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Zuverdienst und Freibeträge 2026: So viel dürfen Sie behalten - Grundsicherung Freibeträge 2026: Gestaffelte Freibeträge von

Zuverdienst und Freibeträge 2026: So viel dürfen Sie behalten

Bei der Grundsicherung wird Einkommen auf die Leistung angerechnet - aber nicht alles! Durch die gestaffelten Freibeträge behalten Sie einen Teil Ihres Verdienstes. Dieser Ratgeber erklärt das Freibetragssystem, zeigt konkrete Rechenbeispiele und gibt Tipps zur optimalen Gestaltung.

Das Wichtigste in Kürze

Die Freibeträge im Überblick:

  • Bis 100 €: Komplett anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)
  • 101-520 €: 20% anrechnungsfrei
  • 521-1.000 €: 30% anrechnungsfrei
  • 1.001-1.200 € (ohne Kinder): 10% anrechnungsfrei
  • 1.001-1.500 € (mit Kindern): 10% anrechnungsfrei

Faustformel: Bei 1.000 € brutto behalten Sie ca. 328 € zusätzlich!

Die Freibetragsregelung im Detail

Gestaffelte Freibeträge bei Erwerbseinkommen

Das Freibetragssystem ist bewusst gestaffelt, um Arbeitsanreize zu schaffen:

EinkommensbereichFreibetragWas wird angerechnet
0-100 €100% freiNichts
101-520 €20% frei80%
521-1.000 €30% frei70%
1.001-1.200 €10% frei90%
Ab 1.201 €0% frei100%

Erweiterte Grenze mit Kindern

Für Personen mit minderjährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft gilt:

EinkommensbereichFreibetrag
1.001-1.500 €10% frei
Ab 1.501 €0% frei

Grafische Darstellung

Einkommen:     100€    520€    1.000€    1.200€
               |        |        |         |
Freibetrag:   100%     20%      30%       10%
               ↓        ↓        ↓         ↓
Behalten:     100€     84€     144€       20€

Rechenbeispiele

Beispiel 1: Minijob (538 €)

Ausgangssituation:

  • Alleinstehend, Regelsatz 563 €
  • Minijob mit 538 € brutto/netto

Berechnung Freibetrag:

  1. Erste 100 €: 100 € × 100% = 100 € frei
  2. 101-520 € (420 €): 420 € × 20% = 84 € frei
  3. 521-538 € (18 €): 18 € × 30% = 5,40 € frei

Ergebnis:

  • Gesamter Freibetrag: 189,40 €
  • Angerechnetes Einkommen: 538 € - 189,40 € = 348,60 €
  • Gekürzter Regelsatz: 563 € - 348,60 € = 214,40 €
  • Verfügbar gesamt: 538 € + 214,40 € + KdU = mehr als ohne Arbeit!

Beispiel 2: Teilzeit 20h/Woche (1.000 € brutto)

Ausgangssituation:

  • Alleinstehend, Regelsatz 563 €
  • Teilzeit mit 1.000 € brutto, ca. 820 € netto

Berechnung Freibetrag (vom Brutto!):

  1. Erste 100 €: 100 € × 100% = 100 € frei
  2. 101-520 € (420 €): 420 € × 20% = 84 € frei
  3. 521-1.000 € (480 €): 480 € × 30% = 144 € frei

Ergebnis:

  • Gesamter Freibetrag: 328 €
  • Anzurechnendes Brutto: 1.000 € - 328 € = 672 €
  • Vom Netto abzuziehen: 672 € (Anrechnung vom Brutto, Abzug vom Anspruch)
  • Aufstockung nötig? Hängt von KdU ab

Beispiel 3: Vollzeit Mindestlohn (2.200 € brutto)

Ausgangssituation:

  • Alleinstehend, Regelsatz 563 €
  • Vollzeit mit 2.200 € brutto, ca. 1.650 € netto

Berechnung Freibetrag:

  1. Erste 100 €: 100 € frei
  2. 101-520 €: 420 € × 20% = 84 € frei
  3. 521-1.000 €: 480 € × 30% = 144 € frei
  4. 1.001-1.200 €: 200 € × 10% = 20 € frei
  5. Ab 1.201 €: 0% frei

Ergebnis:

  • Gesamter Freibetrag: 348 €
  • Anrechnung: 2.200 € - 348 € = 1.852 €
  • Bei Bedarf 1.013 € (563 € + 450 € KdU): Kein GS-Anspruch mehr

Beispiel 4: Alleinerziehende mit Kind (1.300 € brutto)

Ausgangssituation:

  • Alleinerziehend, 1 Kind (8 Jahre)
  • Regelsatz: 563 € + 390 € + Mehrbedarf 67,56 € = 1.020,56 €
  • Teilzeit mit 1.300 € brutto

Berechnung Freibetrag (erweiterte Grenze!):

  1. Erste 100 €: 100 € frei
  2. 101-520 €: 420 € × 20% = 84 € frei
  3. 521-1.000 €: 480 € × 30% = 144 € frei
  4. 1.001-1.300 €: 300 € × 10% = 30 € frei

Ergebnis:

  • Gesamter Freibetrag: 358 €
  • Anrechnung: 1.300 € - 358 € = 942 €
  • Aufstockung: 1.020,56 € - 942 € + KdU-Anteil

Übersichtstabelle: Freibeträge nach Einkommen

BruttoeinkommenFreibetragAngerechnetEffektiver Mehrverdienst
100 €100 €0 €100 €
200 €120 €80 €120 €
300 €140 €160 €140 €
400 €160 €240 €160 €
538 €189 €349 €189 €
600 €208 €392 €208 €
800 €268 €532 €268 €
1.000 €328 €672 €328 €
1.200 €348 €852 €348 €
1.500 €*378 €1.122 €378 €

*Mit Kindern in der BG

Besondere Einkommensarten

Einmalige Einnahmen

Einmalige Einnahmen werden auf 6 Monate verteilt:

EinnahmeBeispielVerteilung
Abfindung6.000 €1.000 €/Monat für 6 Monate
Steuererstattung600 €100 €/Monat für 6 Monate
Erbschaft3.000 €500 €/Monat für 6 Monate

Selbstständige Tätigkeit

Bei Selbstständigkeit gilt:

  • Betriebsausgaben werden abgezogen
  • Gewinn ist das anrechenbare Einkommen
  • Vorläufige Bewilligung für 6 Monate
  • Endabrechnung nach Vorlage der BWA/EÜR

Nicht angerechnete Einnahmen

Folgende Einnahmen bleiben komplett anrechnungsfrei:

EinnahmeGrund
KindergeldWird beim Kind angerechnet, nicht beim Elternteil
PflegegeldZweckgebundene Leistung
SchmerzensgeldEntschädigung für immateriellen Schaden
Aufwandsentschädigungen (bis 250 €)Ehrenamtspauschale
BAföG-DarlehenDarlehensanteil

Tipps zur Optimierung

1. Der "Sweet Spot"

Der beste Freibetrag-Ertrag liegt bei Einkommen zwischen 520 € und 1.000 €:

  • Hier gilt 30% Freibetrag
  • Pro 100 € mehr Verdienst: 30 € mehr behalten
  • Ab 1.001 € nur noch 10% Freibetrag

2. Minijob als Einstieg

Vorteile des 538-€-Minijobs:

  • Kein Sozialversicherungsabzug (brutto = netto)
  • Ca. 189 € Freibetrag
  • Flexibler als sozialversicherungspflichtige Jobs
  • Guter Einstieg in den Arbeitsmarkt

3. Werbungskosten geltend machen

Zusätzlich zum Freibetrag können abgezogen werden:

WerbungskostenBeispiele
Fahrtkosten0,20 € pro Entfernungs-km
ArbeitskleidungBerufskleidung, Schutzbekleidung
ArbeitsmittelWerkzeuge, Fachliteratur
FortbildungKursgebühren (wenn nicht vom AG)

Hinweis: Beim Minijob sind die ersten 100 € bereits pauschal frei - Werbungskosten lohnen sich erst bei höherem Einkommen!

4. Jobwechsel-Timing

Bei Jobwechsel mit Einkommensänderung:

  • Änderung sofort dem Jobcenter melden
  • Neuer Bescheid wird erstellt
  • Rückwirkende Korrekturen vermeiden

Anrechnung bei Bedarfsgemeinschaft

Horizontale Einkommensverteilung

In einer Bedarfsgemeinschaft wird Einkommen horizontal verteilt:

  1. Jede Person deckt zuerst ihren eigenen Bedarf
  2. Überschuss wird auf andere BG-Mitglieder verteilt
  3. Kinder haben eigenes Einkommen (Kindergeld, Unterhalt)

Beispiel: Paar mit Kind

Situation:

  • Partner 1: 1.200 € brutto (ca. 950 € netto)
  • Partner 2: kein Einkommen
  • Kind (10 Jahre): 250 € Kindergeld

Berechnung:

  • Partner 1: Freibetrag 348 €, Anrechnung 852 €
  • Kind: Kindergeld wird beim Kind angerechnet
  • Aufstockung für die gesamte BG

Häufige Fragen

Wie viel darf ich bei Grundsicherung dazuverdienen?

Sie dürfen unbegrenzt dazuverdienen - es gibt keine Höchstgrenze. Allerdings wird das Einkommen mit Freibeträgen angerechnet: Die ersten 100 € sind komplett frei, darüber 20-30%. Ab einem bestimmten Einkommen entfällt der Grundsicherungsanspruch komplett.

Wird der Freibetrag vom Brutto oder Netto berechnet?

Der Freibetrag wird vom Bruttoeinkommen berechnet. Die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern werden zusätzlich abgezogen. Beim Minijob ist Brutto = Netto, daher ist die Berechnung einfacher.

Muss ich jeden Nebenverdienst melden?

Ja, jedes Einkommen muss dem Jobcenter gemeldet werden - auch Minijobs, einmalige Einnahmen und Nebentätigkeiten. Nicht gemeldetes Einkommen führt zu Rückforderungen und kann als Betrug gewertet werden.

Wird Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet?

Ja, aber beim Kind, nicht bei den Eltern. Das Kindergeld mindert den Grundsicherungsanspruch des Kindes. Wenn das Kind dadurch keinen Anspruch mehr hat, kann der Überschuss auf die Eltern angerechnet werden.

Lohnt sich ein 520-Euro-Job mehr als ein 1.000-Euro-Job?

Pauschal: Nein. Bei 1.000 € brutto haben Sie absolut mehr Geld als bei 520 €. Der relative Vorteil (Freibetrag pro verdientem Euro) ist bei 520-1.000 € aber am höchsten (30%). Die Entscheidung hängt von Ihrer Gesamtsituation ab.

Was passiert bei Überzahlung?

Wenn Sie Einkommen zu spät oder falsch gemeldet haben und zu viel Grundsicherung erhalten haben, müssen Sie den Betrag zurückzahlen. Bei Erstattungsforderungen können Ratenzahlungen vereinbart werden.

Fazit

Das Freibetragssystem bei der Grundsicherung sorgt dafür, dass sich Arbeit immer lohnt. Bei jedem Verdienst behalten Sie einen Teil: mindestens 100 € bei kleinen Jobs, bis zu 378 € bei höherem Einkommen. Der "Sweet Spot" liegt zwischen 520 € und 1.000 € brutto - hier ist der relative Vorteil am größten.

Unsere Tipps:

  • Melden Sie jedes Einkommen sofort
  • Nutzen Sie den Minijob als Einstieg
  • Machen Sie Werbungskosten geltend
  • Prüfen Sie Ihre Bescheide auf korrekte Berechnung

Weiterführende Informationen

Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:

Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung Ihres Anspruchs.

Quellen

Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen Einkommenssituationen empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.