
Vermögen und Schonvermögen 2026: Was gilt wirklich?
Das Thema Vermögen bei der Grundsicherung verunsichert viele Betroffene - besonders angesichts der geplanten Änderungen 2026. Dieser Ratgeber trennt klar zwischen geltendem Recht und politischen Plänen, erklärt die aktuellen Vermögensgrenzen und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.
Das Wichtigste in Kürze
⚠️ Wichtige Unterscheidung:
- Geltendes Recht (2025): Karenzzeit mit 40.000 € Schonvermögen, danach 15.000 € pauschal
- Beschlossen: Wegfall/Einschränkung der Karenzzeit ab 2026
- Politische Forderung (CDU-Konzept): Altersabhängige Staffelung 5.000-20.000 € - noch NICHT beschlossen!
Dieser Artikel unterscheidet klar zwischen diesen Kategorien.
Was gilt HEUTE? (Aktuelles Recht 2025)
Karenzzeit: Die ersten 12 Monate
In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs gilt die Karenzzeit mit großzügigen Vermögensgrenzen:
| Person | Schonvermögen in der Karenzzeit |
|---|---|
| Erste Person (Antragsteller) | 40.000 € |
| Jede weitere Person in der BG | 15.000 € |
Beispiele:
- Alleinstehend: 40.000 € geschützt
- Paar ohne Kinder: 40.000 € + 15.000 € = 55.000 € geschützt
- Paar mit 2 Kindern: 40.000 € + 3 × 15.000 € = 85.000 € geschützt
Nach der Karenzzeit: Ab dem 13. Monat
Nach Ablauf der 12-monatigen Karenzzeit gelten niedrigere Grenzen:
| Person | Schonvermögen nach Karenzzeit |
|---|---|
| Pro Person in der BG | 15.000 € pauschal |
Beispiele:
- Alleinstehend: 15.000 € geschützt
- Paar ohne Kinder: 30.000 € geschützt
- Paar mit 2 Kindern: 60.000 € geschützt
Zusätzlich geschütztes Vermögen
Unabhängig von den Freibeträgen ist folgendes Vermögen immer geschützt:
| Vermögensart | Schutz |
|---|---|
| Selbstgenutztes Wohneigentum | Angemessene Größe (ca. 130 m² Haus, 120 m² Wohnung) |
| Angemessenes Kraftfahrzeug | Pro erwerbsfähiger Person (Wert ca. 15.000 €) |
| Riester-Rente | Vollständig geschützt |
| Betriebliche Altersvorsorge | Geschützt wenn unwiderruflich |
| Hausrat | Angemessener Umfang |
| Persönliche Gegenstände | Kleidung, Schmuck in normalem Umfang |
Tipp: Für eine ausführliche Erklärung der aktuell geltenden Vermögensregelungen beim Bürgergeld empfehlen wir unseren Schwester-Ratgeber auf Bürgergeld-Hilfe: Vermögen und Schonvermögen.
Was ändert sich 2026? (Beschlossene Änderungen)
Wegfall der Karenzzeit beim Vermögen
Bereits durch die "Wachstumsinitiative" beschlossen:
Die großzügige Karenzzeit von 12 Monaten mit 40.000 € Schonvermögen entfällt oder wird stark eingeschränkt. Ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs gelten die regulären Vermögensgrenzen.
| Zeitraum | Bisher (Bürgergeld) | Ab 2026 (Neue Grundsicherung) |
|---|---|---|
| Monat 1-12 | 40.000 € + 15.000 € pro weitere Person | Reguläre Grenzen ab Tag 1 |
| Ab Monat 13 | 15.000 € pro Person | 15.000 € pro Person (oder neu geregelt) |
⚠️ Wichtig: Der Wegfall der Karenzzeit ist beschlossen, aber die genauen neuen Vermögensgrenzen sind noch im Gesetzgebungsprozess.
Politische Pläne: Die Altersstaffelung (CDU-Konzept)
⚠️ ACHTUNG: Noch NICHT geltendes Recht!
Das folgende Modell ist eine politische Forderung der CDU/CSU, die bei einem Regierungswechsel mit hoher Wahrscheinlichkeit umgesetzt werden könnte. Es ist jedoch noch nicht beschlossen und kann sich ändern:
| Alter | Geplantes Schonvermögen |
|---|---|
| Bis 20 Jahre | 5.000 € |
| 21-39 Jahre | 10.000 € |
| 40-49 Jahre | 12.500 € |
| Ab 50 Jahren | 15.000-20.000 € |
Begründung des Modells
Das Konzept sieht vor:
- Lebensleistung honorieren: Ältere Menschen sollen mehr Vermögen behalten dürfen
- Anreize für Jüngere: Motivation zur schnellen Arbeitsaufnahme
- Differenzierung: Nicht alle Altersgruppen gleich behandeln
Mögliche Auswirkungen
Beispiel: 35-jähriger Alleinstehender
- Aktuell (Karenzzeit): 40.000 € geschützt
- Aktuell (nach Karenzzeit): 15.000 € geschützt
- CDU-Konzept: Nur noch 10.000 € geschützt
Beispiel: 55-jährige Alleinstehende
- Aktuell (Karenzzeit): 40.000 € geschützt
- Aktuell (nach Karenzzeit): 15.000 € geschützt
- CDU-Konzept: 15.000-20.000 € geschützt
Was zählt als Vermögen?
Vermögen, das angerechnet wird
| Vermögensart | Angerechnet |
|---|---|
| Bargeld | Ja, vollständig |
| Girokonten | Ja, Guthaben über Freibetrag |
| Sparbücher/Tagesgeld | Ja, vollständig |
| Aktien/Fonds/ETFs | Ja, aktueller Kurswert |
| Lebensversicherungen | Ja, Rückkaufswert |
| Bausparverträge | Ja, aktueller Wert |
| Immobilien (vermietet) | Ja, Verkehrswert |
| Wertgegenstände | Ja, wenn über normalem Umfang |
Vermögen, das NICHT angerechnet wird
| Vermögensart | Begründung |
|---|---|
| Selbstgenutztes Eigenheim | Grundbedürfnis Wohnen |
| Angemessenes Auto | Mobilität für Arbeitssuche |
| Riester-Rente | Staatlich geförderte Altersvorsorge |
| Betriebsrente (unwiderruflich) | Altersvorsorge |
| Hausrat | Grundbedürfnis |
| Notwendige Arbeitsgeräte | Für Selbstständige |
Sonderfälle im Detail
Auto und Grundsicherung
Wann ist ein Auto angemessen?
| Kriterium | Richtwert |
|---|---|
| Wert | Bis ca. 15.000 € |
| Anzahl | Ein Auto pro erwerbsfähiger Person |
| Zustand | Funktionsfähig, nicht luxuriös |
Höherwertiges Auto:
- Über 15.000 €: Kann zur Verwertung aufgefordert werden
- Ausnahme: Benötigt für Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen
- Tipp: Dokumentieren Sie, warum Sie das Auto brauchen
Selbstgenutztes Wohneigentum
Angemessene Größe:
| Haushaltstyp | Angemessene Wohnfläche (Haus) | Angemessene Wohnfläche (Wohnung) |
|---|---|---|
| 1 Person | ca. 90 m² | ca. 80 m² |
| 2 Personen | ca. 110 m² | ca. 100 m² |
| 3 Personen | ca. 130 m² | ca. 110 m² |
| 4+ Personen | ca. 130 m² + 20 m² pro Person | ca. 120 m² + 20 m² pro Person |
Bei unangemessener Größe:
- Keine sofortige Verwertung
- Prüfung von Alternativen (Vermietung von Teilen)
- Härtefallprüfung möglich
Altersvorsorge
Geschützte Formen:
| Altersvorsorge | Schutzstatus |
|---|---|
| Riester-Rente | Vollständig geschützt |
| Rürup-Rente | Vollständig geschützt |
| Betriebliche AV (unwiderruflich) | Geschützt |
| Private Lebensversicherung | Nur Rückkaufswert angerechnet |
| Aktien-Depot für Alter | Wird angerechnet (kein Schutz) |
Tipp: Geförderte Altersvorsorge (Riester/Rürup) genießt besonderen Schutz!
Erbschaften während des Leistungsbezugs
Erbschaften während des Grundsicherungsbezugs werden als Einkommen behandelt:
- Einmalig: Wird im Zuflussmonat als Einkommen angerechnet
- Bei großen Beträgen: Verteilung auf 6 Monate möglich
- Ausnahme: Angemessene Bestattungskosten können abgezogen werden
Handlungsempfehlungen
Vor dem Antrag
- Vermögen prüfen: Listen Sie alle Vermögenswerte auf
- Freibeträge berechnen: Sind Sie unter oder über der Grenze?
- Geschütztes Vermögen identifizieren: Auto, Eigenheim, Riester
- Dokumentation vorbereiten: Kontoauszüge, Versicherungswerte
Bei Vermögen über der Grenze
Legale Möglichkeiten:
- Schulden tilgen: Kredite, Dispokredite abzahlen
- Notwendige Anschaffungen: Waschmaschine, Möbel, Kleidung
- Riester-Einzahlungen: Bis zur Fördergrenze
- Reparaturen: Auto, Wohnung
⚠️ NICHT erlaubt:
- Vermögen "verstecken"
- Schenkungen kurz vor Antrag (10-Jahres-Frist!)
- Bargeld abheben und aufbrauchen ohne Nachweis
Nach der Reform 2026
- Informiert bleiben: Gesetzgebung verfolgen
- Frühzeitig planen: Vermögen ggf. vor 2026 legal verwenden
- Beratung nutzen: Sozialberatungsstellen konsultieren
- Bescheide prüfen: Auf korrekte Anwendung achten
Häufige Fragen
Wie viel Vermögen darf ich bei Grundsicherung haben?
Die Höhe hängt vom Zeitpunkt ab: In der Karenzzeit (erste 12 Monate) sind 40.000 € für Alleinstehende geschützt, plus 15.000 € für jede weitere Person. Nach der Karenzzeit sind es 15.000 € pro Person. Ab 2026 entfällt die Karenzzeit voraussichtlich. Zusätzlich sind Eigenheim, angemessenes Auto und Riester-Rente geschützt.
Wird mein Auto angerechnet?
Ein angemessenes Auto (bis ca. 15.000 € Wert) pro erwerbsfähiger Person ist geschützt und wird nicht angerechnet. Bei höherwertigen Fahrzeugen kann eine Verwertung verlangt werden, außer Sie benötigen es nachweislich für die Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen.
Muss ich mein Eigenheim verkaufen?
Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe ist geschützt. Bei einem Haus gelten ca. 130 m² für eine vierköpfige Familie als angemessen. Größere Objekte werden geprüft, aber nicht automatisch zur Verwertung herangezogen. Es gibt Härtefallregelungen.
Was passiert mit meiner Altersvorsorge?
Riester-Rente und Rürup-Rente sind vollständig geschützt. Betriebliche Altersvorsorge ist geschützt, wenn sie unwiderruflich ist. Private Lebensversicherungen werden mit ihrem Rückkaufswert angerechnet. Ein normales Aktien-Depot für das Alter genießt keinen besonderen Schutz.
Gilt die Altersstaffelung beim Schonvermögen schon?
Nein! Die altersabhängige Staffelung (5.000-20.000 € je nach Alter) ist ein CDU-Konzept und noch NICHT geltendes Recht. Aktuell gilt: 15.000 € pro Person (nach Karenzzeit), unabhängig vom Alter. Die Altersstaffelung könnte bei einem Regierungswechsel umgesetzt werden.
Was ist mit Erbschaften?
Erbschaften während des Leistungsbezugs werden als Einkommen im Zuflussmonat angerechnet. Bei größeren Beträgen kann eine Verteilung auf bis zu 6 Monate erfolgen. Kosten für eine angemessene Bestattung können abgezogen werden. Vermögensfreibeträge gelten auch für geerbtes Vermögen.
Fazit
Die Vermögensregelungen bei der Grundsicherung ändern sich 2026 deutlich: Die großzügige Karenzzeit (40.000 €) entfällt. Das genaue neue Schonvermögen ist jedoch noch nicht final geregelt - die altersabhängige Staffelung ist bisher nur eine politische Forderung.
Unser Rat:
- Nutzen Sie 2025 noch die aktuellen Regelungen, falls Sie einen Antrag planen
- Unterscheiden Sie klar zwischen geltendem Recht und politischen Plänen
- Lassen Sie sich bei Unsicherheiten professionell beraten
Weiterführende Informationen
Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:
- Neue Grundsicherung 2026: Alle Änderungen
- Regelsätze 2025/2026: Die Nullrunde erklärt
- Lohnt sich Arbeiten 2026?
- Beratungsstellen finden
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Quellen
Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Vermögen beim Bürgergeld
- Bundesagentur für Arbeit: Einkommen und Vermögen
- SGB II: Sozialgesetzbuch Zweites Buch
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Politische Konzepte können sich ändern. Stand: Dezember 2025
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Einige beschriebene Änderungen (insbesondere die Altersstaffelung) sind politische Forderungen und noch nicht geltendes Recht. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.