Zuverdienst-Rechner 2026: Wie viel vom Lohn beim Grundsicherungsgeld anrechnungsfrei bleibt

2026-04-26 von Neue Grundsicherung-Hilfe Redaktion
Zuverdienst-Rechner 2026: Wie viel vom Lohn beim Grundsicherungsgeld anrechnungsfrei bleibt

Mit dem 1. Juli 2026 löst das Grundsicherungsgeld das bisherige Bürgergeld ab. Die Freibetragsstaffel bleibt im Kern erhalten, wird aber an einigen Stellen angepasst. Wer einen Minijob, eine Teilzeitstelle oder einen Vollzeitjob hat und auf ergänzende Leistungen angewiesen ist, sollte wissen, wie viel vom Lohn tatsächlich in der Tasche bleibt. Dieser Ratgeber zeigt die neue Staffel mit drei realistischen Beispielen und vergleicht direkt mit den Bürgergeld-Regeln 2025.

Das Wichtigste in Kürze

Freibeträge im Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026:

  • 0 bis 100 €: 100 % anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)
  • 101 bis 1.000 €: 20 % anrechnungsfrei
  • 1.001 bis 1.200 € (ohne Kind): 10 % anrechnungsfrei
  • 1.001 bis 1.500 € (mit Kind in der Bedarfsgemeinschaft): 10 % anrechnungsfrei
  • Neue Minijob-Grenze: 603 € ab Januar 2026 (Mindestlohnanpassung)

Warum sich 2026 etwas ändert

Mit der Reform der Grundsicherung wurde die Anrechnungssystematik teilweise neu sortiert. Während 2025 die mittlere Stufe (520-1.000 €) noch 30 % Freibetrag bot, gilt ab 1. Juli 2026 nur noch ein einheitlicher Satz von 20 % für den Bereich 101-1.000 €. Das verkleinert den “Sweet Spot” gegenüber 2025 spürbar. Im Gegenzug bleibt die Obergrenze für die 10-%-Stufe bei 1.200 € (oder 1.500 € mit Kind) erhalten.

Eine ausführliche Übersicht der Reformpunkte bietet Neue Grundsicherung 2026: Alle Änderungen.

Die Freibetragsstaffel im Vergleich

Übersicht 2025 versus 2026

EinkommensbereichBürgergeld 2025Grundsicherungsgeld ab 1.7.2026
0-100 €100 % frei100 % frei
101-520 €20 % frei20 % frei
521-1.000 €30 % frei20 % frei (Reform)
1.001-1.200 €10 % frei10 % frei
1.001-1.500 € (mit Kind)10 % frei10 % frei
Ab 1.201/1.501 €0 % frei0 % frei

Was bedeutet das konkret?

  • Bei einem Einkommen von 1.000 € brutto sank der Freibetrag von 328 € (2025) auf rund 280 € (ab 1.7.2026).
  • Wer bei 520 € oder darunter verdient, ist von der Reform praktisch nicht betroffen.
  • Bei Vollzeit knapp über 1.200 € entstehen marginale Einbußen von 40-50 € im Monat.

Beispielrechnung 1: Minijob 538 €

Situation: Frau L., alleinstehend, Regelsatz 563 €, Warmmiete 420 €, bezieht Grundsicherungsgeld. Sie nimmt einen Minijob mit 538 € an.

Freibetrag ab 1.7.2026

  1. Erste 100 €: 100 € × 100 % = 100 € frei
  2. 101-520 € (420 €): 420 € × 20 % = 84 € frei
  3. 521-538 € (18 €): 18 € × 20 % = 3,60 € frei

Gesamtfreibetrag: 187,60 €

Vergleich Bürgergeld 2025

  1. Erste 100 €: 100 € frei
  2. 101-520 € (420 €): 84 € frei
  3. 521-538 € (18 €): 18 € × 30 % = 5,40 € frei

Gesamtfreibetrag 2025: 189,40 €

Auswirkung auf den Anspruch (2026)

  • Bedarf: 563 € + 420 € = 983 €
  • Anzurechnendes Einkommen: 538 € − 187,60 € = 350,40 €
  • Anspruch: 983 € − 350,40 € = 632,60 €
  • Gesamt zur Verfügung: 538 € + 632,60 € = 1.170,60 €

Frau L. verliert gegenüber 2025 rund 1,80 € durch die Reform.

Beispielrechnung 2: Teilzeit 1.100 € brutto

Situation: Herr B., alleinstehend, Regelsatz 563 €, Warmmiete 450 €, arbeitet 25 Stunden pro Woche und verdient 1.100 € brutto (ca. 880 € netto). Sozialversicherungsbeiträge mindern den Lohn, der Freibetrag wird trotzdem vom Brutto berechnet.

Freibetrag ab 1.7.2026

  1. Erste 100 €: 100 € frei
  2. 101-1.000 € (900 €): 900 € × 20 % = 180 € frei
  3. 1.001-1.100 € (100 €): 100 € × 10 % = 10 € frei

Gesamtfreibetrag: 290 €

Vergleich Bürgergeld 2025

  1. Erste 100 €: 100 € frei
  2. 101-520 € (420 €): 84 € frei
  3. 521-1.000 € (480 €): 480 € × 30 % = 144 € frei
  4. 1.001-1.100 € (100 €): 10 € frei

Gesamtfreibetrag 2025: 338 €

Auswirkung auf den Anspruch (2026)

  • Bedarf: 563 € + 450 € = 1.013 €
  • Anzurechnendes Brutto: 1.100 € − 290 € = 810 €
  • Vom Netto-Lohn (880 €) bleibt nach Anrechnung ein Beitrag von 810 €, der den Anspruch mindert
  • Anspruch: 1.013 € − 810 € = 203 €
  • Gesamt zur Verfügung: 880 € + 203 € = 1.083 €

Gegenüber 2025 verliert Herr B. rund 48 € Freibetrag. Das macht den größten Reformeffekt aus.

Beispielrechnung 3: Vollzeit 1.800 € brutto

Situation: Frau T., alleinerziehend mit einem Kind (8 Jahre), Vollzeitstelle 1.800 € brutto (ca. 1.420 € netto). Regelsatz: 563 € (Mutter) + 390 € (Kind) + Mehrbedarf Alleinerziehende 67,56 € = 1.020,56 €. Warmmiete 540 €.

Freibetrag ab 1.7.2026 (mit Kind: Grenze 1.500 €)

  1. Erste 100 €: 100 € frei
  2. 101-1.000 € (900 €): 900 € × 20 % = 180 € frei
  3. 1.001-1.500 € (500 €): 500 € × 10 % = 50 € frei
  4. Ab 1.501 €: 0 % frei

Gesamtfreibetrag: 330 €

Vergleich Bürgergeld 2025

  1. Erste 100 €: 100 € frei
  2. 101-520 € (420 €): 84 € frei
  3. 521-1.000 € (480 €): 480 € × 30 % = 144 € frei
  4. 1.001-1.500 € (500 €): 50 € frei

Gesamtfreibetrag 2025: 378 €

Auswirkung auf den Anspruch (2026)

  • Bedarf: 1.020,56 € + 540 € = 1.560,56 €
  • Anzurechnendes Brutto: 1.800 € − 330 € = 1.470 €
  • Kindergeld (255 €) wird beim Kind angerechnet, reduziert dort den Bedarf
  • Anspruch ergänzend: 1.560,56 € − 1.470 € − 255 € (KG) = rund 0 € verbleibender Anspruch?

Das Beispiel zeigt: Bei 1.800 € Vollzeitlohn plus Kindergeld liegt die Familie nahe an der Bedarfsdeckung. Frau T. wäre aufstockend nur noch knapp im Bezug. Mehr zum Verhältnis Lohn zu Leistung lesen Sie in Arbeiten lohnt sich 2026.

Die Minijob-Grenze 2026: 603 €

Mit der Mindestlohnanpassung steigt die Minijob-Grenze zum 1. Januar 2026 auf 603 € monatlich. Bei zwölf Monaten ergibt das eine Jahresverdienstgrenze von 7.236 €. Im Grundsicherungsgeld bedeutet das:

  • Brutto = Netto (kein Sozialversicherungsabzug für den Arbeitnehmer in der klassischen Minijob-Variante)
  • Freibetrag bis 603 €:
    • 100 € pauschal
      • 20 % von 503 € = 100,60 €
    • Gesamt: 200,60 €
  • Anzurechnendes Einkommen: 603 € − 200,60 € = 402,40 €

Details zur Minijob-Grenze im Detail bietet Minijob-Grenze 603 Euro.

Tabelle: Wie viel bleibt netto übrig?

Die folgende Tabelle zeigt, wie viel zusätzlich zum Grundsicherungsanspruch in der Tasche bleibt, je nach Bruttoeinkommen (alleinstehend, ohne Kind, Stand 1.7.2026):

BruttoFreibetrag (2026)AnrechnungMehrverdienst (gegenüber 0 €)
100 €100 €0 €100 €
200 €120 €80 €120 €
400 €160 €240 €160 €
538 €188 €350 €188 €
603 €201 €402 €201 €
800 €240 €560 €240 €
1.000 €280 €720 €280 €
1.200 €300 €900 €300 €
1.500 € *330 €1.170 €330 €

* nur mit minderjährigem Kind in der Bedarfsgemeinschaft

Tipps zur optimalen Gestaltung

So gehen Sie vor

  1. Bestandsaufnahme: Wie hoch ist der monatliche Bedarf (Regelsatz + KdU + Mehrbedarfe)?
  2. Brutto-Netto vergleichen: Bei Teilzeit lohnt sich der Blick auf den Effektivverdienst nach Abzug von Sozialversicherung
  3. Werbungskosten geltend machen: Fahrtkosten, Arbeitskleidung und Fortbildung mindern das anzurechnende Einkommen zusätzlich
  4. Einkommen sofort melden: Bei Lohnänderungen muss das Jobcenter binnen weniger Tage informiert werden
  5. Bescheid prüfen: Steht der korrekte Freibetrag drin? Wurde der Stufenwechsel 1.7.2026 korrekt umgesetzt?
  6. Bei Fehlern: Widerspruch einlegen, Frist ein Monat

Was sich nicht lohnt

  • Lohn unter der Hand: Wird entdeckt, drohen Rückforderung und Strafverfahren
  • Mehrere Minijobs gleichzeitig: Die Summe entscheidet, nicht die Anzahl
  • Selbstständigkeit ohne Gewinnermittlung: Ohne EÜR rechnet das Jobcenter pauschal hoch

Häufige Fragen

Ändert sich der Freibetrag bei einem laufenden Bewilligungszeitraum?

Ja. Mit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2026 werden alle laufenden Bewilligungen umgestellt. Für die Monate Januar bis Juni 2026 gilt noch die alte Bürgergeld-Staffel. Ab Juli wird neu berechnet. Sie erhalten in der Regel einen Änderungsbescheid.

Gilt der Freibetrag auch für Selbstständige?

Ja, sinngemäß. Bei Selbstständigen wird zuerst der Gewinn ermittelt (Einnahmen minus Betriebsausgaben), dann greift die Freibetragsstaffel auf den Gewinn. Für Selbstständige in der Grundsicherung gibt es vereinfachte Regelungen, mehr dazu im Ratgeber Selbstständige in der Grundsicherung.

Was passiert mit Weihnachtsgeld?

Einmalige Sonderzahlungen werden auf bis zu sechs Monate verteilt und entsprechend angerechnet. Ein Weihnachtsgeld von 600 € erhöht das anrechenbare Einkommen also um 100 € pro Monat für ein halbes Jahr.

Lohnt sich ein 603-Euro-Minijob mehr als zwei Minijobs?

Pauschal nein. Die Freibetragsstaffel rechnet die Summe aller Erwerbseinkommen. Zwei Minijobs zu je 300 € werden behandelt wie ein Job mit 600 €. Mehrere Minijobs erhöhen aber die organisatorische Komplexität und meldepflichtigen Wege zum Jobcenter.

Welche Werbungskosten kann ich absetzen?

  • Fahrtkosten zur Arbeit: 0,20 € pro Entfernungskilometer, einfache Strecke
  • Arbeitskleidung und Schutzausrüstung
  • Berufsbezogene Fortbildung, wenn nicht erstattet
  • Beiträge zu Berufsverbänden

Diese Beträge mindern das anzurechnende Erwerbseinkommen zusätzlich zum pauschalen Freibetrag.

Was, wenn ich mehr verdiene als der Bedarf?

Dann endet der Anspruch auf Grundsicherungsgeld. Sie können aber Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen, je nach Situation. Beide Leistungen sind nicht stigmatisiert und haben keine Mitwirkungspflichten.

Wann lohnt sich Arbeiten im Grundsicherungsbezug überhaupt?

Bei jedem Einkommen lohnt sich Arbeit, weil der Grundfreibetrag von 100 € immer greift und darüber hinaus ein Anteil frei bleibt. Ab welchem Bruttolohn die Leistung komplett wegfällt, hängt vom individuellen Bedarf ab. Vertiefung in Arbeiten lohnt sich 2026.

Fazit

Die Freibetragsstaffel im Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026 ist insgesamt etwas knapper als beim Bürgergeld 2025. Den größten Effekt spüren Teilzeitkräfte mit Bruttolöhnen zwischen 520 € und 1.000 €. Trotzdem bleibt Arbeit attraktiv, weil der Grundfreibetrag und die mittlere Staffel weiterhin gelten. Wer rechtzeitig den eigenen Anspruch durchrechnet, kann den optimalen Stundenumfang wählen und vermeidet Überraschungen beim Bescheid.

Unsere Tipps:

  • Stundenzahl an die Sweet-Spot-Lohngrenze anpassen
  • Werbungskosten sammeln und einreichen
  • Minijob als Einstieg nutzen, Brutto = Netto
  • Bei Lohnänderungen sofort dem Jobcenter melden
  • Bescheid sorgfältig prüfen, bei Fehlern Widerspruch einlegen

Weiterführende Informationen

Quellen


Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.