
Grundsicherung für Alleinerziehende 2026: Mehrbedarf, Leistungen und Tipps
Alleinerziehende haben bei der Grundsicherung besondere Ansprüche: Mehrbedarf, Kinderregelsätze und zusätzliche Leistungen wie Unterhaltsvorschuss und Bildung & Teilhabe. Dieser Ratgeber zeigt alle Leistungen, die Alleinerziehenden zustehen, und gibt praktische Tipps.
Das Wichtigste in Kürze
Alleinerziehende bei Grundsicherung:
- Mehrbedarf: 12-60% vom Regelsatz (abhängig von Kinderzahl/Alter)
- Regelsatz Stufe 1: 563 € (wie Alleinstehende)
- Kinderregelsätze: 357-471 € je nach Alter
- Unterhaltsvorschuss: Zusätzlich möglich, wird angerechnet
- BuT: Schulbedarf, Mittagessen, Teilhabe für Kinder
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende
Höhe des Mehrbedarfs
Der Mehrbedarf richtet sich nach Anzahl und Alter der Kinder:
| Konstellation | Prozent vom Regelsatz | Betrag (bei 563 €) |
|---|---|---|
| 1 Kind unter 7 Jahren | 36% | 202,68 € |
| 1 Kind ab 7 Jahren | 12% | 67,56 € |
| 2 Kinder unter 16 Jahren | 36% | 202,68 € |
| 2 Kinder (mind. 1 ab 16) | 24% | 135,12 € |
| 3 Kinder | 36% | 202,68 € |
| 4 Kinder | 48% | 270,24 € |
| 5 oder mehr Kinder | 60% | 337,80 € |
Hinweis: Der Mehrbedarf ist auf maximal 60% begrenzt.
Voraussetzungen für den Mehrbedarf
Sie erhalten den Mehrbedarf, wenn:
- Sie mit minderjährigen Kindern zusammenleben
- Sie die alleinige Sorge für die Kinder tragen
- Kein Partner im Haushalt lebt (der mitsorgen könnte)
Rechenbeispiel: Alleinerziehend mit 2 Kindern
Bedarfsgemeinschaft:
- Mutter (Stufe 1): 563 €
- Kind 5 Jahre (Stufe 6): 357 €
- Kind 10 Jahre (Stufe 5): 390 €
- Mehrbedarf (36%): 202,68 €
Regelbedarf gesamt: 1.512,68 €
Zusätzlich:
- KdU (z.B.): 700 €
- Gesamtbedarf: 2.212,68 €
Kinderregelsätze 2026
Aktuelle Beträge
| Bedarfsstufe | Alter | Regelsatz |
|---|---|---|
| Stufe 4 | 14-17 Jahre | 471 € |
| Stufe 5 | 6-13 Jahre | 390 € |
| Stufe 6 | 0-5 Jahre | 357 € |
Was ist im Kinderregelsatz enthalten?
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Ernährung | Lebensmittel, Getränke |
| Kleidung | Schuhe, Bekleidung |
| Körperpflege | Hygieneartikel |
| Bildung | Schulmaterial (Grundausstattung) |
| Freizeit | Spielzeug, Hobbys (eingeschränkt) |
| Verkehr | ÖPNV-Kosten (anteilig) |
Bildung und Teilhabe (BuT)
Leistungen für Kinder
| Leistung | Betrag/Umfang | Beantragung |
|---|---|---|
| Schulbedarf | 195 €/Jahr (130 € + 65 €) | Automatisch bei Schulbesuch |
| Mittagessen | Tatsächliche Kosten | Antrag erforderlich |
| Schülerbeförderung | Tatsächliche Kosten | Antrag erforderlich |
| Lernförderung | Nach Bedarf | Antrag + Bestätigung Schule |
| Klassenfahrten | Tatsächliche Kosten | Antrag + Bescheinigung |
| Ausflüge | Tatsächliche Kosten | Antrag + Bescheinigung |
| Teilhabe | 15 €/Monat | Antrag erforderlich |
Teilhabe am sozialen Leben
Die 15 € monatlich können verwendet werden für:
- Mitgliedsbeiträge Sportverein
- Musikunterricht
- Freizeitaktivitäten
- Ferienfreizeiten
- Kulturelle Angebote
Tipp: Die 15 € können auch angespart und für größere Ausgaben verwendet werden!
Unterhaltsvorschuss
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, wenn:
- Der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt
- Das Kind unter 18 Jahren ist
- Das Kind bei Ihnen lebt
Höhe des Unterhaltsvorschusses 2026
| Alter des Kindes | Unterhaltsvorschuss |
|---|---|
| 0-5 Jahre | 230 € |
| 6-11 Jahre | 301 € |
| 12-17 Jahre | 395 € |
Anrechnung auf Grundsicherung
Der Unterhaltsvorschuss wird als Einkommen des Kindes angerechnet:
Beispiel Kind 10 Jahre:
- Kindesregelsatz: 390 €
- Kindergeld: 250 € (angerechnet)
- Unterhaltsvorschuss: 301 € (angerechnet)
- Summe Einkommen: 551 €
- Aufstockung für Kind: Entfällt (Einkommen > Bedarf)
Wichtig: Auch wenn das Kind durch Kindergeld + Unterhaltsvorschuss keinen eigenen GS-Anspruch hat, bleibt Ihr Mehrbedarf erhalten!
Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit
Zumutbare Arbeit
Als Alleinerziehende sind Sie nicht sofort voll vermittelbar:
| Alter des Kindes | Zumutbare Arbeitszeit |
|---|---|
| Unter 3 Jahren | Keine (Betreuung vorrangig) |
| 3-6 Jahre | Teilzeit (ca. 4-6 Std./Tag) |
| 6-10 Jahre | Teilzeit (ca. 6 Std./Tag) |
| Ab 10 Jahren | Längere Arbeitszeit möglich |
Kinderbetreuungskosten
Kosten für Kinderbetreuung werden übernommen, wenn:
- Betreuung für Erwerbstätigkeit/Maßnahme nötig
- Keine kostenlose Alternative verfügbar
- Kosten angemessen sind
Übernahme:
- KiTa-Gebühren (sofern nicht anderweitig gedeckt)
- Hortkosten
- Tagesmutter (in angemessener Höhe)
Besondere Leistungen
Erstausstattung bei Geburt
Bei Schwangerschaft/Geburt zusätzlich:
- Umstandskleidung: Ca. 200-300 €
- Erstausstattung Baby: Ca. 300-500 €
- Kinderwagen, Bett, etc.: Nach Bedarf
Schwangerschaftsmehrbedarf
Ab der 13. Schwangerschaftswoche:
- 17% des Regelsatzes = 95,71 €
- Gilt zusätzlich zum Alleinerziehenden-Mehrbedarf
Umgangskosten
Bei Umgangsrecht des anderen Elternteils:
- Fahrtkosten können erstattet werden
- Antrag beim Jobcenter erforderlich
- Einzelfallprüfung
Tipps für Alleinerziehende
1. Alle Leistungen beantragen
Prüfen Sie, ob Sie erhalten:
- Mehrbedarf Alleinerziehende
- Kinderregelsätze korrekt
- Kindergeld (wird angerechnet, aber beantragt?)
- Unterhaltsvorschuss
- Bildung und Teilhabe für ALLE Kinder
- Schulbedarf (automatisch?)
2. Unterhaltsvorschuss IMMER beantragen
Auch wenn Unterhalt teilweise gezahlt wird:
- Unterhaltsvorschuss füllt auf
- Antrag beim Jugendamt
- Keine Nachteile bei Grundsicherung
3. BuT aktiv nutzen
Viele Alleinerziehende nutzen BuT nicht voll:
- Mittagessen in KiTa/Schule: Kostenfrei!
- Teilhabe: 15 € für Verein/Hobby
- Lernförderung: Bei Bedarf beantragen
4. Kinderbetreuung sichern
Für den Wiedereinstieg in den Beruf:
- Frühzeitig KiTa-Platz suchen
- Tagesmutter als Alternative
- Betreuungskosten können übernommen werden
5. Widerspruch bei Fehlern
Häufige Fehler in Bescheiden:
- Mehrbedarf vergessen oder falsch berechnet
- Kindesregelsatz falsche Stufe
- BuT-Schulbedarf nicht automatisch gezahlt
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende?
Der Mehrbedarf beträgt 12-60% des Regelsatzes, abhängig von Anzahl und Alter der Kinder. Mit einem Kind unter 7 Jahren oder 2-3 Kindern unter 16 Jahren: 36% (202,68 €). Mit 5+ Kindern: Maximum 60% (337,80 €).
Wird Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet?
Ja, das Kindergeld wird als Einkommen des Kindes angerechnet. Es mindert den Grundsicherungsanspruch des Kindes. Das Kindergeld müssen Sie trotzdem beantragen - es ist kein Nachteil, da der Gesamtbetrag gleich bleibt.
Kann ich als Alleinerziehende arbeiten?
Ja, und es lohnt sich! Durch die Freibeträge behalten Sie einen Teil des Verdienstes. Mit Kindern unter 3 Jahren sind Sie aber nicht verpflichtet zu arbeiten. Die zumutbare Arbeitszeit richtet sich nach dem Alter der Kinder.
Bekomme ich Unterhaltsvorschuss auch bei Grundsicherung?
Ja, Unterhaltsvorschuss und Grundsicherung können kombiniert werden. Der Unterhaltsvorschuss wird beim Kind als Einkommen angerechnet, aber Ihr Alleinerziehenden-Mehrbedarf bleibt bestehen.
Was passiert, wenn mein Kind 18 wird?
Mit 18 endet der Alleinerziehenden-Mehrbedarf für dieses Kind. Das Kind bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft, kann aber weiter im Haushalt leben. Es muss einen eigenen Antrag stellen.
Werden KiTa-Kosten übernommen?
KiTa-Kosten können übernommen werden, wenn Sie für eine Erwerbstätigkeit oder Maßnahme auf Betreuung angewiesen sind. Beantragen Sie die Übernahme beim Jobcenter.
Fazit
Alleinerziehende haben bei der Grundsicherung besondere Ansprüche: Der Mehrbedarf (12-60%), Kinderregelsätze, Unterhaltsvorschuss und umfangreiche BuT-Leistungen. Nutzen Sie alle Möglichkeiten und prüfen Sie Ihre Bescheide sorgfältig.
Unsere Tipps:
- Unterhaltsvorschuss immer beantragen
- BuT für alle Kinder nutzen
- Mehrbedarf prüfen (richtige Höhe?)
- Bei Fehlern: Widerspruch einlegen
Weiterführende Informationen
- Regelsätze 2025/2026
- Grundsicherung beantragen - Anleitung
- Zuverdienst und Freibeträge
- Beratungsstellen finden
Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Mehrbedarf Alleinerziehende
- Bundesministerium für Familie: Unterhaltsvorschuss
- SGB II § 21: Mehrbedarfe
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.