Zahnersatz, Brille & Kontaktlinsen bei Grundsicherung: Was zahlt das Sozialamt 2026?

2026-05-12 von Grundsicherung-Hilfe Redaktion

Wer Grundsicherung bezieht und eine teure Zahnbehandlung oder eine neue Brille braucht, fragt sich oft: Wer zahlt das? Die Antwort hängt vom Leistungstyp ab — und davon, ob die GKV-Härtefallregelung greift oder ob das Sozialamt ergänzend Hilfe zur Gesundheit leistet.

Zahnersatz: Festzuschüsse und Härtefall

Seit 2005 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung befundbezogene Festzuschüsse zum Zahnersatz — ein fester Eurobetrag, der sich nach dem Befund (fehlender Zahn, Brückenbedarf, Vollprothese) richtet.

Die Zuschuss-Stufen

StufeVoraussetzungFestzuschuss-Anteil
RegelversorgungKeine besondere Vorsorge60 %
5-Jahres-BonusLückenloses Bonusheft 5 Jahre70 %
10-Jahres-BonusLückenloses Bonusheft 10 Jahre75 %
HärtefallNiedriges Einkommen100 % (doppelter Zuschuss)

Die Härtefallregelung im Detail

§ 55 Abs. 2 SGB V definiert die Härtefall-Voraussetzungen. Anspruchsberechtigt sind:

  • Grundsicherungs-Empfänger (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
  • Sozialhilfe-Empfänger nach SGB XII.
  • Asylbewerber mit Leistungen nach AsylbLG.
  • Alle anderen Personen, deren Bruttoeinkommen unter den Grenzwerten liegt:

Einkommensgrenzen 2026 (Bruttoeinkommen pro Monat):

HaushaltsgrößeGrenzwert
Alleinstehend1.358 €
Mit einer weiteren Person1.697 €
Mit zwei weiteren Personen2.036 €
Jede weitere Person+ 339 €

Bei Härtefall entfällt der Eigenanteil zum doppelten Festzuschuss. Das bedeutet: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Regelversorgung vollständig — der Patient zahlt nichts.

Was bedeutet „Regelversorgung”?

Die Regelversorgung ist die medizinisch ausreichende und zweckmäßige Versorgung. Bei Lücken etwa eine Brücke oder eine Teilprothese aus Standardmaterial.

Wer aufwändigeren Zahnersatz wünscht (z. B. Implantate, höherwertige Materialien, Keramikverblendungen), trägt die Differenz zwischen Regelversorgung und gewählter Versorgung selbst. Diese Differenz wird nicht vom Sozialamt übernommen.

Antrag der Härtefallregelung

  1. Behandlungsplan vom Zahnarzt einholen — enthält Befund, geplante Versorgung und Kostenaufstellung.
  2. Genehmigung der Krankenkasse abwarten (gesetzlich 2–3 Wochen).
  3. Härtefall-Bescheinigung beim Sozialamt oder bei der Krankenkasse beantragen — der Grundsicherungs-Bescheid genügt meist.
  4. Behandlung beginnen — die Krankenkasse rechnet direkt mit dem Zahnarzt ab.

Brille: Wann zahlt die Krankenkasse?

Seit dem 11. April 2017 zahlt die GKV wieder Brillengläser für Erwachsene mit starker Sehschwäche. Die Voraussetzungen sind in § 33 SGB V geregelt:

Anspruchsberechtigung

Erwachsene erhalten Brillengläser nur bei

  • mehr als 6 Dioptrien sphärisch (Kurz- oder Weitsichtigkeit),
  • mehr als 4 Dioptrien zylindrisch (Hornhautverkrümmung),
  • bestimmten Augenerkrankungen (z. B. Aphakie nach Grauer-Star-OP, Makuladegeneration).

Außerdem haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre uneingeschränkten Anspruch auf Brillengläser.

Höhe der Übernahme

Die Krankenkasse zahlt Festbeträge für Brillengläser:

Brillen-TypFestbetrag pro Glas (ca.)
Einstärken-Standardglas9 €
Mehrstärken-Standardglas19 €
Spezialgläser (z. B. Prismen)bis 60 €

Die Brillenfassung ist eine reine Eigenleistung — auch bei Grundsicherung.

Wann zahlt Hilfe zur Gesundheit?

Hilfe zur Gesundheit nach SGB XII Kapitel 5 deckt Brillenkosten nur in sehr engen Ausnahmen:

  • Wenn keine GKV-Mitgliedschaft besteht (selten bei Grundsicherung).
  • Wenn die Brille medizinisch zwingend notwendig ist und außerhalb der Festbeträge liegt (z. B. bei seltenen Augenkrankheiten mit Spezialgläsern).

Reine Komfort- oder Designwünsche (entspiegelte Gläser, modische Fassungen) sind keine Sozialhilfe-Leistung.

Kontaktlinsen: Nur in medizinischen Ausnahmen

Kontaktlinsen werden von der GKV grundsätzlich nicht übernommen — sie gelten als Komfort-Versorgung. Ausnahmen sind in § 33 SGB V iVm den Hilfsmittel-Richtlinien geregelt:

  • Anisometropie von mehr als 2 Dioptrien (unterschiedliche Sehstärke beider Augen).
  • Irreguläre Hornhaut, etwa bei Keratokonus.
  • Sehstörungen mit medizinisch zwingender Indikation.

In diesen Fällen werden auch harte Spezial-Kontaktlinsen über die GKV abgerechnet. Ohne medizinische Indikation sind Kontaktlinsen eine vollständige Eigenleistung — auch für Grundsicherungs-Empfänger.

Sonderfälle: Implantate und Brücken

Implantate gehören nicht zur Regelversorgung. Wer als Grundsicherungs-Empfänger ein Implantat wünscht, trägt die Mehrkosten vollständig selbst — das Sozialamt kommt nicht für die Differenz auf.

Eine Ausnahme bilden medizinisch zwingend notwendige Implantate (z. B. bei nicht prothesefähigem Kiefer wegen Tumor-Operation). Hier kann die GKV im Einzelfall den vollen Festzuschuss leisten, ergänzend ist Hilfe zur Gesundheit möglich.

Praxistipps

  • Bonusheft lückenlos pflegen — alle 12 Monate Zahnarzt-Stempel sichern den 5- und 10-Jahres-Bonus.
  • Heil- und Kostenplan schriftlich einreichen — die Krankenkasse muss vor Behandlungsbeginn genehmigen.
  • Härtefall-Antrag so früh wie möglich stellen — auch rückwirkend möglich, aber komplizierter.
  • Brille vor 2017 verloren? Krankenkasse fragt nach Verordnung des Augenarztes — diese ist auch für Privatbestellungen sinnvoll, um Steuerersparnis zu sichern.
  • Vergleich der Festbeträge zwischen Optikern lohnt sich — die Festbeträge sind oft niedriger als die Listenpreise.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Zahnersatz-Härtefallregelung? Alle Grundsicherungs-Empfänger und Personen mit Einkommen unter 1.358 €/Monat (Alleinstehend).

Wann zahlt die Krankenkasse eine Brille? Bei Sehschwäche ab 6 Dioptrien Sphäre oder 4 Dioptrien Zylinder.

Werden Kontaktlinsen erstattet? Nur bei medizinisch begründeten Ausnahmen, sonst Eigenleistung.

Was übernimmt Hilfe zur Gesundheit zusätzlich? Sonderfälle ohne Krankenversicherung oder außerhalb der GKV-Festbeträge.

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