Mietobergrenzen in Sonneberg
Diese Seite bietet eine Übersicht über die aktuellen Mietobergrenzen (Angemessenheitsgrenzen) für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Sonneberg.
Aktuelle Mietobergrenzen (2025)
Die folgenden Werte beziehen sich auf die angemessene Bruttokaltmiete für Empfänger der Neuen Grundsicherung in Sonneberg:
| Haushaltsgröße | Wohnfläche | Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | 350 € | |
| 2 Personen | 420 € | |
| 3 Personen | 490 € | |
| 4 Personen | 560 € | |
| 5 Personen | 630 € |
Hinweis: Orientierungswerte basierend auf ähnlichen Städten in der Region
Wichtige Hinweise
- Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten)
- Heizungs- und Warmwasserkosten werden separat betrachtet
- Die Werte sind Richtwerte und können je nach Wohnlage variieren
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte
Kontakt zum Jobcenter
Um die aktuellen Mietobergrenzen für Sonneberg zu erfahren, können Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden:
Jobcenter Sonneberg
- Adresse: Bahnhofstraße 44-48, 96515 Sonneberg
- Telefon: 03675 8903-502
- Öffnungszeiten: Mo-Di-Do-Fr: 8:00-13:00 Uhr, Di: 13:30-15:30 Uhr, Mi-Fr: nur nach vorheriger Vereinbarung
- Website: kreis-sonneberg.de
Bitte beachten Sie, dass die Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße variieren. Informieren Sie das Jobcenter daher über Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Angaben basieren auf veröffentlichten Informationen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter über die aktuellen, offiziellen Werte, da diese regelmäßig angepasst werden können.