
Grundsicherung für Selbstständige 2026: Aufstockung, Einkommen und Betriebsausgaben
Auch Selbstständige und Freiberufler können Grundsicherung beziehen - wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Aufstockung funktioniert, wie der Gewinn berechnet wird und was bei Betriebsausgaben zu beachten ist.
Das Wichtigste in Kürze
Selbstständige bei Grundsicherung:
- Aufstockung ist möglich, wenn der Gewinn nicht reicht
- Gewinn = Einnahmen minus Betriebsausgaben
- Freibeträge gelten auch für Selbstständige (100 € + gestaffelt)
- Bewilligung erfolgt vorläufig für 6 Monate
- Abrechnung nach tatsächlichem Gewinn erforderlich
Grundsicherung als Aufstockung
Wann haben Selbstständige Anspruch?
Sie haben Anspruch auf Aufstockung, wenn:
- Ihr Gewinn unter dem Bedarf liegt
- Sie erwerbsfähig sind (3+ Stunden/Tag arbeitsfähig)
- Ihr Vermögen unter den Grenzen liegt
- Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
Vorläufige Bewilligung
Die Grundsicherung wird vorläufig bewilligt:
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Dauer | 6 Monate |
| Grundlage | Geschätzte Einnahmen/Ausgaben |
| Abrechnung | Nach 6 Monaten mit tatsächlichen Werten |
| Nachzahlung/Rückforderung | Bei Abweichung möglich |
Rechenbeispiel: Aufstockung
Alleinstehender Freiberufler:
- Bedarf: 563 € (Regelsatz) + 450 € (KdU) = 1.013 €
- Monatlicher Gewinn: 600 €
- Freibetrag: 100 € + (420 € × 20%) + (80 € × 30%) = 208 €
- Anrechenbares Einkommen: 600 € - 208 € = 392 €
- Aufstockung: 1.013 € - 392 € = 621 €
Einkommensberechnung bei Selbstständigen
Was zählt als Einnahmen?
| Einnahme | Berücksichtigung |
|---|---|
| Umsatz/Honorare | Ja |
| Sachbezüge | Ja (geldwerter Vorteil) |
| Erstattungen | Je nach Art |
| Zuschüsse | Ja (sofern nicht zweckgebunden) |
| Private Entnahmen | Nein (bereits in Gewinn) |
Was sind absetzbare Betriebsausgaben?
| Betriebsausgabe | Absetzbar |
|---|---|
| Miete für Geschäftsräume | Ja |
| Arbeitsmittel | Ja |
| Fahrtkosten (geschäftlich) | Ja |
| Versicherungen (betrieblich) | Ja |
| Wareneinkauf | Ja |
| Werbung/Marketing | Ja |
| Fortbildung | Ja |
| Telefon/Internet (anteilig) | Ja |
| Büromaterial | Ja |
| Steuerberater | Ja |
Nicht absetzbare Kosten
| Kosten | Grund |
|---|---|
| Private Lebenshaltung | Vom Regelsatz abgedeckt |
| Krankenversicherung | Wird separat übernommen |
| Steuern auf Gewinn | Nach Gewinnermittlung |
| Private Anschaffungen | Kein Betriebszweck |
Gewinnermittlung
Methoden der Gewinnermittlung
1. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR):
- Für die meisten Selbstständigen
- Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn
- Einfachste Methode
2. Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA):
- Bei Buchführungspflicht
- Monatliche Auswertung vom Steuerberater
- Detaillierter, aber aufwendiger
Berechnungsschema
Einnahmen (brutto)
- Umsatzsteuer (falls erhoben)
= Nettoeinnahmen
- Betriebsausgaben
= Gewinn (vor Steuern)
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
= Verfügbarer Gewinn
- Freibetrag (nach SGB II)
= Anrechenbares Einkommen
Monatliche vs. jährliche Betrachtung
Das Jobcenter rechnet monatlich:
| Situation | Vorgehen |
|---|---|
| Regelmäßige Einnahmen | Monatlicher Durchschnitt |
| Schwankende Einnahmen | 6-Monats-Durchschnitt |
| Saisongeschäft | Angepasste Betrachtung |
| Einmalzahlungen | Verteilung auf 6 Monate |
Unterlagen für den Antrag
Erforderliche Nachweise
- Gewerbeanmeldung oder Freiberufler-Anmeldung
- Letzte Steuererklärung mit Bescheid
- BWA/EÜR der letzten 6 Monate
- Kontoauszüge (Geschäfts- und Privatkonten)
- Rechnungen/Belege für Betriebsausgaben
- Auftragsbestätigungen (wenn vorhanden)
- Prognose für die nächsten 6 Monate
Laufende Nachweispflichten
Während des Bezugs müssen Sie einreichen:
- Monatlich: Einnahmen-Ausgaben-Übersicht
- Vierteljährlich: BWA (wenn vorhanden)
- Nach 6 Monaten: Endabrechnung
- Jährlich: Steuerbescheid
Freibeträge für Selbstständige
Die gestaffelten Freibeträge
Selbstständige erhalten die gleichen Freibeträge wie Angestellte:
| Gewinnbereich | Freibetrag |
|---|---|
| 0-100 € | 100% = 100 € |
| 101-520 € | 20% |
| 521-1.000 € | 30% |
| 1.001-1.200 € | 10% |
| Ab 1.201 € | 0% |
Besonderheit: Berechnung vom Gewinn
Bei Selbstständigen wird der Freibetrag vom Gewinn berechnet, nicht vom Umsatz!
Beispiel:
- Umsatz: 2.000 €
- Betriebsausgaben: 1.200 €
- Gewinn: 800 €
- Freibetrag: 100 € + (420 € × 20%) + (280 € × 30%) = 268 €
- Anrechnung: 800 € - 268 € = 532 €
Probleme und Lösungen
Problem 1: Schwankende Einnahmen
Situation: Einnahmen variieren stark von Monat zu Monat.
Lösung:
- Vorläufige Bewilligung auf Durchschnittsbasis
- Nachberechnung mit tatsächlichen Werten
- Ggf. monatliche Anpassung beantragen
Problem 2: Hohe Betriebsausgaben, wenig Gewinn
Situation: Hoher Umsatz, aber kaum Gewinn durch Ausgaben.
Lösung:
- Alle Betriebsausgaben sorgfältig dokumentieren
- BWA vom Steuerberater
- Bei Zweifeln: Wirtschaftlichkeitsprüfung
Problem 3: Rückforderung nach Abrechnung
Situation: Tatsächlicher Gewinn höher als geschätzt.
Lösung:
- Ehrliche Prognose von Anfang an
- Änderungen sofort melden
- Ratenzahlung bei Rückforderung möglich
Problem 4: Aufforderung zur Aufgabe
Situation: Jobcenter fordert Aufgabe der Selbstständigkeit.
Ihre Rechte:
- Aufgabe ist nicht automatisch zumutbar
- Prüfung der Erfolgsaussichten erforderlich
- 6 Monate Karenzzeit bei neuer Selbstständigkeit
- Widerspruch möglich
Sozialversicherung
Krankenversicherung
Als Selbstständiger mit Grundsicherung:
- Freiwillige gesetzliche KV: Mindestbeitrag ca. 200 €
- Übernahme durch Jobcenter: Ja, in angemessener Höhe
- Private KV: Problematisch, da teurer
Rentenversicherung
- Keine Pflichtversicherung für die meisten Selbstständigen
- Freiwillige Beiträge werden nicht übernommen
- Ausnahme: Bestimmte Berufsgruppen (Handwerker, etc.)
Tipps für Selbstständige
1. Saubere Buchführung
- Geschäfts- und Privatkonto trennen
- Alle Belege sammeln und ordnen
- Monatliche EÜR erstellen
2. Realistische Prognosen
- Lieber konservativ schätzen
- Saisonale Schwankungen berücksichtigen
- Rücklagen für Steuern einplanen
3. Frühzeitig kommunizieren
- Änderungen sofort dem Jobcenter melden
- Bei absehbar höherem Gewinn: Bescheid anpassen lassen
- Bei Auftragseinbruch: Antrag erhöhen
4. Steuerberater einbinden
- BWA als anerkannter Nachweis
- Hilfe bei der Abgrenzung Betriebsausgaben
- Steuerliche Optimierung
Häufige Fragen
Kann ich als Selbstständiger Grundsicherung bekommen?
Ja, wenn Ihr Gewinn nicht zum Leben reicht. Die Grundsicherung stockt auf Ihren Bedarf auf. Der Gewinn wird angerechnet, aber Sie behalten Freibeträge (100 € + gestaffelt). Die Bewilligung erfolgt vorläufig für 6 Monate.
Wie wird mein Einkommen berechnet?
Bei Selbstständigen zählt der Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben), nicht der Umsatz. Der Gewinn wird monatlich betrachtet, bei schwankenden Einnahmen als Durchschnitt der letzten 6 Monate.
Welche Betriebsausgaben kann ich absetzen?
Alle notwendigen Kosten für Ihre Selbstständigkeit: Miete für Geschäftsräume, Arbeitsmittel, Fahrtkosten (geschäftlich), betriebliche Versicherungen, Wareneinkauf, Werbung, Fortbildung, Telefon/Internet (anteilig), Steuerberater.
Muss ich meine Selbstständigkeit aufgeben?
Nicht automatisch. Das Jobcenter kann die Aufgabe nur fordern, wenn die Selbstständigkeit dauerhaft nicht tragfähig ist und keine Aussicht auf Besserung besteht. Sie haben Widerspruchsrechte und bei neuer Selbstständigkeit eine 6-monatige Karenzzeit.
Was passiert bei der Abrechnung nach 6 Monaten?
Nach 6 Monaten wird Ihr tatsächlicher Gewinn mit dem vorläufig berechneten verglichen. Bei höherem Gewinn: Rückforderung möglich. Bei niedrigerem Gewinn: Nachzahlung. Daher ist eine realistische Prognose wichtig.
Wer zahlt meine Krankenversicherung?
Das Jobcenter übernimmt die Krankenversicherung in angemessener Höhe. Bei freiwilliger gesetzlicher KV wird mindestens der Mindestbeitrag übernommen. Bei privater KV kann es Probleme geben, da diese oft teurer ist.
Fazit
Selbstständige können Grundsicherung als Aufstockung beziehen, wenn der Gewinn nicht ausreicht. Wichtig ist eine saubere Buchführung, realistische Prognosen und die rechtzeitige Kommunikation mit dem Jobcenter. Die Freibeträge gelten auch für Selbstständige.
Unsere Tipps:
- Geschäfts- und Privatkonto trennen
- Alle Betriebsausgaben dokumentieren
- Änderungen sofort melden
- Bei Problemen: Beratung suchen
Weiterführende Informationen
- Zuverdienst und Freibeträge 2026
- Grundsicherung beantragen - Anleitung
- Vermögen und Schonvermögen
- Beratungsstellen finden
Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Selbstständige im SGB II
- SGB II § 11: Zu berücksichtigendes Einkommen
- Arbeitslosengeld-II-Verordnung: ALG II-V
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei komplexen Einkommenssituationen empfehlen wir, einen Steuerberater und eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.