Regelsätze Grundsicherung 2026: Übersicht aller Bedarfsstufen & Mehrbedarfe
Zum 1. Januar 2026 gelten unveränderte Regelsätze gegenüber 2025 — die sogenannte Nullrunde, gekoppelt mit einem Besitzschutz für Bestandsfälle. Diese Übersicht fasst alle Bedarfsstufen, Mehrbedarfe und relevanten Beträge in einer kompakten Tabelle zusammen.
Die sechs Bedarfsstufen im SGB XII
Der Regelbedarf wird nach Lebenssituation in sechs Stufen unterteilt:
| Stufe | Lebenssituation | Regelsatz 2026 |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
| 2 | Erwachsene Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
| 3 | Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern oder in Einrichtungen | 451 € |
| 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| 6 | Kinder unter 6 Jahren | 357 € |
Was bedeutet Nullrunde 2026?
Der Regelsatz wird gemäß § 28 SGB XII jährlich angepasst — auf Basis eines Mischindex aus Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung. Für 2026 ergab die Berechnung eine Anpassung von 0 % — daher der Begriff Nullrunde.
Begründung der Nullrunde
- Rückläufige Inflation im relevanten Bemessungszeitraum (Mitte 2024 bis Mitte 2025).
- Vorausgegangene Erhöhungen 2024 und 2025 hatten den Regelsatz bereits stark angehoben.
- Statistische Glättung über mehrere Jahre verhindert sprunghafte Anpassungen.
Besitzschutz für Bestandsfälle
Auch wenn die Nullrunde formal keine Kürzung darstellt, gilt für alle laufenden Grundsicherungs-Bezieher ein Besitzschutz: Der bisherige Regelsatz wird nicht abgesenkt, auch wenn die rechnerische Anpassung unter dem Vorjahres-Wert läge.
Mehrbedarfe im Überblick
Zusätzlich zum Regelsatz gibt es Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII:
| Mehrbedarf | Voraussetzung | Höhe (% des Regelsatzes) |
|---|---|---|
| Schwerbehinderung | Merkzeichen G | 17 % |
| Alleinerziehend (1 Kind <7 oder ≥2 Kinder <16) | Alleinsorge | 36 % |
| Alleinerziehend (pro Kind ab 7) | Alleinsorge | 12 % je Kind, max. 60 % |
| Schwangerschaft | Ab 13. SSW | 17 % |
| Kostenaufwändige Ernährung | Ärztliches Attest | 10–30 % je Diagnose |
| Dezentrale Warmwasserversorgung | Kein zentraler Warmwasser-Anschluss | Tabelle nach Bedarfsstufe |
Beispielrechnungen 2026
Beispiel 1: Alleinstehende Rentnerin mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G):
Regelsatz Stufe 1: 563,00 €
Mehrbedarf Schwerbehinderung: 95,71 €
Summe Regelsatz + Mehrbedarf: 658,71 €
+ Kosten der Unterkunft (KdU): individuell
Beispiel 2: Schwangere Alleinerziehende mit 4-jährigem Kind:
Regelsatz Mutter (Stufe 1): 563,00 €
Mehrbedarf Schwangerschaft (17 %): 95,71 €
Mehrbedarf Alleinerziehend (36 %):202,68 €
Regelsatz Kind (Stufe 6): 357,00 €
Summe Regelbedarf + Mehrbedarfe: 1.218,39 €
+ Kosten der Unterkunft (KdU): individuell
Dezentrale Warmwasserversorgung
Wenn die Wohnung kein zentrales Warmwasser hat (Elektroboiler, Durchlauferhitzer), wird ein zusätzlicher Mehrbedarf nach § 30 Abs. 7 SGB XII gewährt:
| Bedarfsstufe | Mehrbedarf Warmwasser 2026 |
|---|---|
| Stufe 1 | 12,95 € |
| Stufe 2 | 11,64 € |
| Stufe 3 | 10,37 € |
| Stufe 4 | 1,98 € |
| Stufe 5 | 1,64 € |
| Stufe 6 | 0,79 € |
Diese Beträge gleichen die zusätzlichen Stromkosten für die Warmwasserbereitung aus, die nicht über die KdU abgedeckt sind.
Was sich 2026 sonst ändert
- Schonvermögen Pflegeheim: 10.000 € pro Person, 20.000 € pro Ehepaar — unverändert.
- Schonvermögen bei Heimeinzug mit erweiterter Karenzzeit von 2 Jahren.
- Bildung und Teilhabe-Paket: Schulbedarfspauschale 195 € im 1. Halbjahr, 130 € im 2. Halbjahr.
- Sozialtarif Telekom: weiterhin 6,99 €/Monat, optional erweiterbar.
→ Detaillierter: Pflegereform 2026: Auswirkungen auf die Grundsicherung. → Hintergrund: Energiepreisbremse Grundsicherung 2026.
Was bedeutet das in der Praxis?
Wer in 2026 erstmals Grundsicherung beantragt:
- Erhält den vollen Regelsatz seiner Bedarfsstufe ohne Abschläge.
- Profitiert vom Besitzschutz, falls eine Folgereform den Regelsatz kürzen sollte.
- Kann bei berechtigten Mehrbedarfen den Pflichtanteil seines Bedarfs erheblich erhöhen.
Wer bereits Grundsicherung bezieht:
- Erhält unverändert den Regelsatz aus 2025.
- Sollte prüfen, ob bislang alle Mehrbedarfe geltend gemacht sind.
- Kann bei Erkrankungen oder Lebensänderungen einen Folgeantrag auf neue Mehrbedarfe stellen.