Grundsicherungsrechner 2026 für Rentner: Jetzt den individuellen Anspruch prüfen
Eine knappe Rente und steigende Mieten lassen viele Rentner zweifeln, ob sie überhaupt Anspruch auf Aufstockung haben. Mit der richtigen Formel und ein paar konkreten Zahlen lässt sich der Anspruch in wenigen Minuten überschlagen. Dieser Ratgeber führt Sie durch die offizielle Berechnungslogik, zeigt drei vollständige Beispiele und endet mit einer Checkliste, damit Sie gut vorbereitet zum Sozialamt gehen.
Das Wichtigste in Kürze
Die Berechnungsformel für Rentner 2026:
Anspruch = Bedarf − anzurechnendes Einkommen
Wobei:
- Bedarf = Regelsatz + Kosten der Unterkunft + Mehrbedarfe
- Anzurechnendes Einkommen = Renten und sonstige Einkünfte abzüglich Freibeträge
- Rentenfreibetrag: 100 € + 30 % der Rente über 100 €, max. 281,50 €
Die Formel im Detail
Schritt 1: Bedarf ermitteln
Der Bedarf besteht aus drei Bausteinen:
| Baustein | Höhe 2026 |
|---|---|
| Regelsatz Stufe 1 | 563 € (Alleinstehende) |
| Regelsatz Stufe 2 | 506 € pro Person im Paar |
| Kosten der Unterkunft | Tatsächliche Warmmiete, soweit angemessen |
| Mehrbedarf Gehbehinderung (G) | 95,71 € (17 %) |
| Mehrbedarf Warmwasser dezentral | 12,95 € (2,3 %) |
| Mehrbedarf kostenaufwendige Ernährung | Individuell |
Die Sätze finden Sie ausführlich in Regelsätze 2025/2026. Was als angemessene Miete gilt, regelt jede Kommune über ihre Mietobergrenzen. Eine Übersicht bietet Kosten der Unterkunft 2026.
Schritt 2: Einkommen erfassen
Erfasst werden alle laufenden monatlichen Einnahmen:
- Gesetzliche Altersrente (netto, also nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung)
- Erwerbsminderungsrente (netto)
- Witwen- oder Witwerrente
- Betriebsrente, Pensionen
- Private Renten (Riester, Rürup, klassische Renten)
- Auslandsrenten
- Mieteinnahmen, Zinsen, Unterhalt
- Erwerbseinkommen aus Mini- oder Nebenjob
Schritt 3: Freibeträge abziehen
Beim Rentenfreibetrag gilt im SGB XII (Grundsicherung im Alter):
- 100 € pauschaler Grundfreibetrag
- Plus 30 % der Rente über 100 €
- Maximal 281,50 € (50 % des Regelsatzes Stufe 1)
Bei Erwerbseinkommen greift zusätzlich der Erwerbstätigenfreibetrag nach Zuverdienst und Freibeträge 2026.
Schritt 4: Differenz bilden
Anspruch = Bedarf − (Einkommen − Freibeträge)
Ist die Differenz positiv, haben Sie Anspruch in dieser Höhe. Ist sie null oder negativ, übersteigt Ihr Einkommen den Bedarf.
Beispielrechnung 1: Alleinstehender Rentner, 70 Jahre
Situation: Herr M., 70, lebt allein in einer 2-Zimmer-Wohnung. Seine gesetzliche Altersrente beträgt 850 € brutto, nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung bleiben 770 € netto. Die Warmmiete beträgt 420 € und liegt unter der örtlichen Obergrenze.
Schritt 1: Bedarf
- Regelsatz Stufe 1: 563 €
- KdU (Warmmiete): 420 €
- Keine Mehrbedarfe
- Bedarf gesamt: 983 €
Schritt 2: Einkommen
- Nettorente: 770 €
Schritt 3: Rentenfreibetrag
- Grundfreibetrag: 100 €
- 30 % von (770 € − 100 €) = 30 % von 670 € = 201 €
- Summe: 301 €
- Deckel beachten: 281,50 € (50 % des Regelsatzes Stufe 1)
- Wirksamer Freibetrag: 281,50 €
Schritt 4: Anzurechnendes Einkommen
- 770 € − 281,50 € = 488,50 €
Schritt 5: Anspruch
- 983 € − 488,50 € = 494,50 € Grundsicherung im Alter
Hätte Herr M. zusätzlich das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis, würde der Mehrbedarf von 95,71 € den Anspruch auf rund 590 € erhöhen.
Beispielrechnung 2: Rentner-Paar, 68 und 65 Jahre
Situation: Ehepaar S., 68 und 65 Jahre. Er bezieht 920 € Altersrente netto, sie 430 € Altersrente netto. Beide haben die Regelaltersgrenze erreicht. Die Warmmiete beträgt 580 € und ist angemessen.
Schritt 1: Bedarf
- Regelsatz Stufe 2 für ihn: 506 €
- Regelsatz Stufe 2 für sie: 506 €
- KdU: 580 €
- Bedarf gesamt: 1.592 €
Schritt 2: Einkommen
- Rente ihn: 920 €
- Rente sie: 430 €
Schritt 3: Rentenfreibetrag für ihn
- Grundfreibetrag: 100 €
- 30 % von (920 € − 100 €) = 30 % von 820 € = 246 €
- Summe: 346 €
- Gedeckelt auf 281,50 €
- Freibetrag ihn: 281,50 €
Schritt 4: Rentenfreibetrag für sie
- Grundfreibetrag: 100 €
- 30 % von (430 € − 100 €) = 30 % von 330 € = 99 €
- Summe: 199 €
- Freibetrag sie: 199 €
Schritt 5: Anzurechnendes Einkommen gesamt
- (920 € − 281,50 €) + (430 € − 199 €) = 638,50 € + 231 € = 869,50 €
Schritt 6: Anspruch
- 1.592 € − 869,50 € = 722,50 € Grundsicherung im Alter
Beispielrechnung 3: Alleinstehende Witwe, 73 Jahre
Situation: Frau K., 73, lebt allein in einer kleinen Mietwohnung mit dezentraler Warmwasserbereitung (Durchlauferhitzer). Sie bezieht eine eigene Altersrente von 380 € netto und eine Witwenrente von 240 € netto. Die Warmmiete beträgt 380 €.
Schritt 1: Bedarf
- Regelsatz Stufe 1: 563 €
- KdU: 380 €
- Mehrbedarf Warmwasser dezentral: 12,95 €
- Bedarf gesamt: 955,95 €
Schritt 2: Einkommen
- Eigene Rente: 380 €
- Witwenrente: 240 €
Schritt 3: Rentenfreibetrag für die eigene Rente
- Grundfreibetrag: 100 €
- 30 % von (380 € − 100 €) = 30 % von 280 € = 84 €
- Summe: 184 €
- Freibetrag eigene Rente: 184 €
Schritt 4: Witwenrente
- Keine Anwendung des Rentenfreibetrags, weil keine Rente aus eigener Erwerbstätigkeit
- Voll anrechenbar: 240 €
Schritt 5: Anzurechnendes Einkommen
- (380 € − 184 €) + 240 € = 196 € + 240 € = 436 €
Schritt 6: Anspruch
- 955,95 € − 436 € = 519,95 € Grundsicherung im Alter
Welche Rechner gibt es offiziell?
Mehrere Bundesbehörden bieten kostenlose Online-Rechner. Sie ersetzen keinen Bescheid, eignen sich aber gut zur Vororientierung.
| Rechner | Anbieter | Geeignet für |
|---|---|---|
| BMAS-Sozialhilferechner | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Grundsicherung im Alter, SGB XII |
| Bürgergeld-Rechner | Bundesagentur für Arbeit | SGB II (bis 30.6.2026) |
| Grundsicherungsrechner | Diverse Länder | Schnelle Plausibilitätsprüfung |
| Wohngeldrechner | BMWSB | Alternative bei knapper Lücke |
Sobald die neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026 in Kraft ist, werden die SGB-II-Rechner umgestellt. Für Rentner im SGB XII ändert sich an der Rechnerlogik nichts.
Checkliste: So bereiten Sie sich vor
Unterlagen, die Sie sammeln sollten
- Aktueller Rentenbescheid (gesetzliche Rente)
- Bescheide über Betriebsrenten, Riester, Rürup
- Witwen-, Witwer- oder Waisenrentenbescheid
- Mietvertrag und letzte Nebenkostenabrechnung
- Letzte Heizkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Sparbücher, Tagesgeldkontoauszüge, Depots
- Lebensversicherungsunterlagen
- Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
- Schwerbehindertenausweis (für Mehrbedarf G)
- Ärztliche Atteste für kostenaufwendige Ernährung
- Personalausweis und Meldebescheinigung
Werte zusammenstellen
- Nettomonatsrente (alle Renten zusammen)
- Warmmiete pro Monat (Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung)
- Stromabschlag separat notieren (nicht Teil der KdU!)
- Aktuelles Bar- und Sparvermögen
- Verkehrswert größerer Vermögensgegenstände
Typische Fehler bei der Eigenberechnung
Fehler 1: Bruttorente statt Nettorente angeben
Angerechnet wird die Nettorente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer Bruttorente von 900 € sind es nach KV/PV-Beitrag oft nur 815 € netto.
Fehler 2: Stromkosten zur Miete addieren
Strom ist im Regelsatz enthalten und gehört nicht in die Kosten der Unterkunft. Nur Heizung, kalte Nebenkosten und Kaltmiete sind KdU.
Fehler 3: Witwenrente mit Rentenfreibetrag rechnen
Der Rentenfreibetrag des SGB XII gilt nur für Renten aus eigener Erwerbstätigkeit. Hinterbliebenenrenten werden voll angerechnet.
Fehler 4: Mehrbedarfe vergessen
Schwerbehinderung mit Merkzeichen G, dezentrale Warmwasserbereitung, ärztlich attestierte Diät führen zu erheblichen Mehrbedarfen, die viele Antragsteller übersehen.
Fehler 5: Bedarfsgemeinschaft falsch zuordnen
Wer als Paar lebt, aber getrennt rechnet, kommt nicht zum richtigen Ergebnis. Bei Partnerschaft wird stets der Stufe-2-Regelsatz pro Person angesetzt, zusammen 1.012 €.
Häufige Fragen
Sind die Werte für 2026 endgültig?
Ja, die Regelsätze für 2026 sind festgeschrieben und durch den Besitzschutz unverändert geblieben. Die Mietobergrenzen können sich kommunal verschieben. Die Rentenanpassung im Juli 2026 verändert die Einkommensseite.
Kann ich auch online einen verbindlichen Bescheid bekommen?
Nein. Online-Rechner liefern Schätzwerte. Verbindlich ist nur der Bescheid des Sozialamts nach Prüfung der vollständigen Unterlagen.
Was tun, wenn der Rechner null Anspruch ausgibt?
Prüfen Sie, ob alle Mehrbedarfe und tatsächlichen Mietkosten eingegeben sind. Liegt der Wert wirklich bei null, kann Wohngeld als Alternative infrage kommen. Stellen Sie den Antrag trotzdem, wenn Sie sich unsicher sind, denn nur ein Bescheid schafft Klarheit.
Welche Rolle spielt mein Eigenheim für den Rechner?
Das selbstgenutzte angemessene Eigenheim spielt für die Bedarfsrechnung keine Rolle. Statt Miete fallen Wohnnebenkosten an (Heizung, Strom, Grundsteuer, Versicherungen, angemessene Instandhaltung). Diese werden im Rahmen der KdU berücksichtigt.
Wird Vermögen im Rechner berücksichtigt?
Die meisten Rechner prüfen Vermögen nur als Plausibilitätshürde. Eine genaue Vermögensprüfung erfolgt erst im Antragsverfahren. Mehr dazu in Schonvermögen für Rentner 2026.
Was, wenn ich mehrere kleine Renten habe?
Alle Renten aus eigener Erwerbstätigkeit werden zusammengezählt und gemeinsam mit dem Rentenfreibetrag verrechnet. Hinterbliebenenrenten werden separat und voll angerechnet.
Fazit
Die Berechnung der Grundsicherung im Alter ist mit etwas Geduld auch zu Hause möglich. Die Formel ist einfach: Bedarf minus anzurechnendes Einkommen. Wer Mehrbedarfe, Mietkosten und den Rentenfreibetrag korrekt berücksichtigt, kommt seinem tatsächlichen Anspruch sehr nahe. Die drei Beispielrechnungen zeigen, dass Aufstockungen von 400 € bis 700 € im Monat keine Seltenheit sind. Der Antrag lohnt sich auch bei kleinen Differenzen.
Unsere Tipps:
- Nettorente, nicht Bruttorente einsetzen
- Warmmiete (Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung) als KdU ansetzen, Strom separat
- Mehrbedarfe nicht vergessen, besonders bei Schwerbehinderung
- Witwenrente ohne Rentenfreibetrag rechnen
- Bei knappen Werten zusätzlich Wohngeld prüfen
Weiterführende Informationen
- Rentner-Aufstockung: SGB II oder SGB XII
- Grundsicherung im Alter 2026: Tabelle
- Regelsätze 2025/2026
- Kosten der Unterkunft 2026
- Schonvermögen für Rentner 2026
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialhilferechner
- SGB XII §§ 41–46b: Grundsicherung im Alter
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenbescheid verstehen
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Februar 2026
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu konsultieren.