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Vermögen und Schonvermögen 2026: Was gilt wirklich? - Grundsicherung Vermögen 2026: Aktuelles Recht vs. geplante Ä

Vermögen und Schonvermögen 2026: Was gilt wirklich?

Das Thema Vermögen bei der Grundsicherung verunsichert viele Betroffene - besonders angesichts der geplanten Änderungen 2026. Dieser Ratgeber trennt klar zwischen geltendem Recht und politischen Plänen, erklärt die aktuellen Vermögensgrenzen und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.

Das Wichtigste in Kürze

⚠️ Wichtige Unterscheidung:

  • Geltendes Recht (2025): Karenzzeit mit 40.000 € Schonvermögen, danach 15.000 € pauschal
  • Beschlossen: Wegfall/Einschränkung der Karenzzeit ab 2026
  • Politische Forderung (CDU-Konzept): Altersabhängige Staffelung 5.000-20.000 € - noch NICHT beschlossen!

Dieser Artikel unterscheidet klar zwischen diesen Kategorien.

Was gilt HEUTE? (Aktuelles Recht 2025)

Karenzzeit: Die ersten 12 Monate

In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs gilt die Karenzzeit mit großzügigen Vermögensgrenzen:

PersonSchonvermögen in der Karenzzeit
Erste Person (Antragsteller)40.000 €
Jede weitere Person in der BG15.000 €

Beispiele:

  • Alleinstehend: 40.000 € geschützt
  • Paar ohne Kinder: 40.000 € + 15.000 € = 55.000 € geschützt
  • Paar mit 2 Kindern: 40.000 € + 3 × 15.000 € = 85.000 € geschützt

Nach der Karenzzeit: Ab dem 13. Monat

Nach Ablauf der 12-monatigen Karenzzeit gelten niedrigere Grenzen:

PersonSchonvermögen nach Karenzzeit
Pro Person in der BG15.000 € pauschal

Beispiele:

  • Alleinstehend: 15.000 € geschützt
  • Paar ohne Kinder: 30.000 € geschützt
  • Paar mit 2 Kindern: 60.000 € geschützt

Zusätzlich geschütztes Vermögen

Unabhängig von den Freibeträgen ist folgendes Vermögen immer geschützt:

VermögensartSchutz
Selbstgenutztes WohneigentumAngemessene Größe (ca. 130 m² Haus, 120 m² Wohnung)
Angemessenes KraftfahrzeugPro erwerbsfähiger Person (Wert ca. 15.000 €)
Riester-RenteVollständig geschützt
Betriebliche AltersvorsorgeGeschützt wenn unwiderruflich
HausratAngemessener Umfang
Persönliche GegenständeKleidung, Schmuck in normalem Umfang

Tipp: Für eine ausführliche Erklärung der aktuell geltenden Vermögensregelungen beim Bürgergeld empfehlen wir unseren Schwester-Ratgeber auf Bürgergeld-Hilfe: Vermögen und Schonvermögen.

Was ändert sich 2026? (Beschlossene Änderungen)

Wegfall der Karenzzeit beim Vermögen

Bereits durch die "Wachstumsinitiative" beschlossen:

Die großzügige Karenzzeit von 12 Monaten mit 40.000 € Schonvermögen entfällt oder wird stark eingeschränkt. Ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs gelten die regulären Vermögensgrenzen.

ZeitraumBisher (Bürgergeld)Ab 2026 (Neue Grundsicherung)
Monat 1-1240.000 € + 15.000 € pro weitere PersonReguläre Grenzen ab Tag 1
Ab Monat 1315.000 € pro Person15.000 € pro Person (oder neu geregelt)

⚠️ Wichtig: Der Wegfall der Karenzzeit ist beschlossen, aber die genauen neuen Vermögensgrenzen sind noch im Gesetzgebungsprozess.

Politische Pläne: Die Altersstaffelung (CDU-Konzept)

⚠️ ACHTUNG: Noch NICHT geltendes Recht!

Das folgende Modell ist eine politische Forderung der CDU/CSU, die bei einem Regierungswechsel mit hoher Wahrscheinlichkeit umgesetzt werden könnte. Es ist jedoch noch nicht beschlossen und kann sich ändern:

AlterGeplantes Schonvermögen
Bis 20 Jahre5.000 €
21-39 Jahre10.000 €
40-49 Jahre12.500 €
Ab 50 Jahren15.000-20.000 €

Begründung des Modells

Das Konzept sieht vor:

  • Lebensleistung honorieren: Ältere Menschen sollen mehr Vermögen behalten dürfen
  • Anreize für Jüngere: Motivation zur schnellen Arbeitsaufnahme
  • Differenzierung: Nicht alle Altersgruppen gleich behandeln

Mögliche Auswirkungen

Beispiel: 35-jähriger Alleinstehender

  • Aktuell (Karenzzeit): 40.000 € geschützt
  • Aktuell (nach Karenzzeit): 15.000 € geschützt
  • CDU-Konzept: Nur noch 10.000 € geschützt

Beispiel: 55-jährige Alleinstehende

  • Aktuell (Karenzzeit): 40.000 € geschützt
  • Aktuell (nach Karenzzeit): 15.000 € geschützt
  • CDU-Konzept: 15.000-20.000 € geschützt

Was zählt als Vermögen?

Vermögen, das angerechnet wird

VermögensartAngerechnet
BargeldJa, vollständig
GirokontenJa, Guthaben über Freibetrag
Sparbücher/TagesgeldJa, vollständig
Aktien/Fonds/ETFsJa, aktueller Kurswert
LebensversicherungenJa, Rückkaufswert
BausparverträgeJa, aktueller Wert
Immobilien (vermietet)Ja, Verkehrswert
WertgegenständeJa, wenn über normalem Umfang

Vermögen, das NICHT angerechnet wird

VermögensartBegründung
Selbstgenutztes EigenheimGrundbedürfnis Wohnen
Angemessenes AutoMobilität für Arbeitssuche
Riester-RenteStaatlich geförderte Altersvorsorge
Betriebsrente (unwiderruflich)Altersvorsorge
HausratGrundbedürfnis
Notwendige ArbeitsgeräteFür Selbstständige

Sonderfälle im Detail

Auto und Grundsicherung

Wann ist ein Auto angemessen?

KriteriumRichtwert
WertBis ca. 15.000 €
AnzahlEin Auto pro erwerbsfähiger Person
ZustandFunktionsfähig, nicht luxuriös

Höherwertiges Auto:

  • Über 15.000 €: Kann zur Verwertung aufgefordert werden
  • Ausnahme: Benötigt für Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen
  • Tipp: Dokumentieren Sie, warum Sie das Auto brauchen

Selbstgenutztes Wohneigentum

Angemessene Größe:

HaushaltstypAngemessene Wohnfläche (Haus)Angemessene Wohnfläche (Wohnung)
1 Personca. 90 m²ca. 80 m²
2 Personenca. 110 m²ca. 100 m²
3 Personenca. 130 m²ca. 110 m²
4+ Personenca. 130 m² + 20 m² pro Personca. 120 m² + 20 m² pro Person

Bei unangemessener Größe:

  • Keine sofortige Verwertung
  • Prüfung von Alternativen (Vermietung von Teilen)
  • Härtefallprüfung möglich

Altersvorsorge

Geschützte Formen:

AltersvorsorgeSchutzstatus
Riester-RenteVollständig geschützt
Rürup-RenteVollständig geschützt
Betriebliche AV (unwiderruflich)Geschützt
Private LebensversicherungNur Rückkaufswert angerechnet
Aktien-Depot für AlterWird angerechnet (kein Schutz)

Tipp: Geförderte Altersvorsorge (Riester/Rürup) genießt besonderen Schutz!

Erbschaften während des Leistungsbezugs

Erbschaften während des Grundsicherungsbezugs werden als Einkommen behandelt:

  • Einmalig: Wird im Zuflussmonat als Einkommen angerechnet
  • Bei großen Beträgen: Verteilung auf 6 Monate möglich
  • Ausnahme: Angemessene Bestattungskosten können abgezogen werden

Handlungsempfehlungen

Vor dem Antrag

  1. Vermögen prüfen: Listen Sie alle Vermögenswerte auf
  2. Freibeträge berechnen: Sind Sie unter oder über der Grenze?
  3. Geschütztes Vermögen identifizieren: Auto, Eigenheim, Riester
  4. Dokumentation vorbereiten: Kontoauszüge, Versicherungswerte

Bei Vermögen über der Grenze

Legale Möglichkeiten:

  • Schulden tilgen: Kredite, Dispokredite abzahlen
  • Notwendige Anschaffungen: Waschmaschine, Möbel, Kleidung
  • Riester-Einzahlungen: Bis zur Fördergrenze
  • Reparaturen: Auto, Wohnung

⚠️ NICHT erlaubt:

  • Vermögen "verstecken"
  • Schenkungen kurz vor Antrag (10-Jahres-Frist!)
  • Bargeld abheben und aufbrauchen ohne Nachweis

Nach der Reform 2026

  1. Informiert bleiben: Gesetzgebung verfolgen
  2. Frühzeitig planen: Vermögen ggf. vor 2026 legal verwenden
  3. Beratung nutzen: Sozialberatungsstellen konsultieren
  4. Bescheide prüfen: Auf korrekte Anwendung achten

Häufige Fragen

Wie viel Vermögen darf ich bei Grundsicherung haben?

Die Höhe hängt vom Zeitpunkt ab: In der Karenzzeit (erste 12 Monate) sind 40.000 € für Alleinstehende geschützt, plus 15.000 € für jede weitere Person. Nach der Karenzzeit sind es 15.000 € pro Person. Ab 2026 entfällt die Karenzzeit voraussichtlich. Zusätzlich sind Eigenheim, angemessenes Auto und Riester-Rente geschützt.

Wird mein Auto angerechnet?

Ein angemessenes Auto (bis ca. 15.000 € Wert) pro erwerbsfähiger Person ist geschützt und wird nicht angerechnet. Bei höherwertigen Fahrzeugen kann eine Verwertung verlangt werden, außer Sie benötigen es nachweislich für die Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen.

Muss ich mein Eigenheim verkaufen?

Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe ist geschützt. Bei einem Haus gelten ca. 130 m² für eine vierköpfige Familie als angemessen. Größere Objekte werden geprüft, aber nicht automatisch zur Verwertung herangezogen. Es gibt Härtefallregelungen.

Was passiert mit meiner Altersvorsorge?

Riester-Rente und Rürup-Rente sind vollständig geschützt. Betriebliche Altersvorsorge ist geschützt, wenn sie unwiderruflich ist. Private Lebensversicherungen werden mit ihrem Rückkaufswert angerechnet. Ein normales Aktien-Depot für das Alter genießt keinen besonderen Schutz.

Gilt die Altersstaffelung beim Schonvermögen schon?

Nein! Die altersabhängige Staffelung (5.000-20.000 € je nach Alter) ist ein CDU-Konzept und noch NICHT geltendes Recht. Aktuell gilt: 15.000 € pro Person (nach Karenzzeit), unabhängig vom Alter. Die Altersstaffelung könnte bei einem Regierungswechsel umgesetzt werden.

Was ist mit Erbschaften?

Erbschaften während des Leistungsbezugs werden als Einkommen im Zuflussmonat angerechnet. Bei größeren Beträgen kann eine Verteilung auf bis zu 6 Monate erfolgen. Kosten für eine angemessene Bestattung können abgezogen werden. Vermögensfreibeträge gelten auch für geerbtes Vermögen.

Fazit

Die Vermögensregelungen bei der Grundsicherung ändern sich 2026 deutlich: Die großzügige Karenzzeit (40.000 €) entfällt. Das genaue neue Schonvermögen ist jedoch noch nicht final geregelt - die altersabhängige Staffelung ist bisher nur eine politische Forderung.

Unser Rat:

  • Nutzen Sie 2025 noch die aktuellen Regelungen, falls Sie einen Antrag planen
  • Unterscheiden Sie klar zwischen geltendem Recht und politischen Plänen
  • Lassen Sie sich bei Unsicherheiten professionell beraten

Weiterführende Informationen

Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:

Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung Ihres Anspruchs.

Quellen

Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Politische Konzepte können sich ändern. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Einige beschriebene Änderungen (insbesondere die Altersstaffelung) sind politische Forderungen und noch nicht geltendes Recht. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.