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Schonvermögen 2026 nach Alter: Die komplette Tabelle - Schonvermögen Grundsicherung 2026 nach Alter: 5.000€ bis 20.

Schonvermögen 2026 nach Alter: Die komplette Tabelle

Wie viel Vermögen dürfen Sie bei der Grundsicherung behalten? Die Antwort hängt künftig möglicherweise von Ihrem Alter ab. Dieser Ratgeber zeigt die komplette Übersicht der geplanten altersabhängigen Schonvermögensgrenzen - mit Vergleichstabellen zum aktuellen Recht und konkreten Beispielrechnungen.

Schonvermögen nach Alter: Die Übersichtstabelle

⚠️ Wichtiger Hinweis: Die folgende Altersstaffelung ist ein politisches Konzept (CDU) und noch nicht geltendes Recht. Die konkreten Werte können sich im Gesetzgebungsprozess ändern.

Geplante Schonvermögensgrenzen nach Altersgruppen

AlterGeplantes SchonvermögenÄnderung zu heute*
Bis 20 Jahre5.000 €-10.000 €
21-29 Jahre10.000 €-5.000 €
30-39 Jahre10.000 €-5.000 €
40-49 Jahre12.500 €-2.500 €
50-59 Jahre15.000 €±0 €
Ab 60 Jahren15.000-20.000 €bis +5.000 €

*Verglichen mit dem aktuellen Schonvermögen nach Karenzzeit (15.000 € pauschal)

Vergleich: Aktuelles Recht vs. geplante Änderungen

AlterAktuell (Karenzzeit)Aktuell (nach Karenzzeit)Geplant (CDU-Konzept)
20 Jahre40.000 €15.000 €5.000 €
25 Jahre40.000 €15.000 €10.000 €
35 Jahre40.000 €15.000 €10.000 €
45 Jahre40.000 €15.000 €12.500 €
55 Jahre40.000 €15.000 €15.000 €
65 Jahre40.000 €15.000 €15.000-20.000 €

Was bedeutet "Lebensleistung"?

Das Konzept der altersabhängigen Staffelung basiert auf dem Argument der "Lebensleistung":

Grundgedanke

  • Jüngere Menschen: Haben weniger Zeit gehabt, Vermögen aufzubauen
  • Ältere Menschen: Haben länger gearbeitet und gespart
  • Anreize: Jüngere sollen zur schnellen Arbeitsaufnahme motiviert werden

Kritik am Konzept

ProContra
Honoriert langes ArbeitslebenBenachteiligt junge Menschen
Differenziert nach LebensphaseKein Zusammenhang mit tatsächlicher Arbeitsbiografie
Schützt Ersparnisse ÄltererWiderspricht Gleichheitsgrundsatz

Beispielrechnungen für verschiedene Altersgruppen

Beispiel 1: 25-jährige Person

Situation:

  • Alter: 25 Jahre
  • Vermögen: 12.000 € auf dem Sparkonto
  • Keine weiteren Vermögenswerte

Berechnung:

RegelungSchonvermögenZu verwertendes Vermögen
Aktuell (Karenzzeit)40.000 €0 €
Aktuell (nach Karenzzeit)15.000 €0 €
Geplant (CDU-Konzept)10.000 €2.000 €

Auswirkung: Nach dem geplanten Modell müssten 2.000 € erst aufgebraucht werden.

Beispiel 2: 35-jährige Alleinerziehende

Situation:

  • Alter: 35 Jahre
  • Vermögen: 18.000 € (Notgroschen + Sparbuch)
  • Ein Kind (10 Jahre)

Berechnung (2-Personen-Haushalt):

RegelungSchonvermögen (Mutter + Kind)Zu verwertendes Vermögen
Aktuell (Karenzzeit)40.000 € + 15.000 € = 55.000 €0 €
Aktuell (nach Karenzzeit)15.000 € + 15.000 € = 30.000 €0 €
Geplant (CDU-Konzept)10.000 € + 5.000 € = 15.000 €3.000 €

Auswirkung: Nach dem geplanten Modell müssten 3.000 € erst aufgebraucht werden.

Beispiel 3: 55-jähriges Paar

Situation:

  • Alter: Beide 55 Jahre
  • Vermögen: 28.000 € (Sparguthaben)
  • Keine Kinder im Haushalt

Berechnung (2-Personen-Haushalt):

RegelungSchonvermögen (beide Partner)Zu verwertendes Vermögen
Aktuell (Karenzzeit)40.000 € + 15.000 € = 55.000 €0 €
Aktuell (nach Karenzzeit)15.000 € + 15.000 € = 30.000 €0 €
Geplant (CDU-Konzept)15.000 € + 15.000 € = 30.000 €0 €

Auswirkung: Für dieses Paar ändert sich nichts gegenüber dem aktuellen Recht (nach Karenzzeit).

Beispiel 4: 22-jährige Person

Situation:

  • Alter: 22 Jahre
  • Vermögen: 8.000 € (Ausbildungsgeld gespart)
  • Wohnt noch bei den Eltern

Berechnung:

RegelungSchonvermögenZu verwertendes Vermögen
Aktuell (Karenzzeit)40.000 €0 €
Aktuell (nach Karenzzeit)15.000 €0 €
Geplant (CDU-Konzept)10.000 €0 €

Auswirkung: Auch nach dem geplanten Modell wäre das Vermögen vollständig geschützt.

Zusätzlich geschütztes Vermögen (unabhängig vom Alter)

Neben dem altersabhängigen Schonvermögen bleibt folgendes immer geschützt:

VermögensartSchutzHinweis
Selbstgenutztes EigenheimVollständigAngemessene Größe
Angemessenes Autoca. 15.000 €Pro erwerbsfähiger Person
Riester-RenteVollständigAuch bei vorzeitiger Kündigung
Betriebliche AltersvorsorgeVollständigWenn unwiderruflich
HausratVollständigAngemessener Umfang

Wann gilt die Altersstaffelung?

Status der Gesetzgebung (Stand: Dezember 2025)

RegelungStatus
Wegfall der KarenzzeitBeschlossen (Wachstumsinitiative)
Altersabhängige StaffelungPolitische Forderung (CDU-Konzept)
Konkrete Beträge (5.000-20.000 €)Noch nicht beschlossen

Möglicher Zeitplan

ZeitpunktErwartung
2025Wahlkampf, Diskussion über Konzepte
Frühjahr 2026Ggf. neue Bundesregierung
Ab 2026/2027Mögliche Umsetzung bei Regierungswechsel

Prognose: Bei einem Regierungswechsel 2025/2026 ist die Umsetzung der Altersstaffelung wahrscheinlich. Die genauen Beträge können jedoch von den hier dargestellten Werten abweichen.

Handlungsempfehlungen nach Altersgruppe

Für Personen unter 30 Jahren

Potenzielle Auswirkung: Deutlich weniger Schonvermögen (5.000-10.000 € statt 15.000 €)

Empfehlungen:

  1. Riester-Rente: Geschütztes Vermögen aufbauen
  2. Schulden tilgen: Legale Vermögensverwendung
  3. Frühzeitig planen: Bei Vermögen über 10.000 € Alternativen prüfen

Für Personen 30-49 Jahre

Potenzielle Auswirkung: Etwas weniger Schonvermögen (10.000-12.500 € statt 15.000 €)

Empfehlungen:

  1. Altersvorsorge prüfen: Riester/Rürup voll ausschöpfen
  2. Immobilie: Selbstgenutztes Eigenheim bleibt geschützt
  3. Dokumentation: Vermögensentwicklung nachvollziehbar halten

Für Personen ab 50 Jahren

Potenzielle Auswirkung: Ähnlich oder besser als aktuell (15.000-20.000 €)

Empfehlungen:

  1. Gelassen bleiben: Die Änderung betrifft Sie weniger
  2. Altersvorsorge: Weiter einzahlen (geschützt!)
  3. Eigenheim: Ggf. Schulden tilgen

Häufige Fragen

Wie viel Vermögen darf ich mit 30 Jahren haben?

Nach dem geplanten CDU-Konzept wären für 30-Jährige 10.000 € Schonvermögen vorgesehen - 5.000 € weniger als aktuell (nach Karenzzeit). Diese Regelung ist jedoch noch nicht beschlossen. Aktuell gilt: In der Karenzzeit (erste 12 Monate) sind 40.000 € geschützt, danach 15.000 € pauschal unabhängig vom Alter.

Gilt die Altersstaffelung schon?

Nein, die altersabhängige Staffelung des Schonvermögens ist ein politisches Konzept der CDU und noch nicht geltendes Recht. Aktuell gilt einheitlich 15.000 € pro Person (nach der Karenzzeit), unabhängig vom Alter. Die Umsetzung ist bei einem Regierungswechsel möglich.

Was bedeutet "Lebensleistung" beim Schonvermögen?

Das Konzept der "Lebensleistung" besagt, dass ältere Menschen mehr Vermögen behalten dürfen, weil sie länger gearbeitet und gespart haben. Kritiker wenden ein, dass das Konzept nicht die tatsächliche Arbeitsbiografie berücksichtigt und jüngere Menschen benachteiligt.

Ist mein Auto auch von der Altersstaffelung betroffen?

Nein, das angemessene Auto (bis ca. 15.000 € Wert) ist unabhängig von Ihrem Alter geschützt. Die Altersstaffelung betrifft nur das frei verfügbare Vermögen wie Bargeld, Sparguthaben und Wertpapiere.

Was passiert, wenn ich kurz vor einer Altersgrenze bin?

Nach dem geplanten Modell gilt das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wer kurz vor dem 50. Geburtstag steht, sollte ggf. mit dem Antrag warten, um vom höheren Schonvermögen zu profitieren - sofern die Altersstaffelung überhaupt eingeführt wird.

Wie schütze ich mein Vermögen am besten?

Die beste Strategie ist, Vermögen in geschützte Formen umzuwandeln: Riester-Rente (vollständig geschützt), angemessenes Auto (bis ca. 15.000 €), selbstgenutztes Eigenheim, notwendige Anschaffungen. Achtung: Schenkungen kurz vor Antragstellung sind problematisch (10-Jahres-Frist).

Fazit

Die altersabhängige Staffelung des Schonvermögens ist ein diskutiertes, aber noch nicht beschlossenes Konzept. Sollte es umgesetzt werden, würden besonders jüngere Menschen (unter 40) weniger Vermögen behalten dürfen als bisher. Für Menschen ab 50 Jahren würde sich wenig ändern.

Unsere Empfehlung:

  • Informieren Sie sich regelmäßig über den Stand der Gesetzgebung
  • Nutzen Sie noch 2025 die aktuellen, großzügigeren Regelungen
  • Bauen Sie geschütztes Vermögen auf (Riester, Eigenheim)
  • Lassen Sie sich bei Unsicherheiten professionell beraten

Weiterführende Informationen

Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:

Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung Ihres Anspruchs.

Quellen

Die Informationen basieren auf folgenden Quellen:

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Altersstaffelung ist ein politisches Konzept und noch nicht geltendes Recht. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Die dargestellte Altersstaffelung ist ein politisches Konzept und noch nicht beschlossen. Die konkreten Werte können sich im Gesetzgebungsprozess ändern. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.