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Minijob-Grenze 603 Euro 2026: Was bedeutet das für Grundsicherungsempfänger? - Neue Minijob-Grenze 603 Euro ab 2026: Auswirkungen auf Grund

Minijob-Grenze 603 Euro 2026: Was bedeutet das für Grundsicherungsempfänger?

Die Minijob-Grenze steigt 2026 voraussichtlich auf 603 Euro. Für Grundsicherungsempfänger bedeutet das: Mehr verdienen möglich, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Dieser Ratgeber erklärt die Änderungen und zeigt mit konkreten Rechenbeispielen, wie sich das auf Ihren Freibetrag und Ihre Gesamteinkünfte auswirkt.

Das Wichtigste in Kürze

Die Minijob-Grenze 2026:

  • Aktuell (2025): 538 € monatlich
  • Ab 2026 (voraussichtlich): ca. 603 € monatlich
  • Dynamische Kopplung: An Mindestlohn × 130 Stunden
  • Für Grundsicherung: Ca. 12 € mehr Freibetrag pro Monat
  • Arbeitsstunden: Mehr Stunden bei gleichem Status möglich

Entwicklung der Minijob-Grenze

Die dynamische Anpassung erklärt

Seit 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt:

Formel: Mindestlohn × 130 Stunden = Minijob-Grenze

JahrMindestlohnBerechnungMinijob-Grenze
202412,41 €12,41 × 130538 € (gerundet)
202512,82 €12,82 × 130538 € (bleibt)
2026ca. 13,90 €13,90 × 130ca. 603 €

Warum steigt die Grenze 2026?

Der Mindestlohn soll 2026 auf ca. 13,90 € steigen (Beschluss der Mindestlohnkommission steht noch aus). Mit der dynamischen Kopplung ergibt sich:

13,90 € × 130 Stunden = 1.807 € ÷ 3 = 602,33 € ≈ 603 €

Hinweis: Der genaue Wert wird festgelegt, wenn der Mindestlohn 2026 final beschlossen ist.

Auswirkungen auf Minijobber

Mehr Stunden möglich

Bei gleichem Stundenlohn können Sie 2026 mehr Stunden arbeiten:

Stundenlohn2025 (538 €)2026 (603 €)Mehr Stunden
12,82 €42 Std./Monat--
13,90 €38,7 Std./Monat43,4 Std./Monat+4,7 Std.
15,00 €35,9 Std./Monat40,2 Std./Monat+4,3 Std.

Oder mehr Verdienst bei gleichen Stunden

Bei gleicher Stundenzahl steigt Ihr Verdienst:

Stunden/Monat2025 (12,82 €)2026 (13,90 €)Mehr Verdienst
30 Std.384,60 €417,00 €+32,40 €
35 Std.448,70 €486,50 €+37,80 €
40 Std.512,80 €556,00 €+43,20 €
43 Std.551,26 €597,70 €+46,44 €

Auswirkungen auf Grundsicherung

Freibetragsberechnung: Vorher vs. Nachher

Minijob 538 € (2025):

  • Grundfreibetrag: 100 €
  • 101-520 €: 420 € × 20% = 84 €
  • 521-538 €: 18 € × 30% = 5,40 €
  • Gesamtfreibetrag: 189,40 €

Minijob 603 € (2026):

  • Grundfreibetrag: 100 €
  • 101-520 €: 420 € × 20% = 84 €
  • 521-603 €: 83 € × 30% = 24,90 €
  • Gesamtfreibetrag: 208,90 €

Vergleichstabelle

KennzahlMinijob 2025 (538 €)Minijob 2026 (603 €)Unterschied
Bruttoverdienst538 €603 €+65 €
Freibetrag189,40 €208,90 €+19,50 €
Angerechnet348,60 €394,10 €+45,50 €
Mehr als ohne Job+189,40 €+208,90 €+19,50 €

Vollständiges Rechenbeispiel

Alleinstehende Person mit Minijob:

Position20252026
Regelsatz563 €563 €
KdU (Annahme)450 €450 €
Bedarf gesamt1.013 €1.013 €
Minijob-Einkommen538 €603 €
./. Freibetrag-189,40 €-208,90 €
= Anrechnung348,60 €394,10 €
Grundsicherung664,40 €618,90 €
Verfügbar gesamt1.202,40 €1.221,90 €
Mehr als ohne Arbeit+189,40 €+208,90 €

Minijob vs. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Wann lohnt sich der Minijob?

KriteriumMinijobSozialversicherungspflichtig
Brutto = NettoJaNein (ca. 20% Abzüge)
RentenversicherungOptional (Opt-out möglich)Pflicht
KrankenversicherungÜber GrundsicherungÜber Arbeitgeber
FlexibilitätHöherGeringer
FreibetragBis 603 €Ab 603 €

Rechenbeispiel: 603 € Minijob vs. 700 € SV-pflichtig

Minijob 603 €:

  • Brutto = Netto: 603 €
  • Freibetrag: 208,90 €
  • Mehr als ohne Arbeit: +208,90 €

SV-pflichtig 700 € brutto:

  • Netto: ca. 560 € (nach SV-Abzügen)
  • Freibetrag: 100 + 84 + 54 = 238 €
  • Anrechnung: 700 - 238 = 462 €
  • Mehr als ohne Arbeit: +238 €

Ergebnis: Der sozialversicherungspflichtige Job bringt 29,10 € mehr Freibetrag, aber Sie haben weniger Netto (560 € statt 603 €). Allerdings: Rentenansprüche werden aufgebaut!

Übergangsbereich (Midijob)

Was ist der Übergangsbereich?

Einkommen zwischen Minijob-Grenze und 2.000 € liegt im "Übergangsbereich" (früher: Gleitzone):

EinkommensbereichStatusSV-Beiträge Arbeitnehmer
Bis 603 €Minijob0% (optional RV)
603,01-2.000 €MidijobReduziert (gleitend)
Ab 2.000 €RegulärVoll (ca. 20%)

Vorteile des Midijobs

  • Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge
  • Volle Rentenansprüche
  • Krankenversicherung über Arbeitgeber
  • Höherer Freibetrag als beim Minijob

Praktische Tipps

1. Die 603-€-Grenze optimal nutzen

So holen Sie das Maximum heraus:

  • Arbeiten Sie möglichst nah an der Grenze (603 €)
  • Überschreiten Sie nicht, sonst SV-Pflicht
  • Achten Sie auf Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld!)

2. Vorsicht bei mehreren Minijobs

Bei mehreren Minijobs werden die Verdienste addiert:

  • Überschreitung der 603 € = SV-Pflicht für alle Jobs
  • Ausnahme: Ein kurzfristiger + ein regulärer Minijob

3. Einmalzahlungen beachten

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. können die Grenze sprengen:

  • Jahresbetrachtung: 603 € × 12 = 7.236 € pro Jahr
  • Einmalzahlungen werden auf Monate verteilt

4. Opt-out Rentenversicherung

Seit 2013 sind Minijobber rentenversicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen:

Mit RV-PflichtOhne RV-Pflicht (Opt-out)
3,6% EigenanteilKein Eigenanteil
Volle RentenansprücheNur Arbeitgeber-Anteil
Ca. 22 € bei 603 €0 €

Empfehlung: Bei Grundsicherung oft Opt-out sinnvoll, da Rentenansprüche gering und Liquidität wichtiger.

Häufige Fragen

Wann steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro?

Die Minijob-Grenze steigt voraussichtlich zum 1. Januar 2026 auf ca. 603 Euro. Der genaue Wert hängt vom Mindestlohn 2026 ab, der noch final beschlossen werden muss. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 Stunden).

Wie wirkt sich die höhere Grenze auf die Grundsicherung aus?

Sie können mehr verdienen (603 € statt 538 €) und behalten durch den höheren Freibetrag mehr Geld. Der Freibetrag steigt von ca. 189 € auf ca. 209 € - das sind etwa 20 € mehr pro Monat. Gleichzeitig sinkt Ihre Grundsicherung um ca. 45 €, aber unterm Strich haben Sie mehr verfügbar.

Kann ich auch über 603 Euro verdienen?

Ja, aber dann werden Sie sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: Abzüge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (ca. 20% vom Brutto). Allerdings bauen Sie so auch Rentenansprüche auf und haben eine eigene Krankenversicherung.

Was ist besser: Minijob oder Midijob?

Das hängt von Ihren Prioritäten ab. Beim Minijob ist Brutto = Netto, Sie haben mehr Flexibilität. Beim Midijob haben Sie reduzierte SV-Beiträge, bauen aber Rentenansprüche auf. Bei Grundsicherung ist der Minijob oft praktischer, langfristig ist der Midijob besser für die Rente.

Muss ich den Minijob beim Jobcenter melden?

Ja, unbedingt! Jedes Einkommen muss dem Jobcenter gemeldet werden, auch Minijobs. Nicht gemeldetes Einkommen führt zu Rückforderungen und kann als Betrug gewertet werden. Melden Sie Änderungen sofort.

Werden zwei Minijobs zusammengerechnet?

Ja, bei mehreren Minijobs beim gleichen oder verschiedenen Arbeitgebern werden die Verdienste addiert. Überschreiten Sie zusammen die 603-€-Grenze, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig.

Fazit

Die Erhöhung der Minijob-Grenze auf voraussichtlich 603 Euro ab 2026 ist eine gute Nachricht für Grundsicherungsempfänger. Sie können mehr verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden, und der Freibetrag steigt um etwa 20 Euro pro Monat.

Die wichtigsten Punkte:

  • Minijob-Grenze steigt von 538 € auf ca. 603 €
  • Mehr Arbeitsstunden bei gleichem Status möglich
  • Freibetrag steigt von 189 € auf ca. 209 €
  • Melden Sie jeden Minijob beim Jobcenter

Weiterführende Informationen

Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:

Nutzen Sie auch unseren Grundsicherung-Rechner für eine individuelle Berechnung Ihres Anspruchs.

Quellen

Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Der genaue Mindestlohn und die Minijob-Grenze 2026 stehen noch nicht final fest. Stand: Dezember 2025


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Die genannten Werte für 2026 sind Prognosen basierend auf der dynamischen Mindestlohn-Kopplung. Bei Fragen zur Anrechnung empfehlen wir, eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.