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Grundsicherung für Selbstständige 2026: Aufstockung, Einkommen und Betriebsausgaben - Selbstständige und Grundsicherung 2026: Aufstockung beantrag

Grundsicherung für Selbstständige 2026: Aufstockung, Einkommen und Betriebsausgaben

Auch Selbstständige und Freiberufler können Grundsicherung beziehen - wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Aufstockung funktioniert, wie der Gewinn berechnet wird und was bei Betriebsausgaben zu beachten ist.

Das Wichtigste in Kürze

Selbstständige bei Grundsicherung:

  • Aufstockung ist möglich, wenn der Gewinn nicht reicht
  • Gewinn = Einnahmen minus Betriebsausgaben
  • Freibeträge gelten auch für Selbstständige (100 € + gestaffelt)
  • Bewilligung erfolgt vorläufig für 6 Monate
  • Abrechnung nach tatsächlichem Gewinn erforderlich

Grundsicherung als Aufstockung

Wann haben Selbstständige Anspruch?

Sie haben Anspruch auf Aufstockung, wenn:

  • Ihr Gewinn unter dem Bedarf liegt
  • Sie erwerbsfähig sind (3+ Stunden/Tag arbeitsfähig)
  • Ihr Vermögen unter den Grenzen liegt
  • Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Vorläufige Bewilligung

Die Grundsicherung wird vorläufig bewilligt:

AspektDetails
Dauer6 Monate
GrundlageGeschätzte Einnahmen/Ausgaben
AbrechnungNach 6 Monaten mit tatsächlichen Werten
Nachzahlung/RückforderungBei Abweichung möglich

Rechenbeispiel: Aufstockung

Alleinstehender Freiberufler:

  • Bedarf: 563 € (Regelsatz) + 450 € (KdU) = 1.013 €
  • Monatlicher Gewinn: 600 €
  • Freibetrag: 100 € + (420 € × 20%) + (80 € × 30%) = 208 €
  • Anrechenbares Einkommen: 600 € - 208 € = 392 €
  • Aufstockung: 1.013 € - 392 € = 621 €

Einkommensberechnung bei Selbstständigen

Was zählt als Einnahmen?

EinnahmeBerücksichtigung
Umsatz/HonorareJa
SachbezügeJa (geldwerter Vorteil)
ErstattungenJe nach Art
ZuschüsseJa (sofern nicht zweckgebunden)
Private EntnahmenNein (bereits in Gewinn)

Was sind absetzbare Betriebsausgaben?

BetriebsausgabeAbsetzbar
Miete für GeschäftsräumeJa
ArbeitsmittelJa
Fahrtkosten (geschäftlich)Ja
Versicherungen (betrieblich)Ja
WareneinkaufJa
Werbung/MarketingJa
FortbildungJa
Telefon/Internet (anteilig)Ja
BüromaterialJa
SteuerberaterJa

Nicht absetzbare Kosten

KostenGrund
Private LebenshaltungVom Regelsatz abgedeckt
KrankenversicherungWird separat übernommen
Steuern auf GewinnNach Gewinnermittlung
Private AnschaffungenKein Betriebszweck

Gewinnermittlung

Methoden der Gewinnermittlung

1. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR):

  • Für die meisten Selbstständigen
  • Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn
  • Einfachste Methode

2. Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA):

  • Bei Buchführungspflicht
  • Monatliche Auswertung vom Steuerberater
  • Detaillierter, aber aufwendiger

Berechnungsschema

Einnahmen (brutto)
- Umsatzsteuer (falls erhoben)
= Nettoeinnahmen

- Betriebsausgaben
= Gewinn (vor Steuern)

- Einkommensteuer-Vorauszahlung
= Verfügbarer Gewinn

- Freibetrag (nach SGB II)
= Anrechenbares Einkommen

Monatliche vs. jährliche Betrachtung

Das Jobcenter rechnet monatlich:

SituationVorgehen
Regelmäßige EinnahmenMonatlicher Durchschnitt
Schwankende Einnahmen6-Monats-Durchschnitt
SaisongeschäftAngepasste Betrachtung
EinmalzahlungenVerteilung auf 6 Monate

Unterlagen für den Antrag

Erforderliche Nachweise

  • Gewerbeanmeldung oder Freiberufler-Anmeldung
  • Letzte Steuererklärung mit Bescheid
  • BWA/EÜR der letzten 6 Monate
  • Kontoauszüge (Geschäfts- und Privatkonten)
  • Rechnungen/Belege für Betriebsausgaben
  • Auftragsbestätigungen (wenn vorhanden)
  • Prognose für die nächsten 6 Monate

Laufende Nachweispflichten

Während des Bezugs müssen Sie einreichen:

  • Monatlich: Einnahmen-Ausgaben-Übersicht
  • Vierteljährlich: BWA (wenn vorhanden)
  • Nach 6 Monaten: Endabrechnung
  • Jährlich: Steuerbescheid

Freibeträge für Selbstständige

Die gestaffelten Freibeträge

Selbstständige erhalten die gleichen Freibeträge wie Angestellte:

GewinnbereichFreibetrag
0-100 €100% = 100 €
101-520 €20%
521-1.000 €30%
1.001-1.200 €10%
Ab 1.201 €0%

Besonderheit: Berechnung vom Gewinn

Bei Selbstständigen wird der Freibetrag vom Gewinn berechnet, nicht vom Umsatz!

Beispiel:

  • Umsatz: 2.000 €
  • Betriebsausgaben: 1.200 €
  • Gewinn: 800 €
  • Freibetrag: 100 € + (420 € × 20%) + (280 € × 30%) = 268 €
  • Anrechnung: 800 € - 268 € = 532 €

Probleme und Lösungen

Problem 1: Schwankende Einnahmen

Situation: Einnahmen variieren stark von Monat zu Monat.

Lösung:

  • Vorläufige Bewilligung auf Durchschnittsbasis
  • Nachberechnung mit tatsächlichen Werten
  • Ggf. monatliche Anpassung beantragen

Problem 2: Hohe Betriebsausgaben, wenig Gewinn

Situation: Hoher Umsatz, aber kaum Gewinn durch Ausgaben.

Lösung:

  • Alle Betriebsausgaben sorgfältig dokumentieren
  • BWA vom Steuerberater
  • Bei Zweifeln: Wirtschaftlichkeitsprüfung

Problem 3: Rückforderung nach Abrechnung

Situation: Tatsächlicher Gewinn höher als geschätzt.

Lösung:

  • Ehrliche Prognose von Anfang an
  • Änderungen sofort melden
  • Ratenzahlung bei Rückforderung möglich

Problem 4: Aufforderung zur Aufgabe

Situation: Jobcenter fordert Aufgabe der Selbstständigkeit.

Ihre Rechte:

  • Aufgabe ist nicht automatisch zumutbar
  • Prüfung der Erfolgsaussichten erforderlich
  • 6 Monate Karenzzeit bei neuer Selbstständigkeit
  • Widerspruch möglich

Sozialversicherung

Krankenversicherung

Als Selbstständiger mit Grundsicherung:

  • Freiwillige gesetzliche KV: Mindestbeitrag ca. 200 €
  • Übernahme durch Jobcenter: Ja, in angemessener Höhe
  • Private KV: Problematisch, da teurer

Rentenversicherung

  • Keine Pflichtversicherung für die meisten Selbstständigen
  • Freiwillige Beiträge werden nicht übernommen
  • Ausnahme: Bestimmte Berufsgruppen (Handwerker, etc.)

Tipps für Selbstständige

1. Saubere Buchführung

  • Geschäfts- und Privatkonto trennen
  • Alle Belege sammeln und ordnen
  • Monatliche EÜR erstellen

2. Realistische Prognosen

  • Lieber konservativ schätzen
  • Saisonale Schwankungen berücksichtigen
  • Rücklagen für Steuern einplanen

3. Frühzeitig kommunizieren

  • Änderungen sofort dem Jobcenter melden
  • Bei absehbar höherem Gewinn: Bescheid anpassen lassen
  • Bei Auftragseinbruch: Antrag erhöhen

4. Steuerberater einbinden

  • BWA als anerkannter Nachweis
  • Hilfe bei der Abgrenzung Betriebsausgaben
  • Steuerliche Optimierung

Häufige Fragen

Kann ich als Selbstständiger Grundsicherung bekommen?

Ja, wenn Ihr Gewinn nicht zum Leben reicht. Die Grundsicherung stockt auf Ihren Bedarf auf. Der Gewinn wird angerechnet, aber Sie behalten Freibeträge (100 € + gestaffelt). Die Bewilligung erfolgt vorläufig für 6 Monate.

Wie wird mein Einkommen berechnet?

Bei Selbstständigen zählt der Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben), nicht der Umsatz. Der Gewinn wird monatlich betrachtet, bei schwankenden Einnahmen als Durchschnitt der letzten 6 Monate.

Welche Betriebsausgaben kann ich absetzen?

Alle notwendigen Kosten für Ihre Selbstständigkeit: Miete für Geschäftsräume, Arbeitsmittel, Fahrtkosten (geschäftlich), betriebliche Versicherungen, Wareneinkauf, Werbung, Fortbildung, Telefon/Internet (anteilig), Steuerberater.

Muss ich meine Selbstständigkeit aufgeben?

Nicht automatisch. Das Jobcenter kann die Aufgabe nur fordern, wenn die Selbstständigkeit dauerhaft nicht tragfähig ist und keine Aussicht auf Besserung besteht. Sie haben Widerspruchsrechte und bei neuer Selbstständigkeit eine 6-monatige Karenzzeit.

Was passiert bei der Abrechnung nach 6 Monaten?

Nach 6 Monaten wird Ihr tatsächlicher Gewinn mit dem vorläufig berechneten verglichen. Bei höherem Gewinn: Rückforderung möglich. Bei niedrigerem Gewinn: Nachzahlung. Daher ist eine realistische Prognose wichtig.

Wer zahlt meine Krankenversicherung?

Das Jobcenter übernimmt die Krankenversicherung in angemessener Höhe. Bei freiwilliger gesetzlicher KV wird mindestens der Mindestbeitrag übernommen. Bei privater KV kann es Probleme geben, da diese oft teurer ist.

Fazit

Selbstständige können Grundsicherung als Aufstockung beziehen, wenn der Gewinn nicht ausreicht. Wichtig ist eine saubere Buchführung, realistische Prognosen und die rechtzeitige Kommunikation mit dem Jobcenter. Die Freibeträge gelten auch für Selbstständige.

Unsere Tipps:

  • Geschäfts- und Privatkonto trennen
  • Alle Betriebsausgaben dokumentieren
  • Änderungen sofort melden
  • Bei Problemen: Beratung suchen

Weiterführende Informationen

Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung.

Quellen

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei komplexen Einkommenssituationen empfehlen wir, einen Steuerberater und eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.