Regelsätze im Bürgergeld
Aktuelle Regelsätze beim Bürgergeld für alle Personengruppen, Vergleich mit früheren Jahren und Erklärung der Bedarfspositionen
Der Regelsatz (auch Regelbedarf genannt) ist ein zentraler Bestandteil des Bürgergelds. Er soll pauschal die Kosten des täglichen Lebens abdecken. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die aktuellen Regelsätze, deren Zusammensetzung und die jährliche Anpassung.
Aktuelle Regelsätze (Stand: März 2025)
Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich nach Alter und Stellung in der Bedarfsgemeinschaft. Aktuell gelten folgende monatliche Regelsätze:
| Regelbedarfsstufe | Personengruppe | Regelsatz |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigem Partner | 563 € |
| 2 | Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (pro Person) | 506 € |
| 3 | Volljährige unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern, Personen in stationären Einrichtungen | 451 € |
| 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| 6 | Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 € |
Entwicklung der Regelsätze seit Einführung des Bürgergelds
Die Regelsätze werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Hier ist die Entwicklung seit Einführung des Bürgergelds:
| Jahr | Regelbedarfsstufe 1 | Regelbedarfsstufe 2 | Regelbedarfsstufe 3 | Regelbedarfsstufe 4 | Regelbedarfsstufe 5 | Regelbedarfsstufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 502 € | 451 € | 402 € | 420 € | 348 € | 318 € |
| 2024 | 563 € | 506 € | 451 € | 471 € | 390 € | 357 € |
| 2025 | 563 € | 506 € | 451 € | 471 € | 390 € | 357 € |
Hinweis: Da im Jahr 2024 eine außergewöhnlich hohe Anpassung erfolgte, wurden die Sätze für 2025 stabil gehalten.
Was ist im Regelsatz enthalten?
Der Regelsatz soll alle regelbedarfsrelevanten Ausgaben abdecken. Die prozentuale Verteilung basiert auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) und setzt sich für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) wie folgt zusammen:
| Abteilung | Bedarfsposition | Anteil in % | Betrag in € |
|---|---|---|---|
| 1 | Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke | 34,39% | 193,61 € |
| 2 | Alkoholische Getränke, Tabakwaren | 2,68% | 15,09 € |
| 3 | Bekleidung und Schuhe | 7,74% | 43,58 € |
| 4 | Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung (ohne Unterkunftskosten) | 8,68% | 48,87 € |
| 5 | Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 6,58% | 37,04 € |
| 6 | Gesundheitspflege | 4,19% | 23,59 € |
| 7 | Verkehr | 10,21% | 57,48 € |
| 8 | Post und Telekommunikation | 7,85% | 44,20 € |
| 9 | Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 9,65% | 54,33 € |
| 10 | Bildung | 0,34% | 1,91 € |
| 11 | Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 2,42% | 13,62 € |
| 12 | Andere Waren und Dienstleistungen | 5,27% | 29,67 € |
| Gesamt | 100% | 563 € |
Diese Beträge sind Durchschnittswerte und können individuell abweichen. Die Pauschalisierung bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, wie Sie das Geld auf die einzelnen Bedarfspositionen verteilen.
Was ist NICHT im Regelsatz enthalten?
Folgende Kosten sind nicht im Regelsatz enthalten und werden gesondert berücksichtigt:
- Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten)
- Heizkosten
- Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende, Schwangere)
- Einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung)
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder
Wie werden die Regelsätze ermittelt und angepasst?
Grundlage: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
Die Regelsätze basieren auf den Konsumausgaben von Haushalten mit niedrigem Einkommen, die in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erfasst werden. Diese statistische Erhebung findet alle fünf Jahre statt.
Jährliche Anpassung
Zwischen den EVS-Erhebungen werden die Regelsätze jährlich zum 1. Januar angepasst. Die Anpassung berücksichtigt:
- 70% der Preisentwicklung für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen
- 30% der Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer
Diese Mischindexierung soll sicherstellen, dass Leistungsbeziehende sowohl an steigenden Löhnen als auch an steigenden Preisen partizipieren.
Kritik an der Regelsatzermittlung
Die Methode der Regelsatzermittlung ist immer wieder Gegenstand von Kritik:
- Zirkelschluss-Argument: Da die Vergleichsgruppe bereits Sozialleistungsbeziehende und Geringverdiener enthält, könnte dies zu einer Untererfassung des tatsächlichen Bedarfs führen.
- Herausrechnung bestimmter Positionen: Einige Ausgabenpositionen werden als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft und herausgerechnet.
- Pauschalisierung: Die Pauschalisierung berücksichtigt keine individuellen Bedarfe oder regionale Preisunterschiede.
- Zeitverzug: Die zugrundeliegenden Daten sind zum Zeitpunkt der Anwendung bereits einige Jahre alt.
Besondere Konstellationen
Minderjährige Eltern
Minderjährige Eltern, die im Haushalt ihrer Eltern leben, erhalten den Regelsatz der Regelbedarfsstufe 4-6 (je nach Alter). Für ihr Kind wird der entsprechende Kinderregelsatz gezahlt.
Wechselmodell bei getrennt lebenden Eltern
Bei einem Wechselmodell, bei dem das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen lebt, kann der Kinderregelsatz aufgeteilt werden.
Vorübergehende Abwesenheit
Bei vorübergehender Abwesenheit (z.B. Krankenhausaufenthalt) wird der Regelsatz weitergezahlt, bei stationärem Aufenthalt ab 8 Wochen jedoch um 50% gekürzt.
Praktische Tipps zum Umgang mit dem Regelsatz
Budgetplanung
Der Regelsatz soll alle regelbedarfsrelevanten Ausgaben des Monats abdecken. Eine sorgfältige Budgetplanung ist daher wichtig:
- Überblick verschaffen: Listen Sie alle regelmäßigen Ausgaben auf
- Prioritäten setzen: Unterscheiden Sie zwischen notwendigen und wünschenswerten Ausgaben
- Rücklagen bilden: Versuchen Sie, kleine Beträge für unvorhersehbare Ausgaben zurückzulegen
- Sparpotenziale identifizieren: Prüfen Sie, wo Sie sparen können (z.B. Handytarif, Energiekosten)
Hilfe bei finanziellen Engpässen
Wenn der Regelsatz nicht ausreicht, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Darlehen vom Jobcenter: Bei unabweisbarem Bedarf kann das Jobcenter ein Darlehen gewähren
- Beratungsstellen: Schuldnerberatungen oder Sozialberatungsstellen können unterstützen
- Tafel und andere Hilfeangebote: Lebensmittelausgaben und Sozialkaufhäuser entlasten das Budget
- Überprüfung weiterer Ansprüche: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf weitere Leistungen haben (z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag)
Fazit
Der Regelsatz ist als Pauschale konzipiert, die den grundlegenden Lebensunterhalt abdecken soll. Die regelmäßige Anpassung soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherstellen. Dennoch erfordert das Leben mit dem Regelsatz oft eine sorgfältige Planung und Priorisierung der Ausgaben.
Für weitere Informationen zu den anderen Komponenten des Bürgergelds, wie den Kosten der Unterkunft oder Mehrbedarfen, lesen Sie bitte die entsprechenden Artikel in diesem Bereich.
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Hinweis: Die angegebenen Beträge entsprechen dem Stand März 2025. Künftige Änderungen werden regelmäßig in diesem Artikel aktualisiert.