Spenden — den Verein finanziell unterstützen

2026-05-12

Der Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V. finanziert seine Arbeit ohne Werbung auf den Plattformen und ohne politische Zuwendungen. Jede Spende — gleich ob einmalig oder regelmäßig — stärkt unsere Unabhängigkeit und ermöglicht es uns, Information, Befähigung und Teilhabe für Menschen im Bürgergeld und in der Grundsicherung weiterzuentwickeln.

Wofür wir Spenden einsetzen

Wir gehen mit Spenden so um, wie Sie es von einem Verein erwarten dürfen: zweckgebunden, sparsam und transparent. Konkrete Verwendungen sind:

  • Inhaltliche Arbeit — Recherche, Redaktion und juristische Prüfung neuer Ratgeberartikel rund um Grundsicherung
  • Interaktive Tools — Pflege und Ausbau von Anspruchsrechner, Bescheid-Check und Antragshelfern
  • Beratungsbegleitung — Unterstützung von Beratungsstellen mit aufbereitetem Material und Musterbriefen
  • Technische Infrastruktur — Hosting, Sicherheit, Barrierefreiheit, Datenschutz
  • Aufklärung und Vernetzung — Webinare, Schulungen und Zusammenarbeit mit Sozialverbänden

Bankverbindung

PositionWert
KontoinhaberSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.
IBANDE79 8306 5408 0007 0004 72
BICGENODEF1SLR
Verwendungszweck„Spende” oder „Spende — {Anschrift für Zuwendungsbestätigung}”

Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung wünschen, geben Sie bitte Ihre Postanschrift im Verwendungszweck an oder schreiben Sie uns nach der Überweisung eine kurze E-Mail an kontakt@neue-grundsicherung-hilfe.de.

Spendenquittung / Zuwendungsbestätigung

Der Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V. ist gemeinnützig und mildtätig (§§ 52, 53 AO) anerkannt. Der Bescheid des Finanzamts Offenbach am Main nach § 60a AO liegt vor.

Damit gilt:

  • Bis 300 € je Spende genügt nach § 50 Abs. 4 EStDV der vereinfachte Spendennachweis: der Kontoauszug Ihrer Bank zusammen mit unserem Spendenformular bzw. der von Ihrer Bank ausgestellte Beleg ist beim Finanzamt anzuerkennen.
  • Ab 300 € je Spende stellen wir Ihnen eine formelle Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) aus. Auf Wunsch erhalten Sie auch bei kleineren Beträgen jederzeit eine formelle Bestätigung.
  • Jahresbestätigungen für mehrere unterjährige Spenden versenden wir im ersten Quartal des Folgejahres automatisch — Voraussetzung ist, dass uns Ihre vollständige Postanschrift vorliegt.

Spenden sind als Sonderausgaben nach § 10b EStG bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte abzugsfähig.

Sachspenden

Sachspenden nehmen wir in Einzelfällen entgegen — z. B. Fachliteratur zum Sozialrecht, Technik für die Vereinsarbeit oder Räumlichkeiten für Veranstaltungen. Bitte sprechen Sie uns vorab unter kontakt@neue-grundsicherung-hilfe.de oder +49 69 50929003 an, damit wir Annahme, Wert und Verwendung gemeinsam klären können. Für Sachspenden gelten besondere Regeln zur Wertermittlung (§ 10b Abs. 3 EStG).

Regelmäßig spenden

Regelmäßige Spenden helfen uns am meisten, weil sie Planungssicherheit geben. Sie können ganz einfach einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einrichten — gleicher Empfänger und Verwendungszweck wie oben, beliebige Frequenz (monatlich, quartalsweise, jährlich).

Wenn Sie Förderer auf Dauer werden möchten, ist die Mitgliedschaft der nächstliegende Schritt: ab 60 € pro Jahr werden Sie stimmberechtigtes Mitglied im Verein. → Mehr zur Mitgliedschaft

Transparenz

Wir veröffentlichen einen jährlichen Bericht zu Einnahmen und Verwendung, in der Regel zum Anfang des zweiten Quartals des Folgejahres. Der Bericht wird auf unseren Plattformen verlinkt und Mitgliedern in der Mitgliederversammlung vorgestellt.

Der Verein ist beim Amtsgericht Offenbach am Main unter VR 6219 eingetragen. Steuer-Nr. 044 250 5807 7, Finanzamt Offenbach am Main.

Kontakt

Für Rückfragen, individuelle Spendenanlässe (Geburtstage, Jubiläen) oder Spenden im Rahmen von Trauerfällen schreiben Sie uns gerne direkt an:

  • E-Mail: kontakt@neue-grundsicherung-hilfe.de
  • Telefon: +49 69 50929003

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