Geschichte des Vereins — von der Idee zur Eintragung
Der Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V. ist im Frühjahr 2026 in Offenbach am Main gegründet worden, um Menschen im Bürgergeld und in der Grundsicherung beim Verstehen und Durchsetzen ihrer Ansprüche zu unterstützen. Diese Seite zeichnet die Entstehung des Vereins nach — von der ersten Idee bis zur Eintragung beim Amtsgericht und der Anerkennung als gemeinnützig und mildtätig.
Die Idee: Sozialrecht verständlich machen
Vor der Gründung des Vereins arbeiteten Olaf Mirel und Milena Kahramanova bereits an digitalen Informationsangeboten rund um das deutsche Sozialsystem. Olaf, langjähriger IT-Consultant mit Projekten bei Unternehmen wie Deutsche Telekom und Deutsche Bank, brachte die technische Erfahrung mit, um nutzerfreundliche Plattformen zu bauen. Milena, Juristin mit eigenen Erfahrungen als Antragstellerin im Bürgergeld-System, kannte die juristischen und menschlichen Tücken aus erster Hand.
Aus dieser Kombination entstand der Wunsch nach einer dauerhaften, vereinsrechtlich abgesicherten Struktur: nicht als kommerzielles Vorhaben, sondern als gemeinnützige Organisation, deren Arbeit transparent und unabhängig finanziert wird.
„Soziale Sicherheit beginnt mit Zugang zu Information. Unser Ziel ist es, komplexe Themen so verständlich wie möglich zu vermitteln.” — Olaf Mirel, 1. Vorsitzender
Vorbereitung und Satzungsentwurf
Im Januar 2026 wurde der Satzungsentwurf gemeinsam mit einem Frankfurter Notariat ausgearbeitet. Der Entwurf orientierte sich strikt an den Anforderungen der §§ 51–68 AO, damit die spätere Anerkennung als gemeinnützig und mildtätig nicht an formalen Mängeln scheitert.
Parallel wurde der Antrag auf satzungsrechtliche Vorprüfung nach § 60a AO beim Finanzamt Offenbach am Main vorbereitet. Die Vorprüfung sollte bereits vor der eigentlichen Vereinsgründung Sicherheit geben, dass der Verein die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt.
Die Gründungsversammlung am 2026-02-06
Am 6. Februar 2026 kamen die sieben Gründungsmitglieder zur Gründungsversammlung in Offenbach am Main zusammen. Notariell beurkundet wurde die Versammlung unter UVZ-Nr. 79/2026. Beschlossen wurden:
- die Satzung mit dem anerkannten Zweck Wohlfahrtswesen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO) und der Mildtätigkeit nach § 53 AO
- die Wahl des Vorstands: Olaf Mirel zum 1. Vorsitzenden, Milena Kahramanova zur 2. Vorsitzenden — beide einzelvertretungsberechtigt
- der Jahresbeitrag von 60 € pro Mitglied
- das Geschäftsjahr als Kalenderjahr
Die formale Gründung war zugleich Grundlage für die anschließende Eintragung beim Vereinsregister.
Eintragung beim Amtsgericht — 2026-03-11
Am 2026-03-11 wurde der Verein beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Registernummer VR 6219 eingetragen. Mit der Eintragung wurde der Verein rechtsfähig — er kann nun Verträge schließen, Konten führen, Mitgliedsbeiträge erheben und Spenden entgegennehmen.
Anerkennung als gemeinnützig und mildtätig
Das Finanzamt Offenbach am Main bestätigte den Verein am 27. März 2026 als satzungsmäßig gemeinnützig und mildtätig im Sinne der §§ 52 und 53 AO. Damit ist der Verein berechtigt, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen — sowohl für Mitgliedsbeiträge als auch für Spenden.
Die Steuer-Nr. lautet 044 250 5807 7.
Die beiden Plattformen als Vereinsprojekte
Mit der Eintragung wurden zwei bereits aktive digitale Angebote in den Verein überführt:
- Die Grundsicherung-Hilfe — Ratgeber und Tools rund um Grundsicherung, erreichbar unter https://www.neue-grundsicherung-hilfe.de
- Die Grundsicherung-Hilfe — Ratgeber und Tools rund um Grundsicherung und Sozialhilfe
Beide Plattformen werden vom Verein als gleichberechtigte Projekte getragen. Ihre Inhalte sind redaktionell unabhängig, technisch sicher und werbefrei. Der Verein finanziert ihren Betrieb durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und gezielte Förderungen.
Erste Vereinsarbeit
In den ersten Monaten nach der Eintragung konzentrierte sich der Vorstand auf:
- den Aufbau formaler Strukturen — Bankkonto bei der Volksbank-Gruppe (BIC GENODEF1SLR), Anmeldung als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit (Betriebsnummer 71140946), Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BGW)
- die redaktionelle Konsolidierung der beiden Plattformen — gemeinsame Inhalte für Mission, Geschichte, Expertise und Engagementmöglichkeiten
- die Werbung erster fördernder Mitglieder und Spendender aus dem fachlichen und persönlichen Umfeld
- die Vernetzung mit Beratungsstellen und Sozialverbänden im Rhein-Main-Gebiet
Ausblick
Für die kommenden Geschäftsjahre haben wir uns folgende Ziele gesetzt:
- Mitgliederbasis auf mindestens 100 stimmberechtigte Mitglieder ausbauen — fördernde Mitglieder ebenso wie aktive
- Regionale Verankerung — Erweiterung der Vereinsarbeit um regelmäßige Sprechstunden in Offenbach und Frankfurt
- Inhaltliche Tiefe — Ausbau der Rechtsprechungs- und Bescheidanalyse
- Kooperationen — institutionalisierte Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden und juristischen Beratungsstellen
- Transparenz — jährlicher öffentlicher Geschäftsbericht und Jahresabschluss
Unser langfristiges Ziel bleibt dabei das gleiche, das am Anfang stand: Allen Menschen den Zugang zu verständlichen und verlässlichen Informationen rund um Bürgergeld und Grundsicherung zu ermöglichen — und auf diesem Weg zu einem gerechteren und transparenteren Sozialsystem beizutragen.
Mehr aus dem Verein
- Mission und Werte
- Vorstand und Team
- Unsere Expertise
- Mitglied werden
- Den Verein durch Spenden unterstützen
Verein unterstützen
Der Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V. ist gemeinnützig und mildtätig (§§ 52, 53 AO). Sie können uns auf zwei Wegen unterstützen:
- Mitglied werden — Jahresbeitrag 60 €, jederzeit kündbar.
- Spende überweisen — IBAN DE79 8306 5408 0007 0004 72, BIC GENODEF1SLR. Zuwendungsbestätigung auf Wunsch.