Ausblick 2027: Was kommt nach der Neuen Grundsicherung?

2026-06-25 von Grundsicherung-Hilfe Redaktion
Ausblick 2027: Was kommt nach der Neuen Grundsicherung?

In wenigen Tagen tritt das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Kraft. Aus dem Bürgergeld wird die Neue Grundsicherung. Sechs Monate Reformdebatte liegen hinter den Hilfsbedürftigen, den Sozialverbänden, den Beratungsstellen. Es ist ein guter Zeitpunkt für eine nüchterne Bilanz – und für einen klaren Blick auf das, was 2027 kommen wird. Denn die Reform vom 1. Juli 2026 ist nicht das Ende der Verschärfungen. Sie ist der Anfang.

Bilanz: Sechs Monate Debatte, drei zentrale Verluste

Wer die vergangenen sechs Monate Revue passieren lässt, erkennt drei strukturelle Verluste, die in der parlamentarischen Auseinandersetzung gegen die Hilfsbedürftigen entschieden wurden.

Verlust 1: Das Existenzminimum wird kalt gekürzt

Die Nullrunde 2025 und 2026 hat den Regelsatz auf einem Niveau eingefroren, das nach Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands rund 250 Euro unter dem bedarfsgerechten Bedarf liegt. Eine politisch gewollte Kaufkraftentwertung, die in den kommenden Monaten weiter zunehmen wird. Im Februar 2026 musste die Politik einräumen, dass die rechnerische Anwendung der Fortschreibungsformel sogar eine Absenkung auf 557 Euro ergeben hätte – nur eine Besitzschutzklausel verhinderte das.

Verlust 2: Der Wohnschutz fällt

Mit dem Wegfall der Karenzzeit und der neuen 1,5-fachen Mietobergrenze verlieren Hilfsbedürftige genau in dem Moment den Schutz, in dem sie ihn am dringendsten brauchen. Der Deutsche Mieterbund hat in zahlreichen Stellungnahmen die zu erwartende Welle an Mietschulden und Räumungsklagen vorgezeichnet. Die Politik hat diese Warnungen ignoriert.

Verlust 3: Die Lebensleistung wird entwertet

Die Altersstaffel beim Schonvermögen hat das geschützte Vermögen drastisch reduziert. Wer 40 Jahre alt ist und im Notfall in den Bezug rutscht, darf nur 10.000 Euro behalten – statt bisher 40.000 Euro in der Karenzzeit. Lebensleistung wird per Federstrich entwertet, Altersvorsorge zur Verwertungsmasse.

Hinzu kommen die verschärften Sanktionen ab 2026, die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs und die Aushöhlung der Qualifizierungsförderung. Was die Bundesregierung als „verlässliche Unterstützung und nachhaltige Vermittlung” bewirbt, ist in Wahrheit eine Rolle rückwärts zur Disziplinierungspolitik der frühen 2000er-Jahre – nur ohne die damalige wirtschaftliche Aufschwungphase, die solchen Druck kurzfristig kaschieren konnte.

Was bereits jetzt für 2027 vorbereitet wird

Es wäre naiv, in der Reform vom 1. Juli 2026 das Ende der Verschärfungen zu sehen. In den politischen Sondierungen der vergangenen Wochen sind drei weitere Verschärfungen erkennbar, die für 2027 oder 2028 anstehen.

1. Asyl-bezogene Leistungsausgrenzung

Mehrere Bundesländer fordern, Schutzberechtigte aus bestimmten Herkunftsländern dauerhaft aus dem Bezug der Grundsicherung herauszunehmen und nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu versorgen. Verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft, politisch jedoch unter dem Stichwort „Integrationspflicht” populär. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 deutlich gemacht, dass eine willkürliche Absenkung des Existenzminimums nach Aufenthaltsstatus unzulässig ist. Diese Linie wird in den kommenden Monaten erneut auf den Prüfstand gestellt.

2. Pflicht-Arbeitsgelegenheiten zum Aufwandsentschädigungssatz

Aus der Versenkung kehrt eine Idee zurück, die unter Hartz IV als „1-Euro-Jobs” für Skandalmeldungen gesorgt hat: gemeinnützige Pflicht-Arbeitsgelegenheiten zum Aufwandsentschädigungssatz von 1 bis 2 Euro pro Stunde, die Hilfsbedürftige zwangsweise ableisten müssen. In den aktuellen Vorlagen werden sie als „Integrationsbeiträge” bezeichnet – die Verpackung ist neu, die Idee ist alt. Die Diakonie und der Paritätische warnen, dass diese Pflichtarbeit den Niedriglohnsektor weiter unterhöhlt und reguläre Beschäftigung verdrängt.

3. Vollzugriff auf Vermögen über alle Grenzen hinweg

Aus den Reihen der Bundesländer kommen Vorschläge, den Vermögensbegriff auszuweiten: Bausparverträge, Bestattungsvorsorgeverträge, alte Lebensversicherungen, sogar Mitgliedschaftsanteile an Wohnungsgenossenschaften sollen leichter verwertet werden können. Das Schonvermögen wäre damit nicht nur abgesenkt, sondern in seinem Anwendungsbereich systematisch ausgehöhlt.

Die Tacheles-Forderungen: Was sich politisch ändern müsste

Der Verein Tacheles Sozialhilfe e.V. hat in seinen Stellungnahmen einen klaren Forderungskatalog formuliert, der den Reformdiskurs umdrehen würde. Sieben Punkte stehen im Zentrum.

  1. Rücknahme der Nullrunde und eine bedarfsgerechte Anpassung des Regelsatzes auf mindestens 813 Euro für Alleinstehende, entsprechend den Berechnungen des Paritätischen.
  2. Wiedereinführung der Karenzzeit für Wohnen in voller Länge und Aufgabe der 1,5-fachen Obergrenze. Stattdessen Übernahme der tatsächlich angemessenen Mieten, gemessen an einem schlüssigen Konzept.
  3. Rücknahme der Vermögens-Altersstaffel und Rückkehr zu einem einheitlichen Grundfreibetrag von 40.000 Euro pro Person in der Karenzzeit.
  4. Abschaffung der Totalsanktion und konsequente Begrenzung von Leistungsminderungen auf maximal 30 Prozent – im Einklang mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2019.
  5. Vorrang der Qualifizierung vor der schnellen Vermittlung. Wiedereinführung des Weiterbildungsbonus und Ausbau der Umschulungsförderung.
  6. Direkte Übernahme der Stromkosten durch die Kommunen, analog zur Heizkostenübernahme.
  7. Stärkung der Rechte im Verfahren: kostenfreie Beratung, klare Mitwirkungsanforderungen, Begrenzung des Sanktionsdrucks bei psychisch kranken oder pflegenden Hilfsbedürftigen.

Diese Forderungen sind nicht radikal – sie sind die Rückkehr zu einer Sozialpolitik, die Menschen achtet, statt sie zu drangsalieren. Wer sich für die Details interessiert, findet die Forderungen auf der Website von Tacheles sowie in den Stellungnahmen von VdK, SoVD und dem Paritätischen.

Was Hilfsbedürftige jetzt tun können

In den Tagen vor Inkrafttreten haben Hilfsbedürftige drei Möglichkeiten, sich nicht zum bloßen Objekt der Reform zu machen.

1. Informieren und Bescheide kritisch lesen

Wer ab dem 1. Juli 2026 einen Bescheid erhält, sollte ihn nicht ungeprüft hinnehmen. Erfahrungsgemäß enthalten Erstbescheide nach Gesetzesänderungen viele Fehler – fehlerhafte Berechnungen, übersehene Mehrbedarfe, falsche Anrechnung von Einkommen. Der Ratgeber zur Neuen Grundsicherung 2026 listet die wichtigsten Prüfpunkte. Auch die Übersicht zu den Sozialleistungen ab 2026 hilft, sich einen ersten Eindruck zu verschaffen.

2. Beratung organisieren

Sozialverbände wie der VdK und der SoVD bieten Mitgliedern kostenfreie Sozialrechtsberatung. Eine Mitgliedschaft kostet rund 70 Euro im Jahr – und ist im Streitfall um Hunderte Euro mehr wert. Die Diakonie und die Caritas bieten in fast jeder Stadt offene Sozialberatungen an. Tacheles, das Erwerbslosenforum Deutschland und einige Selbsthilfeorganisationen ergänzen das Angebot mit spezialisierten Beratungsstrukturen.

3. Politisch sichtbar werden

Reformen lassen sich politisch zurückdrehen – wenn die Stimme der Betroffenen hörbar wird. Drei Wege bieten sich an:

  • Beteiligung an Sozialverbänden, Mietervereinen und Erwerbslosen-Initiativen.
  • Briefe an die eigenen Wahlkreisabgeordneten, in denen konkrete Fälle geschildert werden.
  • Teilnahme an öffentlichen Anhörungen, Demonstrationen und Online-Aktionen, die VdK, SoVD und Paritätischer für die kommenden Monate angekündigt haben.

Politik reagiert auf öffentlichen Druck. Und öffentlicher Druck entsteht, wenn die Realität der Betroffenen sichtbar wird – nicht nur in Statistiken, sondern in Geschichten, Bildern und Stimmen.

Was die Sozialverbände jetzt fordern

VdK, SoVD und der Paritätische haben in den vergangenen Wochen ihre Positionen geschärft. Drei gemeinsame Forderungen stehen im Mittelpunkt.

  • Eine bedarfsorientierte Regelsatzberechnung statt der Fortschreibung über einen Mischindex, der die Realität nicht mehr abbildet.
  • Ein Moratorium für die Wohnkostenverschärfung, solange in deutschen Großstädten Wohnungsknappheit herrscht.
  • Eine echte Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern sichert.

Die Erfahrungsberichte aus der Bürokratie und der Digitalisierungsirrweg zeigen zudem, dass die Reform nicht nur am Existenzminimum, sondern auch an der Verfahrensgerechtigkeit ansetzen müsste. Wer 90 Minuten in der Telefonwarteschleife verbringt, um eine Bescheidkorrektur zu erreichen, wird vom Sozialstaat nicht unterstützt – er wird verwaltet.

Fazit

Die Neue Grundsicherung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Sie ist kein technischer Bezeichnungswechsel, sondern ein politischer Paradigmenwechsel zurück in eine Sozialpolitik, die Hilfsbedürftige als Disziplinierungsobjekt versteht. Die Nullrunde, die Wohnkostenobergrenze, die Vermögens-Altersstaffel, der Vermittlungsvorrang und die verschärften Sanktionen ergeben in Summe ein System, das Existenznot nicht lindert, sondern verwaltet. Und 2027 droht die nächste Welle – mit Leistungsausgrenzung für Schutzberechtigte, Pflicht-Arbeitsgelegenheiten und einem erweiterten Zugriff auf Vermögen. Wer das nicht akzeptieren will, muss jetzt aktiv werden: Bescheide prüfen, Beratung suchen, politisch sichtbar werden. Die Verbände sind organisiert, die Forderungen liegen auf dem Tisch. Was fehlt, ist der politische Wille – und der entsteht nur unter Druck. Die nächsten Monate werden zeigen, ob der Sozialstaat sich aus seiner Defensive befreit oder ob die Reform vom 1. Juli 2026 zum Auftakt einer weiteren Verschärfungswelle wird. Eines steht fest: Schweigen ist keine Option.