Grundsicherung im Alter 2026: Tabelle, Rechner und Freibeträge für Rentner

2026-01-26 von Neue Grundsicherung-Hilfe Redaktion
Grundsicherung im Alter 2026: Tabelle, Rechner und Freibeträge für Rentner

Wenn die Altersrente nicht zum Leben reicht, springt die Grundsicherung im Alter ein. Sie ist eine eigenständige Leistung nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und wird nicht vom Jobcenter, sondern vom Sozialamt der Kommune ausgezahlt. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die wichtigsten Zahlen für 2026 in einer übersichtlichen Tabelle, erklärt den Rentenfreibetrag und führt Sie Schritt für Schritt durch ein vollständiges Rechenbeispiel.

Das Wichtigste in Kürze

Grundsicherung im Alter 2026:

  • Zuständig: Sozialamt der Stadt oder des Landkreises (nicht das Jobcenter)
  • Rechtsgrundlage: SGB XII, viertes Kapitel
  • Regelsatz: 563 € für Alleinstehende, 506 € für jeden Partner
  • Schonvermögen: 10.000 € pro Person, 18.000 € für Paare
  • Rentenfreibetrag: 100 € plus 30 % der darüberliegenden Rente (max. 281,50 €)
  • Keine Erwerbspflicht, keine Sanktionen

SGB II oder SGB XII: Welches Gesetz greift für Sie?

Rentner stoßen schnell auf zwei verschiedene Begriffe: die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und die Grundsicherung im Alter nach SGB XII. Beide Leistungen ähneln sich beim Regelsatz, unterscheiden sich aber in entscheidenden Punkten.

MerkmalSGB II (Jobcenter)SGB XII (Sozialamt)
ZielgruppeErwerbsfähige unter 67 JahrenAb Regelaltersgrenze oder voll erwerbsgemindert
BehördeJobcenterSozialamt der Kommune
Regelsatz Stufe 1563 €563 €
VermögensgrenzeAltersgestaffelt (Reform 2026)10.000 € pro Person
ErwerbspflichtJaNein
SanktionenMöglichNicht vorgesehen
Unterhaltsrückgriff auf KinderBis Einkommen 100.000 €Nur bei Einkommen über 100.000 €

Die Grundsicherung im Alter greift, sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese liegt für den Jahrgang 1959 bei 66 Jahren und 4 Monaten, für jüngere Jahrgänge steigt sie stufenweise auf 67 Jahre. Mehr Details zum Übergang lesen Sie im Ratgeber Rente aufstocken 2026: Wann Rentner Anspruch auf Grundsicherung haben.

Wer hat 2026 Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Anspruch besteht, wenn alle drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Alter oder Erwerbsminderung: Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht oder sind dauerhaft voll erwerbsgemindert (unter drei Stunden täglich arbeitsfähig).
  2. Bedürftigkeit: Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen reichen nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken.
  3. Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Sie leben dauerhaft in der Bundesrepublik.

Eine kurze Erwerbsbiografie ist kein Hinderungsgrund. Auch wer nie oder nur wenige Jahre eingezahlt hat, kann Grundsicherung im Alter beantragen. Selbst eine Mini-Rente von 80 € löst den Anspruch nicht aus, sie wird lediglich angerechnet.

Die Tabelle 2026: Regelsätze und typische Mehrbedarfe

Die Regelbedarfsstufen sind nach SGB XII identisch mit denen nach SGB II. Sie bleiben 2026 durch den gesetzlichen Besitzschutz unverändert.

Regelsätze 2026 nach Bedarfsstufe

BedarfsstufeBetroffener PersonenkreisBetrag/Monat
Stufe 1Alleinstehende Rentner563 €
Stufe 2Jeder Partner in einem Paar-Haushalt506 €
Stufe 3Erwachsene ohne eigenen Haushalt (z. B. im Pflegeheim)451 €

Mehrbedarfe für ältere Menschen

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Sozialamt anerkannte Mehrbedarfe:

MehrbedarfVoraussetzungHöhe (auf Stufe 1)
GehbehinderungMerkzeichen G im Schwerbehindertenausweis17 % = 95,71 €
Kostenaufwendige ErnährungÄrztliches Attest (z. B. Diabetes, Zöliakie)individuell
Dezentrale WarmwasserbereitungDurchlauferhitzer in der Wohnung2,3 % = 12,95 €
Schwangerschaft (z. B. bei jüngeren EM-Rentnerinnen)Ab 13. Schwangerschaftswoche17 % = 95,71 €

Die vollständigen Sätze finden Sie im Detailratgeber Regelsätze 2025/2026: Die Nullrunde erklärt.

Kosten der Unterkunft (KdU)

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Sozialamt die tatsächlichen Kosten für Miete, kalte Nebenkosten und Heizung, sofern diese angemessen sind. Was als angemessen gilt, legt jede Kommune selbst fest. Eine Übersicht für Großstädte bietet Mietobergrenzen in Großstädten.

Schonvermögen: Was Rentner behalten dürfen

Anders als beim Grundsicherungsgeld nach SGB II gilt im Sozialhilferecht eine feste, niedrigere Vermögensgrenze. Diese hat sich seit Jahrzehnten kaum verändert.

VermögensartSchonregelung 2026
Barvermögen Alleinstehende10.000 €
Barvermögen Paar18.000 € (10.000 € + 8.000 €)
Pro unterhaltsberechtigte Person+ 500 €
Selbstgenutztes EigenheimGeschützt, wenn angemessen
Angemessenes KraftfahrzeugGeschützt
HausratGeschützt
BestattungsvorsorgeBis ca. 5.000 € geschützt
Riester-Rente und Rürup-RenteGeschützt

Die Details zur Bewertung von Eigenheim, Auto und Bestattungsvorsorge erläutert Schonvermögen für Rentner 2026. Den allgemeinen Vergleich mit der neuen Altersstaffel im SGB II finden Sie in Vermögen und Schonvermögen 2026.

Der Rentenfreibetrag im SGB XII

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es im Sozialhilferecht einen eigenständigen Freibetrag für Renten aus eigener Erwerbstätigkeit. Er gilt für gesetzliche, betriebliche und private Renten, wenn diesen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten zugrunde liegen oder wenn es sich um eine zusätzliche Altersvorsorge handelt.

So rechnet das Sozialamt:

  • Grundfreibetrag: 100 € pauschal anrechnungsfrei
  • Plus: 30 % der Rente, die über 100 € hinausgeht
  • Obergrenze: 50 % des Regelsatzes Stufe 1 = 281,50 €

Bei kleinen Renten wird der Freibetrag also voll ausgenutzt, bei größeren Renten begrenzt ihn der Deckel.

Rechenbeispiel: Rentner mit 700 € Rente und 450 € Miete

Ein alleinstehender Rentner, 71 Jahre alt, bezieht eine gesetzliche Altersrente von 700 € brutto. Nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bleiben 625 € netto. Seine Warmmiete beträgt 450 € und gilt am Wohnort als angemessen.

Schritt 1: Bedarf ermitteln

  • Regelsatz Stufe 1: 563 €
  • Kosten der Unterkunft: 450 €
  • Gesamtbedarf: 1.013 €

Schritt 2: Rentenfreibetrag berechnen

  • Grundfreibetrag: 100 €
  • 30 % von (625 € − 100 €) = 30 % von 525 € = 157,50 €
  • Summe: 257,50 € (unter dem Maximum von 281,50 €)

Schritt 3: Anrechenbares Einkommen

  • 625 € − 257,50 € = 367,50 €

Schritt 4: Aufstockungsanspruch

  • 1.013 € − 367,50 € = 645,50 € Grundsicherung im Alter

Hätte der Rentner zusätzlich das Merkzeichen G, käme ein Mehrbedarf von 95,71 € auf den Bedarf hinzu und der Anspruch würde auf rund 741 € steigen.

So beantragen Sie Grundsicherung im Alter

Der Antrag wird beim Sozialamt der Stadt oder des Landkreises gestellt, in dem Sie wohnen. Manche Kommunen nehmen Anträge auch über die Rentenversicherung entgegen, die diese weiterleitet.

So gehen Sie vor

  1. Antragsformular besorgen: Telefonisch, persönlich oder online beim Sozialamt anfordern.
  2. Unterlagen zusammenstellen:
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • Aktueller Rentenbescheid (gesetzliche, betriebliche und private Renten)
    • Letzter Kontoauszug der Rentenkasse als Zahlungsnachweis
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Konten
    • Mietvertrag, letzte Nebenkostenabrechnung, Heizkostenabrechnung
    • Nachweise über Vermögen (Sparbuch, Depots, Lebensversicherungen)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
  3. Antrag persönlich abgeben und Eingangsbestätigung mitnehmen oder per Einwurfeinschreiben senden.
  4. Auf den Bescheid warten: Die Bearbeitungsdauer liegt meist zwischen vier und zehn Wochen. Wichtig: Die Leistung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht erst ab Bescheiddatum.
  5. Bescheid prüfen: Stimmen Regelsatz, Mehrbedarfe und KdU? Bei Fehlern haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch.

Eine ausführliche Anleitung mit Musterformularen finden Sie unter Grundsicherung beantragen.

Was sich 2026 ändert (Hintergrund)

Zum 1. Juli 2026 löst die Neue Grundsicherung das bisherige Bürgergeld im SGB II ab. Für Rentner in der Grundsicherung im Alter ändert sich an der Leistungshöhe wenig, weil das SGB XII von der Reform nicht direkt betroffen ist. Mittelbar bedeutsam sind aber zwei Punkte:

  • Die Vermögensregelungen im SGB II werden altersgestaffelt. Wer mit 65 noch im SGB II ist, profitiert vom höheren Sockel. Im SGB XII bleibt es bei 10.000 €.
  • Die Anrechnungssystematik beim Erwerbseinkommen wird vereinheitlicht. Für Rentner mit Nebenjob (zum Beispiel ehrenamtsnaher Minijob) bleibt der Rentenfreibetrag bestehen, zusätzlich greift der Erwerbstätigenfreibetrag.

Die kompletten Reformpunkte erläutert Neue Grundsicherung 2026: Alle Änderungen.

Häufige Fragen

Muss ich mit 67 automatisch zum Sozialamt wechseln?

Nicht automatisch. Wenn Sie bereits Leistungen vom Jobcenter beziehen, leitet das Jobcenter Ihren Vorgang in der Regel zwei bis drei Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze an das Sozialamt weiter. Sie erhalten dann ein neues Antragsformular nach SGB XII. Ohne neuen Antrag endet die SGB-II-Leistung mit dem Geburtstagsmonat.

Wird mein Erspartes komplett aufgebraucht, bevor ich Geld bekomme?

Nein. Das Schonvermögen von 10.000 € (bzw. 18.000 € für Paare) dürfen Sie behalten. Zusätzlich sind Eigenheim, angemessenes Auto, Hausrat und eine Bestattungsvorsorge geschützt. Erst was darüber hinausgeht, muss verwertet werden.

Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?

Nur dann, wenn das jährliche Bruttoeinkommen eines Kindes 100.000 € übersteigt. Diese hohe Grenze führt dazu, dass in über 95 Prozent der Fälle keine Unterhaltsforderung gestellt wird. Das Sozialamt fragt das Einkommen der Kinder nicht aktiv ab.

Gibt es die Grundsicherung im Alter auch rückwirkend?

Nein, eine echte Rückwirkung gibt es nicht. Die Leistung beginnt frühestens im Monat des Antragseingangs. Wenn Sie also am 28. Februar Antrag stellen, bekommen Sie Leistungen ab dem 1. Februar. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich im Monat.

Wie wirkt sich eine Betriebsrente aus?

Sie wird wie die gesetzliche Rente behandelt. Auch hier greift der Freibetrag von 100 € plus 30 % der darüberliegenden Rente bis zum Maximum von 281,50 €. Privatrenten aus Riester- oder Rürup-Verträgen sind ebenfalls einbezogen.

Lohnt sich der Antrag auch bei nur 50 € Aufstockung?

Ja. Die Grundsicherung im Alter ist kein Almosen, sondern Ihr gesetzlicher Anspruch. Auch kleine Beträge entlasten dauerhaft und bringen oft zusätzliche Vorteile wie Befreiung von Zuzahlungen, ermäßigte ÖPNV-Tarife und reduzierte Rundfunkbeiträge.

Fazit

Die Grundsicherung im Alter ist die zentrale Leistung für Rentner, deren Einkommen nicht ausreicht. 2026 bleiben die Regelsätze unverändert bei 563 € beziehungsweise 506 €, das Schonvermögen liegt weiterhin bei 10.000 € pro Person. Der Rentenfreibetrag macht die Aufstockung deutlich attraktiver, der Unterhaltsrückgriff auf Kinder ist faktisch abgeschafft. Zuständig ist das Sozialamt, nicht das Jobcenter.

Unsere Tipps:

  • Anspruch unbedingt prüfen, auch bei kleinen Differenzen
  • Antrag früh im Monat stellen, denn die Leistung beginnt mit dem Antragsmonat
  • Alle Mehrbedarfe geltend machen, vor allem bei Schwerbehinderung
  • Unterlagen vollständig einreichen, das verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich

Weiterführende Informationen

Quellen


Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2026


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.