Ambulante & häusliche Pflege: Hilfe zur Pflege beantragen 2026
Über 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Wenn das Pflegegeld der Pflegekasse und das eigene Einkommen nicht reichen, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege nach SGB XII Kapitel 7 ein.
Welche Leistungen umfasst die ambulante Hilfe zur Pflege?
Das SGB XII unterscheidet bei der häuslichen Pflege folgende Leistungsarten:
- Pflegegeld — bei Versorgung durch Angehörige, Nachbarn oder ehrenamtliche Helfer.
- Pflegesachleistungen — Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes.
- Kombinationsleistung — Pflegegeld und Sachleistung im Verhältnis kombiniert.
- Verhinderungspflege — wenn die Hauptpflegeperson Urlaub macht oder krank wird.
- Tages- und Nachtpflege — teilstationäre Versorgung tagsüber oder nachts.
- Kurzzeitpflege — vorübergehende vollstationäre Versorgung, etwa nach Krankenhaus.
- Pflegehilfsmittel — Pflegebett, Rollstuhl, Inkontinenzmaterial.
- Wohnumfeld-Maßnahmen — Treppenlift, barrierefreies Bad, Türverbreiterung.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2026
Die Pflegekasse zahlt nach Pflegegrad gestaffelte Beträge. Ab 1. Januar 2026 gelten:
| Pflegegrad | Pflegegeld (Angehörige) | Pflegesachleistung (Pflegedienst) |
|---|---|---|
| 1 | – | – |
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € |
Reichen diese Pauschalen nicht für eine angemessene Pflege, prüft das Sozialamt ergänzend Hilfe zur Pflege — basierend auf dem individuell nachgewiesenen Pflegebedarf.
Wann übernimmt das Sozialamt zusätzlich?
Häufige Konstellationen für eine ergänzende Bewilligung:
- Pflegegrad 1: Pflegekasse zahlt nur kleine Entlastungsbeträge, Sozialamt kann größere Hilfe leisten.
- Hoher Pflegeaufwand bei Pflegegrad 2: 24-Stunden-Betreuung kostet weit mehr als 796 Euro Sachleistung.
- Demenz mit verhaltensbedingten Mehrbedarfen: zusätzliche Betreuung neben Grundpflege.
- Ausfall der Hauptpflegeperson: Verhinderungspflege erschöpft, Sozialamt füllt auf.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Die Pflegekasse stellt jährlich Budgets bereit, die häufig zu klein sind:
| Leistung | Pflegekassen-Budget 2026 |
|---|---|
| Verhinderungspflege | 1.685 €/Jahr |
| Kurzzeitpflege | 1.854 €/Jahr |
| Gemeinsamer Entlastungstopf | seit 2025 zusammengelegt auf 3.539 €/Jahr |
Bei langen Pflegeurlauben oder Krankenhausaufenthalten der Hauptpflegeperson kann das Sozialamt ergänzend einspringen — vorausgesetzt, Einkommen und Vermögen liegen unter den Grenzen.
Pflegehilfsmittel: Was zahlt wer?
Die Pflegekasse leistet bei Pflegegrad 1 bis 5:
- 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel).
- 90 %-Zuschuss für technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl) — der Eigenanteil ist auf 25 Euro je Hilfsmittel gedeckelt.
Reicht das nicht, kann Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe (SGB IX) den Rest übernehmen. Bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG ist häufig die Eingliederungshilfe der korrekte Träger.
Wohnumfeld-Verbesserungen
Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern:
- Treppenlift (Innen- oder Außenlift)
- Barrierefreies Bad (bodengleiche Dusche, Haltegriffe)
- Türverbreiterung für Rollstühle
- Rollstuhlrampe am Eingang
- Spezialtüren mit elektrischem Antrieb
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Bei einer Wohngemeinschaft mit mehreren Pflegebedürftigen erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro. Sind die tatsächlichen Kosten höher, kann das Sozialamt ergänzen.
Antrag und Verfahrensablauf
- Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen — Voraussetzung für alle weiteren Leistungen.
- Pflegekassen-Leistungen ausschöpfen — Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege.
- Antrag auf Hilfe zur Pflege beim örtlichen Sozialamt — formloser Antrag genügt.
- Pflegebedarfs-Ermittlung — das Sozialamt prüft den tatsächlichen Bedarf, ggf. durch Hausbesuch oder ärztliches Gutachten.
- Bescheid — Bewilligung erfolgt rückwirkend zum Antragsmonat.
Geschützte Beträge und Freibeträge
Bei der ambulanten Pflege werden Einkommen und Vermögen weniger streng angerechnet als bei der vollstationären:
- Der Vermögensfreibetrag liegt unverändert bei 10.000 Euro pro Person.
- Vom Einkommen werden Freibeträge nach § 85 SGB XII abgezogen, die deutlich höher sind als beim Regelsatz der Grundsicherung.
- Bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen gibt es zusätzliche Freibeträge.
Häufige Fragen
Kann das Pflegegeld der Pflegekasse aufgestockt werden? Ja, wenn der nachgewiesene Pflegebedarf die SGB-XI-Pauschalen übersteigt.
Was sind die wichtigsten häuslichen Leistungen? Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld-Maßnahmen.
Wer übernimmt Pflegehilfsmittel? Erst die Pflegekasse, ergänzend das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe.
Werden Wohnumfeld-Maßnahmen wie ein Treppenlift bezahlt? Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme durch die Pflegekasse, ergänzend Hilfe zur Pflege.