Mehrbedarf bei Schwerbehinderung 2026: Merkzeichen G, aG, H und mehr

2026-05-12 von Grundsicherung-Hilfe Redaktion

Wer als Schwerbehinderter Grundsicherung bezieht, hat Anspruch auf zusätzliche Leistungen — den Mehrbedarf von 17 Prozent und eine Reihe weiterer Nachteilsausgleiche. Die Höhe und Art der Ansprüche hängen vom Grad der Behinderung (GdB) und vor allem von den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab.

Rechtsgrundlage: § 30 SGB XII

Der Mehrbedarf für Schwerbehinderte ist in § 30 Abs. 1 SGB XII geregelt:

„Für Personen, die […] das maßgebende Lebensalter erreicht haben und voll erwerbsgemindert sind, wird ein Mehrbedarf von siebzehn vom Hundert des nach § 28 maßgebenden Regelsatzes anerkannt, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G besitzen.”

Das bedeutet:

  • 17 Prozent Mehrbedarf auf den jeweiligen Regelsatz.
  • Voraussetzung: Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis.
  • Personenkreis: Empfänger der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Beispielrechnung 2026

Bei einem Regelsatz von 563 € (Stufe 1) ergeben 17 % Mehrbedarf 95,71 €/Monat.

Ein alleinstehender schwerbehinderter Empfänger mit Merkzeichen G erhält damit:

Regelsatz                563,00 €
+ Mehrbedarf 17 %         95,71 €
= Mehrbedarfs-Regelsatz  658,71 €/Monat

Hinzu kommen Kosten der Unterkunft und Heizung sowie weitere Mehrbedarfe (z. B. kostenaufwändige Ernährung).

Die wichtigsten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

MerkzeichenBedeutungWichtigster Vorteil
GGehbehindert17 % Mehrbedarf, KFZ-Steuerermäßigung
aGAußergewöhnlich gehbehindertKostenlose ÖPNV-Nutzung, Parkerleichterung
HHilflosPflegegeld, Steuerfreibetrag
BlBlindBlindengeld nach Landesblindengeldgesetz
GlGehörlosNachteilsausgleich Telekommunikation
RFRundfunkermäßigungBefreiung vom GEZ-Beitrag
BBegleitung im ÖPNVBegleitperson fährt kostenlos
1. Kl.1. Klasse-BerechtigungBei Schwerbehinderung kriegsbeschädigt

Merkzeichen G

Wird bei erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vergeben — typische Diagnosen:

  • Schwere orthopädische Erkrankungen (Hüfte, Knie, Wirbelsäule).
  • Herz- oder Lungenerkrankungen mit Gehleistung unter 2 km.
  • Neurologische Erkrankungen (MS, Parkinson) mit Gehstörungen.

→ Voraussetzung für den 17-Prozent-Mehrbedarf in der Grundsicherung.

Merkzeichen aG

Außergewöhnliche Gehbehinderung — wer praktisch ohne Fremdhilfe oder Rollstuhl nicht mehr gehen kann. Voraussetzungen sind streng:

  • Rollstuhlpflichtig oder
  • Gehfähigkeit nur mit großer Anstrengung über sehr kurze Strecken.

Vorteil: Kostenlose ÖPNV-Nutzung mit Beiblatt, Behindertenparkplatz-Ausweis (Inhaberkarte). Der Mehrbedarf bleibt bei 17 Prozent — keine Erhöhung gegenüber Merkzeichen G.

Merkzeichen H

Hilflosigkeit — wer dauerhaft fremde Hilfe in mehreren häufig wiederkehrenden Verrichtungen des Alltags benötigt. Typische Konstellation: Pflegegrad 3 oder höher.

Vorteile:

  • Pflegegeld der Pflegeversicherung (parallel zu SGB-XI-Leistungen).
  • Steuerlicher Pauschbetrag für Behinderte (3.700 € pro Jahr 2026) — für Rentner relevant.
  • Kostenlose ÖPNV-Nutzung mit Beiblatt.

Merkzeichen RF

Rundfunkbeitragsermäßigung — Voraussetzung: GdB mindestens 80 und durch die Behinderung ständig an der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen gehindert. Vorteil: Reduzierter Rundfunkbeitrag von 6,12 €/Monat statt 18,36 €/Monat.

Weitere Nachteilsausgleiche

Über den 17-Prozent-Mehrbedarf hinaus profitieren Schwerbehinderte von:

Steuerlicher Pauschbetrag

Für Schwerbehinderte gilt ein einkommensteuerlicher Pauschbetrag:

GdBPauschbetrag 2026
20384 €
30620 €
40860 €
501.140 €
601.440 €
701.780 €
802.120 €
902.460 €
1002.840 €
Hilflos / Blind7.400 €

Bei Grundsicherungs-Bezug oft irrelevant (keine Steuer fällig), aber bei Rentnern mit höherer Rente steuermindernd.

KFZ-Steuerermäßigung

  • Merkzeichen G: 50 % Ermäßigung der KFZ-Steuer.
  • Merkzeichen aG, H, Bl: vollständige Befreiung.

Kündigungsschutz

Schwerbehinderte (GdB ab 50) haben erweiterten Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis und Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr.

Wohnungsbau und Wohngeld

  • Eingliederungshilfe SGB IX kann Wohnungsanpassung bezahlen.
  • Schwerbehindertenausweis ist Nachweis für Wohnberechtigungsschein (WBS) in vielen Bundesländern.

Antrag und Verfahren

Schritt 1: Schwerbehindertenausweis beantragen

  • Beim Versorgungsamt des Bundeslandes (oft beim Landesamt für soziale Angelegenheiten).
  • Online-Antrag über die Landesportale möglich (z. B. www.lsf.berlin.de für Berlin).
  • Ärztliche Unterlagen (Diagnosen, Befunde) mitsenden oder Vollmacht zur Anforderung beim Versorgungsamt erteilen.

Schritt 2: Bescheid und Merkzeichen

  • Versorgungsamt setzt GdB fest und prüft Merkzeichen.
  • Bescheid mit Ausweis-Karte und ggf. Beiblatt für ÖPNV.
  • Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats, ggf. Klage vor dem Sozialgericht.

Schritt 3: Mehrbedarf beim Sozialamt beantragen

  • Schwerbehindertenausweis beim Sozialamt vorlegen.
  • 17-Prozent-Mehrbedarf wird rückwirkend zum Antragsmonat oder zum Beginn der Schwerbehinderung gewährt — was später ist.

Praxistipps

  • Versorgungsamt frühzeitig kontaktieren — Verfahren dauert oft 6–12 Monate.
  • Atteste sammeln — je mehr ärztliche Befunde, desto höher die Chance auf günstige GdB-Festsetzung.
  • Spezialarzt-Befunde sind aussagekräftiger als Hausarzt-Befunde.
  • Bei Ablehnung des Merkzeichens G — fachärztliches Gutachten zur Gehfähigkeit einreichen.
  • GdB-Erhöhung alle 5 Jahre möglich — bei Verschlechterung des Gesundheitszustands.

Häufige Fallstricke

  • Befristeter Ausweis: Bei vorübergehender Behinderung wird der Ausweis befristet — vor Ablauf erneut beantragen.
  • Merkzeichen B: Berechtigt nur zur kostenfreien Begleitung, nicht zur eigenen kostenfreien ÖPNV-Nutzung.
  • Wertmarke ÖPNV: Die kostenfreie ÖPNV-Nutzung bei aG/H/Bl/Gl erfordert eine zusätzliche Wertmarke (kostenfrei oder reduziert).
  • Mehrbedarf bei Wegfall der Voraussetzungen: Wenn die Person die Altersgrenze noch nicht erreicht hat und Erwerbsfähigkeit wiedererlangt, entfällt der Mehrbedarf.

Sonderfall: Mehrbedarf bei Bürgergeld

Im Bürgergeld (SGB II) gibt es einen ähnlichen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II — auch dort 17 Prozent — für erwerbsfähige Schwerbehinderte mit Merkzeichen G, die eine Eingliederungsleistung erhalten.

Häufige Fragen

Wer bekommt den Mehrbedarf von 17 Prozent? Voll erwerbsgeminderte Grundsicherungs-Empfänger mit Merkzeichen G.

Wann gibt es den Mehrbedarf bei Hilfe zum Lebensunterhalt? Bei voll Erwerbsgeminderten unter Altersgrenze oder bei Eingliederungshilfe-Beziehern unter 65.

Welche Merkzeichen sind wichtig? G, aG, H, Bl, Gl, RF, B — jeweils mit unterschiedlichen Vorteilen.

Wo beantrage ich den Ausweis? Beim Versorgungsamt des Bundeslandes.

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