Pflegeheim-Kosten 2026: Wann übernimmt die Grundsicherung den Eigenanteil?

2026-05-12 von Grundsicherung-Hilfe Redaktion

Ein Platz im Pflegeheim kostet 2026 oft mehr, als Rente und Pflegekasse decken. Wenn die eigenen Mittel nicht reichen, greift Hilfe zur Pflege nach SGB XII Kapitel 7 — auch bekannt als „Pflegewohngeld” oder „Sozialhilfe im Pflegefall”.

Wie setzen sich die Pflegeheim-Kosten zusammen?

Die Heimkosten bestehen aus vier Bausteinen:

KostenanteilTrägerHöhe (Beispiel)
Pflegebedingte AufwendungenPflegekasse SGB XIPauschal nach Pflegegrad
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)Bewohnerca. 1.000–1.800 €/Monat
Unterkunft und VerpflegungBewohnerca. 800–1.000 €/Monat
InvestitionskostenBewohnerca. 400–800 €/Monat

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist seit 2017 für alle Bewohner desselben Heims gleich — unabhängig vom Pflegegrad. Höhere Pflegegrade führen also nicht automatisch zu höheren Eigenanteilen.

Welche Leistungszuschläge mindern den Eigenanteil?

Seit dem 1. Januar 2022 zahlt die Pflegekasse Leistungszuschläge nach Verweildauer im Heim:

VerweildauerZuschlag auf den EEE
0–12 Monate15 %
13–24 Monate30 %
25–36 Monate50 %
ab 37 Monaten75 %

Diese Zuschläge werden bereits vor der Bedürftigkeitsprüfung des Sozialamts angerechnet — der Bewohner muss also weniger aus eigener Tasche zahlen, und das Sozialamt muss seltener einspringen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Das Sozialamt übernimmt den Eigenanteil, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Pflegegrad anerkannt (in der Regel ab Pflegegrad 2).
  2. Einkommen (Rente, Pension, Mieteinnahmen, Witwenrente) reicht nicht zur Deckung.
  3. Vermögen liegt unter dem Schonbetrag von 10.000 Euro (20.000 Euro bei Ehepaaren).

Übersteigt das Vermögen den Freibetrag, muss zunächst das übersteigende Vermögen aufgebraucht werden — danach setzt die Hilfe zur Pflege ein.

Wie wird der Anrechnungsbetrag berechnet?

Das Sozialamt setzt alle anrechenbaren Einkommen des Bewohners gegen den Eigenanteil:

Eigenanteil Heim         3.000 €
- anrechenbare Rente   - 1.400 €
- Witwenrente          -   600 €
- Mieteinnahmen        -   200 €
= Lücke / Sozialamt      800 €

Beim Einkommen werden Freibeträge berücksichtigt, etwa ein Barbetrag zur persönlichen Verfügung in Höhe von rund 135 Euro monatlich (Stand 2026, 27 % des Regelsatzes der Stufe 1). Das ist das sogenannte Taschengeld, das jeder Heimbewohner zur freien Verfügung behält.

Der Barbetrag — was bleibt zum Leben übrig?

Wer im Pflegeheim wohnt und Hilfe zur Pflege erhält, dem stehen zu:

  • Barbetrag zur persönlichen Verfügung (rund 135 €/Monat 2026),
  • Bekleidungspauschale (ca. 23 €/Monat),
  • angemessene Versicherungen (z. B. Hausrat, Sterbegeld) bleiben tragbar,
  • Geschenke und kleine Aufwendungen sind im Barbetrag enthalten.

Elternunterhalt: Wann werden Kinder belangt?

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (Januar 2020) gilt:

  • Kinder werden nur belangt, wenn das eigene Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.
  • Bei mehreren Kindern wird die Grenze pro Kind geprüft.
  • Schenkungen der Eltern an die Kinder können in einem Zeitraum von 10 Jahren zurückgefordert werden — diese Regel bleibt unverändert.

Antrag und Unterlagen

Folgende Unterlagen sollten Sie bereithalten:

  1. Heimvertrag mit aktueller Kostenaufstellung.
  2. Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse.
  3. Renten- und Einkommensnachweise der letzten 3 Monate.
  4. Vermögensaufstellung (Konten, Versicherungen, Wertpapiere, Immobilien).
  5. Personalausweis oder Aufenthaltstitel.

Der Antrag wird beim örtlichen Sozialamt gestellt — entweder am Wohnort vor dem Heimeinzug oder am Heimort. Im zweiten Fall greift der Schutz der ursprünglichen Zuständigkeit für maximal zwei Jahre.

Häufige Fallstricke

  • Schenkungen unter 10 Jahren werden zurückgefordert — auch kleine Beträge.
  • Lebensversicherungen zählen meist zum verwertbaren Vermögen, sofern sie nicht unter den Vermögensschutz für die Altersvorsorge fallen.
  • Selbstgenutzte Immobilie: bei Heimeinzug eines Ehepartners bleibt sie geschützt, beim alleinstehenden Bewohner kann das Sozialamt Verwertung verlangen — meist über eine dingliche Sicherung statt Verkauf.

Was ist 2026 neu?

  • Pflegereform: höhere Leistungszuschläge nach Verweildauer ab Juli 2026 in Diskussion.
  • Digitaler Pflegeantrag in mehr Bundesländern verfügbar.
  • Tariftreue-Anpassung: Personalkosten steigen, der EEE entsprechend.

Häufige Fragen

Wer trägt den Eigenanteil im Pflegeheim? Zuerst der Bewohner aus eigenem Einkommen und Vermögen, dann ergänzend das Sozialamt.

Wie hoch ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil 2026? 2.900 bis 3.100 Euro im Bundesdurchschnitt, regional deutlich abweichend.

Werden Kinder zum Unterhalt herangezogen? Nur ab 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen pro Kind.

Wie viel Vermögen darf ich behalten? 10.000 Euro pro Person, 20.000 Euro pro Ehepaar — plus selbstgenutzte Immobilie, Hausrat und Bestattungsvorsorge.

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