Bestattungsvorsorge & Grundsicherung 2026: Wann zählt sie nicht zum Vermögen?

2026-05-12 von Grundsicherung-Hilfe Redaktion

Wer Grundsicherung bezieht oder absehbar beziehen wird, sollte die eigene Bestattung rechtzeitig regeln — nicht aus prophetischer Sorge, sondern weil das deutsche Sozialhilferecht eine angemessene Bestattungsvorsorge ausdrücklich vom verwertbaren Vermögen ausnimmt.

Rechtsgrundlage: Warum ist Bestattungsvorsorge geschützt?

§ 90 Abs. 3 SGB XII regelt die sogenannten Härtefälle: Vermögen darf nicht angerechnet werden, wenn die Verwertung „für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde”. Die Rechtsprechung — federführend das Bundessozialgericht (B 8 SO 13/19 R) — hat klargestellt, dass eine angemessene Bestattungsvorsorge unter diese Härteklausel fällt.

Hintergrund: Das Recht auf Selbstbestimmung über die eigene Bestattung ist Teil der Menschenwürde. Wer seine Bestattung zu Lebzeiten geplant und finanziert hat, soll diese Würde nicht durch eine Pflicht zur Auflösung der Vorsorge verlieren.

Was zählt als angemessene Bestattungsvorsorge?

In der Praxis akzeptieren die Sozialämter Beträge in folgender Größenordnung als angemessen:

Vorsorge-KomponenteÜblicher Rahmen
Sarg, Urne, Trauerfeier3.000 – 5.000 €
Grabstelle und Grabstein1.500 – 3.000 €
Grabpflege auf 10–20 Jahre2.000 – 4.000 €
Gesamt-Vorsorge angemessen5.000 – 10.000 €

Die genaue Grenze ist gesetzlich nicht fixiert. Maßgeblich sind:

  • Ortsübliche Bestattungskosten in der jeweiligen Region.
  • Wünsche des Betroffenen (z. B. besondere Grabstätte, Familienzusammenhang).
  • Vorhandene Familiengrabstätten mit laufenden Pflegekosten.

Bei nachvollziehbarer Begründung sind in Einzelfällen auch über 10.000 Euro anerkannt worden — etwa bei aufwändiger Familiengrabpflege über 30 Jahre oder Bestattungsformen mit hohem Aufwand (Seebestattung, alternative Friedhöfe).

Welche Vorsorge-Formen sind anrechnungsfrei?

1. Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto

Der Klassiker: Sie schließen mit einem Bestatter einen Vorsorgevertrag ab. Die vereinbarte Summe wird auf einem Treuhandkonto angelegt — meist bei der Deutschen Bestattungsvorsorge-Treuhand AG oder vergleichbaren Verbänden.

Vorteile:

  • Zweckgebunden: Das Geld kann nur für die Bestattung verwendet werden.
  • Insolvenzgeschützt: Falls der Bestatter insolvent wird, bleibt das Treuhandvermögen erhalten.
  • Anerkannt: Sozialämter akzeptieren diese Form regelmäßig ohne weitere Prüfung.

2. Sterbegeldversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht

Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung, die im Todesfall einen festen Betrag auszahlt. Wichtig:

  • Unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten eines konkreten Bestatters oder eines Familienmitglieds mit Bestattungsauftrag.
  • Zweckbindung im Versicherungsvertrag.

Bei freiem Bezugsrecht ohne Zweckbindung gilt die Versicherung als verwertbares Vermögen — sie wäre dann anrechnungspflichtig.

3. Friedhofsdauergrabpflegevertrag

Ein Dauergrabpflegevertrag mit einer Friedhofsverwaltung sichert die Grabpflege über 10, 20 oder 30 Jahre. Auch dieser Vertrag ist anrechnungsfrei, sofern die Höhe angemessen ist.

4. Eigener Spar-Topf — riskant

Geld auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto, das gedanklich für die Bestattung gedacht ist, zählt vollumfänglich zum verwertbaren Vermögen. Erst die zweckgebundene Anlage schafft Schonvermögen-Status.

So strukturieren Sie Ihre Vorsorge korrekt

  1. Beratungsgespräch mit einem Bestatter Ihrer Wahl — kostenfrei.
  2. Schriftlicher Bestattungsvorsorgevertrag mit klarer Leistungsbeschreibung.
  3. Treuhandanlage beim Bestattungsverband (Liste auf bdb-bestatter.de).
  4. Kopie des Vertrags beim Sozialamt einreichen — direkt mit dem Grundsicherungs-Antrag.
  5. Aktualisierung alle 5 Jahre — Inflationsanpassung der Vorsorge-Summe sinnvoll.

Was passiert mit Bestattungsvorsorge bei Heimeinzug?

Auch beim Einzug ins Pflegeheim mit Hilfe zur Pflege bleibt die Bestattungsvorsorge geschützt — sofern sie zweckgebunden und in angemessener Höhe ist.

Wichtig: Sozialämter prüfen bei Erstantrag in höherem Alter kritischer. Wer kurz vor dem Heimeinzug eine 15.000-Euro-Bestattungsvorsorge abschließt und dann sofort Sozialhilfe beantragt, riskiert eine Anrechnung wegen rechtsmissbräuchlicher Vermögensbeseitigung (§ 26 SGB XII).

→ Mehr zum Thema Heim: Pflegeheim-Kostenübernahme.

Häufige Fallstricke

  • Geld in der „Vorsorge-Schublade”: gedanklich für die Bestattung, faktisch verwertbares Vermögen → wird angerechnet.
  • Sterbegeldversicherung mit Kapitalwahlrecht: Versicherung mit Auszahlungsoption an Erben gilt als Kapital, nicht als Bestattungsvorsorge.
  • Zu hohe Vorsorge kurz vor Antrag: kann als rechtsmissbräuchliche Vermögensreduktion gewertet werden.
  • Übertragung an Angehörige: Schenkungen unterliegen der 10-Jahres-Rückforderungsfrist.

Sonderfall: Bestattungskosten ohne Vorsorge

Wer ohne Bestattungsvorsorge stirbt und die Erben nicht zahlen können oder das Erbe ausschlagen, kann Sozialbestattung nach § 74 SGB XII erhalten:

  • Das Sozialamt übernimmt die ortsüblichen, erforderlichen Bestattungskosten.
  • In der Regel wird eine einfache, schlichte Bestattung finanziert.
  • Voraussetzung ist die Bedürftigkeit der Erben oder die wirksame Erbschaftsausschlagung.

Wer rechtzeitig vorsorgt, bewahrt sich und die Angehörigen vor dieser Lösung — und sichert eine selbstbestimmte Bestattung.

Praxistipps

  • Bestatter mit Treuhand-Anschluss wählen — schützt vor Insolvenzrisiko.
  • Vorsorge-Höhe dokumentieren — Belege für ortsübliche Kosten sammeln.
  • Vertrag schriftlich abschließen — mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
  • Sozialamt frühzeitig informieren — die Vorsorge sollte bestehen, bevor Grundsicherung beantragt wird.
  • Bei Heimeinzug nicht überstürzen — kurzfristige große Vorsorge ist anrechnungsgefährdet.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Bestattungsvorsorge sein? In der Praxis 5.000–10.000 €, in begründeten Einzelfällen mehr.

Welche Vorsorgeform schützt am sichersten? Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto.

Ist eine Sterbegeldversicherung Vermögen oder nicht? Nur bei unwiderruflichem Bezugsrecht zugunsten eines Bestatters anrechnungsfrei.

Wird Bestattungsvorsorge auch bei Hilfe zur Pflege geschützt? Ja, einheitlich für alle SGB-XII-Leistungen.

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