Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Neuen Grundsicherung.
Wie wird der Grundsicherungs-Grundbedarf berechnet?
Der Grundbedarf bei der Neuen Grundsicherung wird anhand der Regelsätze berechnet, die sich nach der Haushaltszusammensetzung richten. Die Höhe hängt von der Anzahl und dem Alter der Haushaltsmitglieder ab. Unser Grundbedarf-Rechner ermöglicht eine einfache Berechnung nach aktuellen Regelsätzen.
Wer hat Anspruch auf die Neue Grundsicherung?
Anspruch auf die Neue Grundsicherung haben erwerbsfähige Personen zwischen 15 und der Regelaltersgrenze, die hilfebedürftig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Zudem müssen bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen eingehalten werden.
Wie hoch ist der Regelsatz bei der Neuen Grundsicherung?
Die Regelsätze bei der Neuen Grundsicherung variieren je nach Alter und Familienstand. Für Alleinstehende beträgt der Regelsatz aktuell 563 Euro. Für Paare liegt er bei 506 Euro pro Person. Kinder erhalten je nach Alter unterschiedliche Regelsätze. Mit unserem Grundbedarf-Rechner können Sie die genauen Beträge für Ihre Situation berechnen.
Werden Wohnkosten bei der Neuen Grundsicherung übernommen?
Ja, die Kosten der Unterkunft werden bei der Neuen Grundsicherung übernommen, sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach örtlichen Mietobergrenzen. Unser Wohnkosten-Rechner hilft Ihnen bei der Einschätzung, ob Ihre Wohnkosten übernommen werden können.
Wie viel darf ich bei der Neuen Grundsicherung dazuverdienen?
Bei der Neuen Grundsicherung gibt es Freibeträge für Erwerbseinkommen. Die ersten 100 Euro sind vollständig anrechnungsfrei. Von 100 bis 1.000 Euro werden 20% nicht angerechnet, darüber hinaus 10%. Unser Zuverdienst-Rechner zeigt Ihnen genau, wie viel Sie dazuverdienen können.
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus Personen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Dazu gehören in der Regel Ehepartner oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder. Die Einkommen und Vermögen aller Mitglieder werden gemeinsam betrachtet.