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Rente aufstocken 2026: Grundsicherung im Alter oder SGB II? - Rentner und Aufstockung 2026: Grundsicherung im Alter vs. Er

Rente aufstocken 2026: Grundsicherung im Alter oder SGB II?

Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, gibt es Aufstockungsmöglichkeiten. Aber welche Leistung ist die richtige? Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede zwischen Grundsicherung im Alter (SGB XII) und Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) - und wer was bekommt.

Das Wichtigste in Kürze

Aufstockung für Rentner:

  • Vor Rentenalter (unter 67): Grundsicherung nach SGB II (Jobcenter)
  • Ab Rentenalter (67+): Grundsicherung im Alter nach SGB XII (Sozialamt)
  • Erwerbsminderungsrente: Je nach Umfang SGB II oder SGB XII
  • Regelsatz: Identisch (563 € für Alleinstehende)
  • Vermögen: Unterschiedliche Regelungen

Welche Leistung für wen?

Übersicht nach Situation

SituationZuständigGrundlage
Unter 67, arbeitsfähigJobcenterSGB II
Unter 67, teilweise erwerbsgemindertJobcenterSGB II
Unter 67, voll erwerbsgemindertSozialamtSGB XII
Ab 67 (Rentenalter)SozialamtSGB XII
Zwischen 65-67, AltersrenteSozialamtSGB XII

Unterschied: SGB II vs. SGB XII

AspektSGB II (Jobcenter)SGB XII (Sozialamt)
Regelsatz563 €563 €
KdUJaJa
Vermögensgrenze15.000 € (nach Karenz)10.000 €
ErwerbspflichtJaNein
EingliederungsmaßnahmenJaNein
SanktionenJaNein

Grundsicherung im Alter (SGB XII)

Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch, wenn:

  • Sie das Rentenalter erreicht haben (67 Jahre)
  • ODER voll erwerbsgemindert sind (auf Dauer)
  • Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen
  • Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Regelsätze 2026 (identisch mit SGB II)

BedarfsstufePersonenkreisRegelsatz
Stufe 1Alleinstehend563 €
Stufe 2Partner in Paar-Haushalt506 € pro Person
Stufe 3In Einrichtung/bei anderen451 €

Vermögensgrenze

VermögensartGrenze
Schonvermögen10.000 € pro Person
Angemessenes KFZGeschützt
Selbstgenutztes EigenheimGeschützt (angemessen)
Altersvorsorge (Riester)Geschützt
SterbegeldversicherungBis ca. 5.000 €

Freibetrag bei Rente

Zusätzlicher Freibetrag bei Rente aus eigener Erwerbstätigkeit:

Berechnung:

  • Grundfreibetrag: 100 € (wie bei SGB II)
  • Plus: 30% der darüber liegenden Rente
  • Maximum: 50% der Regelbedarfsstufe 1 = 281,50 €

Beispiel:

  • Rente: 500 €
  • Freibetrag: 100 € + (400 € × 30%) = 220 €
  • Anrechnung: 500 € - 220 € = 280 €

Frührentner: SGB II oder SGB XII?

Teilweise Erwerbsminderung

Bei teilweiser Erwerbsminderung (3-6 Stunden arbeitsfähig):

  • Zuständig: Jobcenter (SGB II)
  • Sie gelten als erwerbsfähig
  • Erwerbsminderungsrente wird angerechnet
  • Eingliederungsmaßnahmen möglich

Volle Erwerbsminderung

Bei voller Erwerbsminderung (unter 3 Stunden arbeitsfähig):

  • Zuständig: Sozialamt (SGB XII)
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Keine Erwerbspflicht
  • Keine Sanktionen

Befristete vs. unbefristete EM-Rente

EM-RenteLeistungZuständig
BefristetOft SGB IIJobcenter prüft
UnbefristetSGB XIISozialamt
Auf DauerSGB XIISozialamt

Berechnung: Rente mit Aufstockung

Beispiel 1: Alleinstehender Rentner (67+)

Situation:

  • Altersrente: 700 € brutto
  • KV/PV-Beitrag: -75 €
  • Nettorente: 625 €

Berechnung:

  • Bedarf: 563 € (Regelsatz) + 400 € (KdU) = 963 €
  • Einkommen: 625 € (Rente)
  • Freibetrag: 100 € + (525 € × 30%) = 257,50 €
  • Anrechnung: 625 € - 257,50 € = 367,50 €
  • Aufstockung: 963 € - 367,50 € = 595,50 €

Beispiel 2: Rentner-Ehepaar

Situation:

  • Rente Ehemann: 900 € netto
  • Rente Ehefrau: 400 € netto
  • Gemeinsame Rente: 1.300 € netto

Berechnung:

  • Bedarf: 506 € + 506 € + 550 € (KdU) = 1.562 €
  • Freibetrag Ehemann: 100 € + (800 € × 30%) = 340 €
  • Freibetrag Ehefrau: 100 € + (300 € × 30%) = 190 €
  • Gesamtfreibetrag: 530 € (max. 281,50 € × 2 = 563 €)
  • Anrechnung: 1.300 € - 530 € = 770 €
  • Aufstockung: 1.562 € - 770 € = 792 €

Beispiel 3: Frührentner mit EM-Rente (unter 67)

Situation:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: 800 € netto
  • Alleinstehend

Berechnung (SGB XII):

  • Bedarf: 563 € + 420 € (KdU) = 983 €
  • Freibetrag: 100 € + (700 € × 30%) = 310 € (max. 281,50 €)
  • Anrechnung: 800 € - 281,50 € = 518,50 €
  • Aufstockung: 983 € - 518,50 € = 464,50 €

Besonderheiten bei SGB XII

Kein Unterhaltsrückgriff bei Kindern

Wichtige Änderung seit 2020:

  • Kinder werden nicht zum Unterhalt herangezogen
  • Ausnahme: Einkommen über 100.000 €/Jahr
  • Eltern müssen keine Angst vor Belastung der Kinder haben

Keine Sanktionen

Im Gegensatz zu SGB II:

  • Keine Leistungskürzungen bei Pflichtverletzung
  • Keine Mitwirkungspflicht bei Arbeitsvermittlung
  • Keine Eingliederungsvereinbarung

Mehrbedarf für Ältere

MehrbedarfVoraussetzungHöhe
GehbehinderungMerkzeichen G17%
Kostenaufwendige ErnährungÄrztliches AttestIndividuell
Dezentrale WarmwasserDurchlauferhitzer2,3%

Antragstellung

Wo beantragen?

LeistungAntragsstelle
Grundsicherung im Alter (SGB XII)Sozialamt der Kommune
Grundsicherung SGB II (unter 67)Jobcenter
Wohngeld (Alternative)Wohngeldstelle

Unterlagen für SGB XII

  • Personalausweis
  • Rentenbescheid
  • Kontoauszüge (3 Monate)
  • Mietvertrag + Nebenkostenabrechnung
  • Vermögensnachweise
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis

Alternativen zur Grundsicherung

Wohngeld

Wohngeld kann günstiger sein, wenn:

  • Die Rente nur knapp unter dem Bedarf liegt
  • Sie Vermögen haben (keine Vermögensprüfung)
  • Sie die Stigmatisierung vermeiden möchten

Kinderzuschlag (für Großeltern mit Enkeln)

Falls Sie Enkel erziehen:

  • Kinderzuschlag möglich
  • Zusätzlich zum Kindergeld
  • Kann Grundsicherung vermeiden

Häufige Fragen

Ab welchem Alter bekomme ich Grundsicherung im Alter?

Ab dem Rentenalter (derzeit 67 Jahre) oder bei voller, dauerhafter Erwerbsminderung. Wer zwischen 65 und 67 ist und bereits Altersrente bezieht, kann ebenfalls SGB XII erhalten. Teilweise Erwerbsgeminderte unter 67 erhalten SGB II.

Wird meine Rente voll angerechnet?

Nein, es gibt einen Freibetrag: 100 € plus 30% der darüber liegenden Rente (maximal ca. 281,50 €). Bei einer Rente von 700 € würden nur ca. 420 € angerechnet. Den Rest können Sie behalten.

Müssen meine Kinder für mich zahlen?

Nur wenn sie über 100.000 € im Jahr verdienen. Ansonsten gibt es keinen Unterhaltsrückgriff auf Kinder. Diese Regelung gilt seit 2020 und soll die Hemmschwelle bei der Antragstellung senken.

Was ist der Unterschied zwischen SGB II und SGB XII?

Der Regelsatz ist gleich (563 €). Hauptunterschiede: SGB XII (Sozialamt) hat keine Erwerbspflicht, keine Sanktionen und eine niedrigere Vermögensgrenze (10.000 € statt 15.000 €). SGB II (Jobcenter) gilt für Erwerbsfähige unter 67.

Kann ich mit Erwerbsminderungsrente aufstocken?

Ja! Bei voller Erwerbsminderung über das Sozialamt (SGB XII), bei teilweiser Erwerbsminderung über das Jobcenter (SGB II). Die Rente wird mit Freibetrag angerechnet.

Lohnt sich die Beantragung trotz kleiner Rente?

Oft ja! Viele Rentner haben Anspruch und wissen es nicht. Die Grundsicherung deckt nicht nur den Regelsatz, sondern auch Miete und Heizkosten. Der Unterhaltsrückgriff auf Kinder ist praktisch abgeschafft.

Fazit

Rentner mit kleiner Rente haben Anspruch auf Aufstockung - entweder über SGB XII (Grundsicherung im Alter) oder SGB II (bei Erwerbsfähigkeit). Der Freibetrag für Renteneinkommen macht die Aufstockung attraktiver. Seit 2020 gibt es praktisch keinen Unterhaltsrückgriff auf Kinder mehr.

Unsere Tipps:

  • Anspruch prüfen - viele wissen nicht, dass sie berechtigt sind
  • Freibetrag nutzen - nicht die volle Rente wird angerechnet
  • Keine Angst vor Kinderbelastung - Grenze liegt bei 100.000 €/Jahr
  • Wohngeld als Alternative prüfen

Weiterführende Informationen

Quellen

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.