Kann ich meinen Bescheid auch anonym prüfen lassen, ohne persönliche Daten anzugeben?

Gefragt von einem Nutzer · veröffentlicht am 12. Juli 2026

Ich habe Bedenken, bei der Bescheidprüfung sensible persönliche Daten anzugeben, und frage mich, ob eine anonyme Prüfung möglich ist.

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort12. Juli 2026
Für eine erste automatische Einschätzung (z. B. zu Fristen) benötigen wir nur wenige Angaben. Persönliche Daten wie Name und Kontakt brauchen wir erst dann, wenn Sie eine individuelle Rückmeldung unseres Teams wünschen — ohne diese könnten wir Ihnen nicht antworten. Alle Daten werden nach DSGVO sparsam und zweckgebunden verarbeitet; Sie können jederzeit die Löschung verlangen.

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