherung (klassisch)anrechenbar (Rückkaufswert)
Kryptowährungenanrechenbar (aktueller Kurs)
Vermietete Immobilienanrechenbar (Verkehrswert)
Wertgegenstände (Schmuck, Sammlungen)anrechenbar bei Überschreitung des Üblichen
Selbstgenutztes Eigenheimgeschützt (Größenangemessenheit)
Angemessenes Autogeschützt (ein Pkw pro erwerbsfähiger Person)
Riester / Rürupgeschützt
Betriebsrente (unwiderruflich)geschützt
Bestattungsvorsorgegeschützt (zweckgebunden)
Hausratgeschützt (angemessener Umfang)

Rechtliche Grenzen: Was ist nicht erlaubt?

Vermögen darf vor Antragstellung legal verwendet werden — z. B. für Schulden, notwendige Anschaffungen oder geförderte Altersvorsorge. Nicht erlaubt sind:

  • Schenkungen kurz vor Antragstellung (Rückforderungspflicht innerhalb 10 Jahren)
  • Bargeldabhebungen ohne Verwendungsnachweis
  • Übertragungen auf Konten von Angehörigen ohne wirtschaftlichen Grund
  • Falschangaben zu Vermögenswerten (Sozialbetrug)

Bei größeren Vermögensbewegungen vor Antragstellung empfiehlt sich eine vorherige Beratung durch eine Sozialberatungsstelle oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Wer einen ablehnenden Bescheid wegen Vermögensanrechnung erhält, kann Widerspruch einlegen.

Strategien für Vermögen über der Grenze

Wer mit seinem Vermögen über der Altersstaffel liegt, hat mehrere legale Optionen:

  1. Schuldentilgung: Konsumkredite, Dispokredit, Ratenzahlungen ausgleichen
  2. Notwendige Anschaffungen: defekte Haushaltsgeräte ersetzen, Auto reparieren, Brille
  3. Geförderte Altersvorsorge: Einzahlungen in Riester oder Rürup bis zur Fördergrenze
  4. Bestattungsvorsorge: zweckgebundenen Vorsorgevertrag abschließen
  5. Wohnungsrenovierung: bei selbstgenutztem Eigentum

Bei Eltern minderjähriger Kinder können auch zweckgebundene Sparpläne für die Kinder (etwa Ausbildungsversicherungen) hilfreich sein — sofern die Vermögensverwendung dokumentiert ist und nicht als „Vermögensverschiebung” erscheint.

Häufige Fragen

Wie lange läuft die Karenzzeit ab 1. Juli 2026?

Die Karenzzeit wird von 12 auf 6 Monate verkürzt. In dieser Zeit gelten weiterhin höhere Freibeträge. Erst ab Monat 7 greift die neue Altersstaffel mit 5.000 € bis 20.000 € pro Person.

Welche Schonvermögensgrenze gilt für mich?

Maßgeblich ist Ihr Alter im jeweiligen Bedarfsmonat. Zwischen 22 und 30 Jahren liegt die Grenze bei 7.500 €, zwischen 31 und 40 bei 10.000 €. Bei einer Bedarfsgemeinschaft werden die Freibeträge aller Mitglieder summiert.

Was passiert mit meinen Ersparnissen über der Grenze?

Vermögen oberhalb des Schonvermögens muss vor Bezug der Grundsicherung aufgebraucht werden. Erlaubt sind Schuldentilgung, notwendige Anschaffungen, geförderte Altersvorsorge und Bestattungsvorsorge. Nicht erlaubt sind Schenkungen oder undokumentierte Bargeldabhebungen.

Ist mein Riester-Vertrag bei der Grundsicherung geschützt?

Ja, eine Riester-Rente ist nach § 12 Absatz 2 SGB II vollständig geschützt — unabhängig vom Vertragswert. Auch bei vorzeitiger Auflösung gilt der Schutz, solange der Vertrag noch nicht ausgezahlt ist.

Wie viel darf eine Bestattungsvorsorge betragen?

Eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge ist in angemessener Höhe geschützt — meist zwischen 5.000 € und 10.000 €, abhängig von den regional ortsüblichen Beerdigungskosten. Voraussetzung ist eine vertragliche Bindung (Treuhand, Bestattervorsorgevertrag, Sterbegeldversicherung mit Verwertungsausschluss).

Was ist mit Hausrat und Möbeln?

Hausrat in angemessenem Umfang wird nicht angerechnet. Das gilt für Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung und persönliche Gegenstände. Maßstab ist die übliche Ausstattung eines Haushalts entsprechender Größe — Luxusgegenstände können geprüft werden.

Mein Auto ist 18.000 € wert - muss ich es verkaufen?

Nicht zwingend. Der Richtwert von 15.000 € ist nicht starr. Bei nachgewiesener beruflicher Notwendigkeit (Fahrt zur Arbeit, Selbstständigkeit) oder gesundheitlichen Gründen (Behinderung, ländliche Region ohne ÖPNV) können auch höhere Werte anerkannt werden. Dokumentieren Sie Ihre Begründung schriftlich.

Fazit

Die neue Altersstaffel ab 1. Juli 2026 macht das Schonvermögen für viele jüngere und mittelalte Antragsteller knapper. Jüngere unter 30 müssen mit deutlich weniger geschütztem Kapital auskommen, während Menschen ab 61 mit 20.000 € sogar besser gestellt sind als bisher. Zentral bleibt: Selbstgenutztes Eigenheim, angemessenes Auto, geförderte Altersvorsorge und zweckgebundene Bestattungsvorsorge sind unabhängig von der Altersstaffel weiterhin vollständig geschützt. Wer einen Antrag plant, sollte rechtzeitig Bestand aufnehmen und prüfen, welche legalen Spielräume zur Vermögensverwendung bestehen.

Weiterführende Informationen

Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:

Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung Ihres Anspruchs.

Quellen

Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:


Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.