Riester, Rürup & private Altersvorsorge bei Grundsicherung 2026

2026-05-12 von Grundsicherung-Hilfe Redaktion

Wer für das Alter vorgesorgt hat und im Rentenalter Grundsicherung beantragen muss, sorgt sich oft: Wird mein Vorsorge-Vermögen aufgebraucht? Die Antwort hängt entscheidend von der Vorsorge-Form ab. Geförderte Vorsorge schützt — klassische Vorsorge fällt unter die Vermögensprüfung.

Die drei Schichten der Altersvorsorge

Das deutsche Vorsorge-System unterscheidet drei Schichten:

SchichtVorsorge-FormFörderung
1. Schicht (Basis)Gesetzliche Rente, Rürup-Rente, VersorgungswerkeSteuerlich gefördert
2. Schicht (Zusatz)Riester-Rente, betriebliche AltersvorsorgeStaatliche Zulagen + Steuer
3. Schicht (Kapital)Kapital-Lebensversicherungen, Sparpläne, AktienKeine besondere Förderung

Je nach Schicht gelten unterschiedliche Anrechnungsregeln in der Grundsicherung.

Riester-Rente: Ansparphase geschützt

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um private Altersvorsorge zu fördern. Während der Ansparphase ist sie umfassend geschützt:

  • § 97 EStG: Riester-Vertrag ist pfändungs- und unverwertbar.
  • § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII: Vermögen aus Riester ist anrechnungsfrei.
  • Auch ein Kapitalwahlrecht (Auszahlung bis 30 % zu Beginn) bleibt geschützt.

Bedingungen für den Schutz

  • Der Vertrag muss staatlich gefördert sein (Zulagen oder Sonderausgabenabzug genutzt).
  • Die Beiträge dürfen nicht „aus der Sozialhilfe heraus” angesammelt worden sein.
  • Der Vertrag muss bis zur Auszahlungsphase weiterlaufen.

Auszahlungsphase: Einkommen

Sobald die Riester-Rente ausgezahlt wird (in der Regel ab 62 Jahre oder Altersgrenze), gilt:

  • Die monatliche Rente zählt als Einkommen im Sinne von § 82 SGB XII.
  • Sie wird voll auf die Grundsicherung angerechnet — abzüglich allgemeiner Freibeträge.
  • Eine Einmalauszahlung bis 30 % zu Rentenbeginn ist Vermögen und wird auf den Schonbetrag angerechnet (10.000 €).

Schädliche Verwendung

Wer den Riester-Vertrag vorzeitig kündigt und das Kapital sich auszahlen lässt, verliert den Schutz — und muss zusätzlich Zulagen und Steuerersparnisse zurückzahlen (sogenannte „schädliche Verwendung”). Vor einer Grundsicherungs-Antragstellung sollte ein Riester-Vertrag nicht aufgelöst werden.

Rürup-Rente (Basisrente): Maximal geschützt

Die Rürup-Rente ist eine private Form der Basisrente — gedacht vor allem für Selbstständige ohne Anspruch auf die gesetzliche Rente.

Struktureller Schutz

Rürup-Verträge sind besonders gut geschützt, weil sie:

  • nicht kündbar sind (während der Ansparphase),
  • nicht beleihbar sind,
  • nicht übertragbar sind,
  • nicht vererbbar sind (außer Hinterbliebenenrente an Ehegatten oder kindergeldberechtigte Kinder).

Damit ist der Rürup-Vertrag kein verwertbares Vermögen im Sinne von § 90 SGB XII — die Anwartschaft bleibt unangetastet.

Auszahlung als Einkommen

Sobald die Rürup-Rente fließt (in der Regel ab 60–67 Jahre), wird sie wie die gesetzliche Rente behandelt:

  • Anrechnung als Einkommen in voller Höhe.
  • Versteuerung in der Auszahlungsphase mit steigendem Anteil.
  • Keine Kapitalauszahlung möglich — daher kein Vermögens-Eingang.

Kapital-Lebensversicherung: Verwertbares Vermögen

Klassische Kapital-Lebensversicherungen ohne staatliche Förderung gelten als verwertbares Vermögen, sofern:

  • der Rückkaufswert den Schonbetrag von 10.000 € übersteigt,
  • der Vertrag kündbar ist,
  • es kein unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten eines Dritten gibt.

Härtefälle für langjährig Selbstständige

§ 90 Abs. 3 SGB XII sieht in Härtefällen einen besonderen Schutz vor. Eine Lebensversicherung als ausschließliche Altersvorsorge eines langjährig Selbstständigen kann anrechnungsfrei sein, wenn:

  • der Versicherte über keine gesetzliche oder berufsständische Versorgung verfügt,
  • der Vertrag spätestens 10 Jahre vor dem Renteneintritt abgeschlossen wurde,
  • der Versicherungsbeitrag im üblichen Rahmen lag.

Diese Konstellation ist im Einzelfall schwer durchzusetzen — eine anwaltliche Beratung wird empfohlen.

Verwertungsstrategien

Wer eine kündbare Kapital-Lebensversicherung hält und Grundsicherung beantragen möchte, hat folgende Optionen:

  1. Kündigung und Verbrauch des Rückkaufswerts.
  2. Verkauf an einen Zweitmarkt-Käufer (oft besserer Wert als Rückkauf).
  3. Beleihung durch Policen-Darlehen — schiebt die Verwertung auf, aber Schulden müssen später bedient werden.
  4. Übertragung an Angehörige — Achtung: 10-Jahres-Rückforderungsfrist!

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge ist in fünf Durchführungswegen geregelt (Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse).

Allgemein gilt:

  • In der Ansparphase ist die bAV-Anwartschaft geschützt, sofern sie nicht ohne weiteres ausgezahlt werden kann.
  • In der Auszahlungsphase wird die Rente als Einkommen angerechnet.
  • Eine Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn wird auf den Schonbetrag angerechnet.

Aktien, Fonds und Sparpläne

Wertpapiere ohne Vorsorge-Charakter zählen vollständig zum verwertbaren Vermögen:

  • Aktien, ETFs, Investmentfonds.
  • Fondsgebundene Lebensversicherungen ohne Riester-/Rürup-Förderung.
  • Tages- und Festgelder.

Der Schonbetrag von 10.000 Euro pro Person schließt sämtliche dieser Vermögenswerte ein.

Sonderfall: Krypto-Vermögen

Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen werden seit 2023 von Sozialämtern aktiv geprüft. Sie zählen zum verwertbaren Vermögen und müssen in der Vermögensaufstellung angegeben werden. Bei Verschweigen drohen Rückforderungen und ggf. Strafanzeige wegen Sozialleistungsbetrugs.

Praxistipps

  • Geförderte Vorsorge weiterführen — Riester und Rürup nicht vor Grundsicherungs-Antrag kündigen.
  • Vermögensaufstellung vollständig — Verschweigen führt zu Rückforderungen und ggf. Strafverfahren.
  • Lebensversicherungs-Rückkaufswert klären — vor Antragstellung beim Versicherer erfragen.
  • Anwaltliche Beratung bei Lebensversicherungs-Härtefall — die Anerkennung ist anspruchsvoll.
  • Übertragung an Kinder nur mit Bewusstsein über die 10-Jahres-Frist.

Häufige Fragen

Ist die Riester-Rente bei Grundsicherung geschützt? In der Ansparphase ja, in der Auszahlungsphase Anrechnung als Einkommen.

Wie wird die Rürup-Rente behandelt? Anwartschaft maximal geschützt, Auszahlung als Einkommen.

Was passiert mit Kapital-Lebensversicherungen? In der Regel verwertbar, Ausnahme: Härtefall für langjährig Selbstständige.

Welche Strategie ist sinnvoll? Geförderte Vorsorge fortführen, klassische Kapital-Vorsorge ggf. umstrukturieren.

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