Medikamente, Reha & Hilfsmittel bei Grundsicherung: Wer zahlt was 2026?

2026-05-12 von Grundsicherung-Hilfe Redaktion

Grundsicherungs-Empfänger sind in den allermeisten Fällen über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert — das Sozialamt zahlt die Beiträge. Für Medikamente, Reha-Maßnahmen und Hilfsmittel gilt damit grundsätzlich der GKV-Leistungskatalog. Hilfe zur Gesundheit nach SGB XII Kapitel 5 ergänzt nur in Sonderfällen.

Medikamenten-Zuzahlungen 2026

Die gesetzliche Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten:

  • 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises,
  • mindestens 5 Euro pro Packung,
  • höchstens 10 Euro pro Packung.

Frei verkäufliche Medikamente (OTC) werden grundsätzlich nicht erstattet — Ausnahme: Kinder bis 12 Jahre oder bei bestimmten chronischen Erkrankungen mit ärztlicher Verordnung.

Beispielrechnung

MedikamentPreisZuzahlung
Schmerzmittel 20 Tbl.8 €5 € (Mindestbetrag)
Blutdrucksenker 100 Tbl.45 €4,50 € — also 5 € (Mindestbetrag)
Insulin 5 Pens180 €10 € (Höchstbetrag)

Belastungsgrenze und Befreiung

Die Belastungsgrenze schützt vor Überforderung:

  • 2 Prozent des Jahres-Brutto-Einkommens für Nicht-Chroniker.
  • 1 Prozent für chronisch Kranke (Chroniker-Bescheinigung des Arztes erforderlich).

Bei Grundsicherung mit beispielsweise 563 Euro Regelsatz × 12 = 6.756 Euro Jahres-Regelsatz liegt die Belastungsgrenze bei rund 135 Euro (chronisch krank: rund 68 Euro). Sobald Sie diese Summe an Zuzahlungen in einem Jahr erreicht haben, beantragen Sie bei der Krankenkasse die Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres.

So beantragen Sie die Zuzahlungsbefreiung

  1. Belege sammeln — alle Zuzahlungs-Quittungen des Jahres.
  2. Antrag bei der Krankenkasse — Formular „Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen”.
  3. Einkommensnachweis beifügen — Grundsicherungs-Bescheid genügt meist.
  4. Bescheid abwarten — die Krankenkasse stellt einen Befreiungsausweis aus, der bis Jahresende gilt.

Wer chronisch krank ist, kann zusätzlich eine Vorab-Befreiung beantragen — die Krankenkasse zieht die 1-Prozent-Grenze direkt vom Konto ein, und Sie sind das gesamte Jahr von Zuzahlungen befreit.

Reha-Maßnahmen: Wer ist zuständig?

Bei Reha-Bedarf prüft das Sozialsystem mehrere Träger in einer festen Reihenfolge:

Reha-ArtPrimärer Träger
Medizinische Reha bei ErwerbsfähigenDeutsche Rentenversicherung
Medizinische Reha bei RentnernKrankenkasse
Anschluss-Heilbehandlung nach OPKrankenkasse
Berufliche Reha (Umschulung)Bundesagentur für Arbeit / DRV
Soziale Reha (Teilhabe)Sozialamt (Eingliederungshilfe SGB IX)

Bei Grundsicherungs-Empfängern im Rentenalter ist die Krankenkasse der wichtigste Reha-Träger. Bei jüngeren Empfängern mit Erwerbsminderungsrente kann auch die Rentenversicherung zuständig sein.

Hilfe zur Gesundheit bei Reha

Hilfe zur Gesundheit greift nur ausnahmsweise bei Reha-Maßnahmen:

  • Wenn keine Krankenversicherung besteht (selten bei Grundsicherung).
  • Wenn die GKV die medizinisch zwingende Reha ablehnt und ein Widerspruchsverfahren erfolgreich ist — dann ergänzt das Sozialamt im Einzelfall.

Hilfsmittel: Was zahlt wer?

Hilfsmittel werden nach Träger unterschieden:

Krankenkasse (medizinische Hilfsmittel)

  • Brillen (bei starker Sehschwäche)
  • Hörgeräte (bis Festbetrag)
  • Rollstühle, Rollatoren (Eigenanteil 10 % bzw. max. 10 €)
  • Prothesen, Orthesen
  • Inkontinenzmaterial (10 % Eigenanteil)
  • Bandagen, Einlagen

Pflegekasse (pflegerische Hilfsmittel)

  • Pflegebetten (Pflegegrad ab 1)
  • Pflegeleistungen-Verbrauchsmaterial (42 €/Monat Pauschale)
  • Wohnumfeld-Verbesserungen (Treppenlift, barrierefreies Bad — bis 4.180 €/Maßnahme)

Eingliederungshilfe SGB IX

  • Spezielle Hilfsmittel für behinderte Menschen, die die soziale Teilhabe ermöglichen.
  • Kommunikationshilfen (z. B. Sprachcomputer).
  • Therapie-Geräte zur Förderung von Selbstständigkeit.

Hilfe zur Gesundheit SGB XII

  • Ergänzend, wenn kein anderer Träger zuständig ist.
  • Bei Nicht-Versicherten alle medizinischen Hilfsmittel im GKV-Umfang.

Hörgeräte: Festbetrag und Mehrkosten

Die GKV zahlt Festbeträge pro Hörgerät:

SchwerhörigkeitsgradFestbetrag (ca.)
Mittelgradig685 €
Hochgradig920 €
An Taubheit grenzend1.270 €

Bei moderner Hörgeräte-Technik (Bluetooth, Tinnitus-Funktion, geräuscharme Kanäle) liegen die Marktpreise oft bei 1.500–3.000 Euro pro Gerät. Die Differenz zum Festbetrag trägt der Patient — auch bei Grundsicherung.

Eine medizinische Begründung für ein höherwertiges Gerät (z. B. bei Beruf mit hoher akustischer Anforderung, gehörlosen Kindern in der Schule) kann eine ergänzende Übernahme durch die Eingliederungshilfe rechtfertigen — aber nicht durch Hilfe zur Gesundheit.

Sonderfall: Schwerbehinderung

Wer schwerbehindert ist (GdB ab 50), profitiert von Nachteilsausgleichen:

  • Befreiung von Rundfunkbeitrag bei Merkzeichen RF.
  • Steuerermäßigungen (auch wenn keine Steuer gezahlt wird, bei Renten relevant).
  • Erleichterter Zugang zu Eingliederungshilfe SGB IX.
  • Mehrbedarf in der Grundsicherung (17 % des Regelsatzes bei Merkzeichen G oder aG).

→ Mehr Details: Mehrbedarf bei Schwerbehinderung.

Praxistipps

  • Belege sammeln — jede Zuzahlung quittieren lassen.
  • Chroniker-Status beim Arzt klären — niedrigere Belastungsgrenze.
  • Festbetrags-Vergleich bei Hörgeräten und Hilfsmitteln — manche Sanitätshäuser bieten Hilfsmittel ohne Aufzahlung.
  • Härtefall-Antrag bei der Krankenkasse — bei niedrigem Einkommen oft erfolgreich.
  • Reha-Träger-Klärung vor Antrag — der falsche Antrag verzögert das Verfahren.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Medikamenten-Zuzahlungen 2026? 10 % des Apothekenpreises, mindestens 5 €, maximal 10 € pro Packung.

Werden Reha-Maßnahmen über das Sozialamt bezahlt? In der Regel nicht — primär Krankenkasse oder Rentenversicherung. Hilfe zur Gesundheit nur ausnahmsweise.

Wer bezahlt einen Rollstuhl oder ein Pflegebett? Rollstuhl: Krankenkasse (10 % Eigenanteil). Pflegebett: Pflegekasse (max. 25 € Eigenanteil).

Was passiert mit Hörgeräten und deren Eigenanteil? GKV zahlt Festbetrag (ca. 700 €), Mehrkosten sind Eigenleistung.

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