
Schonvermögen 2026 nach Alter: Die komplette Tabelle
Wie viel Vermögen dürfen Sie bei der Grundsicherung behalten? Die Antwort hängt künftig möglicherweise von Ihrem Alter ab. Dieser Ratgeber zeigt die komplette Übersicht der geplanten altersabhängigen Schonvermögensgrenzen - mit Vergleichstabellen zum aktuellen Recht und konkreten Beispielrechnungen.
Schonvermögen nach Alter: Die Übersichtstabelle
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die folgende Altersstaffelung ist ein politisches Konzept (CDU) und noch nicht geltendes Recht. Die konkreten Werte können sich im Gesetzgebungsprozess ändern.
Geplante Schonvermögensgrenzen nach Altersgruppen
| Alter | Geplantes Schonvermögen | Änderung zu heute* |
|---|---|---|
| Bis 20 Jahre | 5.000 € | -10.000 € |
| 21-29 Jahre | 10.000 € | -5.000 € |
| 30-39 Jahre | 10.000 € | -5.000 € |
| 40-49 Jahre | 12.500 € | -2.500 € |
| 50-59 Jahre | 15.000 € | ±0 € |
| Ab 60 Jahren | 15.000-20.000 € | bis +5.000 € |
*Verglichen mit dem aktuellen Schonvermögen nach Karenzzeit (15.000 € pauschal)
Vergleich: Aktuelles Recht vs. geplante Änderungen
| Alter | Aktuell (Karenzzeit) | Aktuell (nach Karenzzeit) | Geplant (CDU-Konzept) |
|---|---|---|---|
| 20 Jahre | 40.000 € | 15.000 € | 5.000 € |
| 25 Jahre | 40.000 € | 15.000 € | 10.000 € |
| 35 Jahre | 40.000 € | 15.000 € | 10.000 € |
| 45 Jahre | 40.000 € | 15.000 € | 12.500 € |
| 55 Jahre | 40.000 € | 15.000 € | 15.000 € |
| 65 Jahre | 40.000 € | 15.000 € | 15.000-20.000 € |
Was bedeutet "Lebensleistung"?
Das Konzept der altersabhängigen Staffelung basiert auf dem Argument der "Lebensleistung":
Grundgedanke
- Jüngere Menschen: Haben weniger Zeit gehabt, Vermögen aufzubauen
- Ältere Menschen: Haben länger gearbeitet und gespart
- Anreize: Jüngere sollen zur schnellen Arbeitsaufnahme motiviert werden
Kritik am Konzept
| Pro | Contra |
|---|---|
| Honoriert langes Arbeitsleben | Benachteiligt junge Menschen |
| Differenziert nach Lebensphase | Kein Zusammenhang mit tatsächlicher Arbeitsbiografie |
| Schützt Ersparnisse Älterer | Widerspricht Gleichheitsgrundsatz |
Beispielrechnungen für verschiedene Altersgruppen
Beispiel 1: 25-jährige Person
Situation:
- Alter: 25 Jahre
- Vermögen: 12.000 € auf dem Sparkonto
- Keine weiteren Vermögenswerte
Berechnung:
| Regelung | Schonvermögen | Zu verwertendes Vermögen |
|---|---|---|
| Aktuell (Karenzzeit) | 40.000 € | 0 € |
| Aktuell (nach Karenzzeit) | 15.000 € | 0 € |
| Geplant (CDU-Konzept) | 10.000 € | 2.000 € |
Auswirkung: Nach dem geplanten Modell müssten 2.000 € erst aufgebraucht werden.
Beispiel 2: 35-jährige Alleinerziehende
Situation:
- Alter: 35 Jahre
- Vermögen: 18.000 € (Notgroschen + Sparbuch)
- Ein Kind (10 Jahre)
Berechnung (2-Personen-Haushalt):
| Regelung | Schonvermögen (Mutter + Kind) | Zu verwertendes Vermögen |
|---|---|---|
| Aktuell (Karenzzeit) | 40.000 € + 15.000 € = 55.000 € | 0 € |
| Aktuell (nach Karenzzeit) | 15.000 € + 15.000 € = 30.000 € | 0 € |
| Geplant (CDU-Konzept) | 10.000 € + 5.000 € = 15.000 € | 3.000 € |
Auswirkung: Nach dem geplanten Modell müssten 3.000 € erst aufgebraucht werden.
Beispiel 3: 55-jähriges Paar
Situation:
- Alter: Beide 55 Jahre
- Vermögen: 28.000 € (Sparguthaben)
- Keine Kinder im Haushalt
Berechnung (2-Personen-Haushalt):
| Regelung | Schonvermögen (beide Partner) | Zu verwertendes Vermögen |
|---|---|---|
| Aktuell (Karenzzeit) | 40.000 € + 15.000 € = 55.000 € | 0 € |
| Aktuell (nach Karenzzeit) | 15.000 € + 15.000 € = 30.000 € | 0 € |
| Geplant (CDU-Konzept) | 15.000 € + 15.000 € = 30.000 € | 0 € |
Auswirkung: Für dieses Paar ändert sich nichts gegenüber dem aktuellen Recht (nach Karenzzeit).
Beispiel 4: 22-jährige Person
Situation:
- Alter: 22 Jahre
- Vermögen: 8.000 € (Ausbildungsgeld gespart)
- Wohnt noch bei den Eltern
Berechnung:
| Regelung | Schonvermögen | Zu verwertendes Vermögen |
|---|---|---|
| Aktuell (Karenzzeit) | 40.000 € | 0 € |
| Aktuell (nach Karenzzeit) | 15.000 € | 0 € |
| Geplant (CDU-Konzept) | 10.000 € | 0 € |
Auswirkung: Auch nach dem geplanten Modell wäre das Vermögen vollständig geschützt.
Zusätzlich geschütztes Vermögen (unabhängig vom Alter)
Neben dem altersabhängigen Schonvermögen bleibt folgendes immer geschützt:
| Vermögensart | Schutz | Hinweis |
|---|---|---|
| Selbstgenutztes Eigenheim | Vollständig | Angemessene Größe |
| Angemessenes Auto | ca. 15.000 € | Pro erwerbsfähiger Person |
| Riester-Rente | Vollständig | Auch bei vorzeitiger Kündigung |
| Betriebliche Altersvorsorge | Vollständig | Wenn unwiderruflich |
| Hausrat | Vollständig | Angemessener Umfang |
Wann gilt die Altersstaffelung?
Status der Gesetzgebung (Stand: Dezember 2025)
| Regelung | Status |
|---|---|
| Wegfall der Karenzzeit | Beschlossen (Wachstumsinitiative) |
| Altersabhängige Staffelung | Politische Forderung (CDU-Konzept) |
| Konkrete Beträge (5.000-20.000 €) | Noch nicht beschlossen |
Möglicher Zeitplan
| Zeitpunkt | Erwartung |
|---|---|
| 2025 | Wahlkampf, Diskussion über Konzepte |
| Frühjahr 2026 | Ggf. neue Bundesregierung |
| Ab 2026/2027 | Mögliche Umsetzung bei Regierungswechsel |
Prognose: Bei einem Regierungswechsel 2025/2026 ist die Umsetzung der Altersstaffelung wahrscheinlich. Die genauen Beträge können jedoch von den hier dargestellten Werten abweichen.
Handlungsempfehlungen nach Altersgruppe
Für Personen unter 30 Jahren
Potenzielle Auswirkung: Deutlich weniger Schonvermögen (5.000-10.000 € statt 15.000 €)
Empfehlungen:
- Riester-Rente: Geschütztes Vermögen aufbauen
- Schulden tilgen: Legale Vermögensverwendung
- Frühzeitig planen: Bei Vermögen über 10.000 € Alternativen prüfen
Für Personen 30-49 Jahre
Potenzielle Auswirkung: Etwas weniger Schonvermögen (10.000-12.500 € statt 15.000 €)
Empfehlungen:
- Altersvorsorge prüfen: Riester/Rürup voll ausschöpfen
- Immobilie: Selbstgenutztes Eigenheim bleibt geschützt
- Dokumentation: Vermögensentwicklung nachvollziehbar halten
Für Personen ab 50 Jahren
Potenzielle Auswirkung: Ähnlich oder besser als aktuell (15.000-20.000 €)
Empfehlungen:
- Gelassen bleiben: Die Änderung betrifft Sie weniger
- Altersvorsorge: Weiter einzahlen (geschützt!)
- Eigenheim: Ggf. Schulden tilgen
Häufige Fragen
Wie viel Vermögen darf ich mit 30 Jahren haben?
Nach dem geplanten CDU-Konzept wären für 30-Jährige 10.000 € Schonvermögen vorgesehen - 5.000 € weniger als aktuell (nach Karenzzeit). Diese Regelung ist jedoch noch nicht beschlossen. Aktuell gilt: In der Karenzzeit (erste 12 Monate) sind 40.000 € geschützt, danach 15.000 € pauschal unabhängig vom Alter.
Gilt die Altersstaffelung schon?
Nein, die altersabhängige Staffelung des Schonvermögens ist ein politisches Konzept der CDU und noch nicht geltendes Recht. Aktuell gilt einheitlich 15.000 € pro Person (nach der Karenzzeit), unabhängig vom Alter. Die Umsetzung ist bei einem Regierungswechsel möglich.
Was bedeutet "Lebensleistung" beim Schonvermögen?
Das Konzept der "Lebensleistung" besagt, dass ältere Menschen mehr Vermögen behalten dürfen, weil sie länger gearbeitet und gespart haben. Kritiker wenden ein, dass das Konzept nicht die tatsächliche Arbeitsbiografie berücksichtigt und jüngere Menschen benachteiligt.
Ist mein Auto auch von der Altersstaffelung betroffen?
Nein, das angemessene Auto (bis ca. 15.000 € Wert) ist unabhängig von Ihrem Alter geschützt. Die Altersstaffelung betrifft nur das frei verfügbare Vermögen wie Bargeld, Sparguthaben und Wertpapiere.
Was passiert, wenn ich kurz vor einer Altersgrenze bin?
Nach dem geplanten Modell gilt das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wer kurz vor dem 50. Geburtstag steht, sollte ggf. mit dem Antrag warten, um vom höheren Schonvermögen zu profitieren - sofern die Altersstaffelung überhaupt eingeführt wird.
Wie schütze ich mein Vermögen am besten?
Die beste Strategie ist, Vermögen in geschützte Formen umzuwandeln: Riester-Rente (vollständig geschützt), angemessenes Auto (bis ca. 15.000 €), selbstgenutztes Eigenheim, notwendige Anschaffungen. Achtung: Schenkungen kurz vor Antragstellung sind problematisch (10-Jahres-Frist).
Fazit
Die altersabhängige Staffelung des Schonvermögens ist ein diskutiertes, aber noch nicht beschlossenes Konzept. Sollte es umgesetzt werden, würden besonders jüngere Menschen (unter 40) weniger Vermögen behalten dürfen als bisher. Für Menschen ab 50 Jahren würde sich wenig ändern.
Unsere Empfehlung:
- Informieren Sie sich regelmäßig über den Stand der Gesetzgebung
- Nutzen Sie noch 2025 die aktuellen, großzügigeren Regelungen
- Bauen Sie geschütztes Vermögen auf (Riester, Eigenheim)
- Lassen Sie sich bei Unsicherheiten professionell beraten
Weiterführende Informationen
Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:
- Vermögen und Schonvermögen 2026: Was gilt wirklich?
- Neue Grundsicherung 2026: Alle Änderungen
- Regelsätze 2025/2026: Die Nullrunde erklärt
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Quellen
Die Informationen basieren auf folgenden Quellen:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Vermögen beim Bürgergeld
- CDU/CSU-Fraktion: Konzept zur Grundsicherung
- Bundesagentur für Arbeit: Einkommen und Vermögen
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Altersstaffelung ist ein politisches Konzept und noch nicht geltendes Recht. Stand: Dezember 2025
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Die dargestellte Altersstaffelung ist ein politisches Konzept und noch nicht beschlossen. Die konkreten Werte können sich im Gesetzgebungsprozess ändern. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.